Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachvisum"

23.09.2004 14:47 (zuletzt bearbeitet: 21.01.2013 08:16)
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#1 Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachvisum"
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Erarbeitet und zur verfügung gestellt von Quimbombó!!

Schritte zur Erlangung des Einreisevisums für Deutschland:

1. Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland machen (Kosten ca. 20 Euro).
Die Beantragung des Visums muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen!

2. Krankenversicherung für die eingeladene Person für die Dauer des Aufenthaltes abschließen (zum Beispiel bei http://www.hmrv.de/partner/1201292/buch/BAG02.php
oder hier http://www.educare24.de bietet für Sprachschüler gute Konditionen an..
Wenn die Person unter 29 Jahre alt ist kostet die reine Krankenversicherung 29€ pro Monat..
inkl. Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebeversicherung kostet es 33 € pro Monat... oder Habanero Tel.: 06056/4386).

3. Bescheinigung einer Sprachschule einholen. Der Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden haben, das wissen die Sprachschulen aber (Statt eines Kurses mit 20 Wochenstunden werden auch zwei parallele Kurse à 10 Wochenstunden akzeptiert.). Es reicht laut Aussage der Deutschen Botschaft in Havanna aus, den ersten Kurs zu buchen. Entgegen dieser Aussage ist allerdings auch schon die Kursbuchung für den ganzen Aufenthalt (ein Jahr) verlangt worden. Eine gewisse Eingewöhnungszeit in Deutschland vor Kursbeginn ist akzeptabel (bis zu zwei Wochen laut Deutscher Botschaft). Der Kurs muss bei Privatschulen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Volkshochschulen berechnen unter Umständen zunächst nur eine geringe Anmeldegebühr (zum Beispiel 25 Euro).

4. Drei "Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, unterschreiben und mit (neuem) Passfoto versehen.
(Das Formular kann man z.B. hier herunterladen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/in...t_span_port.pdf

Es ist empfehlenswert, von den Unterlagen Kopien anzufertigen

5. Mit den Unterlagen aus 1.-4. und seinem noch mindestens 6 Monate (nach Ausreise aus Deutschland?) gültigen Reisepass geht der kubanische Gast nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per e-mail) zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet etwa 20 bis 40 USD (abhängig vom Wechselkurs Euro-Dollar). Falls der kubanische Gast noch keinen Pass hatte, muss er diesen vorher beantragen für ca. 55 USD. Nach Kuba können die Unterlagen persönlich gebracht oder mit DHL geschickt werden.

Nach meinen Informationen ist für die Beantragung eines Sprachvisums die Urlaubsbescheinigung bzw. Genehmigung der Ausbildungsstätte im Gegensatz zur Beantragung eines Schengen-Visums NICHT notwendig.

6. Die Unterlagen werden nun seitens der Botschaft zur zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geschickt, die in aller Regel allein über den Antrag entscheidet (in Ausnahmefällen kann die Deutsche Botschaft trotz positiven Bescheides der Ausländerbehörde das Visum verweigern). Deshalb dauert dieses Prozedere wesentlich länger als die Beantragung eines Schengen-Visums, das die Botschaft selbst entscheidet. Die Bearbeitungszeit dauert nach bisherigen Erfahrungen mindestens drei Wochen. In dieser Zeit verbleibt der Pass des kubanischen Gastes in der Regel in der Deutschen Botschaft.

Es kann hilfreich sein, der zuständigen Ausländerbehörde bereits vorab die Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen und mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) zu sprechen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn verständlicherweise möchte kein Beamter von einem Bürger wie ein unwissendes Kind behandelt werden.

7. Wenn das Visum erteilt wird, muss bei der Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden. Diese kann auch schon bei der Visumsbeantragung mit eingereicht werden. Dann besteht aber das Risiko, dass das Visum nicht erteilt wird und Stornokosten entstehen.
Die Buchung eines One-Way-Tickets (Kuba-Deutschland) wird seitens der Deutschen Behörden akzeptiert. ACHTUNG! Bei der Beantragung der PVE (siehe unten) kann eventuell die Vorlage eines Rückflugtickets verlangt werden!

Das Visum wird normalerweise für 90 Tage erteilt und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde vor Ablauf in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt werden, die maximal bis zu einem Jahr ab Einreise gilt, in Ausnahmefällen auch länger (in Badenwürttemberg z.B. maximal auf 18 Monate verlängerbar). Ein Sprachaufenthalt zur Vorbereitung eines Studiums kann auf maximal 2 Jahre verlängert werden. Das Visum ist ein nationales Visum, berechtigt also nur zum Aufenthalt in Deutschland und nicht zur Reise in andere Schengenstaaten.
Wenn das Visum von der Ausländerbehöre in Deutschland in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt wurde, kann der kubanische Gast sich frei in den Schengenstaaten bewegen.
Die zeitliche Begrenzung von drei Monaten für diese Aufenthalte in anderen Schengenstaaten dürfte wegen der Verpflichtung zum Besuch der Deutschen Sprachschule unerheblich sein. Kurztrips nach Paris über ein verlängertes Wochenende sind dann jedenfalls möglich.


Nachfolgendes ist seit Januar 2013 weggefallen
Schritte zur Erlangung des Ausreisevisums (PVE) aus Kuba:

1. Abfassung einer offiziellen Einladung. Dies muss über die Kubanische Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Bonn erfolgen.
Die Person, die diese Einladung abfasst, muss NICHT die selbe Person sein, die die Verpflichtungserklärung in Deutschland abgegeben hat (das kann unter Umständen bei Personen interessant sein, die aus finanziellen Gründen - zum Beispiel Studenten - keine Verpflichtungserklärung abgeben können).
...über die kubanische Botschaft in Berlin bzw. Bonn machen. Kosten 200 Euro (zzgl. 25 Euro sofern per Post)
Dauer bis die Einladung die örtliche Consultoria Juridica erreicht: 4-6 Wochen (Aussage Konsulat Bonn)
Hier ein Link zum Formular: Einladungsschreiben

Benötigt wird hierzu seit neuestem ein ins spanische übersetzte und notariell beglaubigtes "Bürgschaftsschreiben". Für dieses wird keine ofizielle Form vorgeschrieben, es kann in Anlehnung an das normale cubanische Einladungsschreiben erstellt werden. Das wurde auch schon so erfolgreich durchgeführt.
Näheres hier: Link zur cub. Botschaft
Beispiel (erfolgreich angewandt!): Eidesstattliche Erklärung


2. Der kubanische Gast muss dann noch ein "Führungszeugnis" (politisch und / oder polizeilich?!) beantragen.

3. Mit diesen Unterlagen kann die PVE (gültig für einen Monat) inklusive Verlängerungsmonate (für 60 USD pro Monat) beantragt werden. Die Erteilung kann recht zügig erfolgen (unter zwei Wochen) oder länger dauern. Oder nie passieren. Probleme bei der Erteilung der PVE kann es zum Beispiel bei Kubanern mit Berufen im Gesundheitswesen oder Militär geben oder wenn die zwei Jahre des "Abarbeitens" des Studiums noch nicht abgeleistet wurden. Die PVE kann maximal auf 11 Monate verlängert werden, danach muss der Kubanische Gast zurückreisen. Ansonsten verliert er verschiedene Rechte als Kubanischer Bürger.
Die Verlängerungsmonate der PVE können auch preiswerter nach der Einreise bei der Kubanischen Botschaft in Berlin beantragt werden - für etwa 37 Euro pro Monat.



Beim Abflug sollte der kubanische Gast alle Unterlagen dabei haben: Pass mit Visum, Einladung, Bescheinigung über Krankenversicherung...


Deutsche Botschaft, Havanna
Homepage: http://www.deutschebotschaft-havanna.cu
e-mail-Adresse (Visastelle): alemania@enet.cu, Anhänge auf 500kB begrenzen!
Telefon: 07/8332569 oder 07/8333188(aus Kuba)
Leiterin der Visastelle: Frau Claudia Tietze

Auswärtiges Amt
Homepage: http://www.auswaertiges-amt.de

Kubanische Botschaft, Berlin
Homepage: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/EN/Home.aspx

Gesetzeslage:

28.5.5 Aufenthaltsbewilligungen zur Teilnahme an Sprachkursen

28.5.5.1 Eine Aufenthaltsbewilligung zum Erlernen der deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer 28.5.0.3), in der Regel täglichen Unterricht (mindesten 18 Wochenstunden) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung sind mit folgender Auflage zu versehen:
"Aufenthalt für einen Sprachkurs in ... (Ort) oder "Aufenthalt für einen studienvorbereitenden Sprachkurs in ... (Ort)".

28.5.5.2 Eine Aufenthaltsbewilligung zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll erteilt werden
(Anm.d.Mod.: Eine Sollvorschrift kann nur bei gravierenden Gründen (z.B. Vorhandensein krimineller Tatbestände) abgelehnt werden.)

28.5.5.2.1 - Ausländern, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt während ihres voraussichtlichen Aufenthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch § 7 Abs. 2 Nr. 2), wobei eine Verpflichtung nach § 84 ausreicht und

28.5.5.2.2 - Ausländern, die eine Ausbildung an einer deutschen Hochschule anstreben (siehe Nummer 28.5.0.3), wenn die für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung (Visum) an ausländische Studienbewerber geltenden Voraussetzungen vorliegen (siehe Nummer 28.5.1) und der Intensivsprachkurs auf die Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder auf die Zentrale Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts ausgerichtet ist; nach erfolgreichem Abschluß des Sprachkurses kann die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Besuchs eines Studienkollegs bzw. eines Studiums verlängert werden (siehe Nummer 28.5.1.3), wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

28.5.5.3 Ist das Ausbildungsziel nach Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung noch nicht erreicht und besteht aufgrund vorliegender Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht, dass es noch erreicht werden kann, soll die Aufenthaltsbewilligung längstens bis zur Gesamtgeltungsdauer von zwölf Monaten, bei ausländischen Studienbewerbern in Ausnahmefällen bis zu längstens 18 Monaten verlängert werden (siehe Nummer 28.5.0.3).

(aus einem anderen Internet-Forum kopiert)

stendi
Kamener kreuz


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20.03.2012 21:22
avatar  dirk_71
#2 RE: Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachvisum"
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Rey/Reina del Foro

Hier noch ein aktuelles Infoblatt von der deutschen Botschaft, Danke an Hola für das Einstellen ins Forum

Nos vemos
Dirk

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