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Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Gast
)
#127 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
Zitat von ama
Kommentar: ........ "Es hat mich auch keiner nach Zertifikaten über die außerhalb meines abgeschlossenen Jurastudiums erworbenen Kenntnisse befragt, ..
Der Kommentar zeigt, daß man sich zeitig genug mit seinen "Bringepflichten" im Rahmen des Interviews befassen sollte. Jetzt ist zunächst schon einmal ein Vermerk im Pass, daß das Visum abgelehnt wurde!
Schade, dass für diesen Ablehnungsfall kein neues Thema aufgemacht, sondern an einen Thread angehängt wurde der schon „zugemüllt“ ist. Ob jetzt noch die Kurve zu einer Ernsthaftigkeit der Beiträge hinzubekommen ist? Unglücklich auch, dass nach erfolgter Remonstration und dem erteilten Bescheid der günstigste Zeitpunkt verpasst wurde, die Bearbeiter des Visumsantrags von der „Verwurzelung“ und der daraus resultierenden Rückkehrwilligkeit der Antragstellerin zu überzeugen.
Dabei hätte die Antragstellerin mit ihrem abgeschlossenen Jurastudium überzeugende Argumente vorbringen können. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen kann sie mit ihrem Jurastudium, welches zudem eine anderen Rechts- und Gesellschaftsordnung zugrunde liegt, nichts anfangen. Welch ein anderer Antragsteller kann schon mit einem derartigen „Pfund“ die daraus resultierenden Verbundenheit mit seinem Land nachweisen?
Ich denke, Ama's Bekannte sollte die Argumente noch einmal zusammenfassen und der Visastelle vorlegen. Als Juristin ist sie sicher dazu in der Lage. Auch die flüssige Formulierung im vorangegangen Beitrag wird sicherstellen, das ein überzeugendes Schriftstück zustandekommen wird. Dies könnte dann der Visastelle mit der Begründung zugeleitet werden, dass in dem ergangenen Bescheid die wesentlichsten Punkte, die für die Rückkehrwilligkeit sprechen, überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden. Insofern wird um einen Termin für einen neuen Visumsantrag gebeten, bei welchem diese Fakten dann gewürdigt werden können.
Sollte die Botschaft darauf nicht eingehen, bleibt die Möglichkeit der Beschwerde beim Auswärtigen Amt. Nicht bei deren Bürgerservice, sondern gleich beim zuständigen Referat für Kuba. Deswegen sollte die Begründung gegenüber der Botschaft schon ein gewisses Niveau haben und stichhaltig sein. Vor allem sollte dargestellt werden, dass es sich um nichts anderes als um einen zeitlich begrenzten Besuch handelt und unverständlich ist, warum bei der deutschen Botschaft Zweifel an der Rückkehrwilligkeit aufkommen könnte.
Dass im Pass die vorangegangene Ablehnung vermerkt wurde, ist unbedeutend. Der Vermerk ist eigentlich nur dazu da, damit nicht gleichzeitig rundum bei andere Botschaften der Schengen-Staaten Anträge von derselben Person gestellt werden.
#128 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
Ich bin gerade aus Kuba zurück und möchte folgendes klarstellen:
1. Meine Freundin hat eine Arbeitsbestätigung ihres Arbeitgebers vorgelegt (Original in meinem Besitz) und hat damit ein eigenes Einkommen
2. Meine Freundin hat die weitere Ausbildung zur Krankenschwester nicht abgebrochen sondern nur unterbrochen, da es sonst keine Ausreisebewilligung von den cubanischen Behörden gibt ( wg. Beruf Krankenschwester oder Arzt). Das dürfte der deutschen Botschaft wohlbekannt sein!!!!!
3. Meine Freundin lebt mit ihrer Tochter und ihren 2 berufstätigen Brüdern im Haus der Mutter. Sie ist familär stark mit ihrer Familie verwurzelt. Sie hat des weiteren eine verheiratete Schwester. Alle 3 Geschwister haben qualifizierte Berufe die sie auch ausüben.
4.Trotz Vorlage dieser Dokumente bei der Botschaft erfogte die Ablehnung des Visas mit unrichtigen Begründungen! Die Vorstellung bei der Botschaft dauerte ca. 4 Minuten. Die Angestellte der deutschen Botschaft in Havanna, die meine Freundin interviewte, war kurzangebunden und hat 3 Fragen gestellt ohne aber auf Details einzugehen:
A) Wie lange kennen Sie den Einlader?
B) Haben Sie Kinder?
C) Haben Sie Wohnungseigentum?
und anschließend die Visagebühr von 60€ verlangt.
Das war es! Ich bin begeistert wie in einer dt. Auslandsbehörde gearbeitet wird. Der Altersunterschied ist laut Gesetzestext des Schengen Abkommens kein Ablehnungsgrund! Ich verweise in diesem nichttransparenten und nachvollziehbaren Genehmigungsverfahren auf den skandalösen Fischer/Vollmer-Erlass des Außenministeriums der zur ungesteuerten Erteilung von tausenden Visas an zweifelhafte Personen in der Ukraine führte!
Freudengut
(
Gast
)
#132 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
Zitat von guajira
Prima, da weiss ich ja schon, was die Botschaft uns morgen zum Thema sagen wird
Warten wir es erst mal ab. Es muss nicht zwangsläufig eine erneute Ablehnung sein. Wenn Arbeitsbescheinigung und der Urlaubsnachweis keine getürkten Dokumente sind und auch die Argumente für die Rückkehrwilligkeit stichhaltig sind, dann kann die Genehmigung für einen Besuch in Deutschland nicht abgelehnt werden.
Wenn man allerdings glaubt mit einem Hinweis auf Verwandte und einer ab- bzw. unterbrochenen Ausbildung die Verwurzelung mit seinem Land beweisen zu können und auch nur Argumente aus einem abgegriffenen Einheits-Musterschreiben vorbringt, dann ist da nichts, was überzeugend für die Rückkehrwilligkeit spricht.
wie auch schon in "meinem" thread erwähnt:
Der Mittwoch ist um, er war umsonst da und wurde auf heute vormittag vertröstet. Heute vormittag wurde er auf heute nachmittag vertröstet und heute nachmittag hat man ihm gesagt: la solicitud está en tramite und er soll am Montag nachmittag wiederkommen.
Ich werde noch wahnsinnig jetzt gehe ich erstmal sonst
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