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Remonstration
Hallo an alle
Da meiner Frau das Visum zur FZF verweigert wurde , bin ich nun gezwungen eine Remonstrationsverfahren einzuleiten.
An wen muss das Verfahren denn überhaupt gerichtet werden ? Direkt an das Konsulat in Havanna oder an ein Gericht hier in Deutschland
Zitat von Herrn Maier : Die Antragstellerin oder eine von den Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person haben die Möglichkeit, schriftlich um eine nochmalige Überprüfung der ablehnenden Entscheidung zu bitten (sogenannte Remonstration).
Frage: Brauche ich als Ehemann von meiner Frau denoch eine Vollmacht ?
schau mal hier: http://www.kuba-cuba.com/ablehnung.htm
Ist ein Vordruck, wie so etwas aussehen kann....
oi matti,
hat deine frau die ablehnung schriftlich?
wenn ja: da steht eine rechtsmittelbelehrung drin mit der angabe, an wen sie sich zu wenden hat.
beachte unbedingt: deine frau ist abgelehnt. SIE muss sich wehren.
nimmst du das in die hand, ist eine ordnungsgemaesse vollmacht das allermindeste.
aber auch dann gilt immer: widerspruchsfuehrer/klaeger ist deine frau, vertreten durch dich
Zitat von Matti
An wen muss das Verfahren denn überhaupt gerichtet werden ?
Die Remonstration ist Sache der Visastelle. Herr Maier hat es doch gesagt. Es ist lediglich eine Aufforderung an die Visastelle ihre Entscheidung noch einmal zu prüfen (monstrar = sichten, ansehen) und gibt eigentlich mehr Sinn im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Schengener Visums, über welches die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit entscheidet. Die Ablehnung dieses Visums erfolgt mündlich, eine Begründung bedarf es nicht. Das Remonstrationsverfahren, welches formal durch den Antragsteller eingeleitet wird, gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, zusätzliche Argumente vorzutragen, die die Aufrichtigkeit seines Antrages stützen. Erst mit dem Abschluss der Remonstration hat die Botschaft ihre Ablehnungsgründe darzulegen, die im Falle des Besuchsvisums üblicherweise die fehlenden Rückkehrwilligkeit ist.
Das Visum zum Ehegattennachzug (nicht FZF, da es sich ja um seine Frau handelt, wie er schreibt) ist ein nationales Visum. Darüber entschied bisher allein die Ausländerbehörde. Erst mit der Einführung des Gesetzes über den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse hat die Visastelle selbst die Möglichkeit den Visumsantrag abzulehnen.
Für Matti gilt es also die Ablehnungsgründe zu erfahren. Entweder hat die Ausländerbehörde den Antrag nicht zugestimmt, dann nützt auch eine Remonstration durch die Visastelle nichts. Oder die Ehefrau hat den formlosen Deutschtest bei der Antragstellung nicht bestanden. In diesem Fall muss sie daran arbeiten und versuchen, für einen weiteren Test zugelassen zu werden.
Danke für die Info's
1. ja , sie hat es schriftlich bekommen , laut E-Mail vom Konsulat
2. lass ich mir eine Vollmacht zuschicken , damit ich es von hier aus erledigen kann
3. ist dann wohl gleich Remonstration Besuchsvisum - Remonstration FZF
4. ABH hatte bei Abgabe aller Unterlagen nichts einzuwenden
5. Sprachtest in Deutsch wurde beim ersten mal bestanden
Wenn die Ablehnung schriftlich erfolgte, dann wäre zu erwarten, dass auch die Gründe der Ablehnung da drin stehen. Du wirst ja sicher diesen Bescheid zusammen mit ihrer Vollmacht bald bekommen. Vielleicht hat sie die Möglichkeit beides per Fax oder als E-Mail-Anhang Dir zu schicken.
Zitat von Doctora
Deutschtest bestanden,
ABH hatte keine Einwände,
was gibt es denn dann noch abzulehnen? Komische Geschichte.
Selbst der Vorbehalt der Ausländerbehörde „Keine Einwände bei Abgabe aller Unterlagen“ ist nicht plausibel, denn die Botschaft hat die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und kann sie erst dann an die ABH zur Zustimmung weiterleiten. Der Einwand hätte also nur dann Sinn, wenn er im Zusammenhang mit einer Vorabzustimmung der ABH gemacht worden wäre, was wiederum keinen Sinn macht, wenn der Nachzug der Ehegattin nun verweigert wird, ohne die Möglichkeit einzuräumen die Unterlagen zu vervollständigen.
Eigentlich kann es nur der Deutschtest sein. Nur der bietet die Möglichkeit von Schikanen.
Zur Aufklärung für alle: das Visum wurde abgelehnt , mit der Begründung , dass der Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert sei da ich hier in Deutschland für meine Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt zahlen muss.
Nach eigenen Recherchen ist der Nachweis eines gesicherten LU normalerweise nicht erforderlich , wird aber von der Ausländerbehörde immer verlangt.
Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren , wie ein Remonstrationsverfahren geführt wird und vorallem an wen.
Die ABH hätte mich aus meiner Sicht doch anschreiben können um den Sachverhalt schon vorher zu klären.
Infolge wurde ohne mein wissen eine negative Empfehlung an die Botschaft ausgesprochen.
du hast doch deine einkommensverhältnisse angeben müssen.sowie 2 kinder mit anspruch auf
unterhalt.
ich gehe davon aus(nur eine möglichkeit,da ich deine einkünfte nicht kenne):
einkoomen abzüglich unterhalt usw
resteinkünfte für 2 personen nach tabelle (der botschaft)zu niedrig.
sowas ähnliches gibt es auch bei uns mit anträgen für baufinanzierungen.
einkünfte und wieviel personen im haushalt.
wenn eine gewisse summe unterschritten wird,gibt es ne ablehnung.
wie gesagt,meine vermutung
oi matti,
ganz schwierig zu lesen und auch etwas verworren, aber ich geb dir die fundstelle trotzdem mal:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/Y...um=1210956207/0
hier befasst sich info4alien auch mit der thematik.
wie gesagt, schwierig zu lesen. aber wenn man betroffen ist, wie du, beisst man sich ja vielleicht mal durch.
es gibt im uebrigen leute, die "schwoeren" auf die grosse weisheit der forumsgemeinde von info4alien.
falls der link nicht klappen sollte:
das thema lautet
hab ne frage zum §27
und themenstarter ist
sweetmausal
Dieses von Willibald angesprochene Forum ist wohl das Beste dieser Art wenn es um Auslaenderrecht geht. Dort schreiben
einige Praktiker mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung auf diesem Gebiet auch der eine oder andere Anwalt wurde dort
schon gesichtet.
Auf jeden Fall wird es schwierig, Ehegattennachzug bei nicht ausreichen Einkommensverhaeltnissen, da liegt doch die
\Vermutung nahe dass es sich um einen Zuzug ins Deutsche Sozialsystem handelt.
Zitat von stendi
du hast doch deine einkommensverhältnisse angeben müssen.sowie 2 kinder mit anspruch auf
unterhalt.
ich gehe davon aus(nur eine möglichkeit,da ich deine einkünfte nicht kenne):
einkoomen abzüglich unterhalt usw
resteinkünfte für 2 personen nach tabelle (der botschaft)zu niedrig.
sowas ähnliches gibt es auch bei uns mit anträgen für baufinanzierungen.
einkünfte und wieviel personen im haushalt.
wenn eine gewisse summe unterschritten wird,gibt es ne ablehnung.
wie gesagt,meine vermutung
Hi,
habe gerade etwas interessantes bzgl, Sicherung des Lebensunterhaltes gefunden:
In Antwort auf:
Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5
Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts
von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 im Regelfall keine
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen. Bei Vorliegen besonderer
Umstände kann er jedoch von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Besondere
Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei
Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie
neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland
des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates
sprechen.
Zitat von Matti
Zur Aufklärung für alle: das Visum wurde abgelehnt , mit der Begründung , dass der Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert sei da ich hier in Deutschland für meine Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt zahlen muss.
Nach eigenen Recherchen ist der Nachweis eines gesicherten LU normalerweise nicht erforderlich , wird aber von der Ausländerbehörde immer verlangt.
Mir ging es eigentlich nur darum zu erfahren , wie ein Remonstrationsverfahren geführt wird und vorallem an wen.
Die ABH hätte mich aus meiner Sicht doch anschreiben können um den Sachverhalt schon vorher zu klären.
Infolge wurde ohne mein wissen eine negative Empfehlung an die Botschaft ausgesprochen.
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Na,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?
Na,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?[/quote]
schön wärs , habe dies auch alles vorgetragen , aber was zählt ist jetzt und nicht was kommt
und jetzt ist nun mal aus deren Sicht kein gesicherter LU
Aber man gibt nicht so leicht auf
Zitat von Matti
Na,ja... dann besorg Deiner Frau doch eine Arbeitsstelle... Arbeitsvertrag einreichen.... Doppelverdiener... was wollen die dann noch?
schön wärs , habe dies auch alles vorgetragen , aber was zählt ist jetzt und nicht was kommt
und jetzt ist nun mal aus deren Sicht kein gesicherter LU
Aber man gibt nicht so leicht auf[/quote]
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Na, das ist aber schon eine Frage der Argumentationskette....
Was war früher... Ei oder Henne?
Ich würde mal bei dem Beamten in Richtung Befruchtung gehen... das verwirrt ihn sicher.
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