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Remonstration
Na dann mach ich mal hier den Anfang, vielleicht kommt mal wieder Schwung in die Bude.
Habe letzte Woche mal im AA nachgefragt wie lange die Bearbeitung einer Remonstration dauern kann.
Nach einer Woche dann folgende Mitteilung:
In Antwort auf:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Die Auslandsvertretungen sind gehalten, über Remonstrationen in
angemessener Frist zu entscheiden. In analoger Anwendung von § 75 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beträgt die angemessene Frist im
Regelfall drei Monate.Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Vielleicht hat einer im Forum ne Lösung wenn's doch mal länger dauert als die von der Botschaft angekündigten 72 Stunden
Salu2
"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"
#2 RE: Remonstration
bin manchmal etwas schwer von kp. Verstehe nicht was Du willst.
Was willst Du eigentlich? eh... was denn.. mit dem Ablehnen ist die Botschaft echt schnell, sollen sie 3 Monate warten oder wie oder was???
Blicks echt nich'.
Bitte, sach was Du willst, sonst krich ich die ganze nacht kein Auge zu
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
In Antwort auf:
Was willst Du eigentlich? eh... was denn.. mit dem Ablehnen ist die Botschaft echt schnell
Die Ablehnung des Visas erfolgt in der Regel am gleichen Tag oder ein Tag später, danach hat man oder "Frau" die Möglichkeit einen Wiederspruch also die Remonstration einzulegen. Über diese, also die Remonstration, ist nach Auskunft der Botschaft innerhalb von 72 Stunden zu entscheiden. Die Verwaltungsforschrift § 75 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sagt aber aus, dass es bis zu 3 Monate der Bearbeitung benötigt um darüber zu entscheiden.
Ich wollte nur wissen ob jemand, nicht gerade Du, da schon Deine Fragestellung nicht von sehr viel Intelligenz zeugt, von einer Lösung für eine schnellere Möglichkeit weiss.
salu2
"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"
#4 RE: Remonstration
In Antwort auf:
Was willst Du eigentlich?
In der Tat, locoyuma, Deine Frage ist nicht zu verstehen.
Die Botschaft hat laut Bürgerservice des AA die Möglichkeit bis zu 3 Monate über die Remonstration zu entscheiden. Wenn die deutsche Botschaft in Havanna es sich zur Aufgabe macht, diese schon innerhalb von 72 Stunden zu bearbeiten, wie willst Du es dann noch schneller erzwingen?
Schließlich wurden vor längerem von errue konkrete und sehr kompetente Hinweise zur Verhaltensweise im Falle einer Ablehnung gegeben. Sogar Mustertexte hat er seinerzeit zur Verfügung gestellt.
Esperanto2
#6 RE: Remonstration
was is jetzt,
jetzt hat's schon zwei Blödmänner hier, die Deine Frage nicht verstehen, weil sie zu blööd sind.
Nu sach einfach nochmal, was Du uns sagen oder fragen willst... bidde, bidde.
Gruß aus dem idiotischen München
P.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#7 RE: Remonstration
Ich nehme jetzt einfach mal an, der loco hat mit seiner Freundin zusammen eine Remo gemacht
und wartet schon länger als 78 h auf den Bescheid und möchte nicht 3 Monate warten und ist deshalb auch ziemlich knatschich.
Ich würde dann einfach mal bei Fr. W. nachfragen, wann ggf. unter Umständen eine Antwort
möglich wäre, bei optimistischer Betrachtungsweise.
Na gut jetzt mal ernst (auch wenn Du mich gaaanz schlimm beleidigt hast): Ich würde an Eurer Stelle
garnicht unbedingt auf den Bescheid warten, sondern weitere Argumente anführen. (Frühere Italien, Canada, Angola
Schweiz, Mexico -Aufenthalte z.B. mit regelrechter Rückkehr nach Kuba) Falls gegeben, diese versuchen nachzuweisen.
Auch eine Kaution anbieten wäre möglich (der Vorschlag darf ja von der Botschaft anscheinend nicht mehr gemacht werden,
aber das muss ja nicht heißen, dass die Möglichkeit nicht weiterhin besteht.
Das ist übrigens auch noch möglich, wenn der Bescheid schon
ergangen ist. So war es bei uns einmal. Am Ende wurde das Visum erteilt.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
Du meinst Remonstration = Widerspruch
schaue dir mal : http://dejure.org/gesetze/VwGO/78.html
Verwaltungsgerichtsordnung.
i.d.R. Einspruch Frist für Entscheidung höchstens 3 Monate, danach kannst du Verpfluchtungsklage einreichen beim Verwaltungericht
In Antwort auf:
Du meinst Remonstration = Widerspruch
Das ist falsch! Der Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, die Remonstration (Gegenvorstellung, Einwand, Einspruch) ist ein formloser Rechtsbehelf. Bei einem förmlichen Rechtsbehelf hast Du einen einklagbaren ANSPRUCH auf eine Entscheidung, bei einem formlosen gelten die drei F (formlos, fristlos, fruchtlos). Nix mit Klage, weswegen das AA "analog" (!) zu 78 VwGO schrieb. Ein Ausländer kann sich sein Visum eben NICHT auf dem Wege der Verpflichtungsklage einklagen.
Ausnahme: Ehegattennachzug/Familienzusammenführung. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht des Deutschen aus Art. 6 und da reagiert das Bundesverfassungsgericht immer sehr sehr ungemütlich. Also - so sich da nicht noch ein anderer Rechtsweg ergibt - Verfassungsbeschwerde (des Deutschen Partners, nicht des Ausländers), Antrag auf Einstweilige Anordnung und schwupp ...
Den kleinen Unterschied mal kurz richtigstellende Grüße,
Stephan
Alles korrekt, aber Bundesverfassungsgericht, einstweilige Anordnung und Schwupp wenns so einfach waere.
Richtig ist, dass es einen Rechtsanspruch auf ein Visum zur Familienzusammenfuehrung bei Eheschliessung
gibt, wird dieses abgelehnt weil z.B. eine Scheinehe vermutet wird kann gegen diesen Bescheid geklagt
werden und zwar beim Verwaltungsgericht und das geht nicht mal so eben SCHWUPP
Allein bis zum Verhandlungstermin koennen schon mal ein paar Monate ins Land gehen, und die Chance
den Partner mit einer Einstweiligen Anordnung zum Visum zu verhelfen ist nicht immer gegeben.
Besonders oft werden die Visa abglehnt bei grossen Altersunterschieden z.B. Deutsche Frau 38 und Ehemann
20 aus Tunesien und dann auch noch Differenzen bei der Befragung.
Auf ein besuchsvisum besteht defenitiv kein Rechtsanspruch und nach der erfolglosen Remonstration
gibt es keine weitere Moeglichkeit.
Wenn ich damit helfen könnte - dann ja, aber nicht für Deine Rechthabereien.
Es geht es dabei nicht um rechtliche Möglichkeiten bzw. gesetzlichen Ansprüchen auf ein Besuchsvisum. Die enden realistischer Weise bei der Botschaft. Es geht vielmehr um ganz individuelle Möglichkeiten.
Außerdem siehst ja, dass locoyuma die Sache nicht mehr interessiert. Sein angestimmtes Liedchen: „Jetzt geht’s los.“ reichte ihm offenbar.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#15 RE: Remonstration
In Antwort auf:
Außerdem siehst ja, dass locoyuma die Sache nicht mehr interessiert. Sein angestimmtes Liedchen: „Jetzt geht’s los.“ reichte ihm offenbar.
Leider reicht mir die Sache nicht, hatte aber zum einen bisher keine Zeit mich im Forum einzuklinken, bzw. habe den Tipp bekommen die ganze Angelegenheit noch etwas auszusitzen da es noch ein schwebendes Verfahren ist.
Der Feind hört oder liest mit
Ging davon aus, dass der Eine oder andere Tipp übers Forum rein kommt. Was ich wollte liegt doch klar auf der Hand, das Visaverfahren läuft schon den 3. Monat???
Salu2
"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#17 RE: Remonstration
In Antwort auf:
Hast Du die Sachen von errue gefunden und durchgelesen? War der bisherige Ablauf entsprechend diesen mustergültigen Vorgaben?
Alles schon vorher durchgelesen und auch so gemacht.
Meine Novia hat Haus,Kind,Job und war schon in D (pünktlich zurück nach Kuba), Kaution 5000,00 € wurde auch angeboten und abgelehnt!!!
Deshalb bin nich etwas ratlos.
Salu2
"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"
Bei diesen Gegebenheiten ist die Ablehnung schon ungewöhnlich. Die Begründung der Remonstration muss wohl etwas ganz Besonderes sein. Schließlich ist bei den geschilderten Gegebenheiten der Standarttext hinsichtlich fehlender Rückkehrwilligkeit nicht verwendbar und würde sich von selbst disqualifizieren. Dass auch der Vertrauensschutz einfach übergangen wurde, macht die Sache noch ungewöhnlicher. Etwas was bisher einfach nicht denkbar war.
Mir erscheint eine Beschwerde beim AA angemessen und aussichtsreich. Mag sein, dass sich die Zeiten dort geändert haben, meine dort vor Jahren gemachten Erfahrungen bei dem für Kuba zuständigen Sachbearbeiter waren aber sehr positiv. Ich empfehle Dir sofort dort die Sache vorzutragen. Die Begründung der Remonstration würde ich nicht abwarten. Kopie der Beschwerde sollte an die Botschaft gehen. Leider habe ich die Faxnummer des seinerzeitigen Sachbearbeiters für Kuba beim AA nicht mehr. Den Namen bekommst Du per PM.
Des weiteren gibt es ja noch die Möglichkeit eines Sprachvisums. Das ist Sache der Länder und hängt nicht vom guten Willen der Botschaft ab. Kannst ja auch Desesperado fragen, wie er nach der Ablehnung sein Ziel erreichte.
#19 RE: Remonstration
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