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erfolgreiche Remonstration???
Hola zusammen,
mal eine Frage an die Leute die schon mal eine Remonstration durchgezogen haben. Könntet ihr vielleicht mal den Text eurer Remonstration bekannt geben, mit dem Vermerk ob erfolgreich oder nicht? Erfolgreich ist natürlich lieber gesehen!
Ich weiß es gibt dafür Vorlagen, aber die sind doch recht allgemein gehalten! Deswegen interessieren mich halt erfolgreich durchgezogene Remonstrationen, und der Text der verwendet wurde.
Muchas gracias
Saludos Don Pedro
PS: zusenden per PN geht natürlich auch, aber öffentlich wäre bestimmt besser! So haben auch andere was davon!
(
Gast
)
#2 RE:erfolgreiche Remonstration???
Hi :-)
Nur zur Erklärung:
Remonstration bedeutet Gegenvorstellung. Dabei handelt es sich um einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem sich der von einer Verwaltungsentscheidung Betroffene an die erlassende Behörde mit dem Ziel wendet, die Behörde nochmals zu einer Überprüfung der ergangenen Entscheidung zu bewegen.
Don Pedro, vielleicht wäre es hilfreich zu wissen wie denn die Entscheidung lautete gegen die du vorgehen willst? Oder wenigstens einen kleinen Hinweis worum es sich genauer handelt? Einladungen gibt es in verschiedener Form und Charakter.
Viele Grüße
Fairplay
#4 RE:erfolgreiche Remonstration???
Hola Fairplay,
gracias erstmal für die Aufklärung! Vlielleicht hat sie ja hier noch jemand gebraucht!?
Und sorry das es für dich zu wenig Hintergrundinfos waren! Also es handelt sich um ein abgelehntes Besuchervisa. Ich hoffe, das dir dieser "kleine Hinweis" reicht!?
@Chris
Die Seite mit der Vorlage von Errue kenn ich! Ist doch aber recht allgemein gehalten! Logisch, soll ja auch für die Allgemeinheit sein. Nur würde mich interessieren, wer mit welcher Formulierung Erfolg hatte! Sollte man die total harte Tour fahren, oder lieber so Sätze wie "Unter Vorbehalt weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte." weglassen? Also vielleicht auf eine freundliche bzw. "schleimige" Weise rangehen???
Saldudos Don Pedro
PS: es wird doch hier Mitglieder geben, denen beim ersten Antrag das Visa verweigert wurde, oder? Also, bitte doch mal die Infos weitergeben!
In Antwort auf:
so Sätze wie "Unter Vorbehalt weiterer dienstrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Schritte."
Vielleicht würde es helfen, wenn man Jakob aus alten Frankfurter Tagen kennt?
Don Pedro, mit solchen Ankündigungen zeigst Du, dass Du kein Don bist
Ich glaube Dein Schreiben würde durch die Botschaft laufen, zur Belustigung der Mitarbeiter!
" Was DER sich denkt!!"
Saludos
jan
Don Pedro !
Ich hab das seinerzeit bei der Ablehnung des Besuchsvisum meines
Schwagers gleich 2mal gemacht undzwar habe ich bei der Botschaft
in Hav. in ganz normalen Ton reklamiert- bin nicht mit der Entscheidung
einverstanden usw. Pararell dazu habe ich auch beim AA die Geschichte
"angebunden". Die Folge war das ich vom AA die Meldung bekam das die
Botschaft ihre Entscheidung nochmal überdenken wird und mit Kaution
von 2500 € gabs dann das Visa.Jedenfalls hab ich immer in ganz normalen
Ton geschrieben.Hab argumentiert das es schwierig ist die in Unfreiheit
lebenden Cubanos von der Überlegenheit unseres freiheitlichen,demokratischen
Systems zu überzeugen wenn dieses System nicht mal ein Besuchervisa zum
kennenlernen erteilt. Also Blah,blah
MfG El Lobo
@Jan
Na du bist ja vielleicht ein "Jakob"!
Kannst du auch aussagefähige Sätze von dir geben?
Dieser Satz war übrigens nicht von mir formuliert, sondern stammt von den Infoseiten von errue! Und ich nehme an, das ihn auch der eine oder andere hier verwendet hat!? Meinst du die Botschaftsangestellten lassen sich so schnell belustigen?
"Was DU dich denkst!"
Saludos
Don Pedro
In Antwort auf:
Remonstration bedeutet Gegenvorstellung.
Hehe. Wörtlich aus dem ARD-Rechtslexikon http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02923.html zitiert?
Ich finde allerdings, dass das Zitat hier nicht wirklich weiterhilft. Zum einen wird der Begriff Remonstration im Beamtenrecht mit nicht ganz deckungsgleicher Bedeutung verwandt. Zum anderen wirkt der wenig bekannte Begriff der Gegenvorstellung hier etwas verirrend. Der Begriff Einspruch (der allerdings im Steuerrecht wieder ein förmlicher Rechtsbehelf wäre) oder Einwand wäre hier die bessere Übersetzung.
Eine ganz brauchbare, kurze Erklärung zu den Rechtsbehelfen gegen ablehende Visaentscheidungen und was bei der Beantragung zu beachten ist, die findet sich hier:
http://www.thaiadvokat.de/schengenvisum.htm
Der im Beispieltext von errue verwendete Begriff "Widerspruch" ist falsch. Es gibt bei Schengen-Visa kein Widerspruchsverfahren. Die Rechtsbehelfsbelehrung unter der ablehnenden Visaentscheidung sollte richtigerweise auf den Rechtsbehelf der Klage vor dem Verwaltungsgericht hinweisen.
Im Übrigen würde ich auch dringend davon abraten, im Mustertext vorgeschlagene Formulierungen wie "Ich erwarte umgehend ..." zu verwenden. Auf Grund meiner sechs(+x)wöchigen :-) Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung kann ich versichern, dass derartige Rotzlöffeligkeiten weder zu einer beschleunigten Bearbeitung noch zu einer wohlwollenden Entscheidung führen. Ganz im Gegenteil.
Just my two pence,
Stephan
#10 RE:erfolgreiche Remonstration???
In Antwort auf:
Kannst du auch aussagefähige Sätze von dir geben?
Nur falls Dir gerade nicht erinnerlich sein sollte wer Jakob ist.
Das war mein Kumpel beim Häuserkampf in FF/M. ( Könntest Du behaupten)
Heute oberster Dienstherr der Visa-austellenden Behörde.
Das ist doch schon was Besser als mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde "drohen"
Visaerteilung ist kein Muß
Wenn die denken, dass schon genug chicas hier sind??
Versetz dich mal in die Lage der Mitarbeiter dort, jeden Tag kommen die rassigsten Girls und wollen nach Germany!
jan
ad don pedro,
..habe das ganze auch schon mal durch, leider mit negativem ausgang (von seiten der dt.botschaft), trotz zweimaligem protest! die chuzpe war, dass der cubaner den ganzen scheiß auf deutsch bekam und die empfehlung, er könne ja klagen, bei 8-10 dollar verdienst, eine frechheit!... auch die intervention bei "jakob's" freunedn hatte keinen erfolg!
tip: du solltest versuchen, dass nicht eine frau einen mann einlädt und umgekehrt; der einzuladende sollte wirklich nen job haben oder sonst wichtige, für die botschaft nachvollziehbare rückkehrgründe anführen können;
ob die 2500 € noch aktuell sind, weiss ich nicht! viel glück
y.s.
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