Ablehnung eines Visas nach Remonstration

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25.06.2008 10:02
#26 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von lanza
..Das GG sieht allerdings auch keine (Sex-)Sklavenhaltung vor. Heute gab es zum Thema Sklavenhaltung übrigens einen interessanten Themenabend bei arte.

claudia (..zieht sich schon mal warm an..)

PS: Aber vielleicht ist es ja auch nur ein ganz gewöhnliches Tauschgeschäft. Und das ist natürlich vollkommen legal.


Mein guter Lieber,auch dich verstehe ich! Aber wer hat der hat (alte Volksweisheit)!Nichts ist schwerer zu ertragen als die Wahrheit!


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25.06.2008 10:06
avatar  Moskito
#27 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Er Rentner, sie 35Jahre ~ 30Jahre Altersunterschied.
Alterunterschied ist ken Ablehnungsgrund.

S


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25.06.2008 11:08
avatar  ( Gast )
#28 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

Habe die Ablehnung des Besuchervisas auch hinter mir. Letztendlich hats dann mit Sprachvisa geklappt und jetzt kann ich hier studieren. War aber alles auch nicht einfach. Beim Interview in Habanna hätte ich den Mitarbeiter der Botschaft umbringen können. Ich fand ihn arrogant und herablassend. Heute verstehe ich die Einstellung der Botschaft etwas besser. Einiges von dem, was ich gesehen und gehört habe trägt nicht dazu bei, die Visavergabepraxis für uns zu lockern.


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25.06.2008 11:29
avatar  user ( gelöscht )
#29 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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user ( gelöscht )

Zitat von santiaguera
Habe die Ablehnung des Besuchervisas auch hinter mir. Letztendlich hats dann mit Sprachvisa geklappt und jetzt kann ich hier studieren. War aber alles auch nicht einfach. Beim Interview in Habanna hätte ich den Mitarbeiter der Botschaft umbringen können. Ich fand ihn arrogant und herablassend. Heute verstehe ich die Einstellung der Botschaft etwas besser. Einiges von dem, was ich gesehen und gehört habe trägt nicht dazu bei, die Visavergabepraxis für uns zu lockern.


hola, das sprachvisum ist aber nur für 12 monate gültig?


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25.06.2008 11:44
avatar  Moskito
#30 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
hola, das sprachvisum ist aber nur für 12 monate gültig?
Gültig, solange eine Sprachschule besucht wird, bei uns waren maximal 18 Monate möglich.

S


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25.06.2008 12:32
avatar  dirk_71
#31 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
In Antwort auf:
hola, das sprachvisum ist aber nur für 12 monate gültig?
Gültig, solange eine Sprachschule besucht wird, bei uns waren maximal 18 Monate möglich.


Richtig... wurde uns damals auch so gesagt..

Nos vemos
Dirk

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25.06.2008 12:43
avatar  user ( gelöscht )
#32 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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user ( gelöscht )

Zitat von Moskito
In Antwort auf:
hola, das sprachvisum ist aber nur für 12 monate gültig?
Gültig, solange eine Sprachschule besucht wird, bei uns waren maximal 18 Monate möglich.


und die cubanische seite? mit PRE?


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25.06.2008 13:01 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 13:21)
avatar  ( Gast )
#33 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

Der Wunsch eines Sprachvisum im Falle einer 35-jährigen Krankenschwester in Kuba ist gegenüber der ABH, welche die Zustimmung (besser Entscheidung) dafür zu geben hat, nicht zwingend zu begründen. Wenn dies aber bei der ABH gelingen sollte, dann könnte es auch mit dem Visum klappen, es sei denn, die Botschaft übt keine Zurückhaltung bei der Übersendung der Antragsunterlagen an die ABH und stellt den Antrag als einen Versuch dar, ihre Ablehnung eines kurzfristigen Besuchvisums umgehen zu wollen.

Ich denke, der plausibelste Grund einer Einreisegenehmigung ist in diesem Fall weiterhin der Wunsch eines Gegenbesuchs in Deutschland. Auch wenn zuvor der Antrag abgelehnt wurde, weil man die Bearbeiter des Visumantrages von der Ernsthaftigkeit der Besuchsabsichten nicht überzeugen konnte, kann man doch mit mehr Überzeugungskraft einen neuen Antrag stellen. Wenn dieser dann abgelehnt wird, kann ich mir auch vorstellen, dass man bei einer Beschwerde beim AA Erfolg haben kann. Auf die Begründung kommt es an. Die Argumente auf Basis des uralten Musterbriefes von Errue, den sie in wenigen Abwandlungen sicher schon hundertfach gelesen haben und in der u.a. die zwischenzeitlich abgeschaffte Stellung einer Kaution immer noch angeboten wird, ziehen nicht mehr. Auch der Weg über das Verwaltungsgericht ist keine Lösung. Dies schon aus zeitlichen Gründen. Will man denn Jahre auf die Entscheidung warten?

Mein Vorschlag wäre also ein neuer Antrag. Der sollte diesmal aber gut vorbereitet werden. Ich hätte den Ablehnungsbescheid schon mal als Einstieg genommen. Warum sollte er der Botschaft kein Schreiben zukommen lassen, indem er sich auf diesen Bescheid bezieht. Wie ist die Sache mit der Ausbildung zur Krankenschwester? Hat sie die wirklich jetzt abgebrochen? Oder hat sie gesagt, dass sie wegen dem Besuch dies abbrechen will? Oder ist mit einem 3-Monatsbesuch tatsächlich der Abbruch vorgegeben? Waren all die in der Begründung angegebenen Aussagen richtig? Gibt es denn wirklich nichts, was eindeutig nicht der Fall ist und klargestellt werden könnte? Wäre dies so, dann könnte man dies in wenigen Worten klären und vor allem darauf hinweisen, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll, aus dem die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten deutlicher wird und schon jetzt um eine „wohlwollende Prüfung“ dieses neuen Antrages bittet.


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25.06.2008 17:09
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#34 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

gererell bin ich bei Esperando.....

stell Dir vor Du bist mitarbeiter der Behörde hast das Besuchsvisum abgelehnt, und nun kommst Du mit nem Sprachvisum daher... im hohen Bogen würde ich Deinen Antrag aus dem Fenster werfen...

Was sich bei dem neu zu beantragten Besuchsvisa jedoch beist ist... wenn das Visum wie von Esperando vermutet mit der Ausbildung, Krankenschwester ect. zu hat ...ja... ich glaube jedoch das sind nicht die wirklichen Gründe für die ablehnung des Visa sondern sind eher die über die jeder nur mit vorgehaltener Hand spricht... die wirst Du nicht auflösen können...nicht so einfach... ich würde mir mal die Möglichkeit eines Geschäftsvisa ansehen...bestimmt viel Arbeit,wird ne Stange Geld kosten... in Sachen Nachhaltigkeit jedoch bestimmt eine Alternative.

Aber mal was ganz anderes... lassen die eine Krankenschwester auf Besuch raus? Keine Signature vom Minister..???


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25.06.2008 17:22 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 17:23)
avatar  jan
#35 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro
die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten deutlicher wird

Vielleicht denken sie bei der Botschaft, daß der Rentner eine ausgebildete Krankenschwester braucht?


...und keine die die Ausbildung abgebrochen hat?
25.06.2008 17:42
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#36 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von hermanolito
Zitat von Doctora


Aber mal was ganz anderes... lassen die eine Krankenschwester auf Besuch raus? Keine Signature vom Minister..???

Du hast doch jetzt wohl nicht etwa die Idee das sich doctora jetzt zur enfemera...



---------------------------------------------------------------------------
Noch nicht... ich wollte ja nur mal darauf aufmerksam machen... nicht das er jetzt 5 Jahre mit dem Visum rummacht und dann noch 5 Jahre auf die Carta Blanca wartet... obwohl... %tual wird der Altersunterschied ja dann geringer...oder???


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25.06.2008 17:46
avatar  jan
#37 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro

Warum sagt ihm keiner, dass Brasilieras kein Visum benötigen??

Soo viel Zeit hat er doch nicht mehr!

...um seine Rente zu vererben

Und "sprechen" braucht er/sie doch nicht viel!

Fingerfertigkeit ist gefragt!

25.06.2008 18:10
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#38 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

... ob schwarz oder weiß ???

Negra lacht jedenfalls für die 17 Europäischen Frauen mit... das ist der Unterschied.


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25.06.2008 18:11 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 18:30)
avatar  ( Gast )
#39 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Zitat von Doctora
wenn das Visum wie von Esperando vermutet mit der Ausbildung, Krankenschwester ect. zu hat ...ja... ich glaube jedoch das sind nicht die wirklichen Gründe für die ablehnung des Visa sondern sind eher die über die jeder nur mit vorgehaltener Hand spricht...

Also einer hat mal hier in einem Scheidungsthread geschrieben, dass der Richter immer nur auf die zur Schau getragenen Brüste seiner Cubana geschaut hat. Er also keine Chance hatte. Ich meine, dass mit seiner fehlenden Chance kann so nicht sein. Was sollte der Richter denn da anschließend als Begründung in sein Urteil schreiben?

In der Visaabteilung unterliegen sie denselben Zwängen. Die Begründung kann man nicht aus der Luft greifen und im Falle der Ablehnung von Besuchsvisa können dies nur die bekannten Gründe sein. Diese sind im Bescheid aufgeführt und falls sie nicht stimmen ist der Bescheid wertlos. Auch wenn die Zuständigkeit alleine bei der Botschaft liegt, so müssen sie ihre Handlungsweise -wie jederman in unserem Land- rechtfertigen (eine Ausnahme bilden lediglich die Moderatoren von Foren, die bei Nachfrage nach den Gründen ihres Tuns sagen können: "Wenn es Dir nicht passt, dann hau doch ab"). So ist unsere Gesellschaft aufgebaut. Sollte also die Visastelle durchdrehen, dann wird die vorgesetzte Stelle die Sache im Falle einer begründeten Beschwerde schon richten. Ohne stichhaltige Begründung läuft also auch dort nichts.

Was die tolle Mannschaft auf den Bild betrifft, so hätten jede einzelne es trotz allem sehr schwer, wenn sie so in dieser Aufmachung in der Visastelle beispielsweise ihr Engagment als Krankenschwester glaubhaft machen würde. Wenn man sich sie in einem Schwesternkittel vorstellt, dann wäre ihre Geschichte natürlich glaubhafter. Sie brauchten ja nicht gleich mit einem Stethoskop um den Hals in der Botschaft erscheinen.

Edit
Muss mich bei den Moderatoren entschuldigen, gerade jetzt, nachdem sie in mustergültiger Form den Eingriff in unsere Beiträge nachvollziehbar machten. Ich war wohl etwas zu voreilig.


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25.06.2008 18:12
avatar  dirk_71
#40 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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Rey/Reina del Foro

Die ganzen Off Topic Postings habe ich mal entfernt aber ihr findet sie hier:
https://www.kubaforen.de/t523759f11744376...onstration.html

Nos vemos
Dirk

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25.06.2008 18:50
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#41 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Esperanto2
[quote="Doctora"]wenn das Visum wie von Esperando vermutet mit der Ausbildung, Krankenschwester ect. zu hat ...ja... ich glaube jedoch das sind nicht die wirklichen Gründe für die ablehnung des Visa sondern sind eher die über die jeder nur mit vorgehaltener Hand spricht...

Also einer hat mal hier in einem Scheidungsthread geschrieben, dass der Richter immer nur auf die zur Schau getragenen Brüste seiner Cubana geschaut hat. Er also keine Chance hatte. Ich meine, dass mit seiner fehlenden Chance kann so nicht sein. Was sollte der Richter denn da anschließend als Begründung in sein Urteil schreiben?

-------------------------------------------------------------------------
Mag ja sein... so hat er es halt wahrgenommen...

Vielleicht hat sich der Richter aber auch nur ein realistischeres Bild gemacht...

Krankenschwester in der Ausbildung z.b. Wir "D" können es doch nicht zulassen das wir ein junges "Ding" das gerade noch in der Ausbildung zu einem "Guten Beruf" mit vielen "Guten Chancen" in diesem Land als "Bumbsgefährtin" zu einem Rentner nach "D" lassen.... so siehts doch aus...so das wiederleg mal....das Unterschreibt jeder "unwillig".

(das spiegelt NICHT meine persönliche Meinung wieder!)


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25.06.2008 19:04 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 19:10)
avatar  ( Gast )
#42 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )
Zitat von Doctora
Wir "D" können es doch nicht zulassen das wir ein junges "Ding" das gerade noch in der Ausbildung zu einem "Guten Beruf" mit vielen "Guten Chancen" in diesem Land als "Bumbsgefährtin" zu einem Rentner nach "D" lassen.... so siehts doch aus...so das wiederleg mal....das Unterschreibt jeder "unwillig".

Wenn der Rentner rüstig ist und sie darauf steht, dann kann doch niemand sich herausnehmen die Beiden zu bevormunden. Das wäre ja so, wie das vor kurzem hier noch im Forum war, als Unbeteiligte glaubten es besser zu wissen, als die Betroffenen selbst. In welchem Land leben wir denn eigentlich?


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25.06.2008 19:35
#43 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von Esperanto2
Zitat von Doctora
Wir "D" können es doch nicht zulassen das wir ein junges "Ding" das gerade noch in der Ausbildung zu einem "Guten Beruf" mit vielen "Guten Chancen" in diesem Land als "Bumbsgefährtin" zu einem Rentner nach "D" lassen.... so siehts doch aus...so das wiederleg mal....das Unterschreibt jeder "unwillig".

Wenn der Rentner rüstig ist und sie darauf steht, dann kann doch niemand sich herausnehmen die Beiden zu bevormunden. Das wäre ja so, wie das vor kurzem hier noch im Forum war, als Unbeteiligte glaubten es besser zu wissen, als die Betroffenen selbst. In welchem Land leben wir denn eigentlich?


Bravo Esperanto2, ich habe Dich unterschätzt. Der erste Satz trifft voll ins Schwarze! Dank für Deine flankierende Unterstützung.
Freudengut


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25.06.2008 21:09 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 21:21)
avatar  lanza ( gelöscht )
#44 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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lanza ( gelöscht )
Vielleicht lesen die Botschafts-Mitarbeiter hier fleißig mit?

Für Botschaften in Bangkok, Havanna, Tunis, Dakar, Manila etc. gibt es vermutlich Extra-Dienstanweisungen. Wäre zumindest nachvollziehbar. Nur dienen diese in erster Linie dazu, die Hürde etwas höher zu legen (..und das ist IMHO auch gut so..): also wie Esperanto2 geschrieben hat ist es wohl eher eine Frage, "die Ernsthaftigkeit der Besuchsabsichten wirklich überzeugend darzulegen".

Mit Kuba habe ich da keine Erfahrungen; aber mit anderen Ländern - und jene, die hartnäckig sind und

- keine "hinter-der-Hand-getuschelten" Absichten haben und bei der Wahrheit bleiben sowie jene
- die gut labern und schauspielern können

sind bislang noch immer zum Ziel gekommen.

claudia

PS:
In Antwort auf:
Wenn der Rentner rüstig ist und sie darauf steht
Ich lach mich schlapp...

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25.06.2008 21:46
avatar  ( Gast )
#45 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

Zitat von lanza
Für Botschaften in Bangkok, Havanna, Tunis, Dakar, Manila etc. gibt es vermutlich Extra-Dienstanweisungen.

Wäre dies so, dann gäbe es ja kein Problem sich dies mal anzuschauen und sich entsprechend danach zu richten, dann klappts auch ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_...onen_des_Bundes

Pitty


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25.06.2008 22:06 (zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 22:08)
avatar  lanza ( gelöscht )
#46 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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lanza ( gelöscht )
Spannend! Dann lohnt es sich ja mittlerweile, mal beim BND nach den Dienstanweisungen zu fragen

claudia

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26.06.2008 07:02
avatar  ( Gast )
#47 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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( Gast )

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.
wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf
...
c)
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
...

4.
wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht ....
8.
gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
http://bundesrecht.juris.de/ifg/__3.html

Pitty


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26.06.2008 10:24
#48 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von Doctora
gererell bin ich bei Esperando.....

stell Dir vor Du bist mitarbeiter der Behörde hast das Besuchsvisum abgelehnt, und nun kommst Du mit nem Sprachvisum daher... im hohen Bogen würde ich Deinen Antrag aus dem Fenster werfen...

Was sich bei dem neu zu beantragten Besuchsvisa jedoch beist ist... wenn das Visum wie von Esperando vermutet mit der Ausbildung, Krankenschwester ect. zu hat ...ja... ich glaube jedoch das sind nicht die wirklichen Gründe für die ablehnung des Visa sondern sind eher die über die jeder nur mit vorgehaltener Hand spricht... die wirst Du nicht auflösen können...nicht so einfach... ich würde mir mal die Möglichkeit eines Geschäftsvisa ansehen...bestimmt viel Arbeit,wird ne Stange Geld kosten... in Sachen Nachhaltigkeit jedoch bestimmt eine Alternative.

Aber mal was ganz anderes... lassen die eine Krankenschwester auf Besuch raus? Keine Signature vom Minister..???


Hallo sage mir doch bitte mal,was der folgende Satz im Klartext bedeutet?: "die wirklichen Gründe über die jeder nur mit vorgehaltener Hand spricht." Was sind die wahren Gründe?
Herzlichst Freudengut


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26.06.2008 10:35
#49 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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normales Mitglied

Zitat von pitty
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.
wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf
...
c)
Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
...

4.
wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht ....
8.
gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
http://bundesrecht.juris.de/ifg/__3.html

Pitty


Hervorragender, schlüssiger Beitrag! So lautet das Gesetz! Die Realität sieht anders aus! Die Umsetzung in der Praxis, auch für gute und anständige Staatsbürger, ist inkonsistent: Hallejula!
Freudengut


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26.06.2008 10:48 (zuletzt bearbeitet: 26.06.2008 10:49)
avatar  jan
#50 RE: Ablehnung eines Visas nach Remonstration
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jan
Rey/Reina del Foro
ist inkonsistent

inkontinenz?
+++++

[quote="freudengut,

Hervorragender, schlüssiger Beitrag! So lautet das Gesetz! Die Realität sieht anders aus! Die Umsetzung in der Praxis, auch für gute und anständige Staatsbürger, ist inkonsistent: Hallejula!
Freudengut[/quote]

http://de.wikipedia.org/wiki/Inkonsistent
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