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Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
Hat schon jemand Erfahrungen sammeln düprfen mit den neuen Gepäckregelungen und der Einfuhr eines Fahrrades? Wird das Gewicht des Fahrrades mit berücksichtigt? Muß man bei der Einreise jetzt auch für das Fahrrad zahlen oder "nur" diese Einfuhr/Ausfuhrerklärung unterschreiben?
Bislang wurde das Gewicht des Fahrrades nicht berücksichtigt. Meist ging die Einfuhr problemlos, manchmal wurde auch verlangt, so ein Wiederausfuhrformular auszufüllen. Sollte sich das geändert haben, würde mich das auch interessieren, da ich das nächste Mal ziemlich sicher wieder ein bike dabei haben werde.
In Antwort auf:
Bislang wurde das Gewicht des Fahrrades nicht berücksichtigt.
Das Fahrradgewicht darf auch in Zukunft nicht berücksichtigt werden, da Fahrräder nicht in die Kategorie "Efectos personales" oder "Misceláneos" fallen, letztere sind bis zu 30 kg einführbar. Fahrräder werden wertmässig erfasst, und sind damit zollbegührenpflichtig, falls ein Wert von über 50 CUC angesetzt wird.
Gruss
kdl
#5 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
In Antwort auf:
heisst dass, ich muß zoll zahlen, auch wenn ich das fahrrad wieder mit nach hause nehmen sollte????
Nein! In diesem Fall wird das Fahrrad mit Pflicht zur Wiederausfuhr registriert, zumindest wäre das der normale Vorgang. Vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen unterlag die Registrierung der Lust und Laune des Zollbeamten. Ob die das jetzt penibler durchziehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf alle Fälle würde ich auf eine Regristrierung bestehen, wenn man das Fahrrad tatsächlich wieder mitnehmen will. Ist ja nur ein kleiner Aufwand und kostet nichts.
Gruss
kdl
#6 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
Zitat von LINA
heisst dass, ich muß zoll zahlen, auch wenn ich das fahrrad wieder mit nach hause nehmen sollte????
Nein:
In Antwort auf:
[...] pues estos artículos se admiten como importación temporal.
[...]
* artículos para deportes (un juego de avíos para la pesca, una bicicleta sin motor, una canoa o kayac de menos de 5,50 metros de largo, un par de esquíes, dos raquetas de tenis, y otros artículos similares).
[...]
http://www.aduana.islagrande.cu/turista.htm
Edit: KDL war schneller mit seiner Antwort.
greenhorn
(
gelöscht
)
#7 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
un par de esquíes.
http://perso.wanadoo.es/skinews/equiesqu.htm
dieses Wort befand sich nicht in meinem cubanol
#8 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
In Antwort auf:Was bringt das für einen Vorteil? Wenn es dann später z.B. gestohlen wird, oder man sich spontan entschließt das bike der netten Nachbarstochter zu schenken, wäre eine Registrierung hinderlich.
Auf alle Fälle würde ich auf eine Regristrierung bestehen, wenn man das Fahrrad tatsächlich wieder mitnehmen will.
#11 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
In Antwort auf:
Das Fahrradgewicht darf auch in Zukunft nicht berücksichtigt werden, da Fahrräder nicht in die Kategorie "Efectos personales" oder "Misceláneos" fallen
Laut http://www.aduana.islagrande.cu/turista.htm, wie von ElHombreBlanco zitiert, doch: "se considerarán, también como efectos personales (exentos del pago de derechos), cualquiera de los siguientes artículos [...] una bicicleta sin motor"
Allerdings ist auf den neuen Zollseiten auch nirgendwo etwas von Verzollung nach Gewicht mehr zu finden, oder? Scheint wieder ad valorem zu sein, wie bisher. Und "efectos personales" sind generell zollfrei, egal wie schwer. Das ist jedenfalls meine Interpretation.
#12 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
Zitat von Quimbombó
Allerdings ist auf den neuen Zollseiten auch nirgendwo etwas von Verzollung nach Gewicht mehr zu finden, oder?
Doch, ist noch da:
La Resolucion No. 11, de fecha 25 de mayo de 2007
http://www.aduana.islagrande.cu/nuevo.htm
Ein Freund ist eben von Cuba zurückgekehrt, da er immer leere Koffer hat, nimmt er 2 alte Fahrrad Rahmen mit und deklariert sie bei der Ausführ, so kann er problemlos wieder 2 mitnehmen. das gleiche macht er bei den DVD Player, er hat auch 2 defekte deklariert und kann nun auch wieder 2 Einführen ohne Zoll. So hat er es auch bei Motorenteile gemacht, wie Kurbelwelle, Vergaser, ec. Dieser Freund ist ein alter Cuba Hase, er lebt schon bald 15 Jahre als Resident in Cuba, hat mir sehr wertvolle Tips gegeben die auch der Wahrheit entsprachen. Er würde einem nie etaws was nicht der Wahrheit und Realität erzählen oder einen falschen Typ geben.
#14 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
In Antwort auf:
Doch, ist noch da:
Widerspricht denn diese Resolution nicht den neuen Bestimmungen mit Zollsätzen nach Wert?! Und beides soll seit 01.06.2007 gelten?!
Also Gepäck, das zwar unter "Efectos personales", aber nicht "MISCELANEAS" fällt, muss gar nicht verzollt werden, während Gepäck, das unter "MISCELANEAS" fällt, bei einem Gewicht über 30kg verzollt werden muss?! Dann müsste ich eventuell Konservendosen und Kleidung verzollen, ein Kanu aber nicht (wenn ich es wieder ausführe), oder wie?
Bin verwirrt!
#15 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
Zitat von QuimbombóIn Antwort auf:
Doch, ist noch da:
Widerspricht denn diese Resolution nicht den neuen Bestimmungen mit Zollsätzen nach Wert?!
Es ist so zusagen eine vereinfachte (automatisierte) Wertbestimmung:
[...] el Procedimiento automatizado para la determinación del Precio para la Valoración en Aduana (Ad Valorem) de los artículos que clasifican como MISCELANEAS que importan los pasajeros seleccionados por la Aduana.
http://www.aduana.islagrande.cu/nuevo.htm
Wie's praktisch gehandhabt wird, wenn du protestierst, weiß ich nicht. Ich schätze mal, dann darfst du Koffer öffnen und dann wird penibel zusammengezählt....
#16 RE: Neue Gepäckregelungen und Fahrrad
In Antwort auf:
Laut http://www.aduana.islagrande.cu/turista.htm, wie von ElHombreBlanco zitiert, doch: "se considerarán, también como efectos personales (exentos del pago de derechos), cualquiera de los siguientes artículos [...] una bicicleta sin motor"
Hast recht, muss aber in diesem Fall wieder ausgeführt werden. Wenn du das Fahrrad permanent einführst, wird es wertmässig erfasst und ist zollgebührenpflichtig.
Definitionen
Gemischtwaren (Misceláneos als Efectos Personales): Schuhwaren, Kleidung, Lebensmittel, Toilettenartikel und Haushaltreinigungsmittel, Lederwaren, Unterwäsche, Parfümierieerzeugnisse und ähnliche Artikel.
Nicht als Gemischtwaren anerkannt werden folgende Waren: Elektrohaushaltsgeräte und andere langlebige Geräte, sowie Ersatzteile und Komponenten. Diese Waren werden individuell bewertet, nicht gewogen und wertmässig als Teil del Maximalwertes (ab 1. Juni 1000,00 CUC, Freigrenze 50,00 CUC), den der Reisende einführen darf, betrachtet.(Hier fallen also auch Fahrräder drunter.)
(Die in Klammern gesetzten Bemerkungen sind von mir.)
Gruss
kdl
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