An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen

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28.12.2005 23:13
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#1 An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

Hola Leute

ich habe heute ein deutscher getroffen, er hat mir seine Situation geschildert und mich neugierig gemacht !

Er ist geschieden und hat 2 kinder die unter 18 sind, er wäre also noch unterhaltpflichtig.

Nach der scheidung, fing er an zu trinken, bverlor seine arbeit, und lebt zur Zeit von Hartz IV !!
Er hat mal beine eine Cubareise wie es so oft passiert, Liebe auf den ersten blick, und die kleine ist scheinbar auch noch schwanger,angeblich von ihm. Er ist 40, sie ist 22, und er war 2 mal dort

Er möchte sie nun heiraten.

Fragen:

kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?

Und wie sieht es aus, wenn sein Kind deutscher ist ?

Kann nur das Kind als deutscher, auch die mama, oder keine von beiden nach BRD Einreisen, sofern er keine Einkommen hat ?

Und wie sieht es aus, wenn er einen Job hat, wo sagen wir mal 1000 Euro verdient ?

Reicht es als nachweis, um seine Frau nach BRD zu holen, oder wird ihm das was er an seine Kinder zahlen sollte berechnet ?



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28.12.2005 23:29
#2 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?

Ja.

In Antwort auf:
Und wie sieht es aus, wenn sein Kind deutscher ist ?

Das geht auch.

Siehe §28 AufenthG in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 1. Die Ausländerbehörden scheinen aber nicht alle über diesen Sachverhalt informiert zu sein. Wenn das Kind in Kuba geboren wird, ist es aber nicht deutsch, oder?!


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28.12.2005 23:31 (zuletzt bearbeitet: 29.12.2005 09:22)
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#3 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )
Wenn das Kind einen deutschen Elternteil hat ist es deutsch, für uns zumindest die Cubaner sehen das natürlich wieder mal nicht so.
Que te diviertas bien y gastes poco

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29.12.2005 08:41 (zuletzt bearbeitet: 29.12.2005 08:43)
avatar  Cubomio
#4 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Cubaliebhaber/in
In Antwort auf:
kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?
--------------------------------------------------------------------------------


Ja.


Ach, wirklich? Es wird schwierig, allein die Verpflichtungserklärung zu bekommen da diese eine Verpflichtung zum Unterhalt darstellt. Da dieser aber nicht gesichert ist, wird wohl kaum eine Zusage erteilt werden. Auf der Rückseite der Verpflichtungserklärung steht extra ein Passus zu Hartz IV. Dieser muss unterschrieben und damit bestätigt werden, daß man KEIN Hartz IV - Empfänger ist.

Nur mal ein wenig weiter gedacht: Wenn die Frau dann hier ist, wovon soll sie denn leben??? Der Staat zahlt keinen Pfennig (sie hat ja schließlich nie in die Sozialkassen eingezahlt), sie ist weiterhin Kubanerin und kann erst nach einigen Jahren (nach Bundesland unterschiedlich) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Dadurch würden beide "Ehepartner" zu Sozialfällen werden und DAS läßt der deutsche Staat mit Sicherheit nicht zu.

Falls jemand etwas anderes meint zu wissen, bitte um Aufklärung.


LG
Cubomio


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29.12.2005 08:57
avatar  Jorge2
#5 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Rey/Reina del Foro

Bei Familienzusammenführung gibt es keine Verpflichtungserklärung!


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29.12.2005 09:12
avatar  jan
#6 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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jan
Rey/Reina del Foro

Und außerdem hat sich cubanito 1-2006 das nur ausgedacht

Ein saufender Hartz IV Empfänger fährt nicht 2x nach Kuba.

Lieber versäuft er das bischen Kohle.


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29.12.2005 09:17
avatar  el lobo
#7 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Er hat mal beinahe eine Cubareise wie es so oft passiert

Gabi ich hab mir erlaubt was einzufügen.
MfG El Lobo


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29.12.2005 09:51
avatar  ( gelöscht )
#8 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( gelöscht )

Toller Fall, versoffen, HARTZ IV 2 unterhaltspflichtige Kinder und denn nach Cuba
und gleich eine viel juengere Frau schwaengern faellt schwer das zu glauben aber es
gibt aehnliche Faelle. Also eine Verpflichtungsreklaerung fuer einen Besuch bekommt er unter
diesen Umstaenden nicht hin und eine Heirat kostet auch viel Geld und fuer die Erteilung der
AE muss er nachweisen dass genuegend Wohnraum vorhanden und Lebensunterhalt gesichert.
In einem hat Cubomio nicht recht, auch wenn die cubanische Ehefrau nicht in die deutschen
Sozialkassen eingezahlt hat, haette sie doch Anspruch auf Hilfe frueher Sozialhilfe jetzt
HARTZ IV oft und gerne parktiziert


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29.12.2005 10:00
avatar  ( Gast )
#9 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

In Antwort auf:
Ach, wirklich? Es wird schwierig, allein die Verpflichtungserklärung zu bekommen da diese eine Verpflichtung zum Unterhalt darstellt.

Ich bin bis gerade Dumm gewesen ,jetzt bin ich Schlau ,und weiß jetzt auch warum viele Forumsmitglieder Ihre Ehefrauen in Cuba Lassen ,Lol ,wer da was Böses denkt ,LOL


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29.12.2005 10:01
#10 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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spitzen Mitglied

Zitat von Jorge2
Bei Familienzusammenführung gibt es keine Verpflichtungserklärung!

kann ich nur bestätigen!


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29.12.2005 10:03
#11 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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spitzen Mitglied

Zitat von jan
Und außerdem hat sich cubanito 1-2006 das nur ausgedacht
Ein saufender Hartz IV Empfänger fährt nicht 2x nach Kuba.
Lieber versäuft er das bischen Kohle.

das könnte auch sein?


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29.12.2005 10:09
avatar  ( Gast )
#12 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

Hola an allen

es ist nicht so, dass er ein echter Säufer ist, wie ein Penner von Bahnhof , er ist nicht jemanden der dauerbesoffen ist.

Vom Beruf ist er fliesenleger, das bedeutet, er hat mal auch nebenbei etwas dazu verdient.

Die fragen scheinen aber schwer zu beantworten zu sein, oye.


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29.12.2005 10:16
avatar  ( Gast )
#13 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

In Antwort auf:
Vom Beruf ist er fliesenleger, das bedeutet, er hat mal auch nebenbei etwas dazu verdient.

Ich glaub den kenn ich ,LOL

darum fehlen in meinem Bad 55 % der Kacheln



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29.12.2005 10:32
avatar  Cubomio
#14 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Cubaliebhaber/in

In Antwort auf:
auch wenn die cubanische Ehefrau nicht in die deutschen
Sozialkassen eingezahlt hat, haette sie doch Anspruch auf Hilfe frueher Sozialhilfe jetzt
HARTZ IV oft und gerne parktiziert

Ist das so? Auch wenn der Mann berufstätig wäre?

LG
Cubomio


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29.12.2005 10:35
avatar  ( gelöscht )
#15 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( gelöscht )

Wenn er berufstaetig waere und der Lebensunterhalt gesichert waere natuerlich nicht, aber
ich vermute mal der gute arbeitet absichtlich nicht um sich der Unterhaltspflicht fuer seine
Kinder zu entziehen, und wie Cubanito schreibt so ein bisschen nebenbei vulgo schwarz
und diesen Verdienst deklariert er bei seiner Arbeitsagentur natuerlich nicht.

So ist es richtig


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29.12.2005 10:39
avatar  Cubomio
#16 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Cubaliebhaber/in

Gracias
LG
Cubomio


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29.12.2005 10:40
avatar  ( Gast )
#17 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

Und eine 15 Jährige hat jedes Jahr einen Braten in der Röhre ,und die Papas sind auch 15 Jahre ,wer zahlt ??????


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29.12.2005 10:51
avatar  ( gelöscht )
#18 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( gelöscht )

Im Zweifelsfall der Steuerzahler obwohl die von Dir genannte Konstellation eher selten
sein duerfte. Habe neulich in der SZ gelesen, dass es ca. 500.000 Vaeter in Deutschland
gibt die sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, die Sozialkassen treten in Vorlage und versuchen
natuerlich sich das geld bei den "Vaetern" zurueckzuholen mit nicht allzu grossem Erfolg.


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29.12.2005 16:16
avatar  schafi
#19 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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sehr erfahrenes Mitglied

meines Erachtens gestaltet sich die sachlage wie folgt:

sofern er in Cuba heiratet und dafür das Geld zusammenbringt, und auch noch den pass seiner frau, papiere in havanna usw. hinkrigt, die weiteren papiere für cuba bezahlt (das alles mit seinem nicht üppigen einkommen), dann hat er ein recht darauf, dass seine frau nach deutschland kommt, anders als bei einem besuchervisum ist es nicht wichtig, was er verdient usw., es gibt keine verpflichtungserklärung
das gleiche gild für sein kind (bis 12 jahren glaube ich)
einkommen ist nicht relevant, wenn er verheiratet ist nennt sich familienzusammenführung
das ist nur für einladungen (besuchervisa) relevant


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29.12.2005 17:13
avatar  ( Gast )
#20 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

Hola Schafi

da es dein 2 Beitrag ist, vor allem willkommen und danke für deine Antwort, vielleicht können es Espanol und Cubomio die sich scheinbar etwas mit die Gesetze auskennen, das ganze ergänzen.

Muss jemanden der eine Cubanita heiratet, zwecks Familienzusammenführüng keine Visa beantragen ??
Und muss dazu nicht ausreichende Wohnräume und ausreichend Einkommen nachweisen ??
Bei einen deutschen Kind oder bürger , klingelt logisch, dass die Einreise nicht verweigert werden kann, auch dann nicht, wenn er auf Hartz IV angewiesen wäre, aber wie sieht es bei eine nicht aus Deutschland stammende Frau aus, wenn der Mann keine Einkommen hat ?

Huy wie kompliziert sind manchmal Gesetze


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29.12.2005 17:28 (zuletzt bearbeitet: 29.12.2005 17:30)
#21 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
sofern er in Cuba heiratet und dafür das Geld zusammenbringt, und auch noch den pass seiner frau, papiere in havanna usw. hinkrigt, die weiteren papiere für cuba bezahlt (das alles mit seinem nicht üppigen einkommen), dann hat er ein recht darauf, dass seine frau nach deutschland kommt,
Wenn er das entsprechende Alter hat, steht ihm auch ein "geschütztes Vermögen" zu (200€ pro Lebensjahr). Davon könnte er zumindest den Papierkram bezahlen.

Hat er mit seiner kubanischen Dann-Ehefrau auch idealerweise noch ein gemeinsames (nach dt. Gesetz also deutsches) Kind, dann kann er das in aller Gemütlichkeit durchziehen und dem Staat hier noch zwei weitere Hartz-4 Empfänger bescheren.

e-l-a
_______________________________________________
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29.12.2005 17:38
avatar  jan
#22 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Du gibst ja schöne Ratschläge

Hier gibt einige Sozi-Empfänger.



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29.12.2005 18:24
avatar  Che
#23 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Che
Top - Forenliebhaber/in

Ihm blieben nach Abzug des Unterhaltes 850,- € (mit Auto) und 750,- € (ohne Auto) zum Leben wenn er normal malochen würde, wahrscheinlich stellt er sich mit Hartz IV einschließlich seiner "Schwarzarbeit".


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29.12.2005 19:01
avatar  ( Gast )
#24 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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( Gast )

Lieber ELA

wenn ich dich richtig verstehe, könnte jeder der hier keine Einkommen hat, eine ausländische Frau heiraten, und sagen wir mal so, seine Ehe hier in Old Germany auf kosten der Steuerzahler führen ?

Weil gut, sie bekommt Visum, aber was passiert wenn er Sie als weitere Person bei der Hartz IV gemeinde meldet oder wenn sie das aufenthaltsrecht beantragt ?

Denn soviel ich weiss, das ausreise Visa bedeutet nicht gleich aufenthaltsrecht hier

Ist das wirklich so, dass bei der Familienzusammenführüng keine Einkommennachweis vorzulegen ist ?

Oder dein kommentar, bezieht sich nur auf die Tatsache,die cubanita hat einen deutschen Kind hat ?



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29.12.2005 19:04
#25 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cubanito2006
wenn ich dich richtig verstehe, könnte jeder der hier keine Einkommen hat, eine ausländische Frau heiraten, und sagen wir mal so, seine Ehe hier in Old Germany auf kosten der Steuerzahler führen ?

Die Behörden vermuten hier allerdings viel öfter eine Scheinehe und verweigern erst einmal das Visum für die Familienzusammenführung.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


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