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An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Hola Leute
ich habe heute ein deutscher getroffen, er hat mir seine Situation geschildert und mich neugierig gemacht !
Er ist geschieden und hat 2 kinder die unter 18 sind, er wäre also noch unterhaltpflichtig.
Nach der scheidung, fing er an zu trinken, bverlor seine arbeit, und lebt zur Zeit von Hartz IV !!
Er hat mal beine eine Cubareise wie es so oft passiert, Liebe auf den ersten blick, und die kleine ist scheinbar auch noch schwanger,angeblich von ihm. Er ist 40, sie ist 22, und er war 2 mal dort
Er möchte sie nun heiraten.
Fragen:
kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?
Und wie sieht es aus, wenn sein Kind deutscher ist ?
Kann nur das Kind als deutscher, auch die mama, oder keine von beiden nach BRD Einreisen, sofern er keine Einkommen hat ?
Und wie sieht es aus, wenn er einen Job hat, wo sagen wir mal 1000 Euro verdient ?
Reicht es als nachweis, um seine Frau nach BRD zu holen, oder wird ihm das was er an seine Kinder zahlen sollte berechnet ?
In Antwort auf:
kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?
Ja.
In Antwort auf:
Und wie sieht es aus, wenn sein Kind deutscher ist ?
Das geht auch.
Siehe §28 AufenthG in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 1. Die Ausländerbehörden scheinen aber nicht alle über diesen Sachverhalt informiert zu sein. Wenn das Kind in Kuba geboren wird, ist es aber nicht deutsch, oder?!
(
Gast
)
#3 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
#4 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
In Antwort auf:
kann ein deutscher der aus Hartz IV lebt, seine Frau nach BRD holen wenn er keine eigene Einkommen nachweisen kann ?
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Ja.
Ach, wirklich? Es wird schwierig, allein die Verpflichtungserklärung zu bekommen da diese eine Verpflichtung zum Unterhalt darstellt. Da dieser aber nicht gesichert ist, wird wohl kaum eine Zusage erteilt werden. Auf der Rückseite der Verpflichtungserklärung steht extra ein Passus zu Hartz IV. Dieser muss unterschrieben und damit bestätigt werden, daß man KEIN Hartz IV - Empfänger ist.
Nur mal ein wenig weiter gedacht: Wenn die Frau dann hier ist, wovon soll sie denn leben??? Der Staat zahlt keinen Pfennig (sie hat ja schließlich nie in die Sozialkassen eingezahlt), sie ist weiterhin Kubanerin und kann erst nach einigen Jahren (nach Bundesland unterschiedlich) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Dadurch würden beide "Ehepartner" zu Sozialfällen werden und DAS läßt der deutsche Staat mit Sicherheit nicht zu.
Falls jemand etwas anderes meint zu wissen, bitte um Aufklärung.
LG
Cubomio
Toller Fall, versoffen, HARTZ IV 2 unterhaltspflichtige Kinder und denn nach Cuba
und gleich eine viel juengere Frau schwaengern faellt schwer das zu glauben aber es
gibt aehnliche Faelle. Also eine Verpflichtungsreklaerung fuer einen Besuch bekommt er unter
diesen Umstaenden nicht hin und eine Heirat kostet auch viel Geld und fuer die Erteilung der
AE muss er nachweisen dass genuegend Wohnraum vorhanden und Lebensunterhalt gesichert.
In einem hat Cubomio nicht recht, auch wenn die cubanische Ehefrau nicht in die deutschen
Sozialkassen eingezahlt hat, haette sie doch Anspruch auf Hilfe frueher Sozialhilfe jetzt
HARTZ IV oft und gerne parktiziert
In Antwort auf:
Ach, wirklich? Es wird schwierig, allein die Verpflichtungserklärung zu bekommen da diese eine Verpflichtung zum Unterhalt darstellt.
Ich bin bis gerade Dumm gewesen ,jetzt bin ich Schlau ,und weiß jetzt auch warum viele Forumsmitglieder Ihre Ehefrauen in Cuba Lassen ,Lol ,wer da was Böses denkt ,LOL
Hola an allen
es ist nicht so, dass er ein echter Säufer ist, wie ein Penner von Bahnhof , er ist nicht jemanden der dauerbesoffen ist.
Vom Beruf ist er fliesenleger, das bedeutet, er hat mal auch nebenbei etwas dazu verdient.
Die fragen scheinen aber schwer zu beantworten zu sein, oye.
Wenn er berufstaetig waere und der Lebensunterhalt gesichert waere natuerlich nicht, aber
ich vermute mal der gute arbeitet absichtlich nicht um sich der Unterhaltspflicht fuer seine
Kinder zu entziehen, und wie Cubanito schreibt so ein bisschen nebenbei vulgo schwarz
und diesen Verdienst deklariert er bei seiner Arbeitsagentur natuerlich nicht.
So ist es richtig
Im Zweifelsfall der Steuerzahler obwohl die von Dir genannte Konstellation eher selten
sein duerfte. Habe neulich in der SZ gelesen, dass es ca. 500.000 Vaeter in Deutschland
gibt die sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, die Sozialkassen treten in Vorlage und versuchen
natuerlich sich das geld bei den "Vaetern" zurueckzuholen mit nicht allzu grossem Erfolg.
meines Erachtens gestaltet sich die sachlage wie folgt:
sofern er in Cuba heiratet und dafür das Geld zusammenbringt, und auch noch den pass seiner frau, papiere in havanna usw. hinkrigt, die weiteren papiere für cuba bezahlt (das alles mit seinem nicht üppigen einkommen), dann hat er ein recht darauf, dass seine frau nach deutschland kommt, anders als bei einem besuchervisum ist es nicht wichtig, was er verdient usw., es gibt keine verpflichtungserklärung
das gleiche gild für sein kind (bis 12 jahren glaube ich)
einkommen ist nicht relevant, wenn er verheiratet ist nennt sich familienzusammenführung
das ist nur für einladungen (besuchervisa) relevant
Hola Schafi
da es dein 2 Beitrag ist, vor allem willkommen und danke für deine Antwort, vielleicht können es Espanol und Cubomio die sich scheinbar etwas mit die Gesetze auskennen, das ganze ergänzen.
Muss jemanden der eine Cubanita heiratet, zwecks Familienzusammenführüng keine Visa beantragen ??
Und muss dazu nicht ausreichende Wohnräume und ausreichend Einkommen nachweisen ??
Bei einen deutschen Kind oder bürger , klingelt logisch, dass die Einreise nicht verweigert werden kann, auch dann nicht, wenn er auf Hartz IV angewiesen wäre, aber wie sieht es bei eine nicht aus Deutschland stammende Frau aus, wenn der Mann keine Einkommen hat ?
Huy wie kompliziert sind manchmal Gesetze
#21 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
In Antwort auf:Wenn er das entsprechende Alter hat, steht ihm auch ein "geschütztes Vermögen" zu (200€ pro Lebensjahr). Davon könnte er zumindest den Papierkram bezahlen.
sofern er in Cuba heiratet und dafür das Geld zusammenbringt, und auch noch den pass seiner frau, papiere in havanna usw. hinkrigt, die weiteren papiere für cuba bezahlt (das alles mit seinem nicht üppigen einkommen), dann hat er ein recht darauf, dass seine frau nach deutschland kommt,
Hat er mit seiner kubanischen Dann-Ehefrau auch idealerweise noch ein gemeinsames (nach dt. Gesetz also deutsches) Kind, dann kann er das in aller Gemütlichkeit durchziehen und dem Staat hier noch zwei weitere Hartz-4 Empfänger bescheren.
e-l-a
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Mailservice E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger kein Internet hat.
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Lieber ELA
wenn ich dich richtig verstehe, könnte jeder der hier keine Einkommen hat, eine ausländische Frau heiraten, und sagen wir mal so, seine Ehe hier in Old Germany auf kosten der Steuerzahler führen ?
Weil gut, sie bekommt Visum, aber was passiert wenn er Sie als weitere Person bei der Hartz IV gemeinde meldet oder wenn sie das aufenthaltsrecht beantragt ?
Denn soviel ich weiss, das ausreise Visa bedeutet nicht gleich aufenthaltsrecht hier
Ist das wirklich so, dass bei der Familienzusammenführüng keine Einkommennachweis vorzulegen ist ?
Oder dein kommentar, bezieht sich nur auf die Tatsache,die cubanita hat einen deutschen Kind hat ?
#25 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Zitat von cubanito2006
wenn ich dich richtig verstehe, könnte jeder der hier keine Einkommen hat, eine ausländische Frau heiraten, und sagen wir mal so, seine Ehe hier in Old Germany auf kosten der Steuerzahler führen ?
Die Behörden vermuten hier allerdings viel öfter eine Scheinehe und verweigern erst einmal das Visum für die Familienzusammenführung.
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