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An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
scheinbar sind nicht nur cubanischen Gesetze oft Interpretationsache !!
Mal von der Nationalität abgesehen, hier ist so zu vertehen, dass die Ehefrau eines deutschen ein bleiberecht in deutschland hat, dieses unabhängig von der Einkommen der deutschen.
Andereseits, sofern er momentan von Hartz IV lebt, würde die Ehefrau diese leistung nicht bekommen, und somit keinen AE.
Irgendwie nicht zu verstehen !!!
#52 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Nämlich wenn sich das Kind noch in Kuba befindet, dann sehen es die Kubaner nur als CU-Bürger. Wir hingegen betrachten es auch gleichzeitig als BRD-Bürger, sobald die Staatsbürgerschaft auf der Botschaft registriert wurde, egal wo es lebt. Und somit ist die folgende Aussage doch richtig.
In Antwort auf:
Nein, die Kubaner sehen das genauso (wie)wir
Nein, das gerade tun sie eben nicht!
e-l-a
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#53 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Wenn "Deutscher" verheiratet ist mit Kubanerin, dann hat die Kubanerin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn sie einen "Antrag auf Famiienzusammenführung" bei der deutschen Botschaft stellt.
Das Recht auf Familienzusammenführung ist nicht abhängig von der finanziellen Einkommenssituation ihres Ehemannes.
Sie bekommt den Aufenthaltstitel auch wenn ihr Ehemann von Harz IV lebt.
Die Kubanerin bekommt, wenn sie die Aufenthaltserlaubnis aus der Familienzusammenführung hat, nicht arbeitet und in Deutschland lebt auch Leistung nach Harz IV (wenn sie mehr als zehn Stunden arbeitsfähig ist) oder Sozialhilfe.
Harz IV setzt aber für alle Bezieher (auch für die Kubannerin) und deren Haushaltsangehörigen Bedürftigkeit (kein Einkommen, wenige Ersparnisse) und Verfügbarkeit des Antragstellers (nix abkassieren und sich gleichzeitig in Kuba die Sonne auf den Bauch scheinen lassen) voraus.
Sollte Kubanerin doch nach Kuba fliegen wollen und gleichzeitig abkassieren, kann ihr wegen Sozialbetrug die Aufenthaltserlaubnis wieder entzogen werden.
Sprich Geld gibts nur wenn sie hier auch lebt!!!!
Um ganz genau zu sein, sie darf in der Zeit wo sie hier Harz IV bekommt nicht verreisen, sprich sie darf Kuba nicht besuchen. Harz IV Empfänger haben im Gegensatz zu Arbeitslosengeld Beziehern keinen Urlaubsanspruch.
In Antwort auf:
Zitat chulo:
Sie bekommt kein Arbeitslosengeld II, da sie keine EU-Bürgerin ist und auch das Papier E301 (Nachweis über im EU-Ausland geleistete versicherungspflichtige Arbeit) nicht vorweisen kann.
Unsinn !!
@Biene
Familienzusammenführung setzt wie der Name schon sagt Familie voraus. Nur der kubanische Ehepartner oder der kubanische Elternteil eines deutschen Kindes haben die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Du wolltest zum Antragszeitpunkt hier in Deutschland heiraten (warst als noch nicht verheiratet). Die Familienzusammenführung fand also keine Anwendung.
Besuchsvisum heisst immer auch Ermessensspielraum der Botschaft (Vermögensverhältnisse, Verpflichtungserklärung etc.). Merkwürdig allerdings dass sie das VISUM zum Zweck der Heirat abgelehnt haben. Hast du direkt auf Eure Heiratspläne bei Antragstellung hingewiesen?
#54 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Seiku, nach deiner Erklärung hier müßte jetzt endlich eigentlich alles klar sein.
e-l-a
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Gast
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#59 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
HartzIV-Empfänger dürfen genauso wie früher bzw. jetzt noch Sozialhilfeempfänger verreisen, wenn sie vorher dem Amt Bescheid geben und glaubhaft darlegen können, woher sie das Geld dafür haben (zB Bekannte haben eingeladen und bezahlen Ticket etc.). Das Amt entscheidet dann, ob es die Leistungen für den Zeitraum komplett einstellt oder anteilig kürzt. Arbeitslosengeldempfänger erhalten dagegen uneingeschränkt weiter Leistungen, sofern sie sich vorher ordnungsgemäß abmelden!
PS: Bei dem von Gaby geschildertem Fall würde ich mich als Sachbearbeiter (und oft sind die Telefonwege vom Ausländeramt zur ARGE etc sehr sehr kurz...) mal fragen, woher der Mann das Geld für eine so teure Reise und Hochzeit und anschließende Familienzusammenführung hat Aber natürlich nur, weil ich hier so über die Kosten informiert werden bzw. sie am eigenen Leib spüren dürfte.....
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Die Gerechtigkeit bricht, wenn man sie biegt.
Der, der zum ersten Mal anstelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation. (Sigmund Freud)
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Gast
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#60 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
ein Flug nach Kuba, kostet heute nicht die Welt, geht teilweise auch für ca 400 Euro.
Soviel ich weiss, kann ein ALG II Empfänger, bis zur eine gewisse Summe haben, ich weiss nicht wieviel genau, aber sicherlich, das was ausreicht, um eine Reise für ca 500 Euro zu finanzieren.
Über die Ehekosten usw. nichts spricht dagegen, dass der Mann sagt: die Cubanita bezahlt alles, möglich wäre es schon, dass eine Cubanita 1500 USD und mehr zusammen hat, das gegenteil ist ja unmöglich zu beweisen, zumal eine cubanischen Mitarbeiterin von ELA auch heisse Frauen genannt, solche Summen in paar Monaten zusammen hat, * LOL * .
Spass bei Seite, was kann deiner Meinung nach ein Beamter machen, wenn er so eine ( oder ähnliche ) aussage bekommt ?
Es wäre nur interessant zu wissen, ob ein Beamter das recht hat ( gesetzlich ) so eine frage zu stellen, denn soviel ich mitbekommen habe, schreibt das was erlauben vom Familienzusammenführüng und erteilen des Aufenthalterlaubnis angeht, das Gesetz solchen fragen nicht vor !
Liege ich falsch ?
#61 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
In Antwort auf:
Seiku, DAS stimmt nicht!HartzIV-Empfänger dürfen genauso wie früher bzw. jetzt noch Sozialhilfeempfänger verreisen, wenn sie vorher dem Amt Bescheid geben und glaubhaft darlegen können, woher sie das Geld dafür haben (zB Bekannte haben eingeladen und bezahlen Ticket etc.). Das Amt entscheidet dann, ob es die Leistungen für den Zeitraum komplett einstellt oder anteilig kürzt. Arbeitslosengeldempfänger erhalten dagegen uneingeschränkt weiter Leistungen, sofern sie sich vorher ordnungsgemäß abmelden!
Nee, ich bin sicher, dass ich mit meiner Aussage gar nicht so daneben liege wie du annimmst. Wenn ich von Urlaub rede, so meine ich damit den Leistungsbezug von Harz IV und die gleichzeitige Nichtverfügbarkeit des Antragstellers. Während ein ALG Bezieher auch während seiner angemeldeten "Urlaubszeit" Geld bekommt, hat der Harzer keinen Rechtsanpruch auf Leistungsbezug für diese Zeit.
Ich kann in unser beiden Aussagen keinen Wiederspruch entdecken.
#63 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
Hast du für diesen Zeitraum auch vollständige Leistungen erhalten? Dann hattest du einen toleranten Fallmanager. Einen Rechtsanspruch hattest du meiner Rechtsauffassung nicht. Es sei denn, du gehörst zu folgenden Gruppen.
Aussnahmen:
* 1 Euro Jobber, die haben einen Anspruch von 24 Tagen im Jahr nach dem Bundesurlaubgesetz.
* ALG II Empfänger welche parallel mit einem Job mehr als 400 € pro Monat dazuverdienen und damit sozialversicherungspflichtig sind
Okay seiku, wie ich schon schrieb, ist es Ermessenssache und zumindestens in Düsseldorf, Köln und Wuppertal werden da in der Regel keine Abzüge vorgenommen. Insofern stimmt das was Biene sagt ebenfalls.
@Cubanito:
Die Fragen stellen darf man, soviel man will. Aber ob der Gefragte sie beantworten möchte.... Fall nicht und wenn der Verdacht besteht, dass der Empfänger noch über Gelder/Einkommen verfügt, die er nicht angegeben hat, darf man zB seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen, das fängt an mit der Anforderung von durchgehenden Kontoauszügen, Hausbesichtigungen etc. Beim Verdacht der Schwarzarbeit schaltet man dann das Ordnungsamt/die FKS vom Zoll ein. usw usw usw. Bis zur Einstellung von Leistungen und dann ist der Hilfeempfänger am Zug, er muss glaubhaft machen, woher er das Geld hat.
Sehr beliebt sind die Bescheinigungen von Freunden, die Geld geliehen haben LOL.
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Gast
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#68 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
das leuchtet mir schon ein, und könnte der fall sein, wenn mann vielleicht ein teures Auto fährt.
Aber ein flug nach Kuba, kostet mittlerweile auf LM Basis ( ich übetreibe ein bisschen ) fast wie eine ICE fahrt von Köln nach Berlin, und sofern es sich um kleine nachweisbare ausgaben handelt, kann ich mir nicht denken, dass so ein Theater gemacht wird, denn zwischen sagen wir mal 1000 Euro und 10.000 Euro zu gerechtfertigen, gibt es einen unterschied, oder wie siehst du das ?
Die von dir erwähnten Kontrollen, können und werden auch gemacht, wenn überhaupt der verdacht besteht auf die von dir erwähnten Punkte, dies kann sicherlich auch passieren, ohne dass jemanden eine Ausländerin heiratet.
Das ist ja nur ein Gedankenaustausch auf meinung Basis, denn gut informiert bin ich ja nicht, mir persönlich geht es in diese Konkreten fall, nur darum, ob und wie die cubanita nach BRD Einreisen kann, und was auf ihr zukommt.
Mir liegt sehr am , dass sie kommt
#70 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
In Antwort auf:Im Prinzip brauchst du nicht mal deine Tickets vorzulegen. Dein neuer Hartz-4-Sachbearbeiter im Arbeitsamt hat freien Handlungsspielraum, dir bis zu 3 Wochen bezahlte Abwesenheit pro Jahr zu genehmigen, egal wohin du fährst. Willst du länger weg, dann bekommst du dafür dann kein Geld. Er meldet dich ab, und du verschwindest aus der Millionen-Statistik der Arbeitslosen für diese Zeit.
als ich damals nach Kuba geflogen bin, hat keiner gefragt, woher ich das Geld hatte, mußte nur die Tickets nachweisen und wie lange ich bleibe. Biene
e-l-a
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In Antwort auf:
Im Prinzip brauchst du nicht mal deine Tickets vorzulegen. Dein neuer Hartz-4-Sachbearbeiter im Arbeitsamt hat freien Handlungsspielraum, dir bis zu 3 Wochen bezahlte Abwesenheit pro Jahr zu genehmigen, egal wohin du fährst. Willst du länger weg, dann bekommst du dafür dann kein Geld. Er meldet dich ab, und du verschwindest aus der Millionen-Statistik der Arbeitslosen für diese Zeit.
Man muss versuchen, die Gedanken der Sachbearbeiter nach zu vollziehen. Dann gibt es -in der Regel- keine Probleme.
Als ich Anfang der Neunziger -wie so viele anderen Zonis- arbeitslos wurde, habe ich mich , als ich für etliche Wochen mit dem Rad über Land zog, beim Sachbearbeiter ordentlich gemeldet und ihm erklärt, dass ich jetzt auf gut Glück nach Süddeutschland fahren würde, um dort nach Arbeit zu suchen.
Obwohl ich auf Fragen, wo ich den wohnen wolle uä. vorbereitet war, kamen die garnicht. Der war doch froh, dass er einen Vermerk in der Akte machen konnte und ansonsten von mir keine weiteren Wünsche an ihn kamen.
Sicherheitshalber empfehle ich, vor Abreise mehrfach um Gespräche bei der Agentur zu bitten und Unterstützung bei der Arbeitssuche ein zu fordern.
Nett und freundlich : "Sie müssen mir helfen, immer nur Absagen, was soll ich nur machen?"
Wenn man ihm dann mit dem Vorschlag kommt, man wolle jetzt nach München, Stuttgart usw per Mitfahrzentrale fahren, Unterkunft in Missionen und/oder Jugendherbergen suchen und gezielt bei Gastronomiebetrieben und kleineren Handwerksbetrieben vorsprechen ("Ich habe im Fernsehen gesehen, dass die da unten klagen, sie fänden gar keine Bewerber für einfache Arbeiten. Und ich halte das Rumsitzen hier nicht mehr aus!"), darf man ziemlich sicher sein, dass der Sachbearbeiter mehr als froh ist, ein paar Wochen lang nichts von einem zu hören.
Vielleicht erinnert sich einer an den braven Soldarten Schwejk.....
Dass nur Idioten Handynummern bei der Agentur hinterlassen darf ja als sicher gelten?
#72 RE: An die Leute welche sich mit Gesetze auskennen
In Antwort auf:Noch besser. Man kann sogar bei vorheriger Absprache die Fahrtkosten rausschinden. Es muß hinterher dann bloß von einigen potenziellen Arbeitgebern wie z.B. Kneipern bestätigt werden, daß man es versucht hat, aber leider nicht eingestellt werden kann. Also wer mal auf Staatskosten zum Oktoberfest will....
Wenn man ihm dann mit dem Vorschlag kommt, man wolle jetzt nach München, Stuttgart usw per Mitfahrzentrale fahren, Unterkunft in Missionen und/oder Jugendherbergen suchen und gezielt bei Gastronomiebetrieben und kleineren Handwerksbetrieben vorsprechen ("Ich habe im Fernsehen gesehen, dass die da unten klagen, sie fänden gar keine Bewerber für einfache Arbeiten. Und ich halte das Rumsitzen hier nicht mehr aus!"), darf man ziemlich sicher sein, dass der Sachbearbeiter mehr als froh ist, ein paar Wochen lang nichts von einem zu hören.
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