Kind und Kegel

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07.10.2004 13:54
#1 Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

Kann M. (Kubanerin) als Mutter des von P.(Deutscher) in Kuba anerkannten, gemeinsamen Kindes nach D kommen und bleiben, auch ohne mit ihm verheiratet zu sein?
Wenn P. für das Kind die Vaterschaft in Kuba anerkennt (wo macht man des) und es dann auch auf der Botschaft anmeldet (?) und legalisiert (?), hat das Kind dann die deutsche und die kubanische Staatsbürgerschaft?
Angenommen P. und M. bekämen das Visum für Mutter und Kind, läßt Kuba die Beiden (unverheiratet) normalerweise ausreisen mit PRE (oder PVE)?
Ok. viele Fragen, keine Antworten. Vielleicht weiß ja jemand etwas darüber. Die beiden Spezialisten wollen sich ja leider nicht mehr schriftlich dazu äúßern, nachdem ihnen einmal alle Ausführungen gelöscht worden waren. Schade.


Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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07.10.2004 14:08
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#2 RE:Kind und Kegel
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( Gast )

Da wo das Kind geboren ist, ist es zu Hause . PUNKT

Wenn es in Kuba geboren ist und die Mutter ist Kubanerin ist das Kind ein Kubaner und muss sämtliche Schritte durchlaufen die ein "normaler" Kubaner auch durchmachen muss. (Auch wenn der Vater ein deutscher sein sollte, da kann ER anerkennen was er will......Beweise müssen her!)

Selbst wenn beide Staaten das anerkennen "sollten"?...... Ist das Kind noch lange kein "deutscher"!.

Schon gar nicht wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ich glaube nicht das Kuba Mutter und Kind ausreisen lässt, das weitere Vorgehen kann man sich an 5 Fingern abzählen..... ES SEI DENN, der Vater macht ein Heiratsvisum,
Und lädt Mutter und Kind zum Zweck der Heirat ein, ODER heiratet die Mutter in Kuba!

Wenn er DANN noch nachweisen kann das ER der tatsächliche Vater ist, kann ER es ja mal probieren.............

Berichtigt mich wenn ich was falsches gesagt habe, aber da sprach der gesunde Menschenverstand......

Gruss Tio de Lorenzo



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07.10.2004 14:46 (zuletzt bearbeitet: 07.10.2004 14:52)
#3 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Berichtigt mich wenn ich was falsches gesagt habe,
Tio, ich folge deiner Aufforderung.
In Antwort auf:
Da wo das Kind geboren ist, ist es zu Hause . PUNKT

Wenn es in Kuba geboren ist und die Mutter ist Kubanerin ist das Kind ein Kubaner und muss sämtliche Schritte durchlaufen die ein "normaler" Kubaner auch durchmachen muss. (Auch wenn der Vater ein deutscher sein sollte, da kann ER anerkennen was er will......Beweise müssen her!)

Selbst wenn beide Staaten das anerkennen "sollten"?...... Ist das Kind noch lange kein "deutscher"!.

Schon gar nicht wenn die Eltern nicht verheiratet sind.


Soweit erstmal alles falsch.
Ist der Vater bei der Geburt dabei und läßt sich noch in der Klinik als Vater eintragen, dann ist er damit auch offiziell Vater. Und das Kind ist aufgrund seiner ABSTAMMUNG auch gleichzeitig deutscher Staatsbürger. Die Eltern brauchen das Kind anhand einer übersetzten Geburtsurkunde nur noch bei der deutschen Botschaft registrieren zu lassen, und fertig ist der neue deutsche Staatsbürger. Der Ort der Geburt spielt im deutschen Recht nämlich keine Rolle, sondern nur die Abstammung, ganz im Gegensatz zu USA und Kuba, wo alleine der Geburtsort über die Staatsangehörigkeit entscheidet.

In Antwort auf:
Ich glaube nicht das Kuba Mutter und Kind ausreisen lässt, das weitere Vorgehen kann man sich an 5 Fingern abzählen..... ES SEI DENN, der Vater macht ein Heiratsvisum,
Und lädt Mutter und Kind zum Zweck der Heirat ein, ODER heiratet die Mutter in Kuba!

Wenn er DANN noch nachweisen kann das ER der tatsächliche Vater ist, kann ER es ja mal probieren.............


Hier hast du z.T. Recht, es wird schwierig, weil die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes IN KUBA keine Behörde anerkennt, für die ist es ein einfacher Kubaner. Daher darf das Kind nicht besuchsweise ausreisen, höchstens definitiv mit der Mutter zusammen, also ohne Rückkehrabsicht. Aber dazu muß man nicht zwingend verheiratet sein und auch nicht heiraten.


e-l-a


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07.10.2004 15:59
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#4 RE:Kind und Kegel
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( Gast )

In Antwort auf:
st der Vater bei der Geburt dabei und läßt sich noch in der Klinik als Vater eintragen, dann ist er damit auch offiziell Vater. Und das Kind ist aufgrund seiner ABSTAMMUNG auch gleichzeitig deutscher Staatsbürger. Die Eltern brauchen das Kind anhand einer übersetzten Geburtsurkunde nur noch bei der deutschen Botschaft registrieren zu lassen, und fertig ist der neue deutsche Staatsbürger.

Na ja, aus DEM Text entnehme ich das es SO nicht war/ist.........

ER wird ja nichtmal seine Vaterschaft zu 100% wissen, und dabei war er bestimmt auch nicht,sonst hätte oder würde er eine Heirat in Betracht ziehen und KEINE einfache Einladung..........erst wenn die Vaterschaft bewiesen ist, trifft das ein was Du geschrieben hast.

Richtig ????

Gruss Tio


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07.10.2004 18:35
avatar  Moskito
#5 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Kind und Kegel
Wenn ich nicht irre, nannte man früher die unehlichen Kinder "Kegel".

Moskito


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07.10.2004 19:05
#6 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

Tio, davon bin ich ausgegangen, denn aus dem Eingangstext geht eindeutig hervor, daß er der offizielle Vater ist.

In Antwort auf:
Kann M. (Kubanerin) als Mutter des von P.(Deutscher) in Kuba anerkannten, gemeinsamen Kindes nach D kommen
Bei "anerkannt" ist jedenfalls davon auszugehen.


e-l-a


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07.10.2004 19:22
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#7 RE:Kind und Kegel
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( Gast )

In Antwort auf:
Kann M. (Kubanerin) als Mutter des von P.(Deutscher) in Kuba anerkannten, gemeinsamen Kindes nach D kommen und bleiben, auch ohne mit ihm verheiratet zu sein?
In Antwort auf:

In Antwort auf:
Wenn P. für das Kind die Vaterschaft in Kuba anerkennt (wo macht man des)

Hört sich aber nach Widerspruch an ???

Ist es jetzt anerkannt oder nicht ? Und von wem ???

Ne, das ist was faul....

Gruss Tio


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07.10.2004 22:33
#8 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

Leute regt euch ab, noch ist es ja noch garnicht da. Das früher uneheliche Kinder "Kegel" genannt wurden ist mir neu. P. hat übrigens schon zwei Kegel (in D), die eine Kegel will übrigens gerade ausziehen und braucht fulas von Daddy.
Bezüglich dem neuen Kegel ist P. der Daddy, außer es gab zeitgleich noch eine in vitro vertilización.

Aber nochmal die Frage, ob M. mit dem "deutschen" Kind ein Visum kriegt??

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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07.10.2004 22:50
avatar  Sharky
#9 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

so wie ELA das schreibt ist das richtig.
Zu ergänzen ist noch: das Kind darf nur zu dem Vater mit PVE ausreisen, ob
auch ohne Mutter, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Mutter kann natürlich auch nur mit PVE ausreisen.
Hier in D beantragt dann die Mutter ihr Schengen Visa in eine befristete
AE umzuwandeln. Dieses kann von der AB aber mit der Begründung abgelehnt werden,
das eine Rückreise nach Cuba erforderlich ist, weil mit dem falschen Visa eingereist.
Wenn man das aber vorher mit der AB abklärt, dürfte es keine Probleme geben.

Salu2 Sharky


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07.10.2004 23:18
#10 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

Nochmal einfacher gefragt. Krieg ich die Beiden, wenn das Kind in Kuba geboren wird, anschließend relativ einfach auf Dauer nach Deutschland, um hier zusammen zu leben? Dieses auch ohne zu heiraten?
Wie gesagt heiraten ist für mich eigentlich nicht das normale, habe eine 20 j. Partnerschaft mit 2 süßen Gören schon hinter mir.

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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07.10.2004 23:28
avatar  Sharky
#11 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

ganz einfach ja.

Cubanische Seite: da beide aber nur mit PVE ausreisen, müssen sie nach
11 Monaten wieder zurück und wieder mit Einladung usw. züruck nach Deutschland.

Deutsche Seite: die cubanische Mutter hat ja dann eine befristete AE und kann
in Deutschland bleiben, das Kind sowieso, da es ja auch einen deutschen Pass
hat.

Salu2 Sharky



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07.10.2004 23:54
avatar  Jorge2
#12 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

Ein Kubaner unter 18 jahren kann aus Kuba NUR mit PRE ausreisen - niemals mit PVE. Also kommt es erst mal darauf an, ob das Kind kubanischer Staatsbürger ist, oder Deutscher.


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08.10.2004 00:06
avatar  Sharky
#13 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Ein Kubaner unter 18 jahren kann aus Kuba NUR mit PRE ausreisen - niemals mit PVE. Also kommt es erst mal darauf an, ob das Kind kubanischer Staatsbürger ist, oder Deutscher.

Wenn man von etwas keine Ahnung hat, schreibt man einfach nichts dazu.
Ich empfehle dir, erst genau zu lesen, was ELA und ich geschrieben haben, denn im
gegensatz zu dir, wissen wir von was wir schreiben.

Salu2 Sharky


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08.10.2004 00:16 (zuletzt bearbeitet: 08.10.2004 00:21)
avatar  Jorge2
#14 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

Sharky,
ich habe das gerade hinter mir, mit dem Sohn (knapp 5 Jahre) meiner Frau die seit drei Wochen hier in Deutschland sind. Und das kann ich Dir sogar schriftlich geben - email von der kubanischen Botschaft, Bonn.
Ich weiß schon von was ich schreibe und versuche stets Windeier zu vermeiden.
Deswegen mußt Du nicht gleich persönlich werden!


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08.10.2004 00:18
avatar  Jorge2
#15 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

Es stellt sich doch die Frage: Ist das Kind deutscher oder kubanischer Staatsangehöriger?


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08.10.2004 00:30
avatar  Sharky
#16 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

@Jorge, du musst LESEN was ich schreibe

Das Kind darf nur zu seinem Vater mit PVE ausreisen!!!!!!
Du bist doch nicht der leibliche Vater des kleinen, deshalb die
Schwierigkeiten der cubanischen Behörden bei dir.
Für die cubanischen Behörden spielt es keine Rolle ob nur cubanische
Staatsangehörigkeit oder D und Cuba.

Salu2 Sharky


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08.10.2004 00:57
avatar  Jorge2
#17 RE:Kind und Kegel
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Rey/Reina del Foro

Und warum darf das Kind einer kubanischen Mutter nicht mit PVE ausreisen, auch wenn der kubanische Vater zustimmt? Hat mich da die kub. Botschaft veräppelt, oder gibts da Unterschiede?
Oder hat es dann damit zu tun, daß ein leiblicher Elternteil "extranjero" ist?


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08.10.2004 09:02 (zuletzt bearbeitet: 08.10.2004 09:03)
#18 RE:Kind und Kegel
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Forums-Senator/in

Eigentlich könnte nur ELA etwas Sinniges zu diesem Thema beitragen weil er in dieser Situation verkehrt, wobei es in seinem Fall offenbar so ist, dass die Eltern, also ELA und die Mutter seiner Tochter, beschlossen haben, dass das Kjnd in Cuba aufwachsen soll und sie selbstverständlich bei ihrem Kind bleibt.

Aber möglicherweise hat sich ELA mal eingehend erkundigt ob er seine von ihm anerkannten Tochter auch mal alleine zu sich einladen darf? Mit anderen Worten, ob die Cubaner sie ausreisen lassen? Ich selbst kenne hier eine Schweizer Mutter mit cubanischem Sohn, der dort geboren wurde und auch mehrere Jahren lebte. Jetzt lebt er bei der Mutter in der Schweiz. Sie reisen aber regelmässig nach Cuba zum Vater und das scheint keine Probleme zu geben.

Ansonsten ist es schon so, dass cubanische Kinder unter 18 nur zusammen mit der Mutter und nur wenn die PRE zugestanden wird, aus Cuba ausreisen dürfen.


Elisabeth


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08.10.2004 10:24
avatar  ( Gast )
#19 RE:Kind und Kegel
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( Gast )

In Antwort auf:
Und warum darf das Kind einer kubanischen Mutter nicht mit PVE ausreisen, auch wenn der kubanische Vater zustimmt?

DAS, ist doch was ganz anderes......Hat hiermit NIX zu tun !!!

Halte Dich bitte IMMER an den ersten Bericht, Danke

und Gruss Tio


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08.10.2004 11:37
avatar  ewuewu
#20 RE:Kind und Kegel
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super Mitglied

In Antwort auf:
Es stellt sich doch die Frage: Ist das Kind deutscher oder kubanischer Staatsangehöriger?

In Fällen der doppelten Staatsbürgerschaft, die hier erst noch festgestellt werden muss, regeln die Staaten untereinander, wie zu verfahren ist.
Eine solche Regelung gibt vermutlich zwischen Kuba und der BRD nicht?

Es ist dann die Regelung nach dem "Abkommen zur Vermeidung doppelter Staatsbürgerschaft" (Oder so ähnlich)anzunehmen.
Die geht davon aus, daß jedes Land bei vorliegenden doppelten Staatsbürgerschaften, wenn keine andere Festlegung aus Abkommen oder Verträgen resultiert (s.o.), ausschließlich die eigene Staatsbürgerschaft anerkennt.
Danach gilt für das auf Kuba geborene Kind einer kubanischen Mutter für die kubanischen Behörden als kubanischer Staatsbürger. Und sonst garnichts.

Einen aus dem Völkerrecht abzuleitenden "Rechtsanspruch" gegenüber Kuba, der aus einer zweiten Staatsbürgerschaft resultiert, gibt es nicht.
Abgesehen davon, dass ich nicht wüsste, wie man ihn durchsetzen sollte.

Es liegt -praktisch sowieso- aber eben auch rechtlich gesehen ausschließlich im Ermessen der Kubaner, wie und ob die Ausreise ermöglicht wird.


Da es kein Rechtshilfeabkommen zwischen Kuba und der BRD gibt, bedeutet die Vaterschaftsfeststellung in Kuba, sei es vor Gericht oder wie auch immer die dortigen Regeln sein mögen, in der BRD garnichts.
Das kann hier anerkannt werden, muß aber nicht. Üblich - aber nicht zwingend- ist es, dies bei ehelich geborenen Kindern zu machen.
Gegen eine Behördenentscheidung kann man in Deutschland vor den Verwaltungsgerichten klagen, was Zeit und Geld kostet.
Ist die Vaterschaft nach DEUTSCHEM RECHT festgestellt, ist das Kind deutscher Staatsbürger und darf sich in Deutschland wie jeder deutsche Staatsbürger aufhalten.
Dies gilt ohne jeden Zweifel nicht für die kubanische Mutter des Kindes. Hier gilt der übliche Kladeradatsch, wie viele von Euch ihn schon erlebt und hier beschrieben haben. Egal ob die Frau Mutter eines "deutschen" Kindes ist oder nicht.
Bei Minderjährigen kommen dann noch die sehr komplizierten Fragen des Sorgerechtes hinzu.


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08.10.2004 11:51
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#21 RE:Kind und Kegel
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( Gast )

Ohne alles zitieren zu wollen.....

Aber GENAU so sehe ich das auch......

Gruss Tio


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08.10.2004 15:56
#22 RE:Kind und Kegel
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Top - Forenliebhaber/in

Also vielen Dank schon mal -besonders an ela und Sharky- für die Auskünfte. Ich würde gerne mal mit Euch telefonieren, falls das möglich ist, sendet mir doch bitte Eure Tel. per privater mail.

Ich versuche nochmal zusammenzufassen, was ich folgere:
Falls das Kind in Kuba geboren wird, müßte ich es noch in der Klinik anerkennen. Ich bin dann "für Kuba" der Vater, das Kind ist Kubaner.
Ich kann dann auch mit übersetzter Geburtsurkunde das Kind auf der deutschen Botschaft anerkennen. Ich bin dann "für Deutschland" der Vater und das Kind ist auch "Deutscher".
Mutter und Kind können dann gemeinsam eine PVE oder auch eine PRE beantragen und können "aus kubanischer Sicht" üblicherweise (wenn nicht etwas anderes dagegenspricht) Kuba verlassen.
Die Mutter des deutschen Kindes kann (als Mutter eines minderjährigen Deutschen)wahrscheinlich in Deutschland bleiben, solange der Unterhalt garantiert ist (?), aus kubanischer Sicht mit PVE natürlich nur 11 Monate.

Wie bekommen Mutter und Kind ein Visum (welches). Ist es ein Visum auf Familienzusammenführung?
Oder ein Besuchsvisum???? Das würden die Beiden ja wahrscheinlich garnicht kriegen, oder?

Danke und Gruß aus Muc
P.

Zusatzfragen:
In der Klinik anerkennen: Ich habe das in anderem Thread schon mal gefragt. Praktisch muß ich also, wenn die Wehen einsetzen einen Last Minute buchen und rüberdüsen. Wie könnte man es sonst machen, wenn man nur 3 Wo Zeit hätte? Schriftlich von hier und/oder vorab/später geht das nicht, jedenfalls nicht so einfach?


Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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08.10.2004 16:58
#23 RE:Kind und Kegel
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spitzen Mitglied

Moin,

ich kenne einen ähnlichen Fall, Mutter Cubanisch mit "deutschem" Kind 5J. d.h. das Kind hat bereits einen deutschen Kinderausweis ist aber in Cuba geboren.

Die deutsche Botschaft hat ihr mehrfach ein Besuchsvisum verweigert. Das kann in ihrem Fall allerdings auch andere Gründe haben (sie war vorher schon ein paarmal in D)... Das Kind braucht selbstredend KEIN deutsches Visum.

Als sie es dann geschafft hatte nach D zu kommen (via französisches Schengenvisa) hat sie in D eine AE und Sozialhiilfe gekriegt. Ich könnte mir Vorstellen, das die deutsche Botschaft in Havanna deshalb versucht hat sie nicht nach D zu lassen.

Die Cubaner haben übrigens in dem Fall überhaupt keine Probleme gemacht, Sie brauchte nur eine Invitacion und ist mit PVE ausgereist. Für das Kind wurde meines wissens nach nichtmal ne Invitacion nötig.

ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --


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08.10.2004 17:20
avatar  ewuewu
#24 RE:Kind und Kegel
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super Mitglied

In Antwort auf:
Praktisch muß ich also, wenn die Wehen einsetzen einen Last Minute buchen und rüberdüsen

Ich denke, in der Klinik würde Dein Wunsch, jemanden zu sprechen, bei dem Du mal eben die Vaterschaft anerkennen darfst, auf allergrößtes Unverständnis stoßen.

In Deutschland ist es auf jeden Fall möglich, die Vaterschaft VOR der Geburt eines Kindes anzuerkennen. Dies verlangt persönliches Erscheinen beider Eltern auf den Standesamt, wo aber nur rechtliche Hindernisse dieser einfachen Erklärung geprüft werden. So z.B., ob die Kindesmutter verheiratet ist und somit das Kind als eheliches zu gelten hat. Oder ob der Kindesvater volljährig ist.

Dies sollte in Kuba mit an Sicherheit grenzender Wahscheinlichkeit auch der Fall sein.
Ob es allerdings klug ist, eine solche Erklärung abzugeben, vermag ich nicht zu beurteilen.

Auf jeden Fall hast Du mit der internationalen Geburtsurkunde mit Apostille, die mit Sicherheit auch in Kuba zu bekommen ist, und in der Du als Kindesvater genannt bist, vor den deutschen Behörden gute Karten.
Jedenfalls für das Kind, wenn es in Deutschland ist.
Die Mutter hat gegenüber der BRD KEINE Ansprüche, die sich von denen anderer kubanischer Frauen unterscheiden.


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08.10.2004 17:22
#25 RE:Kind und Kegel
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Die Cubaner haben übrigens in dem Fall überhaupt keine Probleme gemacht, Sie brauchte nur eine Invitacion und ist mit PVE ausgereist.

Und das Kind? Ist das gleichzeitig auch ausgereist? Und mit PVE?

Elisabeth


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