Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?

19.07.2001 14:21
avatar  bospir8 ( Gast )
#1 Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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bospir8 ( Gast )
Da ich vorhabe einen Kubaner einzuladen, ist mir bisher noch
unklar inwieweit ich für diesen Kubaner in Deutschland
verantwortlich bzw. haftbar bin. Die unklaren Punkte sind z.B.:

1.) wenn der Kubaner nicht mehr vorhat zurückzukehren, z.B. obwohl das Visum abgelaufen ist

2.) im Falle eines Unfalles mit schlimmen Folgen für den Kubaner

3.) wenn der Kubaner sich verselbstständigt und einfach abhaut, wenn er hier ankommt.

Vielen Dank für jegliche Antworten

Tio

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19.07.2001 14:31
avatar  uwe ( Gast )
#2 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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uwe ( Gast )
1. + 3. : du unterschreibst eine verpflichtungserklaerung, also haftest du
2. : krankenversicherung ist voraussetzung fuer einladung. haftpflicht wird empfohlen.



http://www.santiago-de-cuba.cityslide.com

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19.07.2001 14:33
avatar  PeterB ( Gast )
#3 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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PeterB ( Gast )
Für das Visum des Cubaners benötigt er eine Verplichtungerklärung von dir in der du dich verplichtest für alle Kosten die der Eingeladene verursacht (auch Knast od. Ausweisung) aufzukommen.
Es bleibt also alles an dir hängen.
(Reise)krankenversicherung wird verlangt. Haftplicht möglich.

Informationen auf Olafs oder Beans Seiten...-
pb

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19.07.2001 18:02
avatar  Olaf ( Gast )
#4 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Olaf ( Gast )
Hier ist fast alles zur Verpflichtungserklärung erklärt:

http://www.info4alien.de/84/


Und hier noch ein bisschen drumherum:

http://home.t-online.de/home/340019301635/einlad.htm

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19.07.2001 18:25
avatar  Pablo G. ( Gast )
#5 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Pablo G. ( Gast )
Olaf, wenn z.B du deinen Schwager einlädst und er in BRD
jemanden umbringt , glaube ich nicht dass du dafür in irgendwelcher Form haftest..
Die Frage wäre wer er jemanden Verletzt ob man haftet bei Schmerzensgeld ( falls von kontraent verlangt wird )???

Wenn der Cubano Asyl beantragt, ich kenne mindestens 10 Fälle, haftet niemanden dafür.. anders ist wenn er/ Sie
in BRD unberechtigt bleibt und abgeschoben werden muss..

Ich denke es ist ein ernstes thema....
man sollt es ruhig vertiefen

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22.07.2001 23:35
avatar  christiane ( Gast )
#6 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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christiane ( Gast )
Hallo,

in den Fällen, wo das gut ging mit dem Asylantrag, wie lief das genau?

1. Hat der Cubano das Asyl vor oder nach Ablauf seines Schengenvisums beantragt?
2. Bei welcher Behörde hat er Asyl beantragt?
3. Was mußte derjenige tun, der eingeladen hatte?

Danke im voraus und Saludos
Christiane

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23.07.2001 00:20
avatar  Otto Schilly ( Gast )
#7 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Otto Schilly ( Gast )
Wer sagt, daß das gut geht???
Für Kubaner gibt es kein Asyl in Deutschland!



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23.07.2001 01:15
avatar  Olaf ( Gast )
#8 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Olaf ( Gast )
Einen Asylantrag würde ich mir (als Kubaner) genauestens überlegen.
Während des Prüfungsverfahrens wohnen im Asylantenheim, Verbot des Reisens ohne Genehmigung (selbst innerhalb Deutschlands), Arbeitsverbot (also Langeweile und kein Geld in der Tasche).
Und am Ende steht in den überwiegenden Fällen bei Kubanern (>95% ??) die Ausweisung ins Heimatland.



P.S. Leute mit tieferem Einblick mögen mich korrigieren...

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23.07.2001 09:25
avatar  Marisa ( Gast )
#9 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Marisa ( Gast )
Hola Peter

Haftpflicht???? Ist es möglich von Deutschland aus eine Haftpflicht für einen Ausländer (Tourist) zu machen? Kannst Du mir sagen über welche Gesellschaft und vielleicht weis noch jemand eine Möglichkeit eine solche Hafpflichtversicherung auch in der Schweiz zu machen.

Danke für jegliche Antworten
Marisa

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23.07.2001 12:23
avatar  christiane ( Gast )
#10 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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christiane ( Gast )
Hallo Olaf,

wen kann man denn hierzu genauer fragen (Chancen für pol. Asyl usw.)?

Schöne Grüße
Christiane

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23.07.2001 12:26
avatar  christiane ( Gast )
#11 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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christiane ( Gast )
Natürlich gibt es Fälle, wo es funktioniert hat. Wenn ich zu diesen Leuten Kontakt noch hätte, würde ich hier nicht das Forum damit belästigen und auch gar nicht auf die Idee kommen und nach Details fragen.

Gruß Christiane

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23.07.2001 12:41
avatar  Mike ( Gast )
#12 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Mike ( Gast )
Frage doch gleich bei der Polizei nach,in einem Forum wird es dir keiner sagen.Aber vielleicht per "Stille Post"

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23.07.2001 12:45
avatar  Olaf ( Gast )
#13 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Olaf ( Gast )
Christiane,

hoffe unter folgender Adresse ist auch was für Dich dabei, ich habe nicht vor mich näher mit dem Thema zu beschäftigen.

http://www.proasyl.de/
http://www.amnesty.de/berichte/amr25/25_01.htm

Viele Grüße, Olaf

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23.07.2001 15:58
avatar  Achim ( Gast )
#14 Re: Verantwortung bei Einladung eines Kubaners?
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Achim ( Gast )
In Antwort auf:
Haftpflicht???? Ist es möglich von Deutschland aus eine Haftpflicht für einen Ausländer (Tourist) zu machen? Kannst Du mir sagen über welche Gesellschaft und vielleicht weis noch jemand eine Möglichkeit eine solche Hafpflichtversicherung auch in der Schweiz zu machen.


Das geht z. B. über den ADAC (in Deutschland) und kostet 30 DM für 3 Monate (Stand Mai 2001). Wie das in der Schweiz aussieht, weiß ich leider nicht.

Saludos Achim

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