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#201 RE: Remonstration
Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #199
schon wenigstens mal eine deutsche Geburtsurkunde bekomme
Dass mit der deutsche Geburtsurkunde - wir haben es nur für ein Kind durchexerziert, weil sie bisher nicht benötigt wurde - habe ich dagegen als kompliziert in Erinnerung. Die stellte nicht die Großstadt aus, sondern das Regierungspräsidium, und die wollten trotz deutschem Pass und gemeldetem Hauptwohnsitz so viele andere Papiere, beglaubigt und überbeglaubigt sehen, dass mir irgendwann der Kragen platzte und ich der Mitarbeiterin mitteilte, wir würden es lassen. Nun war diese ihrerseits so in den Vorgang eingearbeitet, dass sie dann auf einen Teil des erst verlangten verzichtet hat. Dann gab es ein A4-Blatt mit dem Pleitegeier drauf. Wie gesagt, wollte noch nie jemand sehen. Wir hantierten immer mit den kubanischen Urkunden. Ach so, teuer wars auch.
#202 RE: Remonstration
Ich muss die Geburtsurkunde legalisieren und übersetzen lassen Nachträglich, damit die Urkunde vom deutschen Standesamt akzeptiert wird,auch alle anderen Dokumente, also die Geburtsurkunde meiner Frau ,der cubanische Reisepass meiner Frau musste ich vorzeigen , und die Heiratsurkunde, die war allerdings schon legalisiert von Minirex und braucht nur noch zur deutschen Botschaft, ach ja eine Wohnsitzbescheinigung von meiner Frau muss ich auch vorlegen, die braucht allerdings nicht legalisiert werden ,nur übersetzt werden das sind die Unterlagen die ich benötige für die Nachbeurkundung meines Sohnes
#203 RE: Remonstration
Es geht sich eigentlich darum das ich hoffe über der deutschen Geburtsurkunde einen Reisepass für meinen Sohn zu bekommen ,so daß auch meiner Frau ein Visa zur Einreise leichter bekommen kann ,so daß mein Sohn auch mal Deutschland kennenlernt und sich das später selbst aussuchen kann wo er leben will,meine Frau will garnicht auf Dauer in Deutschland leben und ich sehe Cuba eigentlich als meinen zweiten Wohnsitz und hoffe auch das es in Cuba die Wirtschaftslage mal ein wenig besser wird.
Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #187
Das Kind ist in Cuba und wird im Oktober 1 Jahr alt,sie will garnicht in Deutschland bleiben ,sondern nur mal für drei Monate nach Deutschland zu Besuch kommen ,dann kann ich einmal in Jahr nach Cuba und Sie kann einmal im Jahr mit meinem Sohn für drei Monate nach Deutschland, das ist eigentlich mein Plan
Also ich habe bisher noch keine deutsche Geburtsurkunde für meine Tochter. Das einzige was ich, neben der legalisierten kubanischen Geburtsurkunde, habe, ist eine vom deutschen Standesamt ausgestellte 'Bescheinigung über die Namensführung'. Damit hat es mit der Beantragung des deutschen Passes geklappt und mit dem wiederum mit der Visumbeantragung für die Mutter, der Meldebescheinigung, der Krankenversicherung und dem Kitagutschein. Beim Kindergeld halte ich mich noch zurück, weil sie den gröten Teil des Jahres (noch) in Cuba lebt.
#207 RE: Remonstration
Deine Annahme stimmt nicht: Den deutschen Reisepass bekommst Du von der Botschaft in Havanna auch OHNE deutsche Geburtsurkunde ausgestellt. Es reicht die kubanische, in der Du als Vater eingetragen bist und Dein deutscher Pass.
Was Deine anderen Pläne betrifft: Ich denke, Du musst Deine Absichten bei der Botschaft offenlegen: Einladung Deiner Frau besuchsweise nach Deutschland, damit sie Land und Leute kennenlernen kann. Rückkehrgarantie: Tochter und Haus.
Andere Möglichkeit wäre, einen Sprachkurs beim Goethe-Institut zu buchen.
Aber letztlich ist die ganze Sache verzwickt. Ich würde fürs Erste auf die Vernunft der Botschaftsmitarbeiter setzen
Ich wollte das auch so machen, wurde aber durch die Mitarbeiterin von der AA auf eine Familienzusammenführung hingewiesen, ist einfacher als ein Visa. Zurück kann deine Frau immer.
Habe ich so gemacht und es war richtig. Sie lernt jetzt deutsch und kann jeder Zeit nachhause ihre Familie besuchen und das gleiche machst du später mit der Tochter. Immer Familienzusammenführung.
Du beisst Dich an etwas fest, was Du n i c h t brauchst! Nach Abgabe der richtigerweise schon teilweise bearbeiteten Papiere erhält dein Kind 1. die deutsche Staatsbürgerschaft und 2. den deutschen Reisepass bei der deutschen Botschaft in Havanna, weil die und nur die solange er nicht in Deutschland ist, die für ihn zuständige Behörde ist, ich dachte das wäre verstanden, vielleicht hat man dich auch aus Unkenntnis hier in D falsch beraten. Nachdem das Kind deutsch ist kannst Du die anderen Schritte veranlassen bzw. überlegen wie ihr das macht.
Jose Ramon hat es auch noch mal erklärt.
#210 RE: Remonstration
Zitat von Fulano im Beitrag #209
Du beisst Dich an etwas fest, was Du n i c h t brauchst! Nach Abgabe der richtigerweise schon teilweise bearbeiteten Papiere erhält dein Kind 1. die deutsche Staatsbürgerschaft und 2. den deutschen Reisepass bei der deutschen Botschaft in Havanna, weil die und nur die solange er nicht in Deutschland ist, die für ihn zuständige Behörde ist, ich dachte das wäre verstanden, vielleicht hat man dich auch aus Unkenntnis hier in D falsch beraten. Nachdem das Kind deutsch ist kannst Du die anderen Schritte veranlassen bzw. überlegen wie ihr das macht.
Jose Ramon hat es auch noch mal erklärt.
Das Kind ist/war wegen des deutschem Vaters bereits qua Geburt deutscher Staatsbürger mit allen Rechten. Die Nachweise darüber, dass dies so ist, müssen danach nur noch nachgereicht werden. Das dem so ist, muss man manchmal aber dem Standesamt, der Ausländerbehörde und der Botschaft klar machen
Das stimmt so auch nur bei ehelich geborenen Kindern. Im anderen Fall, also uneheliches Kind des deutschen Vaters muss zu dessen Lebzeiten eine Vaterschaftsfeststellung oder Anerkennung erfolgen, und zwar bis zum spätestens 23ten Lebensjahr des Kindes. Automatisch geht da garnichts. Im ungünstigsten Fall (Ableben/Verweigerung) kann höchstens die Mama dem Sprössling erzählen, das er (Sie, Es) eigentlich Deutscher wäre.
#213 RE: Remonstration
Zitat von Fulano im Beitrag #212
Das stimmt so auch nur bei ehelich geborenen Kindern. Im anderen Fall, also uneheliches Kind des deutschen Vaters muss zu dessen Lebzeiten eine Vaterschaftsfeststellung oder Anerkennung erfolgen, und zwar bis zum spätestens 23ten Lebensjahr des Kindes. Automatisch geht da garnichts. Im ungünstigsten Fall (Ableben/Verweigerung) kann höchstens die Mama dem Sprössling erzählen, das er (Sie, Es) eigentlich Deutscher wäre.
Das kann man selbst dann wenn der Vater bereits verstorben sein sollte sicherlich noch rechtlich einklagen. Vorausgesetzt natürlich man verfügt über die Kenntnis und die Mittel.
Bei der Verweigerung der Anerkennung durch den Vater zu Lebzeiten stellt das Kind eine Vaterschaftsfeststellungsklage
Ich gebe dir Recht darin, dass das nicht automatisch passiert. Jedoch wenn es einmal anerkannt wurde, gilt es von Geburt an und zwar auch rückwirkend
Mit Verlaub, Geschwurbel. Es gibt sicherlich hunderte dieser Fälle von kubanischen Mamis mit kleinen Halbyumas. Nochmals, ich spreche von unehelichen Kindern. Wer sollte, und wir reden hier von Kuba, wo und wie eine Vaterschaftsklage anstrengen??? Es gibt diesbezüglich keine bilateralen Abkommen, keine Zwangsdurchsetzung von Alimenten etc. etc. Also NEIN, die kubanische Mami kann es nicht einklagen, ausser sie fände einen nationalen Sponsor der sie aus anderen Gründen einlädt, es gelingt ihr gleichzeitig das bis dato kubanische Kind zwecks DNA Test (gerichtlich angeordnet - in der Besuchszeit kaum zu schaffen) mit in die Einladung einzubeziehen, dann hier erfolgreich vor Ort bei der zuständigen Behörde die Feststellung der Vaterschaft einklagen.
Ist wie im Sozialismus, Luz. Theoretisch ist alles möglich, praktisch leider garnichts!
wenn ich diesen bürokratischen Irrsinn lese, mit Verpflichtungserklärungen, abgelehnten Visa trotz Heirat, Remonstrationen & Klagen vor dem VG, und diesen schwachsinnigen Sprachtests, bleibt eigentlich nur sich an die aktuellen Realitäten anzupassen. Novia soll einfacher ohne Visum einreisen. Da ich die Unterlagen zu dem Sprachtest nicht mehr benötige, würde ich diese gegen Erstattung der Portokosten in Höhe von € 4,40 abgeben. Vielleicht kann die noch jemand gebrauchen, die auf dem Foto abgebildeten Leer-Bücher & CD’s haben seinerzeit ca. 100 Euronen gekostet.
#218 RE: Remonstration
#219 RE: Remonstration
Zitat von cardenas im Beitrag #168
Eingangsbestätigung gibt es nicht, auch Nachfragen werden nicht beantwortet (wär ja noch schöner wenn
ein Steuerzahler was verlangt)
Die Frage ist, wann sich die Botschaft meldet, und ob sie das überhaupt tut? In einem Fall meiner Nachfragen bezgl. Visa hat sie das nämlich nie. Deshalb könnte ich ggf. ewig auf eine Reaktion warten.
Ob zwischen der Wichtigkeit unterschieden wird, bei normalen E-Mailanfragen oder offizieller Remonstration kann ich nicht einschätzen.
Die Remonstration habe ich per Mail versandt. Eine Eingangsbestätigung war zumindest, dass sich die hiesige AB daraufhin telefonisch bei mir gemeldet hatte, die war bei der Mail in CC.
Wer hat denn eigene Erfahrungen, ob positiv oder negativ ist mir erst einmal egal. Interessant zu wissen wäre die Zeit, die die Botschaft zur Bearbeitung benötigt, und wie dann die Entscheidung mitgeteilt wird?
Maier
#220 RE: Remonstration
Zitat von MaierLansky im Beitrag #219
Wer hat denn eigene Erfahrungen, ob positiv oder negativ ist mir erst einmal egal. Interessant zu wissen wäre die Zeit, die die Botschaft zur Bearbeitung benötigt, und wie dann die Entscheidung mitgeteilt wird?
Maier
Der offizielle Ablauf ist, dass sie dir innerhalb einer Frist von einem Monat antworten müssen, allerdings noch nicht entscheiden.
Interessant wird es, wenn sie die Remonstation zurückweisen und du für den Widerspruch/Klage vors Verwaltungsgericht gehen musst. Da kann eine Bearbeitung schon mal zwei oder drei Jahre dauern
#223 RE: Remonstration
Zitat von Andreas Reihs im Beitrag #220
allerdings den Tetmin nicht wahrnehmen
Hoffentlich hast Du den Termin storniert, sonst bist Du /oder die Person, die den Termin wahrnehmen sollte, erst einmal gesperrt.
#224 RE: Remonstration
Zitat von MaierLansky im Beitrag #219
Deshalb könnte ich ggf. ewig auf eine Reaktion warten.
Früher gab es mal einen Botschaftsmitarbeiter namens Mayer, der machte sich tatsächlich die Mühe, auf Anfrage zu reagieren. Das fand ich damals richtig hilfreich.
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