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Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
#26 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Zitat von falko1602 im Beitrag #22
Mwst. können sich nur Firmen beim Export zurück holen, Privatpersonen nicht, hab das vor zig Jahren beim Zoll auch gefragt.
Das stimmt so nicht
https://www.germany.info/us-de/service/s...rgegeben%20wird.
#27 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Falko verwechselt das vielleicht mit der Verrechnung von Mwst. als Vorsteuer.
Das können bestimmte Firmen machen.
DA muss man die Ware aber nicht unbedingt ins Ausland ausfführen.
nico_030
(
gelöscht
)
#28 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #20
Holt Ihr Euch auch die Mehrwertsteuer in Frankfurt zurück?
Das ist üblich, bei Saturn lassen sich dann die ausl. Käufer ein Tax free Papier für den Flughafen mitgeben.
Dafür gibt es Tax Free Schalter. Die kontrollieren auch kaum das Gepäck.
#29 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Vor Jahrzehnten, lol, in den 80ern, als noch US-Amerikaner nach Berlin kamen um die Mauer zu sehen, welche ihre GI`s bewachten.lol
Viele kauften in meinem Laden Teetöppe, Selbstkocher aus Russland,
Sie wollten immer eine Rechnung.
Diese wurde am Flughafen beim Zoll in Berlin abgestempelt. Ausfuhrbescheinigung.
1 Exempl. sandten sie zurück an mich und ich überwies die Steuer an sie in den USA.
War viel Arbeit, da damals nur 6% ?? MwSt.
Rabatt bekamen sie sowieso, also Pipifax mit den Steuern.
Verkauf mit Handschlag geg. Bar-USD wollten sie nicht. Wir brauchen eine Quittung für Amerika.
#30 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Zitat von Flipper20 im Beitrag #27
Falko verwechselt das vielleicht mit der Verrechnung von Mwst. als Vorsteuer.
Das können bestimmte Firmen machen.
DA muss man die Ware aber nicht unbedingt ins Ausland ausfführen.
Ne, hab damals explizit den deutsch Zoll danach gefragt. Meine Frau hat einen TV mitgenommen..Bei Privatpersonen ohne Aluhut geht das nicht!!!!!!!
#31 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
#32 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
#33 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Zitat von Jorge2 im Beitrag #31
Das mit der Umsatzsteuer ist differenzierter.
Beim Auswärtigen Amt könnt Ihr Euch informieren - googeln > Mehrwertsteuer-Rückerstattung - Auswärtiges Amt
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das nur für Personen mit Wohnsitz ausserhalb Ds. Da wird man schön Diskutieren können mit dem Zoll, wenn der Partner nur ein befristetes Bleiberecht und nur 6 Monate und einen Tag in D wohnt. Viel Spass!!!
#34 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
der Partner
Du sprichst von Deiner Ehefrau.
Nicht von einem Sex- Geschäftspartner.
Oder?
#35 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Wo jemand bleiben und wohnen darf und wie lange interessiert nicht.
Wichtig ist nur > Wo ist der gemeldete Wohnsitz!
Außerhalb D und der EU = Drittland - d.h. auch die Schweiz ist Drittland!
Innerhalb der EU ist es sowieso egal > Besteuerungsabkommen und es gibt auch keine Verzollung!
In ein Drittland oder aus einem Drittland - da wird es spannend.
Export aus D > USt.-Rückerstattung via Zoll möglich - Zollgebühren fallen nicht an > im Einfuhrland = Bestimmungen des jeweiligen Landes
Import nach D > USt.-Rückerstattung via Zoll ggf. möglich > im Einfuhrland D = Einfuhr-Zollgebühren + Einfuhr-USt. (macht also nur Sinn, wenn das Teil im Einkauf fast nix kostet)
#36 RE: Wenn Sie nach Kuba reisen, können Sie folgende Lebensmittel mitnehmen: Konserven, Milchpulver...
Zitat von Jorge2 im Beitrag #35
Wo jemand bleiben und wohnen darf und wie lange interessiert nicht.
Wichtig ist nur > Wo ist der gemeldete Wohnsitz!
Außerhalb D und der EU = Drittland - d.h. auch die Schweiz ist Drittland!
Dann ist es nur für Ausländer interessant, die hier nur kurzfristig ihren Aufenthalt haben. Auch bei einem befristeten Aufenthaltstitel ( kein Tourivisum), muss der Ausländer am Wohnort des Deutschen gemeldet sein.
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