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Hallo y Hola
Zitat von Cristal Otti im Beitrag #23Zitat von MaierLansky im Beitrag #22Zitat von Cristal Otti im Beitrag #21
seine Maße
Hä? Por que Plural? ist doch nur singaroral importa!
Maier
Wenn du dir eine Schraube kaufst wird die auch in z.B. 5 x 60 angegeben.
Nicht nur die Länge der Schraube ist wichtig, auch der Durchmesser
Mit Schrauben kenne ich mich aus... da gibt es die eine oder andere lockere... Ich empfehle Schrauben nie zu fest zu ziehen, weil manchmal sind lockere Schrauben besser als wenn man sie zu festzieht und sie sich den Hals bricht. Ohne Kopf bringt auch die festgezogenste Schraube nichts.
#27 RE: Hallo y Hola
Nach fest kommt ab ... (alte Schrauberweisheit 😉)
Weg von den Schrauben, zurück zum Themenstart:
auch ich freue mich auf eine neue Telenovela hier im Forum 🇩🇪🇨🇺🥂
Ja, no es facil mit dem Corona-Virus, und auch das AMIGA-Syndrom hat schon manche(n) schwer erwischt ... .😉
Nun, wie cabeza mala treffend schrieb - es fehlen neue episodas von Sputti, er sendet momentan nicht mehr,
wir freuen uns umso mehr auf Anne‘s Erlebnisse hier als interessierte Beobachter im Forum und fiebern mit.
Buena suerte!
#31 RE: Hallo y Hola
Ich sehe das ganze etwas pragmatischer: Es gibt für Äusländer*Innen aus Drittstaaten wenig bis keine Möglichkeiten anders als durch Heirat längere Zeit in D zu verbringen, arbeiten zu dürfen etc. So sind eben die Spielregeln und dann spiele ich das Spiel eben mit. Heiraten ist darüber hinaus sowieso nur ein soziales Konstrukt. Wer an die ewige Liebe, gute Zeiten, schlechte Zeiten, einen heiligen Bund vor Gott usw. glaubt kann das gerne tun, das müssen andere Menschen aber nicht zwingend auch so sehen. Einvernehmliche Scheidung dauert in D ca. 6 Monate und ist mit geringen Kosten verbunden. Meine Empfehlung: Macht einen Ehevertrag hier in D (in Kuba gibt es so etwas meines Wissens nach nicht) und regelt einfach alles in guten Zeiten und fertig. Ich wünsche euch auf jeden Fall alles Gute und drücke die Daumen mit dem Flug etc.
#33 RE: Hallo y Hola
Zitat von Kajumo im Beitrag #25
ein Virus versucht sie zu trennen und jeden Tag liest sie zum Aufstehen eine klitzekleine Liebesbotschaft... an ihren Dates lesen sie sich gegenseitig Gedichte vor von Schriftstellern,
Wenn das der in Santiago Spanischstudierende TV-Serienschreiber liest, ist der hin und weg. Besser als Kai und seine Rosa - wie geht es denen eigentlich?
Ich habe es ja vor über 20 Jahren genauso gemacht und es nie bereut. Trotzdem würde ich es heute anders machen, weil die Regeln anders sind. Mein Ex brauchte kein Deutsch fürs Visum. Ich würde erst einmal schauen, daß der Zukünftige auch bereit ist entsprechend die Sprache zu lernen. Unter anderem auch dadurch sind in den letzten Jahren viele Beziehungen gescheitert. Und so einen Kurs oder beziehungsweise lernen mit einem Lehrer ist auch zur heutigen Zeit möglich.
Davon abgesehen, daß es momentan auch für Leute mit bestandenem Test kein Visum zur Familienzusammenführung gibt. Wer keinen nachweisbar festen Wohnsitz im Schengenraum hat, kommt auch nicht rein. Und ich denke, daß das auch weit hinten auf der Agenda der einzelnen Botschaften und Konsulaten steht.
Ergo würde ich einfach die Reihenfolge ändern. Erst lernt Kubi Deutsch, dann abwarten Ende Corona und eine schöne Hochzeitsfeier mit Familie und Co auf der Insel. Bis dahin sollte es auch wieder einfacher werden mit dem Visum.
#35 RE: Hallo y Hola
#36 RE: Hallo y Hola
#37 RE: Hallo y Hola
Laut EU-Richtlinien ist nicht nur der A1-Test gekippt. Ebenso alle anderen Dinge, welche die Botschaft verlangt. Letztendlich kann man dagegen klagen, bekommt auch dann Recht, kostet aber entsprechend und dauert deutlich länger.
Ich bin froh, das mein Schatz und ich uns inzwischen in drei Sprachen unterhalten können.
Wen du da mal nicht auf dem falschen Ast sitz.
Vom letzten Jahr:
https://ehegattennachzug.com/jetzt-ohne-a1-sprachtest/
...eine EU-Richtlinie ist das Eine, ob diese sodann im EU-Land des EU-Bürgers umgesetzt wurde und angewandt wird (z.B. Deutschland) ist das Andere!
Also: Nochmals recherchieren
Und dann: Wird sich wohl herausstellen, dass in Deutschland die EU-Richtlinie niemanden interessiert!!!
#42 RE: Hallo y Hola
Und das schreibt die Bundesregierung: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (AVV zum FreizügG/EU)
Zu § 3 – Familienangehörige
3.0
Allgemeines
3.0.1
Das Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen von Unionsbürgern richtet sich allein nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG), wie zum Beispiel das Erfordernis von Sprachkenntnissen, finden keine Anwendung. Lediglich einzelne Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes werden in § 11 Absatz 1 Satz 1 bis 10 für anwendbar erklärt. Darüber hinaus findet das Aufenthaltsgesetz dann Anwendung, wenn dieses für Freizügigkeitsberechtigte günstigere Regelungen beinhaltet (§ 11 Absatz 1 Satz 11). So kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG für einen mit einer/einem Deutschen verheirateten Unionsbürger aus einem neuen EU-Mitgliedstaat, für den noch Übergangsbeschränkungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten, wegen des hiermit verbundenen uneingeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt (§ 27 Absatz 5 AufenthG) günstiger sein als ein auf das Freizügigkeitsrecht gestützter Aufenthalt. Die Rechtsstellung des Betroffenen als freizügigkeitsberechtigt bleibt durch die Anwendung günstigeren Rechts im Einzelfall unberührt. In Fällen, in denen die Ausländerbehörde das Nichtbestehen bzw. den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt hat, weil die Voraussetzungen für einen Familiennachzug nicht gegeben sind (§§ 2 Absatz 7, 5 Absatz 4, 6 Absatz 1), kommt für Familienangehörige ggf. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz in Betracht (vgl. Nummer 11.2).
@Kajumo: Ok. Ende war vielleicht unglücklich ausgedrückt, weil die Krankheit uns für immer bleiben wird. Aber es wird der Punkt kommen, an der wir alle damit leben wie mit anderen Krankheiten. Vorher sehe ich die Chance für ein Visum als sehr unwahrscheinlich an. Selbst wenn ihr rein rechtlich einen Anspruch darauf hast, hat die Botschaft viele Tricks und Hintertürchen um das ewig hinzuziehen. Und wenn ihr massiv werdet, dann bleibt dir am Ende wirklich nur der Klageweg, der auch langwierig und teuer ist.
Die Eheschließung im März garantiert momentan also kein zügiges Visum.
Wie sind eigentlich aktuell die Wartezeiten beim Minrex auf Legalisierung der Urkunde? Dauerte das vor Corona schon ewig, könnte ich mir vorstellen, daß das momentan noch viel, viel länger dauert.
Ohne A1-Zertifikat definitiv kein Ehegatten-FZF-Visum,,
ohne FZF-Visum keine Einreise für Nicht-EU-Bürger.
@Jose Ramon:
Dein Zitat in # 42 bezieht sich auf Familienangehörige von (nichtdeutschen) Unionsbürgern, so wie ich das verstehe.
Anne ist wohl deutsch, ihr Zukünftiger als Cubi ist Drittstaatler.
@Jose Ramon....Es ist schade, dass dieser Fall (asylantin in Spanien holt der Freund aus Nigeria.etc und die Problematik in D))trotz des Urteils DE:BVerwG:2017:251017U1C34.16.0 nicht zur EuGh gebracht wurde, um endgültige Klarheit zu erlangen, da es für das deutsche Gericht nur um die Ermessensentscheidung geht. Ich glaube in Spanien die Rechtstellung ist zu locker zu weich
#47 RE: Hallo y Hola
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #42
Und das schreibt die Bundesregierung: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (AVV zum FreizügG/EU)
Zu § 3 – Familienangehörige
3.0
Allgemeines
3.0.1
Das Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen von Unionsbürgern richtet sich allein nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug (§§ 27 ff. AufenthG), wie zum Beispiel das Erfordernis von Sprachkenntnissen, finden keine Anwendung.
Das schrieb ich schon. Nichtdeutsche Unionsbürger werden anders behandelt als Deutsche. Ist in anderen E-Ländern analog: In Holland braucht ein Familiennachzügler zu einem Deutschen keinen Test, zu einem Holländer aber sehr wohl.
Nichtdeutsche Unionsbürger werden beim Nachzug von Drittstaats-Familienangehörigen nicht nur anders behandelt als Deutsche, sondern BESSER.
Ein Deutscher, der seine cubanische Ehefrau nach Deutschland mit einem FZF-Visum einladen will, muss seine Frau erst mal den A1-Deutschtest machen lassen.
Ein in Deutschland lebender Franzose, der seine cubanische Ehefrau nach Dtl. mit einem FZF-Visum einladen will, kann dies ohne A1-Deutschtest machen lassen (und auch ohne Französisch-Sprachtest ...).
Das verstehe, wer will (und kann ...).
Heiliger EU-Bürokratius !
Zitat von MarionS im Beitrag #44
Wenn er noch kein A1 hat, wird es auch noch eine Weile dauern, denn ich glaube nicht, dass im Moment Prüfungen stattfinden.
Nach einem Jahr ist die Forderung von Deutschkenntnissen ohnehin überflüssig.
Deswegen habe ich die Aufregung nie verstanden.
"Die Zeit vergeht, der Zeiger steht -
wie schnell ist nichts getrunken."
So ein Jährchen ist doch so schnell vorbei.
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