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Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
In diesem Thread möchte ich euch ermutigen, eure Erfahrungen mit der sog. Verpflichtungserklärung mitzuteilen.
Hintergrund: Ich habe mich gewundert, dass ich (aus Bayern) für das Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann eine abgeben musste, eine andere Foristin aus einem anderen Bundesland für ihren kub. Mann aber nicht. Gibt es weitere Erfahrungen?
Außerdem hätte ich gern gewusst, ob euch konkrete Verpflichtungen entstanden sind, z.B. Kosten für Behördliches, Medizinisches, Flüge, Polizeieinsatz usw.
Es wäre nett, hier ein paar Beispiele zu lesen (falls es denn welche gibt...).
Das kenne ich auch aus Meck-Pom und anderen Bundeslaendern. Die Bundeslaender wollen halt nicht, dass hier Nicht-EU-Auslaender durch Heirat importiert werden und dann dem Staat auf der Tasche liegen. Dasselbe kenne ich aus Spanien. Die wollen einen Nachweis haben, dass der hiesige Ehepartner auch den Partner unterhalten kann, in der ersten Zeit in Deutschland, bis der "Auslaender" sich selber versorgen kann.
Bzgl. entstandene Kosten, Medizinisches wird von deiner Krankenkasse abgehandelt, weil familienversichert, wenn nicht, dann musst du fuer den Partner eine private Versicherung bezahlen.
[quote]Außerdem hätte ich gern gewusst, ob euch konkrete Verpflichtungen entstanden sind, z.B. Kosten für Behördliches, Medizinisches, Flüge, Polizeieinsatz usw.[\quote]
gehst du davon aus, dass du einen kriminellen geheiratet hast?
Ansonsten fallen fuer dich die normalen Kosten an, die du sowieso auch als Deutscher bezahlen musst.
Hallo,
wenn du den finanziellen Schaden durch eine Verpflichtungserklärung möglicherweise nicht selber tragen kannst wäre eine Versicherung eine Option:
https://www.provisit.de/leistungen/ueberblick
#4 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Ich habe mich gewundert, dass ich (aus Bayern) für das Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann eine abgeben musste, eine andere Foristin aus einem anderen Bundesland für ihren kub. Mann aber nicht.
War der kubanische Mann der anderen Foristin denn zu diesem Zeitpunkt schon ihr Ehemann? Dann brauchte sie keine Verpflichtungserklärung abgeben, weil sie schon auf Grund der ehelichen Beistandspflicht für ihren Ehemann aufkommen musste: Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. - bei evtl. Abschiebekosten bin ich nicht sicher.
Zitat von juan72 im Beitrag #5Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Ich habe mich gewundert, dass ich (aus Bayern) für das Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann eine abgeben musste, eine andere Foristin aus einem anderen Bundesland für ihren kub. Mann aber nicht.
War der kubanische Mann der anderen Foristin denn zu diesem Zeitpunkt schon ihr Ehemann? Dann brauchte sie keine Verpflichtungserklärung abgeben, weil sie schon auf Grund der ehelichen Beistandspflicht für ihren Ehemann aufkommen musste: Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. - bei evtl. Abschiebekosten bin ich nicht sicher.
Das stimmt nicht, du musst auch verheiratet eine V-Erklärung abgeben. Und eine Versicherung auch.
#7 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
Zitat von tom2134 im Beitrag #6
Das stimmt nicht, du musst auch verheiratet eine V-Erklärung abgeben. Und eine Versicherung auch.
Es gibt wohl tatsächlich noch einige Ausländerbehörden, die das verlangen, obwohl sie es nicht dürfen.
Wenn du es allerdings nicht wagst, Ihro Gnaden Widerworte zu geben und untertänigst buckelnd deine Unterschrift auf den Wisch setzt, ist das deine Schuld.
Ich habe jedenfalls nicht unterschrieben.
#9 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
#10 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
#11 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
Zitat von cabeza mala im Beitrag #10
Es sei denn,sie hat kein Interesse Deutsch lernen oder sieht ihren Lebensmittelpunkt sowieso in Cuba.
Auch dann nicht. Für ein Besuchsvisum wird lediglich eine formlose Erklärung des deutschen Ehepartners zur Kostenübernahme benötigt, und natürlich ein Nachweis der Ehe.
Zitat von tom2134 im Beitrag #13
für das 3 monatige Besuchsvisum (Schengenvisum) musst du eine Verpflichtungserkl. abgeben, egal ob verheiratet oder nicht.
M.W. ist eine Verpflichtungserklärung bei Verheirateten nicht notwendig. Ein Kumpel hat seine Ehefrau schon mehrmals mit Besuchsvisum nach Deutschland eingeladen und benötigte dazu keine Verpflichtungserklärung. Aber falko könnte da bestimmt auch etwas dazu sagen.
Gruß
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #14Zitat von tom2134 im Beitrag #13
für das 3 monatige Besuchsvisum (Schengenvisum) musst du eine Verpflichtungserkl. abgeben, egal ob verheiratet oder nicht.
M.W. ist eine Verpflichtungserklärung bei Verheirateten nicht notwendig. Ein Kumpel hat seine Ehefrau schon mehrmals mit Besuchsvisum nach Deutschland eingeladen und benötigte dazu keine Verpflichtungserklärung. Aber falko könnte da bestimmt auch etwas dazu sagen.
Gruß
kdl
Kann leider nichts aktuelles dazu sagen, nur wenn die Frau wegen des Coronavirus nicht aus- und
einreisen kann und deshalb der Aufenthaltstitel abläuft...
Aber nur per PN...
also ich brauchte immer eine Verpflichtungserkl. - obwohl - wir schon verheiratet waren und eine Krankenversicherung. Jetzt nicht mehr, da sie einen Aufenthaltstitel in D hat.
Das verheiratet spielt für den Staat keine Rolle, er will ein Dokument indem du dich verpflichtest für die 3 Monate...und auch nachweist, dass du solvent bist.
"Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden."
Dürfte auf die meisten Kubaner zutreffe.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...lt/schengenvisa
#18 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
Zitat von cabeza mala im Beitrag #18
Eine Verpflichtungserklärung macht doch,meiner Meinung nach,bei verheirateten auch keinen Sinn,da hat doch der Staat im Fall der Fälle jemanden an den er sich halten kann.
der muss aber nicht zwangsläufig auch solvent sein
Zitat von tom2134 im Beitrag #16
also ich brauchte immer eine Verpflichtungserkl. - obwohl - wir schon verheiratet waren und eine Krankenversicherung. Jetzt nicht mehr, da sie einen Aufenthaltstitel in D hat.
Das verheiratet spielt für den Staat keine Rolle, er will ein Dokument indem du dich verpflichtest für die 3 Monate...und auch nachweist, dass du solvent bist.
https://havanna.diplo.de/blob/2297924/6b...neu-1--data.pdf
Zitat
5. Verpflichtungserklärung nach §§ 66 –68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeitund desAufenthaltszweckes, z.B.Besuch, Sprachkurs, Studium(Original und Kopie)
Bei Ehegattenbesuch: Unterschriebenes Einladungsschreiben des deutschen Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme für die Reise und Kopie der Datenseite des Passes.
Meine Madame hat 2018 ein 90-Tage-Schengenvisum und 2019 damit sogar ein "unechtes Zweijahresvisum" bekommen.
Ich wollte letztes Jahr ja eine Verpflichtungserklärung machen, weil die Scheidung anhängig ist und eigentlich in diesem Jahr durch sein sollte. Aber die ABH ist nicht aus der Suppe gekommen wegen eines Termins für die VE. Also haben wir es nochmal so funktioniert und sie hat das Visum bekommen.
Zitat von juan72 im Beitrag #5Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Ich habe mich gewundert, dass ich (aus Bayern) für das Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann eine abgeben musste, eine andere Foristin aus einem anderen Bundesland für ihren kub. Mann aber nicht.
War der kubanische Mann der anderen Foristin denn zu diesem Zeitpunkt schon ihr Ehemann?
Zu welchem Zeitpunkt??? Wir waren in der gleichen Situation: nicht vorher in Kuba geheiratet, Mann ledig und mit Visum zur Familienzusammenführung eingereist (und für das musste ich eine Verpflichtungserklärung abgeben für 29,-- EUR, sie nicht), dann in D geheiratet.
Könnte es daran liegen, dass ihr Mann Privatvermögen hatte und meiner nicht?
Visum zur Familienzusammenführung gibt es nur, wenn man zuvor in Kuba geheiratet hat, deines war doch bestimmt eines zum Zweck der Eheschließung.
Ich habe gerade mal gegoogelt, es wird wirklich so sein, dass Dreas Freund zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums über ein schön gefülltes Konto und/oder Haus- oder Wohnungsbesitz verfügt hat.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/servi...klaerung/606492
@nadjalika
Heiratet also ihren Latino Göttergatten. Und macht sich Sorgen um eine Verpflichtungserklärung welche 29€ kostet. Schon einen Ehevertrag abgeschlossen?
Wer jetzt schon diese Zweifel hat, sollte es einfach sein lassen. Spart dem Staat und dir viel Geld. Von den zerstörten Illusionen ganz zu schweigen.
Saludos Thomas
18 Jahre verheiratet, 2 Kinder und alles ohne Ehevertrag
...Sharky, Du hast es wohl als einer der Wenigen richtig getroffen.
Da gehören immer zwei dazu, und der cubanische Partner muss den Intellekt und den Willen mitbringen, sich auf den Partner, neue Familie und anderes Land und die neuen Lebensumstände einzulassen - dazu gehört auch die Sprache zu lernen. Das gelingt sicher besser innerhalb einer gemeinsamen Lebensentwicklung mit Kindern und, wenn man altersmäßig nicht so weit auseinander liegt.
Meine "ama de casa" y "princesa da la guisante" hat es halt nicht verstanden über die behüteten Jahre. Jetzt denkt sie schon anders darüber.
Sei froh, dass Ihr so ein tolles Leben habt und gemeinsam glücklich seid. Noch weiter viel Erfolg und glückliche Jahre!
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