Verpflichtungserklärung und ihre Folgen

  • Seite 2 von 2
03.07.2020 11:01
#26 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

@Jorge2
Gracias


 Antworten

 Beitrag melden
03.07.2020 12:21
#27 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von shark0712 im Beitrag #24

..... 2 Kinder .....


Väter gibt es viele, Mutter gibt‘s nur eine.

Carnicero


 Antworten

 Beitrag melden
03.07.2020 13:05
avatar  juan72
#28 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Zitat von nadjalika im Beitrag #22
Könnte es daran liegen, dass ihr Mann Privatvermögen hatte und meiner nicht?



Ja.

Zitat
Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.

- Kreditkarten (und Abrechnungen der letzten sechs Monate) ODER
- Bankbestätigung mit den Kontoauszügen der letzten sechs Monate vorzulegen



https://manila.diplo.de/ph-de/service/vi...ngserkl/1708298


 Antworten

 Beitrag melden
08.07.2020 22:50
#29 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann


Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.

War das gemeint?

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
09.07.2020 09:05
avatar  juan72
#30 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Zitat von hombre del norte im Beitrag #29
Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann


Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.

War das gemeint?




Das geht doch gar nicht. Und warum sollte man?


 Antworten

 Beitrag melden
09.07.2020 20:00 (zuletzt bearbeitet: 09.07.2020 20:01)
#31 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #30
Zitat von hombre del norte im Beitrag #29
Zitat von nadjalika im Beitrag #1
Visum zur Eheschließung mit meinem kubanischen Ehemann


Das liest sich aber eindeutig so, als ob du schon kubanisch verheiratet wärst und im zweiten Schritt deinen kubanischen Ehemann zwecks nochmaliger Heirat in D-Land nach deutschem Recht einladen wolltest.

War das gemeint?




Das geht doch gar nicht. Und warum sollte man?


Ach, geht nicht!? Womit wir die vollkommen irreführende Wortwahl von nadjalika (siehe oben) schlussendlich aufgedeckt hätten.

Sie meint also offensichtlich ein Heiratsvisum, um ihren noch ledigen kubanischen Freund in D-Land zu ehelichen, und kein Visum zur Familienzusammenführung mit ihrem (nach welchem Recht auch immer) mit ihr vermählten Ehemann.

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
09.07.2020 22:36
#32 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Forenliebhaber/in

Bevor wir hier weiter philosophieren, was @nadjalika tatsächlich bedrückt:

Scheidung, Ausreiseverpflichtung, Abschiebung (2)

Ihr Problem scheint eher zu sein, wie sie aus der Nummer wieder herauskommt.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

 Antworten

 Beitrag melden
10.07.2020 06:52
#33 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
erfahrenes Mitglied

Danke, Carpe diem, richtig erkannt.
Die Wortwahl ist zumindest in Bayern irreführend, da hab ich mich auch gewundert. Ich hatte auf die Verpflichtungserklärung "Zweck: Heirat" geschrieben, da wir ja erst noch heiraten wollten, und das wurde vom Amt korrigiert in "Zweck: Familienzusammenführung". Stimmt auch irgendwie, denn wir wurden zu einer Familie zusammengeführt bzw. zusammengefügt.


 Antworten

 Beitrag melden
11.07.2020 14:40 (zuletzt bearbeitet: 11.07.2020 14:40)
#34 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von nadjalika im Beitrag #33
Danke, Carpe diem, richtig erkannt.
Die Wortwahl ist zumindest in Bayern irreführend, da hab ich mich auch gewundert. Ich hatte auf die Verpflichtungserklärung "Zweck: Heirat" geschrieben, da wir ja erst noch heiraten wollten, und das wurde vom Amt korrigiert in "Zweck: Familienzusammenführung". Stimmt auch irgendwie, denn wir wurden zu einer Familie zusammengeführt bzw. zusammengefügt.


Nee, liebe Nadja, ich bin mir ziemlich sicher, dass du richtig lagst, die vom Amt aber nicht durchsahen.

Warum?

Für einen Familiennachzug gelten andere Voraussetzungen als für eine Heirat im Zielland. Der entscheidende Unterschied ist: Hat die Heirat vor der Visumsbeantragung stattgefunden oder nicht?

Aber gut für dich, denn für einen Familiennachzug sind die Hürden nicht ganz so hoch, darauf hat man grundsätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch (Stichwort: Schutz der Familie, Grundgesetz), auf die Ausstellung eines Visums zum Zweck einer Heirat im Zielland nicht.

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
11.07.2020 15:12
avatar  MarionS
#35 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Forenliebhaber/in

Sie hat hier geheiratet, richtigerweise war es also keine Familienzusammenführung


 Antworten

 Beitrag melden
11.07.2020 18:53
avatar  Turano
#36 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Manchmal ist es sinnvoll einen Zeugen mitzunehmen, damit man nicht falsch verstanden wird


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2020 08:52
avatar  Jorge2
#37 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

...echt Leute - ich blick nix mehr!

...und HDN, wenn jemand den Fehler erkennt, ist es trotzdem vorbei.


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2020 16:30
#38 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Forenliebhaber/in

Mal angenommen, ich habe @nadja richtig verstanden und sie möchte aus der Nummer wieder raus und fürchtet sich vor finanzieller Inanspruchnahme aus der von ihr abgegebenen Verpflichtungserklärung, weil ihr Ex nicht kurzfristig nach Kuba zurückgeht ...:

Interessant für sie könnte es höchstens werden herauszufinden, ob die Ausländerbehörde zu Recht eine Verpflichtungserklärung verlangt hatte. Falls eine Verpflichtungserklärung nicht hätte verlangt werden dürfen, aber verlangt wurde, könnte sie diese ggf. anfechten und wäre nicht mehr „verpflichtet“.

Bei meiner Cubine hatte die Ausländerbehörde für ihr Familienzusammenführung-Visum (zu unserer gemeinsamen deutschen Tochter) fälschlicherweise eine VE von mir verlangt, hatte ich dann auch unterschrieben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass eine VE gar nicht verlangt werden durfte.
War für uns allerdings nur insofern relevant, dass die VE ca. 30 € kostete und vor allem mit abgegebener VE der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt bleibt.
Die VE wurde dann annuliert seitens der ABH.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2020 16:56 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2020 16:57)
avatar  MarionS
#39 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Forenliebhaber/in

Im Visumsantrag zur Heirat wird nach der VE gefragt und in den Erläuterungen dazu wird auch erklärt, dass bei Vorliegen von Besitz/Vermögen des Gastes von einer VE abgesehen werden kann (also wenn der Gast z.B. auf eigene Kosten herkommt und hier lebt (hatte Juan72 ja auch schon bestätigt).

Wenn ich davon ausgehe, dass das Visum zur Eheschließung ja nicht bedeutet, dass ich heiraten m u s s, sondern innerhalb der 90 Tage offiziell (also mit Genehmigung und nicht z.B. über den Umweg in DK) heiraten k a n n, dann ist die VE für mich eigentlich sinnvoll (ich vermute, schon manch einer hat sich vor der Heirat verdrückt und ist untergetaucht).


 Antworten

 Beitrag melden
12.07.2020 23:11
#40 RE: Verpflichtungserklärung und ihre Folgen
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Jorge2 im Beitrag #37
...und HDN, wenn jemand den Fehler erkennt, ist es trotzdem vorbei.


¡Así mismo!

--

hdn

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 2 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!