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Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Zur Zeit wird wohl noch manches aus aktuellem Anlass "CORONA" aus dem Ruder laufen.
Konkret:
Wie ist die Rechtslage, wenn Flüge im Voraus (konkret 10 Tage vorher) annulliert werden (ohne Info an Pax) und dann 3 Tage vor Flug erst Pax angeschrieben wird mit Umbuchungsangebot bis Ende Jahr.....
Kann doch letztlich niemand zu einem Flug gezwungen werden, denke da besteht wohl voller Rückerstattungsanspruch.
#2 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
#5 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
#7 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #7Zitat von el-che im Beitrag #6
vielleicht auch kostenlos und allinclusive
Soviel ich weiß, ist die Heimholung ins Reich nicht kostenlos. Wäre auch schwer einzusehen, warum der Steuerzahler dafür aufkommen soll.
Es wird der Preis eines ECO-Tickets zurueckgefordert. Steht so in den Regularien der Botschaften.
Wenn die Airline den Flug annulliert, dann besteht Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, aber im Moment versuchen die Airline aus Liquiditaetsgruenden dieses zu verhindern, viele warten auf Ihre Rueckerstattung schon laenger.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #3
Es ist ein Umbuchungsangebot und das muss man ja nicht annehmen.
Also auf Erstattung des Flugpreises bestehen.
Probieren kann mans ja.....Lufthansa wie Edelweiss
https://www.stern.de/reise/service/storn...et-9199116.html
Bei Edelweiss im Streitfall dann wohl Schweizer Obligantionenrecht
Schaun mer mal.
#10 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Zitat von Karo im Beitrag #9Zitat von dirk_71 im Beitrag #3
Es ist ein Umbuchungsangebot und das muss man ja nicht annehmen.
Also auf Erstattung des Flugpreises bestehen.
Probieren kann mans ja.....Lufthansa wie Edelweiss
https://www.stern.de/reise/service/storn...et-9199116.html
Bei Edelweiss im Streitfall dann wohl Schweizer Obligationenrecht ( OR )
Schaun mer mal.
Bei Eurowings nutzt einem das Umbuchungsangebot eh nichts, da Kuba eingestellt wird.
Die Bundesregierung plant wohl die Fluggäste zu entrechten. Man soll keinen Anspruch mehr auf Erstattung haben bei Annullierung. Man bekommt nur noch einen Gutschein.
Unglaublich, dass man jetzt noch rückwärts wirkende Gesetze erlassen will. Eigentlich gilt bei Gesetzen das Rückwirkungsverbot.
https://www.rheinische-anzeigenblaetter....attung-36470636
Ich habe am Dienstag bei Condor angerufen und nach der Rückerstattung meiner Auslagen für meinen Flug Tegel - Holguin - Frankfurt am 19.04 - 10.05 gebeten. Die Frau am anderen Ende redete die ganze Zeit um den heißen Brei herum, bestätigte mir aber generell, dass ich ein Anrecht auf Rückzahlung des vollen Reispreises hätte. Dann meinte sie, ich solle auf eine e-Mail warten. 15 Minuten später hatte ich eine eMail in meinem Postfach. O Schreck. Es war die Buchungsbestätigung.
Ich muss mich wohl auf eine etwas längere Bearbeitungsphase einstellen.
Ähnlich bei der DB. Wollte das Ticket für meinen Zubringerzug für die Rückreise canceln. Versprochen ist Kulanz bei Stornierungen wegen Corona auch bei Superspartickets. Leider enden alle meine Bemühungen beim Hinweis darauf, dass für diese Verbindung keine Rückerstattung vorgesehen ist.
Der Flug muss natürlich erstmal offiziell gecancelt sein. Bei meinem Easyjet Flug für heute 10.04. war dies letzten Freitag 03.04. der Fall.....im Internet hatte man verbreitet, dass ein durchkommen zur Hotline fast unmöglich ist...3 Versuche ....keine Diskussion...Geld war nach 3 Tagen zurück auf der Kreditkarte, obwohl 5-8 Tage angesagt wurden.....also ich kann mich echt nicht beklagen
Zitat von Osram im Beitrag #11
Die Bundesregierung plant wohl die Fluggäste zu entrechten. Man soll keinen Anspruch mehr auf Erstattung haben bei Annullierung. Man bekommt nur noch einen Gutschein.
Ich hatte das bei tuifly.nl von mir aus angeboten. Den verschiendenen Anbietern, bei denen ich Hotel gebucht hatte, genauso. Meyer und TUI(.de) haben mir das bestätigt. DERTOUR steht noch aus. Von tuifly.nl habe ich einen Voucher. Da würde ich jeweils nur vorm Verfallsdatum nochmal nachfassen, wenn es bis dahin keine Flüge geben sollte.
Ich brauche das Geld im Moment nicht, weil ich eh nicht nach Kuba fliegen kann. Und wenn sich das irgendwann wieder ändert, dann ist es ziemlich egal, ob ich mit Voucher oder Bargeld bezahle. Die Holidaycompanies haben es im Moment schon schwer genug. Da muss man den Druck ja nicht ohne Not noch weiter erhöhen.
Nur die Kohle für's Valetparking bekomme ich zurück. Hat der Anbieter bzw. Vermitter so organisiert. Sonst hätte ich auch da nen Voucher genommen.
#16 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Da mein Flug zu Ostern war, habe ich fast das Doppelte vom eigentlich üblichen bezahlt und da bin ich nicht bereit einen Gutschein zu akzeptieren. Aber vielleicht wird ja nach einem bereinigten Markt fliegen bald wieder teurer und ich hätte ein Schnäppchen gemacht und bräuchte nicht mehr so viel zuzahlen...wer weiß das schon....Greta würde es freuen
Zitat von Turano im Beitrag #16
Da mein Flug zu Ostern war, habe ich fast das Doppelte vom eigentlich üblichen bezahlt und da bin ich nicht bereit einen Gutschein zu akzeptieren. Aber vielleicht wird ja nach einem bereinigten Markt fliegen bald wieder teurer und ich hätte ein Schnäppchen gemacht und bräuchte nicht mehr so viel zuzahlen...wer weiß das schon....Greta würde es freuen
Apropos Greta: Meine laufende Kompensation von etwa 1,2 t pro Monat lasse ich natürlich genauso weiterlaufen, auch wenn ich dieses Jahr gar nicht fliegen (können) sollte. Vielleicht kompensiere ich auch noch ein paar Tonnen einfach aus guter Laune zusätzlich. Kann ja nicht schaden, weil viele meiner Ökostrom-Bahnkilometer dieses Jahr wohl zu guten PKW-Diesel-Kilometern mutieren werden.
#18 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Zitat
EU plant keine Änderung der Erstattungspflicht für Airlines
Allem Druck der deutschen und auch anderen Regierungen zum Trotz wird die Europäische Union bis auf Weiteres keine Änderung der Rechtslage vornehmen – Fluggesellschaften sind damit weiterhin in der Pflicht, Flugtickets zu erstatten.
https://reisetopia.de/news/eu-fluggastrechte-aenderung/
#20 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #20
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge.
Ich nehme an, dass die auf Fluggastrechte spezialisierten Websites sich im Moment über jeden anders gearteten Auftrag zu den üblichen Konditionen (20 Prozent?) freuen würden. www.flightright.de scheint das sowieso anzubieten ...
#22 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Ich habe am 23.03. direkt bei Condor angerufen und mein Geld für den gecancelten Flug (12.4.-3.5.) zurückgefordert. Ist natürlich noch nichts angekommen, obwohl mir 14 Tage Bearbeitungszeit versprochen worden sind. Habe der Condor nun ein Einschreiben mit Fristsetzung bis zum 20.4. gesendet. Wenn dann noch keine Kohle da ist, geht die Sache zum Anwalt. Mal schauen, wie es weitergeht.
Zitat von Dirk im Beitrag #22
Ich habe am 23.03. direkt bei Condor angerufen und mein Geld für den gecancelten Flug (12.4.-3.5.) zurückgefordert. Ist natürlich noch nichts angekommen, obwohl mir 14 Tage Bearbeitungszeit versprochen worden sind. Habe der Condor nun ein Einschreiben mit Fristsetzung bis zum 20.4. gesendet. Wenn dann noch keine Kohle da ist, geht die Sache zum Anwalt. Mal schauen, wie es weitergeht.
Die Condor hat mich mal bei gebuchter BC in einen portugiesischen Ersatzairbus ohne BC gesetzt. Premium Economy mit zwei Metern Platz nach vorne. War OK. Rückflug dann - deja vu - das gleiche Theater. Wieder ein Airbus aus Portugal, diesmal einer mit BC und 1st. Da hatte ich nur Holz mit XXL gebucht und deswegen in HOG auf Premium/BC upgegradet, weil die 1st mit Condorpiloten pp. belegt war. Gute Sitze, alles OK. Hinflug Downgrade von der Fluggastrechte-VO erfasst. Habe ich nicht genutzt, weil mir Condor einen sehr großzügigen Gutschein ausgestellt hat. Nach einer kurzen Mail an die BC-Hotline.
tuifly.nl hat mich auch mal downgegradet und ich habe dann mein Geld zurückgefordert um auf Condor-BC umzubuchen. Ging nach anfänglichem hin und her dann auf einmal schnell und problemlos. An weitere Probleme kann ich mich in den letzten 10 Jahren nicht erinnern. Bis auf das nervige T2 in HAV. Aber das weiß man ja vorher.
OK. Im Moment sind die Zeiten halt andere. Da kämpfen die Airlines um jeden Euro in der Kasse. Bis zur letzten Patrone, sozusagen.
#25 RE: Rechtslage bei Flug-Annullierung durch Airline
Die viel gescholtene Ryanair war bei mir Mitte März ohne jede Probleme. Hatte für Sonntag, den 15.3. meinen regulären Rückflug gebucht gehabt. Am Montag Abend kam die Nachricht, dass Italien, inklusive das wenig betroffene Sizilien komplett lahmgelegt wird. Hab mich dann nach einen früheren Flug erkundigt und habe einen für Donnerstag gebucht. Wenige Stunden später kam dann eine Mail von RyanAir, dass mein Sonntagflug gecancelt wurde und man mir kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung anbot. Für beide Optionen waren in der Mail entsprechende Links enthalten. Die Rückerstattung war am selben Tag auf meiner KK wie die Abbuchung für den (billigeren) früheren Flug.
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