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meine vorstellung
#26 RE: meine vorstellung
Zitat von geschaeftsmann2007 im Beitrag #25
Muss der Sohn ! auch den A1-Test machen?
Nein
WARUM?
Weil sie zu dumm ist A1 zu schaffen?
.
Sollten sich die Bestimmungen so geändert haben zugunsten von Sprachunbegabten (oder nicht lernen wollenden)?
Ein Forumsmitglied hat es nach Heirat im November 2013 erst im Juli 2015 geschafft, seine Frau hierherzuholen. Es war sogar von Einschaltung des Abgeordneten die Rede. Jedes Besuchsvisum wurde abgelehnt wegen fehlendem A1. Von der Faz ganz zu schweigen.
Leider weiß ich nicht, ob sie im Juli 2015 dann A1 hatte oder ob es eine humanitäre Entscheidung war.
Zitat von falko1602 im Beitrag #30Zitat von Flipper20 im Beitrag #28
...vergiss nicht, immer wieder Anträge auf Visum zu stellen.
Nach einem Jahr und drei abgelehnten Anträgen müssen sie Deine Frau (plus Anhang) reinlassen.
Glaub ich auch nicht! Ein Visum ist eine " kann" und nicht " muss" Leistung
Macht nichts, dass Du es nicht glaubst.
...und was Dein "kann" oder "muss" angeht, solltest Du nicht alle einfach alle Visa in einen Topf werfen.
Ein Besuchs-Visum unterscheidet sich schon von einem Visum zur Fam.-Zusammenführung - oder etwa nicht ?
Jeder Anwalt würde sich freuen, einen Mandanten in dieser Angelegenheit vor dem Europ. Gerichtshof zu vertreten.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #32
...und was Dein "kann" oder "muss" angeht, solltest Du nicht alle einfach alle Visa in einen Topf werfen.
Ein Besuchs-Visum unterscheidet sich schon von einem Visum zur Fam.-Zusammenführung - oder etwa nicht ?
Bin kein Rechtsanwalt und kann das nicht beurteilen! Trotzdem ist ein Visa ein Visa oder fährst Du
mit einem Auto zeitgleich auch Motorrad. Ich kann mich aber an einen Fall erinnern, da hat eine deutsche Frau
10 Jahre vergeblich versucht ihren afrikanischen Mann nach D zu holen
#37 RE: meine vorstellung
Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Sprachtest für ein Familienzusammenführungs-Visum, ab 16 Jahren dann schon. Deutschlernen im Ausland klappt am besten mit Kursen beim Goethe-Institut, das auch anerkannte A1-Prüfungen zertifizieren darf. Leider gibt es in Kuba seit einigen Jahren keinen Standort des Goethe-Instituts mehr. Insofern muss man sich in CU selbst geeignete Sprachlern-Unterstützung suchen - das ist schwierig, gibt viele geldgierige Deutschlern-Scharlatane dort, die selbst eigentlich gar nicht richtig deutsch können und zumindest eine abenteuerliche Aussprache haben, die sich in Dtl. als unbrauchbar und unverständlich erweisen wird ... . Das erschwert das Deutschlernen vor Ort in Kuba natürlich ziemlich. Ansonsten finde ich es zumutbar, für eine „Einwanderung“ nach Deutschland innerhalb eines Jahres Basis-Deutschkenntnisse erwerben zu müssen, um sich im Alltag verständigen zu können - Grammatik und Rechtschreibung etc. werden überschätzt, aber Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzung für soziale Integration und für Alltagskommunikation sind m.E. unerlässlich ... .
Flipperchen, kannste an Deine Einfügung noch ne Quelle angeben, die belastbar ist.
Oder heisst der Verfasser Nirwana aus Google?
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #38
Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Sprachtest für ein Familienzusammenführungs-Visum, ab 16 Jahren dann schon. Deutschlernen im Ausland klappt am besten mit Kursen beim Goethe-Institut, das auch anerkannte A1-Prüfungen zertifizieren darf. Leider gibt es in Kuba seit einigen Jahren keinen Standort des Goethe-Instituts mehr. Insofern muss man sich in CU selbst geeignete Sprachlern-Unterstützung suchen - das ist schwierig, gibt viele geldgierige Deutschlern-Scharlatane dort, die selbst eigentlich gar nicht richtig deutsch können und zumindest eine abenteuerliche Aussprache haben, die sich in Dtl. als unbrauchbar und unverständlich erweisen wird ... . Das erschwert das Deutschlernen vor Ort in Kuba natürlich ziemlich. Ansonsten finde ich es zumutbar, für eine „Einwanderung“ nach Deutschland innerhalb eines Jahres Basis-Deutschkenntnisse erwerben zu müssen, um sich im Alltag verständigen zu können - Grammatik und Rechtschreibung etc. werden überschätzt, aber Sprachkenntnisse als Grundvoraussetzung für soziale Integration und für Alltagskommunikation sind m.E. unerlässlich ... .
In der dtsch. Botschaft liegen Zettel aus, mit verschiedenen, von der Botschaft empfohlenen, Sprachschulen in Havanna. Außerhalb von Havanna sieht es in der Tat eher mau aus.
#42 RE: meine vorstellung
Also, es ist sehr interessant, wie viele unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen es hier gibt. Aber in Allem klingt es eher deprimierend. Wenn ich jetzt im Dezember heirate, und meine Frau den A1 Test besteht,bin ich von einem Zeitraum von 4-6 Monaten ausgegangen! Wenn man wochenlang getrennt ist und nur über email kommunizieren kann, ist es manchmal frustrierend! Wie haltet ihr das alle durch über diesen langen Zeitraum?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße Jörg
Hoch ziehen und ausspucken
sagte man früher.
.
#44 RE: meine vorstellung
Zitat von geschaeftsmann2007 im Beitrag #42
Wenn ich jetzt im Dezember heirate, und meine Frau den A1 Test besteht,bin ich von einem Zeitraum von 4-6 Monaten ausgegangen!
Bei uns hat die Bearbeitung des Antrages,2016,etwa sechs Wochen gedauert.
Zitat von cabeza mala im Beitrag #44Zitat von geschaeftsmann2007 im Beitrag #42
Wenn ich jetzt im Dezember heirate, und meine Frau den A1 Test besteht,bin ich von einem Zeitraum von 4-6 Monaten ausgegangen!
Bei uns hat die Bearbeitung des Antrages,2016,etwa sechs Wochen gedauert.
Ging bei uns damals auf flott, allerdings noch ohne diesen Sprachtest.
03/09/2002 geheiratet in LaHabana
01/12/2002 in Deutschland gelandet, samt ihrer kleinen 5jähigen Tochter
Saludos Thomas.
Die Erteilung des Visums durch die dtsch. Botschaft ist das gerinste. Dauert keine 14 Tage. Aufwendig ist die Vorbereitung der Ehe/Hochzeitspapiere; Legalisierung, Übersetzung usw. Da hakt es.
Bei euch dürfte es aber am ehesten am A1 haken. Der Kurs dürfte nicht unter 2 Monaten zu bewältigen sein. Darum sollte sich deine novia zuerst kümmern.
Bei das hat das ganze Procedere (bei bereits bestandener A1 Prüfung ) gerade mal 6 Wochen gedauert
Zitat von falko1602 im Beitrag #40
Flipperchen, kannste an Deine Einfügung noch ne Quelle angeben, die belastbar ist.
Oder heisst der Verfasser Nirwana aus Google?
falköchen, ungläubiger Thomas, die gewünschte Quelle ist angegeben - nämlich das Gesetz selbst.
...und das wirst Du ja wohl bei Google eingeben können.
Hab Dir schon alles vorgekaut - runterschlucken musst Du es schon selbst.
Und bitte: Wenn einer schreibt, dass die Würde des Menschen nach Paragraph 1 des Grundgesetzes unantastbar sei, frag besser nicht nach einer "Quelle" ...
Geht mal davon aus, dass sie den Sprachtest machen und bestehen muss. Das wird auf jeden Fall einfacher, als auf Unzumutbarkeit zu plädieren. Die wird von der Botschaft keinesfalls einfach so durchgewunken. Die Hürde für die Unzumutbarkeit liegt hoch. Deine Novia müsste drei, besser vier nicht bestandene Prüfungen innerhalb eines Jahres mit tendenziell ansteigender Punktzahl vorweisen, um auch ihre Bemühungen nachzuweisen.
Allein mit einem Buch zu lernen ist schwierig. Besser in einer Sprachschule oder mit einem Privatlehrer für eine Hand voll Dollars. Letztere gibt es in Matanzas. Eventuell kann ich mal meine zukünftige Ex-Frau fragen, ob sie momentan jemanden kennt.
Deine Novia soll nach besten Kräften deutsch lernen und zur Prüfung gehen. Im besten Fall besteht sie und alles ist gut. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie es auch die dritte und vierte Prüfung verhaut, soll sie ihre Lernbemühungen dokumentieren: Prüfungsergebnisse aufheben, Notizen aufheben. Wenn sie zu einer Sprachschule geht, soll sie sich das bescheinigen lassen. Nur dann könnte das mit der Unzumutbarkeit klappen.
Aber lernen muss sie auf jeden Fall - die von der Botschaft lassen sich nicht verarschen.
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