Verlängerung Aufenthaltstitel

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07.08.2019 11:52
avatar  tom2134
#1 Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

Ich muss bald den Aufenthaltstitel meiner Frau verlängern. Kann man den Antrag Online stellen oder muss man da persönlich erscheinen, bei einer Verlängerung?

Und: was muss man tun, damit der Titel länger bewilligt wird als, bisher, 1,5 Jahre. Eine kubanische Freundin hat einen in Deutschland für 5 Jahre. Ich habe den Eindruck München ist das sehr sehr


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07.08.2019 13:24 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2019 13:26)
#2 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

In Rheinland Pfalz muss man persönlich auftauchen, mit vorheriger Terminvereinbarung.
Wie lange die Verlängerung ist, scheint vom Sachbearbeiter abzuhängen.
Mit natürlich neuen Biometrischen Fotos und der Zahlung von 120,00 € für den neuen
Titel in KK Format..

Wir sind jetzt fast 20 Jahre verheiratet und sie bekommt immer nur Verlängerungen von 3 Jahren.
Begründung: mangelnde Sprachkenntnisse...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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07.08.2019 13:30
avatar  tom2134
#3 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

aha, Danke, dieses Problem werden wir auch haben.


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07.08.2019 13:50
avatar  MarionS
#4 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forenliebhaber/in

Ihr müsst beide gemeinsam hin.


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07.08.2019 14:26
#5 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von tom2134 im Beitrag #3
aha, Danke, dieses Problem werden wir auch haben.



..dann viel Spass...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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07.08.2019 16:56
#6 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MarionS im Beitrag #4
Ihr müsst beide gemeinsam hin.


Ich war noch nie mit Madame beim Ausländeramt. Das macht sie allein.

Oder meinst Du wegen fehlender Deutschkenntnisse?

Carnicero


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07.08.2019 17:00
avatar  Jorge2
#7 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Wie oft war denn Madame schon dort, dass sie das alleine geregelt bekommt.
Also ich erinnere mich, dass bei erster Verlängerung ich auch dabei war und ich befragt wurde, ob denn alles bei uns in der Ehe noch funktioniere.


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07.08.2019 17:51
avatar  MarionS
#8 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forenliebhaber/in

Wir müssen sogar vor den Augen der ABH den Schriebs unterschreiben, dass wir zusammen leben. Bei jeder Verlängerung.


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07.08.2019 17:58
avatar  Pauli
#9 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MarionS im Beitrag #8
Wir müssen sogar vor den Augen der ABH den Schriebs unterschreiben, dass wir zusammen leben. Bei jeder Verlängerung.



der gemeine ossie beamte ist halt misstrauisch


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07.08.2019 18:22
avatar  MarionS
#10 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forenliebhaber/in

Nö, Pauli, finde ich richtig, denn der Ehepartner ist ja auf Grund seiner Ehe hier. Und wenn die nicht mehr - nachweisbar - besteht, entfällt auch der Anspruch, es sei denn, der Ehepartner hat schon einen eigenständigen Aufenthaltsanspruch (oder ist inzwischen Deutsche/r).


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07.08.2019 19:11
#11 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Jorge2 im Beitrag #7
Wie oft war denn Madame schon dort, dass sie das alleine geregelt bekommt.
Also ich erinnere mich, dass bei erster Verlängerung ich auch dabei war und ich befragt wurde, ob denn alles bei uns in der Ehe noch funktioniere.

2002 eingereist, dann aller 2 Jahre zur ABH wegen Verlängerung und nach der Hochzeit 2013 die Unbefristete. Also war sie da schon einige Male.

Klar, meine Verdienstbescheide usw. nahm sie mit. Anwesend musste ich nie sein. Und als Germanistin sollte sie das auch allein hinbekommen.

Carnicero


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07.08.2019 19:38
avatar  Trieli ( gelöscht )
#12 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Trieli ( gelöscht )

Ich war nur bei der ersten Beantragung des Titels dabei. Danach ist er alleine hin. Er hat aber sowieso nach 1,5 Jahren die Unbefristete bekommen und mußte dann nur hin als er einen neuen Pass hatte.


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07.08.2019 20:00 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2019 20:00)
#13 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von carnicero im Beitrag #11
Zitat von Jorge2 im Beitrag #7
Wie oft war denn Madame schon dort, dass sie das alleine geregelt bekommt.
Also ich erinnere mich, dass bei erster Verlängerung ich auch dabei war und ich befragt wurde, ob denn alles bei uns in der Ehe noch funktioniere.

2002 eingereist, dann aller 2 Jahre zur ABH wegen Verlängerung und nach der Hochzeit 2013 die Unbefristete. Also war sie da schon einige Male.

Klar, meine Verdienstbescheide usw. nahm sie mit. Anwesend musste ich nie sein. Und als Germanistin sollte sie das auch allein hinbekommen.



Wie hat das denn funktioniert? 2002 als unverheiratete? eingereist, 10 Jahre Visas beantragt, mit welcher Begründung?

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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07.08.2019 20:57 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2019 21:00)
#14 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Sie ist mit einem Sprachvisum eingereist und dies wurde dann in ein Studienvisum gewandelt.

Ihre Cousine ist ebenfalls seit Dezember mit einem Sprachvisum eingereist. Ziel ist Dsh Prüfung und anschließend Aufnahme eines Studiums.

Carnicero


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07.08.2019 22:06
avatar  Pauli
#15 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von carnicero im Beitrag #14
Sie ist mit einem Sprachvisum eingereist und dies wurde dann in ein Studienvisum gewandelt.

Ihre Cousine ist ebenfalls seit Dezember mit einem Sprachvisum eingereist. Ziel ist Dsh Prüfung und anschließend Aufnahme eines Studiums.


oder aufnahme bei einem einheimischen


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08.08.2019 07:22 (zuletzt bearbeitet: 08.08.2019 07:25)
#16 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Jorge2 im Beitrag #7
Wie oft war denn Madame schon dort, dass sie das alleine geregelt bekommt.
Also ich erinnere mich, dass bei erster Verlängerung ich auch dabei war und ich befragt wurde, ob denn alles bei uns in der Ehe noch funktioniere.



Ich begleite meine Chefin zur jeder Behörde! Da ich keiner Behörde traue, ich kenne mehr oder weniger
ihre Rechte hier in D. Ich weiss nicht ob das nur bei meiner Frau so ist oder
bei allen Cubis, aber wenn die vor einem Beamten steht, steht sie immer " stramm".

Und kann dann nicht immer ihr Recht durchsetzen, da hab ich schon viel Spaß gehabt mit!
Kurze Anekdote:

Sie bekam Post von der Arge und sollte dort erscheinen- kurze Erinnerung,- mangelnde Sprachkenntnisse!

Wir also hin und da sagt die Arbeitsamttussi zu mir: Sie bleiben draussen, ihre Frau wurde eingeladen!
Na, ja dachte ich, das kann lustig werden.
Kurze Zeit später ging die Tür auf und Tussi sagte: Ihre Frau kann ja kein deutsch!
Kommen Sie rein und übersetzen Sie.

Tja. Mädel lern Spanisch oder hol Dir einen Dolmetscher, ich habe keine Einladung bekommen!
Ich geh Kaffeetrinken!!!!
Die hat blöd geschaut😂

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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08.08.2019 09:17
avatar  nico_030 ( gelöscht )
#17 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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nico_030 ( gelöscht )

Hi@all!

Zitat von falko1602 im Beitrag #16

Tja. Mädel lern Spanisch oder hol Dir einen Dolmetscher, ich habe keine Einladung bekommen!



Ich dachte es ist mittlerweile Gesetz, das Familienzusammenführung nur mit Deutschkenntnissen funktioniert.

"Ja Mädel, lern erst mal Deutsch oder bleib draussen(aus D), ich gehe erst einmal Kaffee trinken."

joerg


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08.08.2019 09:20
#18 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von nico_030 im Beitrag #17
Hi@all!

Zitat von falko1602 im Beitrag #16

Tja. Mädel lern Spanisch oder hol Dir einen Dolmetscher, ich habe keine Einladung bekommen!



Ich dachte es ist mittlerweile Gesetz, das Familienzusammenführung nur mit Deutschkenntnissen funktioniert.

"Ja Mädel, lern erst mal Deutsch oder bleib draussen(aus D), ich gehe erst einmal Kaffee trinken."

joerg



Stimmt, zum Glück galt das Gesetz damals bei uns noch nicht!!
Ausserdem waren wir bei der ARGE und nicht AB

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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08.08.2019 10:57
avatar  tom2134
#19 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

Ich vergaß zu schreiben: wir sind verheiratet und haben eine Tochter


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08.08.2019 11:22
avatar  MarionS
#20 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forenliebhaber/in

Ob verheiratet oder nicht, spielt doch erstmal keine Rolle. Versuche, online einen Termin bei Eurer ABH zu machen und die werden deiner Frau schon sagen, was sie/ihr beibringen müsst und ob alle beide erscheinen müssen.

In Dresden wird der Betreffende einige Wochen vorher angeschrieben, dass er einen Termin zur Beantragung der Verlängerung machen soll (im besten Fall bekommt man schon einen Termin).


Übrigens, nicht du musst den AT deiner Frau verlängern, sondern sie muss das machen.


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08.08.2019 11:28
#21 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MarionS im Beitrag #20


In Dresden wird der Betreffende einige Wochen vorher angeschrieben, dass er einen Termin zur Beantragung der Verlängerung machen soll (im besten Fall bekommt man schon einen Termin).


Hier in Rheinland Pfalz haben sie sogar einen besonderen Service!

Wenn man es vergessen hat, bekommt man einen freundlichen Brief sich innerhalb einer
Woche zu melden, ansonsten wird die Person zur Fahndung ausgeschrieben....

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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08.08.2019 12:43
avatar  MarionS
#22 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forenliebhaber/in

@falko1602, echt ?


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08.08.2019 12:46
#23 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von MarionS im Beitrag #22
@falko1602, echt ?



Haben wir schon gehabt, da hatte meine Frau ein Flugverbot vom Arzt
und konnte nicht pünktlich hier sein. Erst hab ich das erste Schreiben ignoriert,
dann die Drohnung mit der Fahndung, hab dann mit der AB telefoniert, die Arzt Bescheinigung
vorgelegt und die Verlängerung in der deutschen Botschaft machen lassen- ging sogar leichter als in D

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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09.08.2019 09:31
avatar  tom2134
#24 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Forums-Senator/in

@Marion ja, natürlich sie, aber das heisst dann doch wieder ich.


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09.08.2019 09:44 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2019 09:49)
avatar  juan72
#25 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von tom2134 im Beitrag #1
Ich muss bald den Aufenthaltstitel meiner Frau verlängern. Kann man den Antrag Online stellen oder muss man da persönlich erscheinen, bei einer Verlängerung?
Deine Frau muss den Antrag persönlich stellen, wahrscheinlich musst du auch mit hin. (EDIT: Sie hat ja ein deutsches Kind. Also kann sie ja auch eine AE wegen des deutschen Kindes stellen. Dann geht dich das nichts an und du musst auch nicht mit zur AE.)

Ihr könnt aber den Termin online buchen (München, richtig?):
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtver...einbarung-.html

Zitat von tom2134 im Beitrag #1
Und: was muss man tun, damit der Titel länger bewilligt wird als, bisher, 1,5 Jahre.
Deutsch lernen und ein Sprachzertifikat B1 vorlegen und dann eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Das geht allerdings erst nach 3 Jahren. Jetzt wird sie wohl wieder nur 1,5 Jahre bekommen, um die Zeit bis zum möglichen NE-Antrag zu überbrücken.

Es kann aber auch sein, dass deine Frau ihre AE nur um ein Jahr verlängert bekommt, und dann immer wieder nur um ein Jahr, bis sie B1-Sprachkenntnisse nachweist.

Deine Frau hätte übrigens gleich bei der Ersterteilung die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre bekommen können. Aber der Zug ist abgefahren. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz, AVwV vom 26.10.2009, Punkt 28.1.6: „Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. […]“)

Zitat von tom2134 im Beitrag #1
Eine kubanische Freundin hat einen in Deutschland für 5 Jahre.
Orientiere dich nicht zu sehr daran, was andere haben. "5 Jahre" klingt für mich nach Aufenthaltskarte nach Freizügigkeitsgesetz/EU für Familienangehörige von nichtdeutschen EU-Bürgern. Oder sie hat die AE aus einem völlig anderen Grund, der mit eurem nicht vergleichbar ist.


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