Verlängerung Aufenthaltstitel

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09.08.2019 09:50 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2019 09:51)
#26 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

jaun72
Ich zitiere mal frei aus dem Ausländergesetz:

Der Antragsteller muss eine normale Konversation führen können,
um die unbefristete AE zu bekommen.

Das Problem ist das Wort "normale"! Wenn zwei Handwerker sich unterhalten, kann das
in der Regel jeder Ausländer verstehen. Unterhalten sich zwei Juristen, kann es schwer werden...

Die Sachbearbeiter haben dabei einen großen Spielraum( zumindest hier in Rheinland Pfalz, wurde
mir auch von der AB bestätigt), wenn denen die Nase des Ehemannes oder der Frau nicht passt, hat man verloren.
Hier in Rheinland Pfalz ist ein Sprachkurs nicht zwingend vorgeschrieben, empfohlen, aber nicht Bedingung!

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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09.08.2019 10:19
avatar  juan72
#27 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Top - Forenliebhaber/in

@falko1602
Gut, lass uns Haare spalten.

"Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen." Aufenthaltsgesetz §2(11)

Nein, ein Sprachkurs ist nicht vorgeschrieben. Es müssen nur die ausreichenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. I.d.R. legt man dafür bei einer anerkannten Sprachschule die Prüfung ab und legt dann das Zertifikat vor. Oder man überzeugt die Ausländerbehörde im Gespräch von den ausreichenden Sprachkenntnissen - dann sollte man aber schon deutlich besser als nur ausreichend deutsch sprechen. In keinem Fall muss man zwingend einen Sprachkurs besuchen.


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09.08.2019 10:30
#28 RE: Verlängerung Aufenthaltstitel
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #27
@falko1602
Gut, lass uns Haare spalten.

"Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen." Aufenthaltsgesetz §2(11)

Nein, ein Sprachkurs ist nicht vorgeschrieben. Es müssen nur die ausreichenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. I.d.R. legt man dafür bei einer anerkannten Sprachschule die Prüfung ab und legt dann das Zertifikat vor. Oder man überzeugt die Ausländerbehörde im Gespräch von den ausreichenden Sprachkenntnissen - dann sollte man aber schon deutlich besser als nur ausreichend deutsch sprechen. In keinem Fall muss man zwingend einen Sprachkurs besuchen.


Freut mich, das wir uns einig sind ha,ha.
Ich liebe Gummibandparagraphen, die kann man so schön ziehen...
Der Vorteil ist bei der Sprachprüfung, das die AB nicht mehr so einfach
den Titel verweigern kann. Man muss ja nicht mit der AB reden!!
Man legt das Ergebnis vor und gut.

Das andere habe ich ja schon erläutert...

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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