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Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
Bin mir nicht sicher, müsste aber wie bei allen Aufenthaltstiteln
6 Monate sein. Am besten bei der zuständigen AB nachfragen.
falko
Bis zu sechs Monaten.
Also lieber 1 Tag früher zurückkommen
Wird für Kubaner schwierig.
Pünktlichkeit
.
Trieli
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gelöscht
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#4 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Zitat von http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
[...]
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
[...]
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Zu §51(1)6.: Die ABH kann vor der Ausreise eine Bescheinigung erteilen, dass der Aufenthaltstitel bis zu einem bestimmten Datum nicht erlischt. Dazu sollte es aber einen guten Grund geben. Z.B. berufliche Gründe oder Studium werden durchaus akzeptiert. Private Gründe eher nicht.
Zitat von Trieli
Gilt das auch wenn er weiterhin hier gemeldet bleiben würde?
Offiziell, ja!
Wenn er an irgend einer Grenze kontrolliert wird und ihm wird nachgewiesen, das er
länger als 6 Monate außerhalb von D war, ist das Visum für D weg!
falko
Trieli
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gelöscht
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#8 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Blöd! In diesem Fall ist er mit einer Engländerin verheiratet die auf Grund von Versetzung zurück nach England muß. Und sie nimmt natürlich die beiden Kinder mit. Er möchte zwar auch gerne mit, möchte aber den Titel für Deutschland nicht verlieren. Und bei Englandreisen wird ja immer sehr genau kontrolliert.
#9 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Trieli
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gelöscht
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#10 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Hat er denn schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht? D.h. hat er denn schon mindestens 3 Jahre in der Ehe ununterbrochen in Deutschland gelebt? Wenn nein, verliert er den Aufenthaltstitel auf jeden Fall durch den Wegzug seiner Frau.
Ansonsten behält er den Aufenthaltstitel nur, wenn er die meiste Zeit in Deutschland ist. Es sei denn, er lebt schon mindestens 15 Jahre in Deutschland.
Alles andere ist illegal.
Trieli
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gelöscht
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#12 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Er lebt seit 12 Jahren bereits hier und hat eigenständiges Aufenthaltsrecht aus seiner ersten Ehe mit einer Deutschen. In diesem Fall ist es eher andersrum. Seine Frau hat hier nur Aufenthaltsrecht weil sie englische Militärangehörige ist und durch Schliessung der Kaserne muß sie zurück nach England.
#13 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Zitat
Seine Frau hat hier nur Aufenthaltsrecht weil sie englische Militärangehörige ist und durch Schliessung der Kaserne muß sie zurück nach England.
Hat sie nicht als Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht in Deutschland?!
FreizügG/EU
#14 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
#16 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Trieli
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#17 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Ok. Falsch ausgedrückt. Sie könnte sicherlich bleiben. Sie spricht aber kein Wort Deutsch und ist durch ihren Dienstherren noch für 5 weitere Jahre verpflichtet. Und muß halt dorthin wo er sagt, daß die Reise hingeht. Allerdings stellen sich momentan auch die Engländer quer was sein Visum angeht. Ausserdem sprechen die Kinder ebenfalls nur Englisch. Sie sind quasi innerhalb Deutschlands in England groß geworden. Englischer Kindergarten, englische Schule, nur Engländer um sie rum etc.
#18 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Welche Heirat?
Er ist doch nur novio
user_k
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#20 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
Zitat von Trieli
Wie lange darf ein Kubaner mit unbefristetem Aufenthaltstitel für Deutschland im Ausland bleiben?
Zuerst kommen die drei ersten Jahren, die wir SMO(Obligatorische Militär dienst), danach kommt die Demokratizierung(Niederlasungserlaubnis..treuheit geht zu ende, dann kommen die ersten Primas).
Ok, ehrlichkeit beiseite..man darf nur 5 Monate und 29 tage, sonst, muss alles von vorne anfang. Familiezusammenfürung...und wieder der SMO...und so witer, aber nach 15 Jahren hätte man den Deutschen Paß beantragen können.
Trieli
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gelöscht
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#21 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
#22 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristetem Aufenthaltstitel
Trieli
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#23 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
user_k
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gelöscht
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#24 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
Zitat von TrieliZitat von kubanon
[quote="Trieli"].... aber nach 15 Jahren hätte man den Deutschen Paß beantragen können.
Man kann sich schon nach drei Jahren einbürgern lassen. Sprich Deutscher werden! Das habe ich ihm auch angeraten. Aber ich befürchte, dass gibt nix.
Nach mehr als 8 Jahren in Dund minimun 5 Jahren Steuer bezahlt zu haben, könnte man auch den DP beantragen..
Trieli
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gelöscht
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#25 RE: Auslandsaufenthalt mit unbefristeten Aufenthaltstitel
Meinem Ex hatte das zuständige Amt hier schon nach 3 Jahren die Einbürgerung angeboten. Das ist dann die Ermessenseinbürgerung. Die geht schon viel früher. Nach 8 Jahren kommt dann die Anspruchseinbürgerung. Damals war er nur zu faul es zu machen!
Spielt aber in diesem speziellen Fall keine Rolle. Er könnte ja ohne Probleme eingebürgert werden, da alle Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung erfüllt sind. Allerdings läuft ihm die Zeit davon. Er muß ja vorher diesen Kurs noch besuchen. Der dauert, glaube ich, drei Monate. Und die Kurse haben längst begonnen. Und dann dauert es ja wieder ein paar Monate bis zum Test und der tatsächlichen Einbürgerung. Der Umzug nach England findet aber schon Anfang August statt.
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