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Hallo und Hilfe
#1 Hallo und Hilfe
Hallo zusammen,
öfter hatte ich hier schon geschmökert, aber nun könnte ich das Wissen des Forums gebrauchen.
Nach fünf Jahren Beziehung und kurzer Ehe, versuche ich gerade eine kubanische Scheidung zu organisieren.
Der Prozess ist soweit klar (hoffe ich) - waren schon einige Beiträge hier.
Nur kann ich aufgrund meines Projektes nicht öfter nach Kuba fliegen.
Ich hatte dort mal eine Dame vor der deutschen Botschaft getroffen, die Behördengänge im Auftrag uinternimmmt.
UND Genau SO jemanden suche ich. Ihr kennt doch bestimmt jemanden der jemanden kennt?
Die E-Mails der kubanischen Anwälte funktioieren leider nicht.
Vl. auch jemand der eine Scheidung por PODER macht (hier weiß ich nur nicht, was ich in D machen müsste).
Eckdaten:
- Kurzehe (6 Monate)
- OHNE überhaupt einen Aufenthaltstitel hier zu beantragen ist sie zurück, nachweislich in Kuba
- wir haben noch sporadisch Kontakt um dies zu organisieren, aber ich kann Ihr ja nicht die Verantwortung für das Papier übertragen das ich brauche...
Langer Text - Sorry und Danke wer es ließt und möglicherweise einen Kontakt kennt, bzw. Tipps hat.
Beste Grüße
CamagüeyFred
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #1
Nur kann ich aufgrund meines Projektes nicht öfter nach Kuba fliegen.
Ich hatte dort mal eine Dame vor der deutschen Botschaft getroffen, die Behördengänge im Auftrag uinternimmmt.
UND Genau SO jemanden suche ich. Ihr kennt doch bestimmt jemanden der jemanden kennt?
CamagüeyFred
der einzige der mir dafür einfiel wäre KDL
wenn deine frau wieder in kuba ist,kannst du dir mit der scheidung zeit lassen,hier hast du nichts zu beführchten.
#3 RE: Hallo und Hilfe
#5 RE: Hallo und Hilfe
#11 RE: Hallo und Hilfe
#14 RE: Hallo und Hilfe
Zitat von Jorge2 im Beitrag #12
Ich selbst will nichts beurteilen oder bewerten, aber vielleicht sagt CF etwas hierzu.
Danke!
Also meine zukünftige Ex-Frau wohnt und ist ganz sicher in Camagüey. Und ich denke wir müssten die Scheidung auch dort wo wir geheiratet hatten vornehmen. Oder vl. auch in Havanna. Bin ich mir halt unsicher.
Und natürlich war ich artig zu ihr. So ganz verstehe ich sie nicht, aber spielt nun auch keine Rolle mehr.
Das Ehegattennachzugsvisum würde Ende August auslaufen, und hätte ja verlängert werden müssen, was wir nicht gemacht hatten. Also natürlich könnte sie theoretisch glaube ich nochmal einreisen, aber das macht sie nicht. Haben uns "im Guten" getrennt. WIll ja auch keinen Stress mit ihr, sondern das ganze einfach möglichst zügig beenden, Schlussstrich und abhaken.
Habe schon viele Anwaltskanzleien auf Kuba angeschrieben (Adressen auf der Homepage der Deutschen Botschaft). Aber überall kommt Mailerror. VOn verschiedenen E-Mail-Accounts probiert.
#15 RE: Hallo und Hilfe
Zitat von cabeza mala im Beitrag #3Zitat von Pauli im Beitrag #2
kannst du dir mit der scheidung zeit lassen
Aber nicht,wenn die nächste Cubanita schon in den Startlöchern steht.
Haha, das Thema ist durch! :-)
Ist die EHE hier in D registriert ? Ich kann nur die SCHEIDUNG IN ABWESENHEIT hier in D empfehlen. Ist es denn zwingend notwendig auch wenn die Eheschließung in CU stattfand die Scheidung unbedingt in CU zu machen ? Wenn ich mich Recht erinnere geht das auch hier. Wenn die Eheschließung hier nicht eingetragen wurde besteht doch garkeine Notwendigkeit,oder ?
Zitat von el lobo im Beitrag #16
Ist die EHE hier in D registriert ? Ich kann nur die SCHEIDUNG IN ABWESENHEIT hier in D empfehlen. Ist es denn zwingend notwendig auch wenn die Eheschließung in CU stattfand die Scheidung unbedingt in CU zu machen ? Wenn ich mich Recht erinnere geht das auch hier. Wenn die Eheschließung hier nicht eingetragen wurde besteht doch garkeine Notwendigkeit,oder ?
Wenn ich Fred richtig verstanden habe, haben sie in Cu geheiratet, dann ist sie mit dem Familienzusammenführungs Visum
nach D eingereist, dies wird dann bei der AB in eine Befristete Aufenthaltsvisum umgewandelt.
Das alles geschieht nur, wenn die cub. Ehe von der deutschen Botschaft in Hav legalisiert wurde, dann ist er
auch in D verheiratet. Die Scheidung läuft dann über die jurica schissmichtot in Cu und wird wieder von der
Botschaft legalisiert.
Auf jeden Fall muss Fred der zuständigen AB die Zauberworte mitteilen: Wir lassen uns scheiden!
Dann ist ab dem Moment das Visum der Frau hinfällig und kann nicht wieder einreisen und er hat
seiner Mitteilungspflicht genüge getan.
Na ja das mag ja alles sein aber ich erinnere mich an einen Bekannten der in Las Tunas geheiratet hatte und sich 3 oder 4 Jahre später in HRO hat scheiden lassen . Was macht Frau oder Mann wenn keine finanziellen Mittel ,keine Verbindungen ins Land der Eheschließung mehr bestehen.Meines Wissens kann diese Ehe auch hier gelöst werden so sie hier mit entsprechenden Papieren legalisiert wurde. Oder ?
Wenn CF keine Möglichkeit oder Lust hat, nach Cuba zu reisen, kann er natürlich jederzeit hier die Scheidung einreichen. Und wenn er ganz sicher geschieden werden will, sollte er sowieso die Sache in die eigene Hand nehmen. Sich auf seine Noch-Ehefrau zu verlassen, kann auch nach hinten losgehen. Von der deutschen Botschaft wurde die Eheurkunde ja legalisiert, sonst wäre sie nicht dank eines Faz-Visums hier gewesen.
(Und zum wiederholten Male - bis es jeder kapiert- : eine irgendwo auf der Welt geschlossene Ehe muss in D theoretisch weder eingetragen werden noch sonstwas. Sie gilt hier wie in Kuba. Die Legalisierung durch die dtsch. Botschaft bestätigt doch nicht die Ehe, sondern nur die Beglaubigung durch Minrex, welches wiederum nur die Unterschrift auf der Eheurkunde bestätigt.)
Diese Urkunde hat ausgereicht, seine Frau hierher zu holen, also reicht sie auch für den Anwalt für die offizielle Festlegung des Trennungsjahres. Da muss er leider durch.
CF hat (hoffentlich) in seinen Händen eine übersetzte und legalisierte kubanische, für D also rechtskräftige Eheurkunde und kann damit zum Anwalt. Behalte du die Fäden in der Hand und du bist sicher, dass du nach einem Jahr geschieden wirst.
Man könnte ja sogar sagen, dass euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt nach der Heirat sowieso hier war, wenn auch nur kurz.
Also 1. zur ABH, um mitzuteilen, dass deine Noch-Ehefrau vor Ende des Faz-Visums ohne Beantragung eines Aufenthaltstitels wieder nach Hause gereist ist und dann 2. zum Anwalt, um das Trennungsjahr festzuschreiben. Kurz vor Ende kannst du dann die Scheidung einreichen.
Zur Scheidung selbst, wenn die Noch-Ehefrau nicht herkommen will/kann/soll, einfach El Lobo fragen.
#20 RE: Hallo und Hilfe
Super, Danke.
Genau, der Ausländerbehörde habe ich noch nicht Bescheid gegeben. MAche ich am Montag.
Eine Anwältin meinte ich könne die Scheidung in D natrülich nach dem Trennungsjahr, sprich erst nächstes Jahr hier einreichen. Und dann würde es den normalen deutschen Prozess durchlaufen.
Die Möglichkeit einer Scheidung auf Kuba fande ich interessant, da man das Trennungsjahr wohl nicht haben muss. SO könnte ich es schneller abschließen.
Und ja, das Ziehamonika-Papier der Jochzeitsurlunde vollkommen durchlegalisiert und überesetzt habe ich in meinen Händen.
Interessant wäre halt eine Scheidung mit Hilfe eines Vertreters auf Kuba und jemand der MINREX und Botschaft abklappern kann...
Ich werde mich da noch weiter reinfuchsen, und wenn ich den Prozess mal definiert und abgeschlossen habe schreibe ich ein FAQ ;-)
Viele Grüße
Fred
Da muss ich leider eingrätschen. Eine Scheidung in Deutschland kann nach dem Trennungsjahr nur mit Zustimmung beider Ehepartner erfolgen. Kann einer der Ehepartner nicht persönlich anwesend sein, dann muss ein Anwalt diese Person vertreten oder es muss eine in Kuba notariell beurkundete und vom Minrex legalisierte Zustimmung vorliegen.
Schreib doch mal die Consulteria Juridica an wo ihr geheiratet habt oder die deutsche Botschaft in Havanna, ob sie dir einen Anwalt empfehlen können.
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #14Zitat von Jorge2 im Beitrag #12
Ich selbst will nichts beurteilen oder bewerten, aber vielleicht sagt CF etwas hierzu.
Danke!
Also meine zukünftige Ex-Frau wohnt und ist ganz sicher in Camagüey. Und ich denke wir müssten die Scheidung auch dort wo wir geheiratet hatten vornehmen. Oder vl. auch in Havanna. Bin ich mir halt unsicher.
Und natürlich war ich artig zu ihr. So ganz verstehe ich sie nicht, aber spielt nun auch keine Rolle mehr.
Das Ehegattennachzugsvisum würde Ende August auslaufen, und hätte ja verlängert werden müssen, was wir nicht gemacht hatten. Also natürlich könnte sie theoretisch glaube ich nochmal einreisen, aber das macht sie nicht. Haben uns "im Guten" getrennt. WIll ja auch keinen Stress mit ihr, sondern das ganze einfach möglichst zügig beenden, Schlussstrich und abhaken.
Habe schon viele Anwaltskanzleien auf Kuba angeschrieben (Adressen auf der Homepage der Deutschen Botschaft). Aber überall kommt Mailerror. VOn verschiedenen E-Mail-Accounts probiert.
Bei einer Scheidung in Kuba: Wenn ihr euch im Guten getrennt habt, kann sie doch die Scheidung einreichen. Ansonsten gilt: Dort wo die Heirat erfolgt ist, muss auch die Scheidung erfolgen. Den Antrag kann man natürlich aus einem anderen Ort stellen, aber das dauert dann viel länger, da das dann über mehrere Instanzen läuft.
Wenn du selbst die Scheidung einreichen möchtest,kannst du das persönlich vor Ort machen. Ansonsten benötigst du einen Bevollmächtigten, der in deinem Namen die Scheidung einreicht. Der sollte aber möglichst aus Camagüey sein.
Gruß
kdl
Eine Heirat muss in jedem Fall von einer Deutschen Behörde beglaubigt bzw. eingetragen werden, richtig, in Cuba übernimmt das sodann die Botschaft. Hier in D angekommen, erfolgt noch der Eintrag bei der Stadt/Gemeinde. Ein Familienbuch sich für ca. 100,- EUR anlegen zu lassen kann von Vorteil sein (dann braucht´s die ganzen Heiratsdokumente und Urkunden rauf und runter beglaubigt nicht mehr). Bei einer Scheidung läuft es ähnlich. Bei einer Scheidung hier in D müssen die Papiere übersetzt und beglaubigt werden, sofern man die Scheidung in CUBA auch eingetragen haben will - z.B., wenn man erneut heiraten möchte. Oder umgekehrt, Scheidung in CUBA soll durch die Botschaft beglaubigt werden, dann mit den Papieren hier zur Stadt/Gemeinde. Wenn man sich nur scheiden lässt und den zweiten Schritt nicht vollzieht, bleibt man in dem einen Land offiziell noch verheiratet.
Wie ich, bin in D geschieden, muss aber alles Weitere in CUBA (Gerenne und kostenintensiv Prozeduren) nicht auf den Weg bringen, weil ich nicht mehr heiraten werde in meinem Leben. Wenn meine Ex (hier in D lebend) ihren cubano ehelichen will, kann sie das Prozedere in CUBA gerne durchziehen - geht mir am Ar... vorbei.
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