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Hallo und Hilfe
#26 RE: Hallo und Hilfe
Ich verstehe Dich...
Da hatte ich ja "Glück" mit dem kurzen "Vergnügen".
Daas stimmt natürlich, eine Scheidung in D einreichen und die Papiere für Sie wären mir auch egal. Trotzdem sieht es so aus, als ob es in D teurer wäre, und wie gesagt länger dauert.
Jemand Erfahrung, ob MINREX legalisierungen bzw. Beglaubigungen auch "Express" macht (an einem Tag)?
Google mal hier im Forum nach Preisen einer Scheidung auf Kuba zwischen cubano/a und Ausländer/in.
Aus einem Beitrag von 2016 aus dem Forum stand das: "500 CUC im de mutuo acuerfdo, 800 CUC rebeldia"
Wird bestimmt nicht billiger geworden sein. Gut, das Trennungsjahr entfällt.
Vertraust du denn deiner Noch-Ehefrau, wenn sie alles auf Kuba regelt? Erzählen kann man viel, dass man sich scheiden lassen will/die Scheidung eingereicht hat.
Sie könnte, rein theoretisch, wieder kommen und einen Titel beantragen. Aber laut CF will sie das ja nicht.
Allerdings muss CF irgendwem das Geld für die Scheidung überweisen.
@CF: Für Kubaner ist der Scheidungsprozeß viel einfacher. Sie müssen nur x Zeugen vorweisen, daß die Ehe gescheitert ist und dann zahlen sie einen geringen Betrag in CUP.
Vielleicht bietest du ihr Betrag XY an. Sie macht das vor Ort und sobald du die Scheidungspapiere in Händen hast, zahlst du ihr den Betrag.
Also zahl vorab die tatsächlich anfallenden Kosten und danach eine Art Prämie.
#31 RE: Hallo und Hilfe
Genau, sie hat keinen AUfenthaltstitel.
Die Ausländerbehörde weiß nun auch Bescheid.
Eine Antwort eines kubanischen Anwalts habe ich bekommen. Eine Scheidung Por Poder geht, aber ich muss die Vollmacht dann hier von der Bitschaft stempeln lassen, dann möglicherweise übersetzen wenn nicht auf Spanisch, aber dann muss das Papier auch noch von MINREX legalisiert werden...
Eine deutsche Scheidung scheint da fast "einfacher".
Andere Frage: Wieso kann ich auf provate Nachrichten nicht antworten? Gibt es da einen "technischen" Kniff hier?
Saludos
Fred
#32 RE: Hallo und Hilfe
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #31
Andere Frage: Wieso kann ich auf provate Nachrichten nicht antworten? Gibt es da einen "technischen" Kniff hier?
Bist du wahrscheinlich noch nicht freigeschaltet.
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #31
Andere Frage: Wieso kann ich auf provate Nachrichten nicht antworten? Gibt es da einen "technischen" Kniff hier?
Kannst Du nun auch
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #31
Eine Antwort eines kubanischen Anwalts habe ich bekommen. Eine Scheidung Por Poder geht, aber ich muss die Vollmacht dann hier von der Bitschaft stempeln lassen, dann möglicherweise übersetzen wenn nicht auf Spanisch, aber dann muss das Papier auch noch von MINREX legalisiert werden...
Eine deutsche Scheidung scheint da fast "einfacher".
Saludos
Fred
Die Vollmacht (Poder Especial) wird direkt im kubanischen Konsulat ausgestellt. Ist aber richtig, dass sie dann noch vom Minrex legalisiert werden muss. Das kann man dann auch über den Rechtsanwalt machen, bei dem man die Scheidung einreicht.
Gruß
kdl
Zitat von CamagüeyFred im Beitrag #31Die solltest du auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Denn wenn du dich in Kuba scheiden lässt, musst du die Scheidung ohnehin in Deutschland durch das Oberlandesgericht anerkennen lassen.
Eine deutsche Scheidung scheint da fast "einfacher".
Ich habe auch in Kuba geheiratet, bin seit 3 Jahren von meiner Frau getrennt und habe in diesem Jahr in Deutschland die Scheidung eingereicht. Das dauert zwar alles, aber ich muss nicht aus der Ferne in Kuba irgendwelche Dokumente besorgen und ein Verfahren am Laufen halten. Ich kenne zwar noch ein paar Leute in Kuba, aber niemand ist für mich hinreichend vertrauenswürdig.
Wenn dann meine zukünftige Ex-Frau die Scheidung in Kuba anerkennen lassen will, ist das ihr Problem. Ich helfe höchstens beim Besorgen irgendwelcher deutscher Dokumente.
@Juan: Aber dann muss er halt drei Jahre warten. Denn erst dann kann er in Abwesenheit der Ehefrau geschieden werden. Scheidung nach dem einen Trennungsjahr geht nur, wenn sie in Deutschland anwaltlich vertreten wird und zum Scheidungstermin oder einer vorherigen Anhörung muß sie persönlich erscheinen.
Zitat von Trieli im Beitrag #36
@Juan: Aber dann muss er halt drei Jahre warten. Denn erst dann kann er in Abwesenheit der Ehefrau geschieden werden. Scheidung nach dem einen Trennungsjahr geht nur, wenn sie in Deutschland anwaltlich vertreten wird und zum Scheidungstermin oder einer vorherigen Anhörung muß sie persönlich erscheinen.
Trieli ! Das stimmt so nicht. Ich habe das Prozedere ja hinter mir mit der Scheidung in ABWESENHEIT. Wie kommst Du auf 3 Jahre ?Nach dem Antrag auf Scheidung in Abwesenheit muss die Aushangzeit die in der Regel 6Monate beträgt eingehalten werden. D.h auf allen Deutschen Gerichten und im Bundesanzeiger wird "Dein" Scheidungsbegehren veröffentlicht. In dieser Zeit können Personen mit berechtigtem Interesse gegen dieses Begehren
Einspruch einlegen. Nachdem die Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist wird der Scheidungstermin anberaumt. Ich habe dann mit meinem RA und dem Richter gesessen und über die Insel Hiddensee und deren Strände "gefachsimpelt". Nach 15min erfolgte ein räuspern des Richtes und die Ansage das man zur Tagesordnung käme und er folgendes Urteil verkünde das die EHE von X und Y geschieden sei. Schriftliches Urteil kam später.Am 23.03.15 hatte ich per Anwalt die Scheidung eingereich. Am 02.02.16 hatte ich das Urteil in den Händen.Verfahrenswert 7200€. RA+ Gerichtskosten Kosten ca 1500€. Meine EX wurde mit 76€ Kosten belastet die ICH gerne übernahm
Trieli!
Wir reden von verschiedenen Dingen! Scheidung in Abwesenheit war für mich möglich weil sich meine Cubana eine Besuchsreise zur "Freundin" nach MIAMI nutzend abgesetzt hatte und ich den AUFENTHALTSORT "nicht" kannte. DESHALB SCHEIDUNG IN ABWESENHEIT MIT UNBEKANNTEN AUFENTHALTSORT.
Trieli ! Du hast das aber immer noch nicht verstanden Ich kannte auch den Aufenthaltsort der Senora hab den aber nicht preisgegeben.
Ganz im Gegenteil ich habe in Kuba bei der EX Familie nach der Adresse gefragt und denen mitgeteilt das es um nichtbeglichene
Rechnungen und Aussenstände geht die an Frau gebracht werden sollen. Das die mir daraufhin sogar schriftlich gaben den Aufenthaltsort von
Mama bzw Tochter nicht zu kennen war mir vorher klar. Eine in D wohnende Amiga war mit ihrer Erklärung ebenso hilfreich. Dann gab es noch eine vom Gericht geforderte Bestätigung durch die Krankenkasse . Warum das ist mir bis heute schleierhaftAch von der Botschaft hatte ich auch noch die Bestätigung das sie nichts zum Aufenthaltsort sagen können.Das alles hat ausgereicht. Wenn CF den gleichen Weg gewählt hätte wär das schon gelaufen. CF seine muss ja nicht in Kuba sein und niemand weiß wo sie steckt. UNBEKANNTER AUFENTHALTSORT eben.
Tja und heute hätte meine EX gerne eine Kopie des Scheidungsurteils - aber nicht von El Lobo. Theoretisch ist sie in Miami sitzend noch verheiratet und wenn sie sich neuerlich "verbinden" wollte müsste sie Ledigkeitsbescheinigung haben aber in Tunas ist unsere "Ehe" noch registriert.
Wie gesagt ich kenne einige wie G. aus HRO die das erfolgreich genauso durchgezogen haben. Da war es etwas komplizierter weil es eine Eheschließung in CU war die aber hier registriert und beglaubigt war.
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