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Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
Hallo Leute,
gibt es hier Erfahrungswerte, wie lange es nach der Vorladung zur Ausländerbehörde dann dauert (sofern alles in Ordnung ist)
bis die Visa von der Botschaft in Havanna ausgestellt werden? Folgende Info habe ich heute von der ALB erhalten,
die ich vorerst als positiv bewerte:
Sehr geehrter Herr...….,
ich habe am …...um..... Uhr einen Termin für Sie vorgemerkt.
Für die Einreise Ihrer Ehefrau sind nach den mir vorliegenden Unterlagen keine Prüfmaßnahmen notwendig.
Um über die Einreise der Tochter urteilen zu können, muss ich die Sicherung des Lebensunterhaltes prüfen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann zum Beispiel durch eine Verpflichtungserklärung durch Sie erfolgen.
Ich bitte Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ihren Arbeitsvertrag
- die letzten 12 Nettoverdienstbescheinigungen (Lohnnachweise)
- Nachweis über die zu leistenden Unterhaltsbeiträge, nicht kündbare Kreditverträge / Schufa-Auszug
- Mietvertrag mit aktuellem Mietkostennachweis / Grundbuchauszug
- Bestätigung des Vermieters, dass Ihre Frau und das Kind mit Einwohnen dürfen
- sonstige Finanzierungsnachweise
Bitte bringen Sie auch Ihren Reisepass mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
Da sind aber einige Punkte der AB,die neu sind?
12 Monate, Schufa, Einwilligung des Vermieters
und normalerweise nimmt man den Perso, es gibt keine Reisepass Pflicht.
#4 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
Mir hat man mal in der AB erzählt, die Zustimmung zur Einreise geht per Diplomatenpost nach HAV.
Kann aber nach Rücksprache mit HAV vorab gefaxt werden.
Das bedeutet für dich dann eigentlich:
Lieferung der Papiere per Post nach HAv. x Tage
per Fax: 2 Minuten
+ Warten auf einen Termin in der Botschaft
+2-3 Tage bis Ausstellen des Visas
Zitat
Bestätigung des Vermieters, dass Ihre Frau und das Kind mit Einwohnen dürfen
Blödsinn
selbstverständlich darf die Ehefrau in die Mietwohnung miteinziehen und darin wohnen.
In welchem Dorf ist die AB?
#6 RE: Bearbeitungsdauer nach Vorsprache in der deutschen ALB
Ich hoffe, Du bist auch der Eigentümer
Von der AB werden die Prüfungsergebnisse "normalerweise" zur Botschaft in Havanna gefaxt.
Wie ich dich verstehe, muß noch ein Botschaftstermin zur Visumsbeantragung gemacht werden?
Die Botschaft dürfte in deinem Fall das Ergebnis der Visumsbeantragung auch wieder per Fax an die AB weitergeben. Es gibt aber auch AB's, die auf das Original der Diplomatenpost warten.
Also, nach dem deine Unterlagen geprüft wurden, rechne mit ca. 3 Wochen + Botschaftstermin.
Hier kann dir aber die AB auch Auskunft geben.
So ein Blödsinn was die Ausländerbehörde dir das schreibt. Du musste eine Verpflichtungserklärung abgeben, dazu brauchst du einen aktuellen Gehaltsnachweis, bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid und 25 EUR, dein Ausweis natürlich. Die Verpflichtungserklärung musst du dann gemeinsam mit einem Krankenversicherungsnachweis f 3 Monate zu deiner Freundin/Frau nach Kuba senden, wie du das machst ist deine Sache, die ALB macht da garnichts.
Damit muss deine Freundin dann zur Botschaft nach Havanna, wo du vorher für sie Online einen Termin vereinbart hast. Den Antrag auf das Visum kannst du ihr vorher schon ausfüllen und mitschicken, oder sie macht das. Ein Foto braucht sie auch. Ca. 3-4 Tage später bekommt sie dann das Ergebnis mitgeteilt und das Visum. Visum kostet 60 EUR.
Beim ersten Mal empfiehlt es sich erst nach der Visa Erteilung den Flug zu buchen, weil der sonst verfällt. Hier: https://havanna.diplo.de/cu-de/service/0...reise/-/2081146
Und die "Verpflichtungserklärung" hat er doch abgegeben, als er JA sagte
Bis dass der Tod....
Ach so, Familiennachzug; dann wäre es hilfreich, wenn Ruben das auch hinschreibst.
Ist die Tochter deine Tochter? Dann gilt: sie ist Deutsche und benötigt gar kein Visum, lediglich einen deutschen Reisepass und den bekommt sie bei der Botschaft in Havanna. Ist aber teuer, hat mich ca. 240 CUC gekostet.
Egal, was hier einer meint, was die ABH braucht - wenn die zuständige ABH die angeführten Dokumente sehen will, dann hat Ruben die auch beizubringen. 2014 wurden alle Dokumente zwischen Botschaft und ABH online verschickt. Ab Visumsantrag Faz bis zur Ausstellung durch die Botschaft hat es ca. 2 Monate gdauert.
Zitat von MarionS im Beitrag #19
Egal, was hier einer meint, was die ABH braucht - wenn die zuständige ABH die angeführten Dokumente sehen will, dann hat Ruben die auch beizubringen. 2014 wurden alle Dokumente zwischen Botschaft und ABH online verschickt. Ab Visumsantrag Faz bis zur Ausstellung durch die Botschaft hat es ca. 2 Monate gdauert.
Keineswegs, was da steht ist blanker Blödsinn. Schufa Auszug - Ruben könnte so verschuldet sein wie er wollte und seine Tochter dürfte trotzdem bei ihm wohnen.
Zitat von tom2134 im Beitrag #21Zitat von MarionS im Beitrag #19
Egal, was hier einer meint, was die ABH braucht - wenn die zuständige ABH die angeführten Dokumente sehen will, dann hat Ruben die auch beizubringen. 2014 wurden alle Dokumente zwischen Botschaft und ABH online verschickt. Ab Visumsantrag Faz bis zur Ausstellung durch die Botschaft hat es ca. 2 Monate gdauert.
Keineswegs, was da steht ist blanker Blödsinn. Schufa Auszug - Ruben könnte so verschuldet sein wie er wollte und seine Tochter dürfte trotzdem bei ihm wohnen.
die können mit dir machen was die wollen!
Wenn es dir dann nicht passt,kannste ja klagen.
Dann sieht er seine Familie wohl erst bei seinem Renteneintritt.
Also, alles schön vorlegen,die Faust in der Tasche ballen und wenn alles erledigt ist,
denen den Stinkefinger zeigen
Marion hat recht. Aber nun stellt sich wirklich die Frage, ob eine eventuelle Verpflichtungserklärung dann wieder im Original in Havanna vorliegen muss. Ich glaube mich zu erinnern, dass man im Fall von Familiennachzug Originale in der AB sowohl auch in der Botschaft abgeben kann, da diese Behörden sich austauschen. Weiß diesbezüglich jemand etwas Genaueres?
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