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Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Hola amigos y amigas del foro,
ich habe die Etnscheidung getroffen meinen Freund nach Deutschland einzuladen (C Visum). Er soll hier in Deutschland ein Sprachkurs besuchen (A1 und A2 Niveau erreichen)uns besseb kennenlernen und dann wieder nach Kuba fliegen. Erst dann möchten wir das D visum beantragen (Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und anschließende Wohnsitznahme in Deutschland)
Wir haben uns in Oktober 2016 kennengelernt und seit dem bin ich schon 5 mal nach Kuba geflogen, er ist jetzt dran...
Er hat versucht auf Kuba deutsch zu lernen aber es klappt einfach nicht... deswegen soll er das hier in Deutschland machen. Das ist natürlich wirksamer.
Ich bereite momentan ein formloses Einladungsschrieben und als nicht deutscher Muttersprachler (ich bin spanier) fehlt es mir schwer 1 oder 2 Seiten auf guten Deutsch zu schreiben.
Ich brauch wirklich Unterstützung von Korrektur und Ideen...
Erstaml wie beginnt man so ein Schreiben? Gibt es Vorlage dafür?
Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz Wo finde ich dieses Dokument?
Ich danke euch schon im voraus, weil ich bestimmt viele Fragen machen werde.
Zitat von Quebolá im Beitrag #1
...
Erstaml wie beginnt man so ein Schreiben? Gibt es Vorlage dafür?
Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz Wo finde ich dieses Dokument?
Dein Deutsch ist doch gut genug für so ein Schreiben, da musst Du keine Sorge haben. Formlos heißt bei so einer Einladungsbegründung tatsächlich, dass da keine Form verpflichtend ist.
Sehr geehrte Damen und Herren
ich lade meinen Bekannten (oder Partner) nach Deutschland ein, damit er hier Deutsch lernen kann.
Dann eine kurze Erklärung, warum die Sprache für ihn wichtiger ist.
Ich hatte immer den Eindruck, dass es günstiger ist, einen Bekannten einzuladen, als gleich die Partnerschaft und ein späteres Zusammenleben zu betonen. Wenn Du als Mann einen Freund einlädst, weil der in Kuba mit der Fremdsprache etwas finanziell Vorteilhaftes anfangen kann, löst das weniger Zweifel aus als wenn Du Deinen Liebhaber einlädst, damit der demnächst mit Dir zusammen leben kann.
Die Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde Deines Wohnortes ausgestellt. Dort musst Du einen Termin beantragen. Die sagen Dir dann auch, was sie an Unterlagen und Nachweisen erwarten. In Dresden muss man beispielsweise entweder sein regelmäßiges ausreichend hohes Einkommen nachweisen oder 3000 Euro hinterlegen, damit die Verpflichtungserklärung erteilt wird. Aber sicher gibt es in anderen Gegenden andere Kriterien. Das erfährst Du bei der für Dich zuständigen Behörde.
Das formlose Einladungsschreiben ist nur noch optional. Es lohnt sich jedoch nicht eines zu verfassen. Ich habe eines geschrieben und es wurde meinem Freund letzte Woche bei der Botschaft postwendend zurückgegeben mit den Worten, dass sie die Einladungsschreiben nicht mehr nehmen.
Ich habe viele Komentare gelesen über Fälle wo die eingeladene Person kein Visum bekommen hat weil er/sie weder aiene Arbeitstelle hatte, noch Immobilien oder Bankkonto. Mein Freund hat auch so etwas nicht... und ich mache mir große Sorgen...
Er ist 20 Jahre alt und ich 35....
Zitat von Quebolá im Beitrag #5
Ich habe viele Komentare gelesen über Fälle wo die eingeladene Person kein Visum bekommen hat weil er/sie weder aiene Arbeitstelle hatte, noch Immobilien oder Bankkonto. Mein Freund hat auch so etwas nicht... und ich mache mir große Sorgen...
Er ist 20 Jahre alt und ich 35....
Also deine Sorgen sind nicht ganz unberechtigt, vielleicht sollte dein Freund den Pass lieber
verlieren,dann stehen seine Chancen besser.
Mein Freund hat mir erzählt, dass letzte Woche alle, die unter 35 Jahre alt waren, pauschal kein Visum erhalten haben. Die Chancen stehen also nicht gut und es ist sicher nicht schlecht, sich innerlich darauf vorzubereiten. Aber es gibt auch immer wieder Fälle, in denen einfach anders entschieden wird, ohne jede Logik und deshalb solltest du es auf jeden Fall versuchen.
#12 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Mein Freund musste am Montagnachmittag in der Botschaft sehr lange auf seinen Bescheid warten. Eine Gruppe von jungen Kubanern und Kubanerinnen blieb übrig, mit denen er während des Wartens ins Gespräch kam. Die Gemeinsamkeit, die er feststellen konnte, war das junge Alter. Sie haben alle eine Absage erhalten, er war nämlich einer der letzten. Dies ist also kein Gerücht, sondern ein Bericht, der aber lediglich den einen einzigen Montag betraf. An einem anderen Tag mit anderen Sachbearbeitern kann das natürlich auch ganz völlig anders aussehen. Deswegen möchte ich Quebolá auch keineswegs mit falscher Panikmache entmutigen, sondern nur etwas vorbereiten, dass es auch ungünstig ausgehen könnte. Wie ich geschrieben habe, herrscht ziemliche Willkür und sie soll es auf jeden Fall versuchen. Es gibt immer wieder Fälle, die positiv beschieden werden. Also: go for it!
Zitat von Tan im Beitrag #10
Mein Freund hat mir erzählt, dass letzte Woche alle, die unter 35 Jahre alt waren, pauschal kein Visum erhalten haben.
d.h. Dein Freund weiss genau und hat gesehen, dass an dem Tag niemand ein Visa erhalten hat der unter 35 Jahre alt war, d.h. er hat an dem Tag mit allen gesprochen die in der Botschaft ein- und ausgingen; dazu hat er bei allen das Alter erfragt. Dann hat er auch gesehen, dass entschieden wurde "pauschal abzulehnen".
Dein Freund scheint ja ein echter Tausendsassa zu sein.
Es werden aber nicht alle die unter 35 Jahre alt sind pauschal abgelehnt werden. Es werden diejenigen abgelehnt, die einen Kackeindruck gemacht haben.
Eine ganze Reihe unter 35 Jähriger wird ihr Visum erhalten haben, nur erzählen die das nicht rum.
Die überwiegende Mehrheit der Antragsteller ist unter 35, denn nur im jungen Alter ist man für deutsche Sextouris interessant. Die Ablehnquote für Visas in der deutschen Botschaft Havanna liegt übrigens bei knapp 20%.
Das ist zwar verglichen mit anderen Botschaften relativ hoch, bedeutet aber im Unkehrschluss immer noch, dass ca 80% der Antragsteller ihr Visum bekommen.
Der entscheidende Satz ist, das der novio von Tan bis zum Schluß warten musste.
Die Abgelehnten müssen immer bis zum Schluß warten, wieso auch immer. D.h. ab einem gewissen Zeitpunkt kommen wirklich nur noch Abgelehnte raus.
Darauf hat er sich wohl fixiert. Wobei es nicht ganz einfach ist, ohne intensive Befragung, rauszukriegen, ob Ablehnung oder Zusage. Das läßt sich der/die cubana/o normalerweise nicht anmerken. Geweint oder gejubelt wird hinter der nächsten Ecke und nicht vor den Offiziellen.
#18 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
#19 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Ich war nur 1 x in Hav auf der Botschaft vor 18 Jahren.
Da musste man draussen noch " Schlange" stehen, da warteten auch
Cubis, die alle von einem Mann eingeladen wurden:
Klaus Mustermann
Musterhausen
Die muss man auch abziehen, ob solche Leute heute überhaupt
reinkommen, weiss ich nicht. War damals aber auch nicht witzig
den Mädels draussen zu sagen: Ihr wurdet verar....
Trotzdem hatte ich damals schon den Eindruck, das Männer weniger Glück
mit dem Visum hatten, als Frauen.
Der Grund ist glaub ich klar, ein Mann taucht eher unter als ne Frau.
Was mich bis heute nervt, ist, das ich damals mit " meinem" Diplomaten
über ein Telefon sprach und uns Panzerglas getrennt hat.
Ich kam mir vor wie ein Verbrecher, das Konsulat ist das erste, was ein Cubi
von Deutschland sieht und dann das!
Unfreundlicher kann man kaum Besucher empfangen...
#20 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Zitat von Tan im Beitrag #18
Quebolá, dass meiner einen Kackeindruck gemacht hat und dass es daran lag, ist absolut im Pott. Wir haben zwar geübt, aber er war furchtbar nervös. Es tut mir leid, dass ich überhaupt etwas dazu geschrieben habe.
Das muss Dir nicht leid tun, alle Cubis sind nervös wenn sie zu Behörden gehen!
Ist bei meiner Frau nicht anders, ist schon komisch, haben wir in CU mit Behörden
zu tun, geht meine Frau in 45 Grad gebückten Rücken ins Büro...
Sagt der Beamte dann " Nein", akzeptiert der Cubi es meistens wortlos...
Sie ist dann immer erstaunt, wennn wir in D zu Behörden gehen,wie hier " verhandelt" wird.
Sie sagt dann immer zu mir:
Du kannst doch so nicht mit Beamten reden.
Dann erklär ich ihr immer: Die Beamten hier in D werden von uns bezahlt
und sind für die Bürger da und nicht der Bürger für die Beamten.
Hab ich ein begründetes Anliegen und der Beamte sieht das anders, redet man halt
mit Herrn Schmidt und nicht mit Hern Schmidtchen.
#21 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Zitat von falko1602 im Beitrag #20
Dann erklär ich ihr immer: Die Beamten hier in D werden von uns bezahlt
und sind für die Bürger da und nicht der Bürger für die Beamten.
Hab ich ein begründetes Anliegen und der Beamte sieht das anders, redet man halt
mit Herrn Schmidt und nicht mit Hern Schmidtchen.
Obiges solltest du mal als Memo an die deutsche Botschaft schicken - hat denen offensichtlich noch nie jemand mitgeteilt.
Vor allen glaubt dort jeder Schmidt zu sein - bei "Problemen" mit einem Botschaftmitarbeiter nach dem Vorgesetzten zu rufen, hilft da also nicht weiter.
Hab mal zwecks Legalisierung unserer Eheurkunde den den Pfortencubi freundlich gefrägt, ob wir miteinander deutsch sprechen könnten. Seine Antwort "Lieber in Spanisch, weil mein Deutsch ist nicht so gut" - Klar, wozu auch -ist ja NUR die DEUTSCHE Botschaft.
Das Problem ist, das die Visavergabe ziemlich undeutsch geregelt ist.
Der deutsche Beamte braucht aber Regeln - wie bei der Verpflichtungserklärung: Verdienst-Kosten=Summe - dann sagt im sein Computer wo er das Kreuz machen muß.
Aber Rückkehrbereitschaft - wie prüft man das ????
JOB - klar für ne Arbeit bei der man in einem Jahr noch nichtmals das Geld für nen Oneway_Flug nach Dtl. verdient kommt man gern wieder zurück.
HAUS- oder GRUNDBESITZ - hat erstens der Yuma bezahlt und die Hütte bleibt auch da stehen wo sie steht, wenn man nicht zurückkommt
KINDER - sieht man 90 Tage via IMO und auch am 91..
Und was spricht dagegen ??????
ALTERSDIFFERENZ - Nööö - 90 Tage auf nem Viagragefüllten Bierbauch reichen völlig
NUTTIGE KLAMOTTEN - Nööö - kann man im kalten Dtl. eh nicht tragen
UNTER 35 - Nöööö - da will man zurück und schauen ob sich noch was Schöneres Reicheres Besseres ergibt.
Ergo - alles schwierig für das Beamtenvolk - da bleibt nur der JA/NEIN-Würfel.
Die Minimouse kommt jetzt das 8. Mal nach Dtl. - die Visahistorie dazu:
Mai 2009 - kein Job, kein Haus, 1 Kind = Visum abgelehnt
Dezember 2009 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum abgelehnt.
Februar 2010 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt ( nicht wundern - hatte da wohl "versehentlich" nen Zahlendreher in der Paßnummer, dewegen gabs Termin
März 2011 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt ( mit der Auflage sich bei Rückkehr auf der Botschaft zu melden - ist ja auch von Gtmo direkt ums Eck
April 2012 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt - wieder mit der Rückmeldungsauflage
März 2013 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt - diesman hat Schatzi "vergessen" das sie sich zurückmelden sollte
März 2014 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind UND beim letzten Mal das Zurückmelden vergessen = Visum erteilt
April 2015 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt
November 2016 - ANTRAG AUF SPRACHVISUM - Visum abgelehnt wegen fehlender Deutschkenntnisse - man nenne mich kleinlich hat mich ja schon gestört, das man einen Antrag auf Sprachvisum in deutscher Sprache begründen muß , das man den dann aber wegen fehlender Sprachkenntnisse ablehen kann verwirrt mich noch bis heute - aber vermutlich muß man heutzutage um in der Grundschule aufgenommen zu werden sein Abizeugnis vorlegen
Dezember 2016 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind - Visum abgelehnt - nach Remonstration gabs das Visum dann im März 2017 - ich mußte nur nochmal "kurz rüberfliegen" das Original der geänderten Krankenversicherung abgeben - klar Zwickau-Frankfurt-Holguin-Gtmo-Havanna-Gtmo-Holguin-Frankfurt-Zwickau geht schneller als email
Oktober 2017 - kein Job, 1 Haus, 1 Kind = Visum erteilt
|addpics|4f5-f-8a39.jpg|/addpics|
#22 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
Ist doch statistisch gut für die Botschft gelaufen.
20% Ablehnung, 80 % Zusage ( so ungefähr), wie Timo schrieb ha ha
Was Du mit den Beamten schreibst stimmt natürlich, gilt nur für
Anwesende in D. Diplomaten sind eine besondere Spezie....
Da hilft auch nicht die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde
#23 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
#25 RE: Aufenthalte bis 90 Tage / Halbjahr (C-Visum
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