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Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
#1 Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
Erinnere mich im Forum gelesen zu haben, dass mit dem Sprachkurs-Visum bzw. der Aufenthalts-Bewilligung keine Reisen in andere Schengen-Staaten erlaubt sind. Beim Auswärtigen Amt liest man jedoch folgendes:
"""
a. Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Anwenderstaat ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Anwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
b. Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Anwenderstaat aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Anwenderstaaten reisen."""
Ist jetzt die Aufenthaltsbewilligung des Sprachvisums eine gültige AufenthaltsGENEHMIGUNG ??? oder eben nicht??!!
Wer weiß das bitte genau?
Grüße
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
Schengen Visa ist Schengen Visa... wie Du es bekommst ist schnuppe. Wichtig ist, dass das ein Schengen Visa ist (was anderes sollte auch nicht gehen meines Wissens) Mit nem Schengen Visa darfst Du von Deutschland nach Holland zum Bahnhof blos in die Schweiz nicht...
Ich kenne zwar den Unterschied zwischen Sprach-Visum und anderen nicht, aber das Schengen Formlar sollte wohl das Gleiche sein?!
El der Mojito
Du, ich würde die Frage noch mal bei http://www.info4alien.de stellen. die sind da echt kompetent, da sind auch typen von der ausländer behörde bei, die haben die infos aus erster hand und kennen die gesetze sowie theorie und praxis aus dem ff.
#4 RE:Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
#5 RE:Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
Beim Sprachvisum erfolgt die Einreise mit einem nationalen deutschen Visum, das nicht zur Einreise in die Schengen-Staaten berechtigt sondern nur in Deutschland gültig ist. Das visum ist normalerweise auf einen Monat befristet.
Danach erhält die Sprachstudentin eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die zur Reise in die Schengen-Staaten berechtigt.
#8 RE:Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
Danke Dir und Moskito,
Zu Deiner Antwort, im Gegensatz zu Moskito sprichst Du von EINEM Monat (Moskito sagt man bantragt für 3 Monate von Kuba aus. Ich frage, weil ich mir bei der Sprachschule 2 Monate Zahlungsrisiko spare und auch das Risiko, dass die Immi in Kuba wieder mal die mit 2 mal 60 Dollar bezahlten Verlängerungsmonate nicht in die PVE einträgt.
Oder ist ein Antrag mit 3 gebuchten Monaten seriöser und hat mehr Chancen?
Wer kennt denn zufällig die Ablehnungsrate bei Sprachvisum?
Danke nochmal
Moskito grüß deine Freundin ganz herzlich. Sie hat mir ja schon geschrieben wegen der Ankunft der Schnuller und Co.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
Um Mißverständnissen vorzubeugen:
Ich bezog mich auf die deutschen Papiere, nicht die cubanischen. Nach meiner Erfahrung wird bei einem Sprachaufenthalt zunächst ein nationales deutsches Visum nur für einen Monat ausgestellt. Nach Ablauf des Visums wird die Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Diese gilt für die Dauer des Sprachkurses und wird ggf. verlängert. Wenn du nur eine dreimonatige Reservierung des Sprachkurses vorweisen kannst, könnte die Ausländerbehörde evtl. auch zunächst nur für drei Monate erteilen und dann verlängern. Dies ist zwar unwahrscheinlich, da sie dann immer wieder die Laufkundschaft vor der Tür hätte, aber nicht auszuschließen. Daher meine Empfehlung irgendeine Sprachschule mit geringer Stornogebühr zu suchen (oft auch einfach Verhandlungssache)und eine möglichst lange dauernde Bescheinigung zu besorgen. Auch Die einmonatige Visumfrist macht Sinn, da es sich um ein nationales deutsches Visum handelt und der Ausländer damit keine Freizügigkeit in den Schengen-Staaten besitzt. Ferner beantragst du ja auch nicht nur ein Visum sondern vor allem eine Aufenthaltserlaubnis um die deutsche Sprache zu lernen.
Davon völlig losgelöst mußt du die cubanischen Papiere betrachten. Klar mußt du Fidels Auslandsaufenthaltsgebühr bezahlen, wenn sie wieder zurück will. Ob gleich für drei Monate im voraus oder dann später hier bei der Botschaft bleibt sich fast gleich.
Noch ein Tipp: Um blöden Fragen auszuweichen in die Verpflichtungserklärung einfach Bekannte als Beziehungsgrad eintragen. Das kann alles und nichts bedeuten, und du legst dich nicht fest.
#10 RE:Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
Ob das in Havana ausgestellte Visum 1 Monat oder 3 Monate gültig ist, ist eigentlich irrelevant, da es eh in Deutschland von der Ausländerbehörde in die besagte befristete Aufenthaltsbewilligung umgwewandelt wird.
Ich habe damals für meine Freundin bei der VHS eine Bescheinugung für eine Kursanmeldung geholt, 10 WO Intensivkurs. Die Kursanmeldung kostete 25 Euro. Desweiteren stellte man mir eine Bescheinigung aus welche beinhaltete, dass insgesamt ein 1jähriger Kursbesuch geplant sei. Diese Bescheinigung reichte der Behörde aus die Bewilligung für zunächst ein Jahr auszustellen. Einziges Risiko war, die 25 Euro zu verlieren.
Die cubanischen PVE Monate würde ich in D. bezahlen, ist etwas billiger und außerdem kann man sie am Schluss bezahlen (info errue), wodurch man sich eventuelle Überzahlungen erspart.
p.s Ich ging immer von einem längeren Aufenthalt in D. als 3 Monate aus, ansonsten könnte man ja auch das normale Shengener Visum beantragen und trotzdem einen Sprachkurs besuchen.
Moskito
Hola Desperado,
Du hast geschrieben Aufenthaltsbewilligung...
das Auswärtige Amt schreibt dazu:
Personen, die im Besitz eines der nachfolgenden deutschen Aufenthaltstitel sind,
können sich in den anderen Schengen-Staaten visumsfrei bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
zu touristischen Zwecken aufhalten:
- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aa...ce/faq/kat2/F26
Hast Du das Formblatt für das Visum? wie ist die genaue Bezeichnung... gibts das im Internet?
wenn ja, link her...
El der Mojito
#12 RE:Reisen in andere Schengen-Staaten mit Sprachkurs-Visum??
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/wi...ngen/index_html
Antragsformulare
Antragsformulare für Schengen-Visum
(für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 3 Monaten)
Visumantragsformular
deutsch-spanisch, pdf-Datei, 93 Kb
Visumantragsformular
deutsch-spanisch, zip-Datei, 45 Kb
Visumantragsformular
Für einen langfristigen Aufenthalt
(über 3 Monate)
Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis
deutsch-spanisch-
portugiesisch
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