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Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
#1 Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Zitat
Seit Flightright ausgewählten Kunden eine Sofortentschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge verspricht, verschärft sich der Ton unter den Entschädigungseintreibern. Konkurrent EU-Flight kritisiert, dass Flightrights Kriterien, wann eine sofortige Entschädigung offeriert wird, intransparent seien. Nun ködert EU-Flight Kunden, denen Flightright eine Sofortzahlung anbietet, mit dem Versprechen einer höheren Auszahlung.
Gründerszene
#2 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Apropos Flightright, wenn ich mich recht erinnere, hab ich hier schon öfter glesen, dass sich die Condor sträubt, Entschädigungen zu zahlen und dass es sinnvoll ist, sich direkt an Flightight zu wenden.
Hat jemand auch Erfahung mit Entschädigungen von Eurowings? Meine Maschine nach Havanna ist letzte Woche mit 4:25 Stunden Verspätung (das wurde einem schriftlich bei Abflug bestätigt und auch, dass einem eine Entschädigung zusteht, was mich etwas verwundert hat) abgeflogen und kam genau 4 Stunden verspätet in Havanna an.
Wenn ich mich nicht täusche, stehen einem da 300,- zu. Wie ist da erfahrungsgemäß das Prozedere - wendet man sich an die Eurowings oder besser direkt an Flightright?
Danke für Infos!
#3 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
#4 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Danke schon mal für die Info!
Dann zählt also die Verspätung am Zielort!?
Kann gut sein, dass es beim Aufsetzen der Maschine 3 Stunden 59 Minuten waren; bei Stillstand waren es jedenfalls über 4 Stunden. Keine Ahnung, wie da gerechnet wird. Dem Piloten wurde wohl mitgeteilt, die Sache gut zu timen.
#6 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Endpunkt der Reise ist nicht das Aufsetzen sondern der Beginn des Aussteigens. Wenn ihr 3.50 Minuten verspätet ankommt und noch über eine Stunde warten müsst bis zum Verlassen des Flugzeugs, seid ihr rechtlich gesehen 5 Stunden verspätet.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #6
Es zählt m.W. das Öffnen der Türen.
So habe ich es auch in Erinnerung, die Frage wie weist man den genauen Zeitpunkt nach?
#9 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Die für Anspruch oder nicht relevante nennt sich actual in block time oder AIBT.
https://ext.eurocontrol.int/lexicon/inde...l_In-Block_Time
Nicht Tür offen.
Entschädigung gem. VO(EG)261/04 geltend machen und fertig ist die Laube. Dazu bedarf es keiner einzigen Bestätigung oder Bescheinigung, falls die Airline widerspricht liegt die Beweislast bei ihr.
Unser spezi Timo wird es erklären, wenn strike beendet
Ach, nee, strike nur in Berlin
(von einer "Wissenden" netten userin bei HC kopiert)
#10 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
In Berlin striken sie für 1 EUR
#12 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Kannst googeln?
@cabeza mala
Entschädigung gem. VO(EG)261/04 geltend machen
#15 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
#16 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Du sollst nicht gurgeln o.ä. sondern die 7 Seiten Gesetze lesen und inhalieren
Wenns Spass macht.
https://soep-online.de/assets/files/Flug...%20261-2004.pdf
#18 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Die relevanten Zeiten werden irgendwo zentral erfasst protokolliert - fragt mich nicht, wo das passiert und ob das öffentlich zugänglich ist.
Aber Flightright weiß, wo das ist.
Die haben mir seinerzeit ganz schnell die Zeiten sagen können, nachdem sie von mir Datum und Flug-Nummer hatten.
Soo dann melde ich mich mal offizielle zurück aus Kubamerika
Das ist so wie Jan sagt - maßgebende ist die On Block Time - also wann das Flugzeug am Gate zum Stillstand kommt und die Triebwerke ausgeschaltet hat.
Das deckt sich quasi mit dem öffnen der Türen was meist 1-2 Minuten später der Fall ist - je nach dem wie gut der Brückenfahrer Brücke oder der Treppenfahrer Treppe fahren kann.
So gesehen haben alle in etwa Recht.
#20 RE: Zoff unter Portalen für Fluggastrechte
Hi@all!
Zitat
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Fluggasthelfer-Portale fordern eine Entschädigung in Ihrem Namen von der Fluggesellschaft, falls Ihr Flug verspätet oder ganz ausgefallen ist.
Bei Erfolg behalten die Portale 25 bis 30 Prozent der Entschädigung. Die Klienten müssen allerdings bis zu sechs Monate auf das Geld warten – bei einem Gerichtsverfahren noch länger.
Wir haben zehn Unternehmen untersucht. Besonders überzeugt haben uns EUClaim* und Fairplane*. Wir empfehlen aber auch flug-verspaetet.de*, refund.me und Flightright*.
Neben den klassischen Fluggast-Portalen gibt es mittlerweile neue Anbieter mit einem anderen Geschäftsmodell. Die Firmen kaufen Ihre Entschädigungsforderung und zahlen sofort. Diese Anbieter behalten aber einen größeren Anteil von bis zu 50 Prozent.
Wir haben dazu fünf Unternehmen untersucht. Empfehlen können wir EUFlight* mit einem fairen Honorar von 41,65 Prozent brutto der berechneten Entschädigung.
http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
joerg
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