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Einladung in die Schweiz
#26 RE: Einladung in die Schweiz
Zitat von steppenwolf im Beitrag #24
oder spielt es keine Rolle wenn der Flug z.B. eine Woche früher/später geht? (solange die 90 Tage Aufenthaltszeit nicht überschritten werden)?
Das Visum hat eine Gültigkeit von 90 Tagen ab einem bestimmten Datum.Später einreisen,kein Problem,geht dir halt nur Zeit von den 90 Tagen verloren.Früher einreisen,nicht möglich.
Zitat von Timo im Beitrag #25
Das spielt keine Rolle, solnage du in den 90 Tagen bleibst.
Für die spätere Anreise und eine zeitigere Rückreise ist das so richtig. Aber eine frühere Anreise ist nicht möglich. Der Beginn des Visums ist bindend. Auch eine spätere Abreise ist nicht legal. Die Daten des Visums geben den Rahmen vor, den man allerdings nicht ausnutzen muss.
#29 RE: Fast
Hallo Steppenwolf
ich weiss dass dein Beitrag hier schon älter ist, aber da ich mich auch gerade mit dem Thema Besuchervisum herumschlage, wurde ich bei deiner Aussage stutzig:
Zitat von steppenwolf im Beitrag #3
Ok, das ist schonmal hilfreich danke :)
Habe hier noch eine weitere Frage:
6. Die aktuellsten Informationen zur Einladung in die Schweiz, habe ich in diesem Thread aus dem Jahre 2013 gefunden:
Einladung in die Schweiz
Ich zitiere: "Fällt der Entscheid, wie in meinem Falle, positiv aus, erhält der Antragsteller
die Verpflichtungserklärung. Diese muss nun zur einladenen Person in der Schweiz gesendet werden.
In meinen Fall musste ich mit der ausgefüllten Verpflichtungserklärung zum kantonalen Migrationsamt in Schaffhausen."
Ist diese Verpflichtungserklärung nach wie vor notwendig, und falls ja, muss diese per Brief in die Schweiz gesendet werden, oder wird das per Mail/Fax gemacht?
Per Brief dürfte ja gerne mal 3 Monate dauern, wenn der überhaupt ankommt
Ich habe irgendwo gelesen, dass ab ca. 2014 der zusätzliche Gang mit der Verpflichtungserklärung zum Migrationsamt abgeschafft worden ist? Du hast das Prozedere mit dem Visum ja bestimmt bereits hinter dir, evtl. könntest du mir schreiben, ob es das wirklich noch gibt und wie es dir ergangen ist beim Visum-Antrag?
Ich würde das ganze mit dem Visum gerne erledigen, wenn ich in Havanna bin und deswegen würde mir dieser zusätzliche Gang in der Schweiz einen ziemlichen Stein in den Weg legen.
Kann vielleicht jemand, der vor kurzem ein Besuchervisum beantragt und bewilligt bekommen hat ungefähr angeben, wie lange es bis zur möglichen Ausreise von Cubano dauert? Reicht es, wenn ich 2 Wochen vor Ort bin? Visumsantrag soll ja innert 3-5 Tagen beurteilt werden. Aber eben...die Frage ist eher, wie lange dauert es nachher noch und gibt es diesen zusätzlichen Schritt wirklich noch. So wie ich aus all dem Wirrwarr an Informationen im Internet herausgefunden habe, müsste cubano nach einem positiven Bescheid der Schweizer Botschaft (ich denke jetzt einfach mal positiv ) nur nochmals bei der Schweizer Botschaft vorbei gehen mit den gebuchten Flugtickets, Reiseversicherungsnachweis und kubanischem Pass. Kann mir das so jemand bestätigen? :)
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüsse
Pirola
#33 RE: Einladung in die Schweiz
@cabeza mala: danke für deinen Hinweis werde es mal mit einer persönlichen Nachricht bei ihm versuchen.
Liebe Grüsse
Zitat von cabeza mala im Beitrag #33Zitat von Pirola im Beitrag #32
Hallo Steppenwolf
Der Steppenwolf war zuletzt im Dezember 2016 hier online.Also eher unwahrscheinlich,das er dir antwortet.Kannst es ja mal per PM versuchen.
Ansonsten kann dir sicher einer von den anderen Schweizern hier helfen.
Cubana weg = Interesse am Forum weg!
@Pirola
Hallo Pirola
Gemäss CH-Botschaft werden 99% aller Besuchervisen die Novios/Novias, respektive relativ junge Kubaner betreffen abgelehnt. Selbst wenn sie Haus und Auto haben. Kurz nach Kuba reisen und innerhalb von 2 Wochen ein Visum für ihn zu bekommen ist praktisch unmöglich. Er muss es beantragen, dann wird es abgelehnt und dann musst DU in der Schweiz beim Migrationsamt eine Einsprache einlegen. Nach ca. Vier Monaten kommst du dann vielleicht einen positiven Bescheid über. Die Chancen werden dann auf alle Fälle grösser.
Zitat von Tigo im Beitrag #36
@Pirola
Hallo Pirola
Gemäss CH-Botschaft werden 99% aller Besuchervisen die Novios/Novias, respektive relativ junge Kubaner betreffen abgelehnt. Selbst wenn sie Haus und Auto haben. Kurz nach Kuba reisen und innerhalb von 2 Wochen ein Visum für ihn zu bekommen ist praktisch unmöglich. Er muss es beantragen, dann wird es abgelehnt und dann musst DU in der Schweiz beim Migrationsamt eine Einsprache einlegen. Nach ca. Vier Monaten kommst du dann vielleicht einen positiven Bescheid über. Die Chancen werden dann auf alle Fälle grösser.
Im Ernst? Das scheint mir nun doch ein "wenig" übertrieben. Ich hatte hier mal die "Ablehnquote" der deutschen Botschaft eingestellt und die lag bei 16,8%.Offizielle Ablehnquote für Visa der Deutschen Botschaft in Havanna
Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass die Schweizer Botschaft einfach fast alle Besuchsvisa ablehnt.
@Tigo: Das hatte ich befürchtet, dass meine 2 Wochen in Havanna wohl nicht ausreichen. Ist ja wirklich ein Papierkrieg und in Kuba geht alles meistens sowieso etwas länger
Ich denke, dass ich es dann wohl doch vorab aus der Ferne versuche mit dem Visum und mich auf eine Einsprache einstelle. Bezüglich der Gründe, wieso man abgelehnt werden könnte, habe ich beim Durchforsten im Internet schon querbeet alles gelesen. Kann mir da langsam auch keinen Reim mehr draus machen oder einschätzen, ob es bei uns klappen könnte oder nicht. Als positiv bewertet werden könnte vielleicht, dass er nur 3 Wochen in die Schweiz kommen will. Ich werde es wohl einfach mal probieren müssen. Hast du eine direkte Stellungnahme von der CH-Botschaft, bezüglich deiner Prozentzahl der Ablehnungen?
Liebe Grüsse
Pirola
@Timo
99% ist natürlich keine offizielle Zahl, aber eine Bekannte die dort arbeitete hat mir das mal so erzählt. Die Schweiz ist viel restriktiver was Besuchervisen angeht als Deutschland. Dafür ist die Schweiz bei Verheirateten lockerer. Da geben sie nachher fast immer umgehend das Visum für Familiennachzug. Deutschland ist da strenger. Der ausländische Ehepartner muss sogar ein A1 haben, nur verheiratet sein reicht nicht. Ist eigentlich ein Menschenrecht zusammen mit seinem Ehepartner oder Ehepartnerin zusammen zu leben. Kuba gibt einem ausländischen Ehepartner auch ohne A1 in Spansich die Residencia wie es sich gemäss Menschenrechten gehört! 1:0 für Kuba! ;-)
So, nach weiterem Forschen bin ich jetzt wieder etwas weiter gekommen und noch ein Stück verwirrter.
Steppenwolf hat mir freundlicherweise direkt geantwortet (Danke dafür!), dass es diese Garantieerklärung/Verpflichtungserklärung immer noch gibt und er das auch machen musste.
Folgendes hab ich hier nun gefunden (https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/ei...-grueezi-d.pdf)
"Verpflichtungserklärung notwendig?
Es liegt im Ermessen der Auslandvertretung im Rahmen der Gesuchsprüfung eine Verpflichtungserklärung zu verlangen (siehe Merkblatt Verpflichtungserklärung).
Und weiter:
Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Damit verpflichtet sich der Garant (im Normalfall der Gastgeber), die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der eingeladenen Personen in der Schweiz entstehen könnten, bis zu einem bestimmten Betrag zu übernehmen. Diese Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu höchstens zehn Personen CHF 30 000.
an einem anderen Ort las ich bezüglich der Garantiesumme:
Durch diese Erklärung verpflichtet sich der Einladende, ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit der Reise des Antragstellenden bis zu CHF 30‘000 zu übernehmen.
Also ich kann da nur noch leer schlucken. Es hat ja bestimmt nicht jeder, der einen Kubaner/Kubanerin einlädt locker 30'000 CHF auf der hohen Kante?
Aber vielleicht könnte es auch ohne die nachträglich einzureichende Verpflichtungserklärung funktionieren (es steht diesbezüglich ja alles in der Möglichkeitsform), wenn ich beim Einladungsschreiben z.B. meinen Lohnausweis bereits mitsende. Ich habe bei meinen vielen Recherchen im Netz gelesen, dass ein Mitarbeiter aus der Schweizer Botschaft in Havanna einer Schweizerin sogar geschrieben hat, dass sie die letzten 3 Monatssaläre und einen Bankkontoauszug direkt mit dem Einladungsschreiben mitsenden könne, wenn sie wolle.
Auch alles wieder so schwammig und die Aussage ist auch schon 5 Jahre alt.
Man scheint einfach keinen roten Faden finden zu können und muss wohl einfach mal sein Glück versuchen. Learning by doing
Entschuldigt dass mein Text so lang geworden ist. Aber ich dachte mir, dass ich vielleicht jemandem der in der gleichen Lage ist wie ich, in Zukunft die Suche etwas erleichtern kann, wenn ich es hier so ausführlich schreibe.
Liebe Grüsse
Pirola
Das ist aber billiger als in D, da haftest Du bis zur Unterhose.
Das Geld musst Du ja nicht haben oder als Sicherheit vorweisen.
Bis zu diesem Betrag, zieht Dir die Schweiz die Hosen aus im Fall der Fälle.
Ach so, o.k., dafür ist das wirklich eine annehmbare Summe. Dann prüfen die bei der Migrationsbehörde vielleicht eher, ob man Vorstrafen oder Schulden hat und weniger, wie viel Bares auf dem Konto liegt. Ein regelmässiges Einkommen und einen blütenweissen Betreibungsauszug ist da vielleicht als Garantie genug.
Liebe Grüsse
Pirola
#43 RE: Einladung in die Schweiz
@Pirola
Ich kann Dir gerne meine Erfahrungen mitteilen wenn Du Fragen hast.
Beim ersten Antrag letztes Jahr hat es mit Einspache über 3 Monate gedauert.
Dieses Jahr war es dann einfacher und hat etwa 5 Wochen gedauert.
Den Flug musst Du ja nicht vorher buchen. Ich habe jeweils einfach einen Printscreen vom voraussichtlichen Flug beigelegt.
Die Versicherung muss Du aber vor dem Antrag abschliessen.
Hilfreich sind folgende Faktoren
- Kinder oder andere unterstützungsbedürftige Familienangehörige
- Haus
- Job
Das alles zählt aber nur mit den entsprechenden Unterlagen welche das beweisen.
@Juanito_cu
vielen Dank für dein Angebot!
Habe direkt eine Frage an dich: beim zweiten Mal hast du es, so wie es klingt, ohne Einsprache über die Bühne bringen können. Was genau dauert denn bis zu 5 Wochen, wenn die Schweizer Botschaft den Visumsantrag innerhalb von 3-5 Tagen ablehnt oder bewilligt? Musstest du die Garantieerklärung ebenfalls machen beim Migrationsamt und dauerte das dann so lange?
Danke für den Tipp mit dem Printscreen des Fluges, das ist gut zu wissen.
Deine Angaben helfen mir wirklich schon weiter, weil ich also wohl dementsprechend bereits 3 Monate im Voraus beginnen muss mit dem Visumsantrag und so hoffentlich dann im Herbst zum gewünschten Zeitpunkt durch bin mit allem.
Unterstützungsbedürftige Familienangehörige oder Kinder hat mein Freund keine, er hat aber eine Arbeit (Cuenta propista) seit Jahren (aber mit Unterbrechungen) und ein eigenes winzigkleines Appartement.
Wenn weitere Fragen auftauchen (und das werden sie erfahrungsgemäss bei diesem Thema bestimmt... ) werde ich mich gerne wieder melden.
Liebe Grüsse
Pirola
#45 RE: Einladung in die Schweiz
Ablauf Visum
- Etwa 1 Woche nach Antragsstellung bekommt der kubanische Gast das Formular "Verpflichtungserklärung" --> https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/ei...rklaerung-d.pdf
- Dieses Dokument muss dann zu Dir in die Schweiz, z.B. einscannen und per Mail senden
- Damit und den weiteren Dokumenten (Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister, sowie einer Lohnabrechnung) muss Du auf die Gemeinde
- Diese füllt dann die Stellungnahme aus und leitet es an den Kanton weiter
- Von dort geht es wieder zur Schweizer Botschaft (ca. 2 Wochen)
- Die Botschaft braucht dann wieder etwa eine Woche bis sie entschieden hat (Man muss persönlich erscheinen, sie geben keine telefonische Auskunft)
- Danach geht es nochmals etwa eine Woche bis das Visum dann ausgestellt ist und abgeholt werden kann
Ich hoffe das hilft Dir weiter
Hallo Juanito_cu
herzlichen Dank für deine Mühe und die sehr hilfreiche Aufstellung!
Wir werden es versuchen... auch wenn einiges dagegenspricht (keine Kinder, keine pflegebedürftigen Angehörigen). Aber versuchen muss ich es einfach mal. Vielleicht werden wir ja positiv überrascht.
Gibt es eigentlich in Havanna Kopier-Shops, in denen solche Formulare kopiert, eingescannt und per Mail direkt verschickt werden können? Oder wie hat deine Freundin das mit dem Formular einscannen gelöst?
Liebe Grüsse
Pirola
Danke Varna 90
habe gerade gemerkt dass früher in diesem Thread das Thema schon mal aufkam. Scheinbar gibt's um die Uni oder rund um die amerikanische Botschaft (wo ist die denn überhaupt? ) einige solcher privaten "Oficinas"... ansonsten melde ich mich dann bei Tigo oder Chris.
Toll diese Unterstützung und Hilfe hier, vielen Dank!!! Das macht das leidige und komplizierte Visa-Thema doch direkt etwas angenehmer
Liebe Grüsse
Pirola
#49 RE: Einladung in die Schweiz
#50 RE: Einladung in die Schweiz
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