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Einladung eines Kubaners in die Schweiz
Hallo zusammen
Ich wollte kurz fragen, ob mir eventuell jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte meinen Freund aus Kuba in die Schweiz einladen.
Nun habe ich viele verschiedene Informationen und ich weiss nicht wo/wie ich genau anfangen soll...
Neuerdings (oder vielleicht war das ja schon immer so...) gibt es das diese eidesstattliche Erklärung. Kann mir jemand dazu mehr sagen? Ist das einfach der aller erste Schritt, diese Erklärung, damit das ganze überhaupt beginnen kann seinen Lauf zu nehmen? Wäre froh, wenn mir ein Schweizer/Schweizerin weiterhelfen kann... denn ich denke in Deutschland sieht alles wieder komplett anderst aus...
Merci vielmals!!
Liebe Gruess
S.L.
20.07.2008 20:39 (zuletzt bearbeitet: 20.07.2008 20:48)
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Gast
)
#4 RE: Einladung eines Kubaners in die Schweiz
(
Gast
)
Details
Zitat von Suizaloca
denn ich denke in Deutschland sieht alles wieder komplett anderst aus...
Deine Frage nach der Einladung bezieht sich auf die kubanische Ausreisegenehmigung. Da machen die Kubaner keinen Unterschied zwischen einer Einladung und Ausreise in die Schweiz oder nach Deutschland. Der einzige Unterschied besteht in der Bezahlung an das jeweilige kubanische Konsulat, die in Schweiz 336.- Franken und in Deutschland, je nachdem ob es per Post zugestellt oder dort selbst übergeben wird, 225.- EUR bzw. 200.- EUR beträgt. Die zusätzlichen Zahlungen in Kuba in deren konvertierbaren Währung sind dann aber völlig identisch.
21.07.2008 07:36 (zuletzt bearbeitet: 21.07.2008 07:41)
(
Gast
)
#9 RE: Einladung eines Kubaners in die Schweiz
(
Gast
)
Details
Kleiner Tip - bevor Du irgendwelche Papiere beantragst, Geld ausgibst:
Mach Dir Gedanken, wie Ihr der Schweizer Botschaft gegenüber die Rückkehrbereitschaft Deines Freundes beweisen wollt. Habt Ihr hier nichts stichhaltiges vorzubringen, kannst Du Dir den ganzen Stress ersparen.
- war er schon mal im Ausland (und ist problemlos zurückgekehrt)
- hat er eine Arbeit / ein Studium auf Kuba (mit Freistellung / Urlaubsbewilligung von seinem Chef)
- hat er ein Haus (Wohnrecht) auf seinen Namen
- hat er familiäre Verpflichtungen
- hat er ein Bankkonto mit Guthaben auf Kuba (und das sollte mehr als 50 CUC o. ä. sein)
Das sind 5 Möglichkeiten. Wenn Du hier 5x "nein" antworten müsstes, kannst Du Dir den Aufwand schenken, es sei denn Du hast Geld im Überfluss, Nerven wie Drahtseile und eine Engelsgedult.
Mach Dir Gedanken, wie Ihr der Schweizer Botschaft gegenüber die Rückkehrbereitschaft Deines Freundes beweisen wollt. Habt Ihr hier nichts stichhaltiges vorzubringen, kannst Du Dir den ganzen Stress ersparen.
- war er schon mal im Ausland (und ist problemlos zurückgekehrt)
- hat er eine Arbeit / ein Studium auf Kuba (mit Freistellung / Urlaubsbewilligung von seinem Chef)
- hat er ein Haus (Wohnrecht) auf seinen Namen
- hat er familiäre Verpflichtungen
- hat er ein Bankkonto mit Guthaben auf Kuba (und das sollte mehr als 50 CUC o. ä. sein)
Das sind 5 Möglichkeiten. Wenn Du hier 5x "nein" antworten müsstes, kannst Du Dir den Aufwand schenken, es sei denn Du hast Geld im Überfluss, Nerven wie Drahtseile und eine Engelsgedult.
Ralfw
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gelöscht
)
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Zitat von UJKEI
Mach das bloß nicht. Auch Schweizer können seit über einem Jahr diese Einladung nur noch über das kubanische Konsulat machen.
Vollkommen Richtig !!!
Seit dem 01.05.07 ist es nur noch für verheiratete möglich die Einladung in Cuba zu machen.
ich war der Ansicht verheiratete benoetigen keine Einladung mehr
Ralfw
(
gelöscht
)
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Zitat von Pasu Ecopeta
Kleiner Tip - bevor Du irgendwelche Papiere beantragst, Geld ausgibst:
Mach Dir Gedanken, wie Ihr der Schweizer Botschaft gegenüber die Rückkehrbereitschaft Deines Freundes beweisen wollt. Habt Ihr hier nichts stichhaltiges vorzubringen, kannst Du Dir den ganzen Stress ersparen.
- war er schon mal im Ausland (und ist problemlos zurückgekehrt)
- hat er eine Arbeit / ein Studium auf Kuba (mit Freistellung / Urlaubsbewilligung von seinem Chef)
- hat er ein Haus (Wohnrecht) auf seinen Namen
- hat er familiäre Verpflichtungen
- hat er ein Bankkonto mit Guthaben auf Kuba (und das sollte mehr als 50 CUC o. ä. sein)
Das sind 5 Möglichkeiten. Wenn Du hier 5x "nein" antworten müsstes, kannst Du Dir den Aufwand schenken, es sei denn Du hast Geld im Überfluss, Nerven wie Drahtseile und eine Engelsgedult.
generell "ja"; aber nach erfolgter Ablehnung (zu 98% sicher ) ist die Einsprache leichter zu handhaben (sollte sich ich nicht in letzter Zeit etwas geaendert haben) . Die Einsprache kannst Du in der CH bei den lokalen Stellen machen. Aber auch hier gilt, die Rueckkehrwilligkeit muss bewiesen werden , die hiesigen Stellen hoeren Dir aber auch eher zu als die Botschaft.
Zitat von Suizaloca
Hallo zusammen
Ich wollte kurz fragen, ob mir eventuell jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte meinen Freund aus Kuba in die Schweiz einladen.
Nun habe ich viele verschiedene Informationen und ich weiss nicht wo/wie ich genau anfangen soll...
Neuerdings (oder vielleicht war das ja schon immer so...) gibt es das diese eidesstattliche Erklärung. Kann mir jemand dazu mehr sagen? Ist das einfach der aller erste Schritt, diese Erklärung, damit das ganze überhaupt beginnen kann seinen Lauf zu nehmen? Wäre froh, wenn mir ein Schweizer/Schweizerin weiterhelfen kann... denn ich denke in Deutschland sieht alles wieder komplett anderst aus...
Merci vielmals!!
Liebe Gruess
S.L.
Ich habe das ganze Theater mit der Einladung meiner Freundin zwischen November 2007 und April 2008 durchgezogen (im Mai ist sie dann angereist).
Ja, Du fängst mit der eidesstattlichen Erklärung an. Die kubanische Botschaft hat den pfannenfertigen Text, den Du nur noch mit den persönlichen Daten komplettieren musst. Erkundige Dich dort.
Und nachdem Du beim lokalen Notar warst, musst Du es noch bei der Staatskanzlei des Wohnkantons überbeglaubigen lassen. Und ich bestätige, dass Du eine Gästeversicherung gegen Krankheit und Unfall abschliessen musst. Ich weiss nicht, ob die Vorschriften von Kanton zu Kanton variieren, oder ob das der Bund geregelt hat. Mir wurde auf der Einwohnerkontrolle jedenfalls gesagt, dass ab einem gewissen steuerbaren Einkommen/Vermögen dieser Nachweis nicht mehr erforderlich ist. Aber es wäre fahrlässig von Dir, keine solche Versicherung abzuschliessen, denn passieren kann jederzeit etwas, und Du weisst, wie teuer hierzulande das Gesundheitswesen ist.
Sodann verweise ich auf den Beitrag von Pasu Ecopeta vom 21.07.2008. Seiner Liste mit den Eigenschaften, die einen positiven Visumsentscheid begünstigen, kann ich nur zustimmen. Und möchte noch anfügen: Auf der kubanischen Seite brauchts ja immer noch die Ausreisebewilligung, Carta Blanca genannt. Es wäre von Vorteil, wenn Dein Freund dem lokalen CDR noch nie unangenehm aufgefallen ist. Arbeitet er im Gesundheitswesen, kann es auch zu Friktionen kommen.
Und schliesslich und schlussendlich weise ich darauf hin, dass so eine Einladung einen ganzen Haufen Geld kostet. Wieviel genau? Das hängt auch davon ab, wo Dein Freund wohnt. Ist er Habanero, hat er sämtliche Behörden in der eigenen Stadt und deshalb keine Reisekosten. Wohnt er hingegen beispielsweise in Playa Girón oder in Pilón oder Yumuri, wird es sehr teuer.
Ich habe ihr bei der Abreise gesagt, dass ich so eine Einladung nicht mehr mache, solange sich auf der kubanischen Seite nichts ändert (d.h. all die Schikanen mit eidesstattlicher Erklärung und Carta Blanca und antecedencias penales undsoweiterundsofort nicht aufgehoben werden).
Gruss von Pille.
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