Einladung für Kubaner von einem Schweizer

18.02.2012 15:09
avatar  ruebe
#1 Einladung für Kubaner von einem Schweizer
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Mitglied

Hallo zusammen,

Weiss jemand aktuell wie das Verfahren ist?
Ich möchte meinen Schwager einladen.

1) Kann ich das alles auf der CU-Botschaft in Bern machen?
2) Oder muss ich vorher ein Einladung (auf Deutsch) durch einen Notar machen lassen und beglaubigen lassen?
3) Und dann noch übersetzen lassen auf Spananisch?

Wenn ich das so lese ist relativ mühsam.
Danke für Eure Erfahrungen bzw. Antworten.


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18.02.2012 15:19 (zuletzt bearbeitet: 18.02.2012 15:19)
avatar  kalla
#2 RE: Einladung für Kubaner von einem Schweizer
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spitzen Mitglied

schau mal hier auf der homepage von der kubanischen botschaft in bern:

http://www.cubadiplomatica.cu/suiza/ES/S...CartaInvitacion


Carta de Invitación:
La Invitación se formaliza mediante Documento Notarial original, que debe ser legalizado de conformidad con la legislación del país donde se encuentre, y presentado ante el Consulado General de Cuba, donde el Invitante se compromete a responder económica y legalmente por el Invitado, a fin de que éste no quede desamparado durante su visita, y los gastos de su regreso estén garantizados por el Invitante. La misma contendrá los datos y declaraciones siguientes:
etc...


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18.02.2012 21:52
avatar  Luz
#3 RE: Einladung für Kubaner von einem Schweizer
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von ruebe
Hallo zusammen,

Weiss jemand aktuell wie das Verfahren ist?
Ich möchte meinen Schwager einladen.

1) Kann ich das alles auf der CU-Botschaft in Bern machen?
2) Oder muss ich vorher ein Einladung (auf Deutsch) durch einen Notar machen lassen und beglaubigen lassen?
3) Und dann noch übersetzen lassen auf Spananisch?

Wenn ich das so lese ist relativ mühsam.
Danke für Eure Erfahrungen bzw. Antworten.



Wenn du deinen Schwager einladen möchtest dann ist seine Schwester ja auch nicht weit. Zumindest von kubanischer Seite sollte sie dann die Einladung machen. Das dürfte in der Schweiz kaum anders sein als in Deutschland. Sie könnte das direkt im kubanischen Konsulat machen, während du ein notarielles Schreiben vorlegen müsstest. Zuerst braucht der Schwager bzw. Bruder aber erst mal das schweizer Visum. Wie das bei euch funktioniert hab ich keine Ahnung.


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