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Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
#1 Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Schönes Beispiel für die politische Preisgestaltung von Condor:
Amsterdam-Frankfurt (Flug De 5184) - Havanna Preis ab Amsterdam 256,99€ am 05.12.
Frankfurt- Havanna ( Flug De 5184) Preis 299,99€ am 05.12. ( gleiche Maschine)
Es bleibt das wirtschaftlich Geheimnis der Condor wie man durch die in Anspruchnahme eines zusätzlichen Zubringerfluges 43€ sparen kann.
Nebenbei ist es natürlich nicht möglich Amsterdam zu buchen aber erst in Frankfurt zu steigen zu dürfen.
#2 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #1
Es bleibt das wirtschaftlich Geheimnis der Condor wie man durch die in Anspruchnahme eines zusätzlichen Zubringerfluges 43€ sparen kann.
45 € kannst du schon mal abziehen, denn die Amsterdam-Zusteiger sind vermutlich nicht von der Luftverkehrsabgabe betroffen.
#4 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
#6 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #4
Mitnichten! Nur umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn ich erst nach Amsterdam fliege spare ich die Langstreckengebühr von 45€ Jeder Fluggast auch Umsteiger die von einem deutschen Flughafen aus fliegen sind dabei.
Nein.
Zitat
Für Umsteiger gilt: Abflüge in Deutschland sind steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines Transferfluges mit Weiterflug gebucht wurden. Dies gilt auch, wenn Reisende aus dem Ausland an deutschen Drehkreuzen zwischenstoppen und gleich einen Weiterflug mitgebucht haben.
http://www.mz-web.de/politik/luftverkehr...2,17686272.html
oder
Zitat
Privilegien gibt es etwa für Umsteiger: Wer in Luxemburg ein Ticket nach China bucht, dann per Zubringer nach Frankfurt fliegt und von dort die Maschine nach China besteigt, zahlt keine Steuer.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/lu...ig/9923292.html
#7 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Leider wird auch bei der Buchung eines Fernstrecken-Fluges über einen europäischen Flughafen wie Amsterdam, London oder Paris die volle Flugsteuer von 45 Euro pro Person und nicht nur 8 Euro berechnet.
Quelle: flugsteuer.de
Zusätzlich muss ab Amsterdam noch 11€ Gezahlt werden.
#8 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
#9 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Mindestens wollen die Holländer schonmal 11€ für den Flug der LH von Amsterdam nach Frankfurt!
Selbst, wenn dann die Langstreckengebühr nicht anfallen sollte ( das sehe ich nicht, da der Condorflug eine andere Flugnummer hat und eine andere Airline ist)
Wäre der Zubringerflug immer noch im Minus also für lau und es gibt noch Geld obendrauf. Somit ist meine Behauptung, die Condor macht in D Hochpreispolitik immer noch richtig!
#10 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
#11 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
Das ist bei Air France teilweise nicht anders da sind Flüge ab Deutschland nach Kuba oft auch billiger, als direkt ab Paris.
Ist also nichts besonderes von Condor, dabei geht es eher um Angebot und Nachfrage...
Ab Amsterdam fliegt die KLM auch Havanna an, und nur mit solchen Angeboten kann Condor konkurrieren.
Ähnlich geht es Air France wenn sie deutsche Kunden anlocken will.
Marktwirtschaft eben...
#13 RE: Condorpreise werden in D künstlich oben gehalten
EHB du hast recht ( wie fast immer) Condor verschenkt in diesem Falle nur den Zubringerflug ( ca. 50€) hier die entsprechende Gesetzesinterpretation.
Umfasst die Flugbeförderung als "einheitlicher Rechtsvorgang" einen erneuten Abflug gemäß §1a Ziff. 3 LuftVStG von einem deutschen Flughafen nach einer Zwischenlandung, fällt keine Luftverkehrsteuer an, da der Fluggast seinen Zielflughafen noch nicht erreicht hatte. Beginnt ein Flug von einem ausländischen Flughafen und führt zu einer Zwischenlandung auf einem deutschen Flughafen, der eine Weiterbeförderung zu einem weiteren deutschen Flughafen als Zielort vorsieht, fällt die Luftverkehrsteuer nicht an. Der erneute Start nach der Zwischenlandung wird steuerrechtlich nicht als 'Abflug' gemäß §1a Ziff. 3 LuftVStG qualifiziert. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zwischenlandung als Vorgabe der Streckenführung durch die Fluggesellschaft im Rahmen einer einzigen und einheitlichen Flugbuchung zum letzten Zielort durchgeführt wird.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #11
Und deine ständige Jammerei über die pöhse, teure Condor nervt.
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