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Residencia und im Ausland leben
Ich habe gerade meinen Kumpel gefragt. Er hat seit einem Jahr Residencia Permanente und kennt sich aus. Er sagt, dass der zeitliche Abstand deiner Kuba-Besuche nicht größer als ein Jahr sein darf, sonst verfällt die Residencia. Die Dauer der Aufenthalte ist dabei nicht entscheidend, es genügt zur Not auch nur ein Tag.
#5 RE: Residencia und im Ausland leben
Also, vielleicht etwas ausführlicher:
Mein Mann, Kubaner, ist mit der PRE hier.
Und nun die Frage, ob ich die Residencia Permanente (bekommen und) behalten kann, auch wenn wir noch ein paar Jahre in der Schweiz leben und arbeiten. Dementsprechend können wir natürlich nicht mehrere Monate pro Jahr rüber sondern maximal 6 Wochen. (obwohl ich auch nicht sämtliche Ferien nur in Kuba verbringen will)
#12 RE: Residencia und im Ausland leben
So sieht es gemäss ZGB in der Schweiz aus:
Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält; der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung oder die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs- oder Pflegeeinrichtung, einem Spital oder einer Strafanstalt begründet für sich allein keinen Wohnsitz.1
[b]2 Niemand kann an mehreren Orten zugleich seinen Wohnsitz haben.[/b]
In vielen Ländern, in Europa sowieso in allen, besagen die Gesetze, dass man dort den offiziellen Wohnsitz haben muss wo man länger als 6 Monate im Jahr lebt. Natürlich gibt es im Zusammenhang mit dem Wohnsitz auch gewisse Rechte und Pflichten wie Steuern zahlen, Krankenkassenobligatorium, Rechte auf Unterstützung und Ergänzungsleistungen durch den Kanton usw. Das hat ja auch eine gewisse Logik.
Cuba hat nach der Revolution beim Aufsetzen ihrer Codigo Civil grösstenteils die Schweizer Code Civil übernommen. Es liegt also nahe, dass auch in Cuba die obenerwähnte Regel gilt. Ich nehme aber auch an, dass du keine Residencia Permanente erhalten würdest. Vielleicht lässt man dich nicht einmal einen Antrag stellen. Erstens muss man dafür mindestens 2 Jahre ununterbrochen im Land gelebt haben und zweitens wirst du von A-Z durchleuchtet. Aber angenommen, du schaffst das alles irgendwie und es gelingt auch, dich 2 Jahre lang grösstenteils vor den Behörden zu verstecken… Ich glaube einfach nicht daran, dass die Behörden dich nicht schon bei der ersten Einreise in Cuba nachdem du die Residencia beantragt hast, schnappen und einem eingehenden Verhör unterwerfen würden.
Nehme es mir nicht übel, aber was ist der Hintergedanke bei dieser Idee? Keine Steuern in der Schweiz mehr bezahlen?! Und auch nicht in Cuba natürlich...
Nein, um im Moment in der CH Krankenkasse und Steuern zu sparen, darum geht es mir nicht. Solange ich hier arbeite und das Haus habe, werde ich eh hier besteuert.
Doppelbesteuerung kann ein Problem bei zwei Wohnsitzen werden. Aber ist ja bei Kuba nicht der Fall.
Und ja, innerhalb der Schweiz darf man keinen Zweitwohnsitz haben (Wochenaufenthalter = Nebenwohnsitz). Nur, ich dachte, es sei nicht verboten auch im Ausland einen Wohnsitz zu haben. Da müsste ich mal meine Mitbewohnerin an meinem Nebenwohnsitz fragen. Sie hat als Nachdiplomstudium internationales Recht.
Nun, ich meinte, dass Kubaner seit 2-3 Jahren auch zwei Wohnsitze haben können, die doble residencia? Irre ich mich da?
Zitat von Elisabeth im Beitrag #12
Ich nehme aber auch an, dass du keine Residencia Permanente erhalten würdest. Vielleicht lässt man dich nicht einmal einen Antrag stellen. Erstens muss man dafür mindestens 2 Jahre ununterbrochen im Land gelebt haben und zweitens...
Ok, das mit den 2 Jahren habe ich nicht gewusst. Da muss ich wohl noch ein paar Jahre warten, bis ich die Residencia beantragen kann...
Mit den 2 Jahre ununterbrochen = mit Tourivisum immer wieder raus und gleich wieder zurück nach Kuba? Ohne Residencia kannst Du ja nicht zwei Jahre am Stück bleiben.
Und dann muss man hier schauen, wie man sich überhaupt abmelden kann, ohne neue Wohnsitzbescheinigung. Aber eben, das dauert wohl bei mir noch ein paar Jährchen.
Vielen Dank für die Antworten!
Hallo Kalla,
beantrage ruhig die Permanente. Das mit den zwei Jahren vorab in Cuba leben ist keinesfalls richtig.
Was du vorhast ist absolut durchführbar, allerdings benötigst du und dein Mann eine feste Wohnung/Unterbringung in Cuba - du bekommst ja ein cub. carnet.
Falls dein Mann PRE hat, sollte er überlegen diese zurückzugeben. Er kann ja nun 24 Monate im Ausland bleiben, danach müsste er kurz zurück nach Cu und hat dann wieder die 24 Monate Aufenthalt ausser Landes.
Mit Parmanente kannst Du übrigens auch eine Wohnung in CU auf DEINEN Namen kaufen. Hat auch was...
Aber i.d.R. ist der Wohnort ja bei cub. Ehepartner. Also wenn er noch seinen Wohnsitz in Cu hat no Probs. Lets do it y ya.
Hallo Viajero
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich werde mich im Oktober in Kuba mal genau erkunden, was für Probleme es geben könnte.
Ja, mein Mann hat ein Haus.
Die PRE zurückgeben, da hat er etwas Angst davor, dass er dann plötzlich doch nicht mehr ausreisen darf. Meine Überlegung bezüglich der PRE-Rückgabe war der Container. Den würden wir lieber in Anspruch nehmen, wenn wir in ein paar Jahren wirklich rüber wollen.
Und ja, das wäre eben toll, wenn ich ein Haus auf meinen Namen kaufen könnte. Das Ganze ist etwas kompliziert… Kurz: mein Mann hat bereits ein Haus und wir sind nun aber auch am Hausbauen am Meer (was nicht als „Strandhaus“ registriert werden konnte). Das Haus kann er nun rechtlich nicht auf sich schreiben lassen, obwohl sie vom Liegenschaftsregister meinten, dass es kein Problem sei, da die Ämter in den verschiedenen Städten nicht zusammenarbeiten. Das Ganze ist mir aber zu unsicher und gefährlich. Naja, meine Residencia wäre dazu perfekt, um dies zu verhindern.
Zitat von Tina im Beitrag #16
das mit den 2 Häusern auf eine Person geht wirklich nicht, haben wir in Havanna auch probiert und wollten das Haus in Guanabo dazunehmen, wurde aber nicht akzeptiert. Nur wenn das zweite Haus irgendwo al campo im nirgendwo sei, wäre dies möglich.
Das Problem war wohl nicht die Lage. Zuerst haben sie zwar noch gemeint, das Haus werde zu gross.
Anscheinend ist es so: wenn ein Haus als „Strandhaus“ (wie heisst dieser blöde Begriff? Irgendwas mit "disfrutar y veraneo"???), also wenn ein Strandhaus ins Register eingetragen wird, kann es nicht mehr verkauft oder verschenkt werden, sondern nur noch vererbt. Und wir mussten zuerst Bauen (unbebautes Grundstück), und das ganze als bewohnbar melden und eintragen lassen, bevor wir das Land (nun mit Haus), von einer Bekannten kaufen können, respektive geschenkt erhalten. Nur Land alleine zu verschenken würde Jahre dauern, mit was bewohnbarem drauf geht es viel schneller. Die Schenkung geht nun an die Schwigermutter. Aber nun eine Weiterübertragung an meinen Mann, da sehe ich das Problem. Habe kein Vertrauen, dass da nicht plötzlich jemand eine Anzeige macht und das ganze dann überprüft wird, ob er 2 "normale" Häuser hat.
#18 RE: Residencia und im Ausland leben
...La llegada de cubanos a Estados Unidos por la frontera mexicana suma ya más de 14,000 personas durante el año fiscal 2014, una cifra que constituye récord histórico en el flujo ilegal de ciudadanos de la isla a través de los puntos de control migratorio del país.
...2010- 6,286 (5,570)
2011- 7,051 (5,973)
2012- 9,191 (8,273)
2013- 16,184 (13,664)
2014- 20,522 (13,911)*
*Hasta el 21 de julio de 2014.
ein sehr interessanter artikelüber die kuban. Emigration
14 mil cubanos cruzaron la frontera mexicana rumbo a EEUU hasta julio
http://cafefuerte.com/cuba/16796-14-mil-...uu-hasta-julio/
wie viele davon haben rasch aber das haus und andere sachen verkauft und in Richtung USA gegngen? bestimmt viele.
Zitat von kalla im Beitrag #15
Die PRE zurückgeben, da hat er etwas Angst davor, dass er dann plötzlich doch nicht mehr ausreisen darf. Meine Überlegung bezüglich der PRE-Rückgabe war der Container. Den würden wir lieber in Anspruch nehmen, wenn wir in ein paar Jahren wirklich rüber wollen.
Das kommt mir bekannt vor. Bei uns das selbe. Was soll man mit einem container drüben machen wenn man noch nicht fix drüben ist. Wobei die andere Überlegung .... Wer sagt das man in x Jahren noch einen container mitnehmen muss .... vieleicht gibt es dann alles zu kaufen was man möchte.
#20 RE: Residencia und im Ausland leben
Zitat von Elac im Beitrag #19Zitat von kalla im Beitrag #15
Die PRE zurückgeben, da hat er etwas Angst davor, dass er dann plötzlich doch nicht mehr ausreisen darf. Meine Überlegung bezüglich der PRE-Rückgabe war der Container. Den würden wir lieber in Anspruch nehmen, wenn wir in ein paar Jahren wirklich rüber wollen.
Das kommt mir bekannt vor. Bei uns das selbe. Was soll man mit einem container drüben machen wenn man noch nicht fix drüben ist. Wobei die andere Überlegung .... Wer sagt das man in x Jahren noch einen container mitnehmen muss .... vieleicht gibt es dann alles zu kaufen was man möchte.
Oder man darf einen (oder mehrere) Container schicken wann man will...
Leider sind wohl beides Träumereien.
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