Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft

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12.07.2013 13:57
#51 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Mocoso im Beitrag #50
vielleicht würden Fotos der Schreibenerhalter weiterhelfen

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Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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12.07.2013 14:00
avatar  clara
#52 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Forenliebhaber/in

Also, für die Statistik, mein Mann hat beim Besuchsvisum diesen Zettel nicht bekommen und musste sich auch nicht zurückmelden.

Ich halte es übrigens für eine Fehlinterpretation, dass man bei der Botschaft nicht zugeben darf, ein Paar zu sein. Ich hatte die Besuchseinladung in einem Brief sogar damit begründet, dass wir ein Paar sind und gerne Gelegenheit hätten, neben Kuba auch das Leben in Dtld. gemeinsam kennen zu lernen. Hat nicht geschadet. (Heißt ja auch nicht automatisch, dass man deswegen heimlich in DK heiratet).

Espanols Erklärung leuchtet mir noch am ehesten ein, dass sie für den Fall der Fälle noch etwas schwarz auf weiß haben wollen.

Ein Telefonat zur Bestätigung wird wohl kaum reichen. Aber vielleicht eine Kopie des Reisepasses mit der gestempelten Ausreise.


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12.07.2013 14:00
#53 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Forums-Senator/in

Zitat

vielleicht würden Fotos der Schreibenerhalter weiterhelfen



Daran habe ich auch schon gedacht. Die Minimouse postiert sich neben dem riesigen Kunstwerk aus Beton "Guantánamo"
http://
und ruft dann die Botschaft an. Es braucht natürlich ein modernes Telefon, pods oder pads oder wie die alle heissen. Die sehen sie dann unverkennbar anwesend in Guantánamo. Sollte doch eigentlich möglich sein.

Ausserdem George: hast du schon in den Schengenvisum-Codex geschaut? Denn auch Deutschland muss sich daran halten und da ich nie gehört habe, dass andere Schengenländer so eine Schikane wie persönliche Rückmeldung auf der Botschaft verlangen, frage ich mich, ob die das überhaupt dürfen. Denn eine "kann"-Bestimmung kann doch eigentlich rechtlich gesehen nicht hieb- und stichfest sein. Vor allem wenn diese evtl. auch noch dem Codex abweicht.

Elisabeth


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12.07.2013 14:56 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2013 14:57)
#54 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Hallo, habe mal eine dumme Frage:
Schau mir gerade die Internetseite der deutschen Botschaft in Cuba an.
Dort steht z.B. unter Einladungsverfahren folgendes:

Original-Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG (Einladung mit Kostenübernahmeerklärung) mit einer Kopie, erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung darf zum Zeitpunkt der Visumbeantragung nicht älter als sechs Monate sein.) Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können anstatt einer Verpflichtungserklärung ihre Heiratsurkunde, ein formloses Einladungsschreiben sowie eine Kopie des Passes ihres Ehepartners vorlegen.

Wie soll man das denn jetzt verstehen? Ich muss bei der AB Mietvertrag etc. vorlegen
und wenn meine Frau eine Einladung macht, nur so ein kleines Briefchen????????????????ß
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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12.07.2013 14:59 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2013 15:09)
avatar  jan
#55 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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jan
Rey/Reina del Foro

Lesen müssen wir aber noch üben--und vor Allem das Gelesene verstehen
.
.
.
Der Text wendet sich an den Antragsteller für ein Visum.
.
Musste erst die Seite aufrufen, du konntest ja keinen link posten.
Interessant ist, daß die Ehefrau nicht so einfach ein Visum beantragen darf? Einladung des Ehemannes!
Ob das so gewollt ist?
Gibt ja Deutsche, die wollen lieber 6.000 km getrennt leben.

13.07.2013 07:41 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2013 07:43)
avatar  George1
#56 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Elisabeth im Beitrag #53

Ausserdem George: hast du schon in den Schengenvisum-Codex geschaut? Denn auch Deutschland muss sich daran halten und da ich nie gehört habe, dass andere Schengenländer so eine Schikane wie persönliche Rückmeldung auf der Botschaft verlangen, frage ich mich, ob die das überhaupt dürfen. Denn eine "kann"-Bestimmung kann doch eigentlich rechtlich gesehen nicht hieb- und stichfest sein. Vor allem wenn diese evtl. auch noch dem Codex abweicht.


Nur ist eben die ganze Visaerteilung eine "kann"-Bestimmung.
Und wenn der Sachbearbeiter zur Visaerteilung das Vorführen eines Kopfstandes fordert kann man dies entweder verweigern und auf das Visum verzichten oder man übt das heimlich zu Hause und erscheint zur Visabeantragung im kurzen Rock und ohne Unterhöschen

Obwohl es "Schengenvisum" heißt, unterliegt die Erteilung trotzdem nationalen Regeln - siehe Sprachtest, der z.B. in Frankreich oder Spanien nicht gefordert wird - und der Tagesform des Bearbeiters.
Wir haben bisher 4 mal ein Visum beantragt - die ersten 2 Mal wurde es abgelend, die letzten 2 Mal erteilt.
Da ich bei allen Anträgen immer das selbe verdiente, sie immer dieselbe arbeitslose Hausbesitzerin mit Kind war und auch die Sachbearbeiterin immer die selbe war, ist dies mit Logik nicht zu erklären

Und @clara es ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Bevor letztes Jahr das erste Visum erteilt wurde mußte sowohl die Minimouse auf der Botschaft als auch ich via Mail von Dtl. aus mitteilen, seit wann wir zusammen sind und welche Pläne wir für die gemeinsame Zukunft haben

Mag ja sein, das es die Botschaft etwas verwirrt, wenn ein mit einer Cubine verheirateter Deutscher ständig seine Freundin einladen will - dabei sollten sie doch froh darüber sein - schließlich ist meines Wissens Bigamie sogar in Dänemark verboten - womit die "Gefahr" der illegalen Verehelichung schon einmal entfallenen würde

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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13.07.2013 08:00
avatar  Espanol
#57 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Seit wann wird dann bei einem Schengenvisum ein Sprachtest verlangt


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13.07.2013 08:33
avatar  George1
#58 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Espanol im Beitrag #61
Seit wann wird dann bei einem Schengenvisum ein Sprachtest verlangt


Bis jetzt noch nicht glücklicherweise
War ein kleiner Abstecher in die Welt des FzV meinerseits hast du aber bestimmt verstanden

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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13.07.2013 08:40
avatar  iris
#59 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Zitat von George1 im Beitrag #60


Mag ja sein, das es die Botschaft etwas verwirrt, wenn ein mit einer Cubine verheirateter Deutscher ständig seine Freundin einladen will - dabei sollten sie doch froh darüber sein - schließlich ist meines Wissens Bigamie sogar in Dänemark verboten - womit die "Gefahr" der illegalen Verehelichung schon einmal entfallenen würde




So derartig willkürlich die Besuchervisa verteilt werden (ist ja gerade bei deinem Beispiel deutlich erkennbar) vermute ich, dass dein moralisch zweifelhaftes Verhalten (verheiratet und trotzdem novia!) der Grund für die "Bestrafung" deiner novia ist.
Ist doch schön, dass unsere deutschen Beamten noch moralisch eindeutige Normen und Werte haben und dank ihrer Machtbefugnisse erzieherisch tätig werden!
Wo kämen wir denn hin, wenn das nicht so wäre- Sodom und Gomorrha in unserem schönen deutschen Ländle will doch wohl keiner!


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13.07.2013 10:49
avatar  George1
#60 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #63

So derartig willkürlich die Besuchervisa verteilt werden (ist ja gerade bei deinem Beispiel deutlich erkennbar) vermute ich, dass dein moralisch zweifelhaftes Verhalten (verheiratet und trotzdem novia!) der Grund für die "Bestrafung" deiner novia ist.
Ist doch schön, dass unsere deutschen Beamten noch moralisch eindeutige Normen und Werte haben und dank ihrer Machtbefugnisse erzieherisch tätig werden!
Wo kämen wir denn hin, wenn das nicht so wäre- Sodom und Gomorrha in unserem schönen deutschen Ländle will doch wohl keiner!


Ich hatte eigentlich absichtlich die auf Cuba bereits erfolgte Scheidung hier noch nicht legalisieren lassen um eben gerade nicht in Verdacht zu geraten, das gewünschte Besuchsvisum zum Heiraten zu mißbrauchen.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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13.07.2013 10:58 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2013 10:59)
avatar  iris
#61 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Klug gedacht, aber ich glaube bei diesen Botschaftsdrachen kannst du machen was du willst, die leben ihre Tageslaune aus!


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13.07.2013 11:14
avatar  George1
#62 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Zitat von iris im Beitrag #65
Klug gedacht, aber ich glaube bei diesen Botschaftsdrachen kannst du machen was du willst, die leben ihre Tageslaune aus!


Mag ja sein - aber dann sollen die ´nen Smily an die Tür hängen, damit der Visabettler weiß ob der letztnächliche Beischlaf zufriedenstellend verlaufen ist oder man doch lieber erst morgen den Visaantrag stellen sollt.

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13.07.2013 11:44
avatar  iris
#63 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Gute Anregung, bin mir sicher, das nehmen unsere sehr flexiblen Botschaftsangestellten sofort dankend an! Hätten sie so schließlich endlich einige freie Tage, da ja bei fehlendem smiley wohl alle sofort umdrehen würden.
PS: An den anderen Tagen hätten sie dann wohl Endlos-schlangen, hoffentlich vergessen sie dann nicht, den smiley zu entfernen, wenn sich dadurch schlagartig ihre Laune verschlechtert!


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13.07.2013 19:10 (zuletzt bearbeitet: 13.07.2013 19:11)
avatar  George1
#64 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Schade, das den Zettel offenbar doch niemand hier wirklich gelesen hat.
Auf deutsch steht da: "... und mich verpflichte, mich innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Visums in der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Havanna persönlich zurückzumelden"
In der spanischen Übersetzung steht dann da: "... y me comprometo a presentarme com mi pasaporte en éste consulado a mi regreso"

wer also deutsch lesen kann muß innerhalb eines Monats persönlich erscheinen - wer aber nur spanisch spricht ist zwar nicht an die Monatsfrist gebunden muß aber dafür seinen Paß mitbringen ich will doch einfach nur dieses Schreiben verstehen

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14.07.2013 08:33
#65 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

schreib der Botschaft eine email und frage ob eine telefonische Rückmeldung aus Cuba reicht.

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"Ehrenmänner lesen nicht die Post anderer Leute" - Henry L. Stimson US-Außenminister 1929


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14.07.2013 14:56
#66 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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Rey/Reina del Foro

Wie soll die Botschaft feststellen,das der Anruf aus Cuba kommt und die Anrufende,die Person ist,die sich zurückmelden soll?

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Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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