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Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Also, für die Statistik, mein Mann hat beim Besuchsvisum diesen Zettel nicht bekommen und musste sich auch nicht zurückmelden.
Ich halte es übrigens für eine Fehlinterpretation, dass man bei der Botschaft nicht zugeben darf, ein Paar zu sein. Ich hatte die Besuchseinladung in einem Brief sogar damit begründet, dass wir ein Paar sind und gerne Gelegenheit hätten, neben Kuba auch das Leben in Dtld. gemeinsam kennen zu lernen. Hat nicht geschadet. (Heißt ja auch nicht automatisch, dass man deswegen heimlich in DK heiratet).
Espanols Erklärung leuchtet mir noch am ehesten ein, dass sie für den Fall der Fälle noch etwas schwarz auf weiß haben wollen.
Ein Telefonat zur Bestätigung wird wohl kaum reichen. Aber vielleicht eine Kopie des Reisepasses mit der gestempelten Ausreise.
Zitat
vielleicht würden Fotos der Schreibenerhalter weiterhelfen
Daran habe ich auch schon gedacht. Die Minimouse postiert sich neben dem riesigen Kunstwerk aus Beton "Guantánamo"
http://
und ruft dann die Botschaft an. Es braucht natürlich ein modernes Telefon, pods oder pads oder wie die alle heissen. Die sehen sie dann unverkennbar anwesend in Guantánamo. Sollte doch eigentlich möglich sein.
Ausserdem George: hast du schon in den Schengenvisum-Codex geschaut? Denn auch Deutschland muss sich daran halten und da ich nie gehört habe, dass andere Schengenländer so eine Schikane wie persönliche Rückmeldung auf der Botschaft verlangen, frage ich mich, ob die das überhaupt dürfen. Denn eine "kann"-Bestimmung kann doch eigentlich rechtlich gesehen nicht hieb- und stichfest sein. Vor allem wenn diese evtl. auch noch dem Codex abweicht.
#54 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Hallo, habe mal eine dumme Frage:
Schau mir gerade die Internetseite der deutschen Botschaft in Cuba an.
Dort steht z.B. unter Einladungsverfahren folgendes:
Original-Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG (Einladung mit Kostenübernahmeerklärung) mit einer Kopie, erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung darf zum Zeitpunkt der Visumbeantragung nicht älter als sechs Monate sein.) Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können anstatt einer Verpflichtungserklärung ihre Heiratsurkunde, ein formloses Einladungsschreiben sowie eine Kopie des Passes ihres Ehepartners vorlegen.
Wie soll man das denn jetzt verstehen? Ich muss bei der AB Mietvertrag etc. vorlegen
und wenn meine Frau eine Einladung macht, nur so ein kleines Briefchen????????????????ß
falko
#55 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Lesen müssen wir aber noch üben--und vor Allem das Gelesene verstehen
.
.
.
Der Text wendet sich an den Antragsteller für ein Visum.
.
Musste erst die Seite aufrufen, du konntest ja keinen link posten.
Interessant ist, daß die Ehefrau nicht so einfach ein Visum beantragen darf? Einladung des Ehemannes!
Ob das so gewollt ist?
Gibt ja Deutsche, die wollen lieber 6.000 km getrennt leben.
#56 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von Elisabeth im Beitrag #53
Ausserdem George: hast du schon in den Schengenvisum-Codex geschaut? Denn auch Deutschland muss sich daran halten und da ich nie gehört habe, dass andere Schengenländer so eine Schikane wie persönliche Rückmeldung auf der Botschaft verlangen, frage ich mich, ob die das überhaupt dürfen. Denn eine "kann"-Bestimmung kann doch eigentlich rechtlich gesehen nicht hieb- und stichfest sein. Vor allem wenn diese evtl. auch noch dem Codex abweicht.
Nur ist eben die ganze Visaerteilung eine "kann"-Bestimmung.
Und wenn der Sachbearbeiter zur Visaerteilung das Vorführen eines Kopfstandes fordert kann man dies entweder verweigern und auf das Visum verzichten oder man übt das heimlich zu Hause und erscheint zur Visabeantragung im kurzen Rock und ohne Unterhöschen
Obwohl es "Schengenvisum" heißt, unterliegt die Erteilung trotzdem nationalen Regeln - siehe Sprachtest, der z.B. in Frankreich oder Spanien nicht gefordert wird - und der Tagesform des Bearbeiters.
Wir haben bisher 4 mal ein Visum beantragt - die ersten 2 Mal wurde es abgelend, die letzten 2 Mal erteilt.
Da ich bei allen Anträgen immer das selbe verdiente, sie immer dieselbe arbeitslose Hausbesitzerin mit Kind war und auch die Sachbearbeiterin immer die selbe war, ist dies mit Logik nicht zu erklären
Und @clara es ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Bevor letztes Jahr das erste Visum erteilt wurde mußte sowohl die Minimouse auf der Botschaft als auch ich via Mail von Dtl. aus mitteilen, seit wann wir zusammen sind und welche Pläne wir für die gemeinsame Zukunft haben
Mag ja sein, das es die Botschaft etwas verwirrt, wenn ein mit einer Cubine verheirateter Deutscher ständig seine Freundin einladen will - dabei sollten sie doch froh darüber sein - schließlich ist meines Wissens Bigamie sogar in Dänemark verboten - womit die "Gefahr" der illegalen Verehelichung schon einmal entfallenen würde
Zitat von George1 im Beitrag #60
Mag ja sein, das es die Botschaft etwas verwirrt, wenn ein mit einer Cubine verheirateter Deutscher ständig seine Freundin einladen will - dabei sollten sie doch froh darüber sein - schließlich ist meines Wissens Bigamie sogar in Dänemark verboten - womit die "Gefahr" der illegalen Verehelichung schon einmal entfallenen würde
So derartig willkürlich die Besuchervisa verteilt werden (ist ja gerade bei deinem Beispiel deutlich erkennbar) vermute ich, dass dein moralisch zweifelhaftes Verhalten (verheiratet und trotzdem novia!) der Grund für die "Bestrafung" deiner novia ist.
Ist doch schön, dass unsere deutschen Beamten noch moralisch eindeutige Normen und Werte haben und dank ihrer Machtbefugnisse erzieherisch tätig werden!
Wo kämen wir denn hin, wenn das nicht so wäre- Sodom und Gomorrha in unserem schönen deutschen Ländle will doch wohl keiner!
Zitat von iris im Beitrag #63
So derartig willkürlich die Besuchervisa verteilt werden (ist ja gerade bei deinem Beispiel deutlich erkennbar) vermute ich, dass dein moralisch zweifelhaftes Verhalten (verheiratet und trotzdem novia!) der Grund für die "Bestrafung" deiner novia ist.
Ist doch schön, dass unsere deutschen Beamten noch moralisch eindeutige Normen und Werte haben und dank ihrer Machtbefugnisse erzieherisch tätig werden!
Wo kämen wir denn hin, wenn das nicht so wäre- Sodom und Gomorrha in unserem schönen deutschen Ländle will doch wohl keiner!
Ich hatte eigentlich absichtlich die auf Cuba bereits erfolgte Scheidung hier noch nicht legalisieren lassen um eben gerade nicht in Verdacht zu geraten, das gewünschte Besuchsvisum zum Heiraten zu mißbrauchen.
#61 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von iris im Beitrag #65
Klug gedacht, aber ich glaube bei diesen Botschaftsdrachen kannst du machen was du willst, die leben ihre Tageslaune aus!
Mag ja sein - aber dann sollen die ´nen Smily an die Tür hängen, damit der Visabettler weiß ob der letztnächliche Beischlaf zufriedenstellend verlaufen ist oder man doch lieber erst morgen den Visaantrag stellen sollt.
Gute Anregung, bin mir sicher, das nehmen unsere sehr flexiblen Botschaftsangestellten sofort dankend an! Hätten sie so schließlich endlich einige freie Tage, da ja bei fehlendem smiley wohl alle sofort umdrehen würden.
PS: An den anderen Tagen hätten sie dann wohl Endlos-schlangen, hoffentlich vergessen sie dann nicht, den smiley zu entfernen, wenn sich dadurch schlagartig ihre Laune verschlechtert!
#64 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Schade, das den Zettel offenbar doch niemand hier wirklich gelesen hat.
Auf deutsch steht da: "... und mich verpflichte, mich innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Visums in der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Havanna persönlich zurückzumelden"
In der spanischen Übersetzung steht dann da: "... y me comprometo a presentarme com mi pasaporte en éste consulado a mi regreso"
wer also deutsch lesen kann muß innerhalb eines Monats persönlich erscheinen - wer aber nur spanisch spricht ist zwar nicht an die Monatsfrist gebunden muß aber dafür seinen Paß mitbringen ich will doch einfach nur dieses Schreiben verstehen
#65 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
#66 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
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