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Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
#26 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Ich tendiere zu zivilem Ungehorsam. Minimaus soll sich nach Rückkehr telefonisch zurückmelden. Gleichzeitig würde ich als "George1" per Mail die deutsche Botschaft darüber informieren, dass Minimaus entsprechend der Visadauer wieder zurück gekehrt ist. Punkt und fertig. Im nächsten Visaantrag würde ich mich auf den Vertrauensschutz berufen y ya.
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #26
Ich tendiere zu zivilem Ungehorsam. Minimaus soll sich nach Rückkehr telefonisch zurückmelden. Gleichzeitig würde ich als "George1" per Mail die deutsche Botschaft darüber informieren, dass Minimaus entsprechend der Visadauer wieder zurück gekehrt ist. Punkt und fertig. Im nächsten Visaantrag würde ich mich auf den Vertrauensschutz berufen y ya.
Gern würde ich dies tun - allerdings - und darin liegt mein Problem - entscheidet über die Visaerteilung keine Liste, die man einfach abarbeiten kann, sondern man ist abhängig von der Tagesform des Sachbearbeiters.
In Dtl. ist es ja noch einfach - man weißt seine Solvenz nach und "darf" dann einen Ausländer einladen ( obwohl ich mich selbst da schon frage, was, wenn ich mich verpflichte alle Kosten für den Eingeladenen zu übernehmen, den Staat mein Brutto zu interessieren hat )
Aber - auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen - insofern ich alle geforderten Versicherungen und Solvenzen nachweise, hat niemand das Recht, die gewünschte Einreise zu verbieten.
Zitat von George1 im Beitrag #25Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #24
Frage ist, was es für Auswirkungen auf einen weiteren Visa-Antrag hätte, wenn man sich trotz dieser Aufforderung nicht zurückmeldet, dennoch aber ordentlich zurückkehrt (Bewies wäre der Stempel im Reisepass). Für Folgevisa gilt Vertrauensschutz, also nichts mehr mit Beweis der Rückkehrbereitschaft. Würde dieser "kleine Fauxpass" der unterlassenen, persönlichen Rückmeldung bereits den Vertrauensschutz aushebeln? Zudem steht eine Ungleichbehandlung im Raum - offenbar werden diverse Visainhaber dazu aufgefordert, andere aber nicht.
Genau darum geht es Pasu - die zusätzliche Havannareise bringt mich nicht ins Armenhaus und auch die Minimouse wird keine tödlichen Krankheiten davontragen, wenn sie nochmals nach Havanna fahren muß.
Nur ich verstehe den Sinn nicht.
Ich auch nicht. Aber muss oder soll unsereins alles verstehen.
Vor drei Jahren wollte ich von Holguin nach Frankfurt.
Mir wurde die Ausreise verweigert. Ich hätte mich auf den
Boden werfen können, irgend einen Mitarbeiter blau und grün schlagen
können. Geholfen hätte es wenig.
Warum es so war könnte ich später erzählen.
Ich bin wieder zurück nach Sabana, meine Frau staunte nur als ich in der Tür stand.
Diese zusätliche Woche auf Kuba hat uns ca 1000 Euro gekostet. Einen sehr sehr sehr wichtigen
Stempel im Guantanamo holen. Bis heute freue ich mich richtig wie ich die
Mitarbeiter in Guantanamo zur Arbeit bewegt habe.Alle saßen auf Ihren Stühlen, hatten mal wieder
eine wichtige Sitzung. Die Leute in Wartebereich machten keine Bewegung. Nach ca 25 Minuten hatte
ich die Nase voll.Rein in dieser wichtigen Besprechung. Habe nur gefragt warum es nicht weiter geht.
Eine Minute später waren alle an ihren Platz. Und wir waren sofort dran.Wir haben unseren Stempel
bekommen.
#30 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Das erst Mal, das ich so ein Dokument sehe, und wie es scheint muessen ja auch nicht alle die ein Visa
erhalten haben dies unterschreiben. Dass die Antragstellerin unterschreiben muss , dass sie sich nur zu Besuchszwecken
in Deutschland aufhalten wird , koennte man vielleicht damit begruenden, dass die Botschaft verhindern moechte
dass nach einer eventuellen Heirat in Daenemark eine AE in Deutschland beantragt und erteilt wird ohne
vorherige Rueckreise nach CUba mit Sprachtest und entsprechendem Visum. Es gab da Faelle wo die AE erteilt wurde
Ermessensfrage der zustaendigen Auslaenderbehoerde. Weiterhin haette man einen zusaetzlichen Ablehnungsgrund
fuer einen eventuellen Antrag auf politisches Asyl, eigentlich unnoetig denn mehr als 90 % der Antraege
werden so doer so als offentsichtlich unbegruendet abgelehnt.
Das mit dr persoenlichen Rueckmeldung kann ich ueberhaupt nicht nachvollziehen, ich bin nach wie vor der
Meinung, dass die Botschaft Zugriff auf die datenbank der Bundespolizei hat, und jederzeit ueberpuefen
kann ob Cubana fristgerecht ausgereist.
#32 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von Espanol im Beitrag #31
ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Botschaft Zugriff auf die datenbank der Bundespolizei hat, und jederzeit ueberpuefen kann ob Cubana fristgerecht ausgereist.
Wir hatten dieses Thema ja neulich, und damals sind wir (TM) zum Schluss gekommen, dass solche Fälle dort gar nicht gespeichert werden, sondern nur Auffälligkeiten, also wenn die Behörden Kenntnis von einer nicht fristgerechten Ausreise erhalten, was wohl auch nicht automatisch passiert.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #32Zitat von Espanol im Beitrag #31
ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Botschaft Zugriff auf die datenbank der Bundespolizei hat, und jederzeit ueberpuefen kann ob Cubana fristgerecht ausgereist.
Wir hatten dieses Thema ja neulich, und damals sind wir (TM) zum Schluss gekommen, dass solche Fälle dort gar nicht gespeichert werden, sondern nur Auffälligkeiten, also wenn die Behörden Kenntnis von einer nicht fristgerechten Ausreise erhalten, was wohl auch nicht automatisch passiert.
Da ging es um das SIS, und dies ist die "offizielle" Version Ich gehe davon aus, dass die Ausreisen
visumpflichtiger Auslaender erfasst und gespeichert werden
#34 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #34Zitat von Espanol im Beitrag #33
Ich gehe davon aus, dass die Ausreisen visumpflichtiger Auslaender erfasst und gespeichert werden
Wird sie ganz bestimmt, aber da hat nicht Hinz und Kunz oder Weber einfach drauf Zugriff. Der Datenschutzskandal würde viel zu schnell publik werden.
Frau W. ist weder Hinz noch Kunz und trotz der ganzen Datenschutzhype im Moment ich sehe da kein
problem des Datenschutzes wenn die visaaustellendn Bundesbehoerde in diesem fall die Botschaft in HAV
von einer anderen Bundesbehoerde der Bundespolizei unterrichtet wird, dass die Cubanischen Staatsbuergerin
M. Deutschland vor Ablauf ihres Visum verlassen hat.
Zitat von dania1a im Beitrag #29
Mir wurde die Ausreise verweigert.
Warum es so war könnte ich später erzählen.
Diese zusätliche Woche auf Kuba hat uns ca 1000 Euro gekostet.
Laß uns doch mal nicht dumm sterben und erzähl es uns.
Ist ja nicht so, das jeder einfach mal so seinen Urlaub um eine Woche verlängern und zusätzliche 1000 Euronen aus der Hosentasche zaubern kann.
Aber, um aufs Thema zurückzukommen - die Botschaft hat es schlicht und ergreifend überhaupt nicht zu interessieren, ob der Antragsteller wieder zurückkommt.
Kommt er zurück ist alles toll, tut er es nicht, ist dies auch nicht das Problem der Botschaft sondern das Problem der deutschen, ortsansässigen Behörden.
Und @espanol - heiraten in Dänemark kann man mit dem Zettel auch nicht verhindern - schließlich macht die Unterschrift auf diesem Zettel ja eine dänische Eheurkunde nicht ungültig
Und - nur mal so als Gedankenstütze für die hier lesenden Botschaftsmitarbeiter - wenn die Minimouse nun die neue 24-monats-Freiheit nutzt und nicht von Schengen direkt nach Cuba zurückreist - sondern noch einen Zwischenstop in Venezuela oder Schwarzafrika einlegt und deshalb die Monatsfrist nicht einhalten kann - bekommt sie dann von den Deutschen nie wieder ein Schengenvisum
Egal - da offensichtlich nicht nur ich die Sache nicht verstehe, wird wohl das AA ein wenig was zu tun bekommen
Heiraten in DK kann man mit dem Zettel nicht verhindern, voellig richtig GEORGE, zeigst Du mir bitte jetzt auch noch die
Stelle wo ich das behauptet habe Sehr wohl kann dieser "Zettel" aber der zustaendigen Auslaednerbehoerde
dienen bzw. helfen die Erteilung einer AE abzulehnen, und die Rueckkehr nach Cuba, Sprachtest und Wiedereinreise
mit richtigem Visum zu verlangen, auch wenn der frischgebackene Ehemann mit Artikel 6 GG herumwedelt
Und wieso sollte es die Botschaft in HVA nichts angehen ob das von ihr ausgestellte Visum unter Umstaenden
missbraucht worden ist Merkwuerdige Argumentation mit Verlaub.
Und ob Deine Minimouse nach der Ausreise aus Deutschland noch einen Zwischenstopp in venezuela, haiti oder wo auch
immer einlegt ist den Deutschen Behoerden nun wirklich egal!!!
#40 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Mir scheint im Gegensatz zu Pauli (#27) klar, dass eine Nichterfüllung der Rückmeldeauflage für Folgevisa zumindest kein offizieller Ablehnungsgrund sein kann. Nach meinem bisherigen Verständnis kann ein Folgevisa eigentlich kaum mehr abgelehnt werden, da die Rückkehrwilligkeit durch die Erstreise bewiesen ist und der Antragsteller Vertrauensschutz geniest.
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #40
Mir scheint im Gegensatz zu Pauli (#27) klar, dass eine Nichterfüllung der Rückmeldeauflage für Folgevisa zumindest kein offizieller Ablehnungsgrund sein kann. Nach meinem bisherigen Verständnis kann ein Folgevisa eigentlich kaum mehr abgelehnt werden, da die Rückkehrwilligkeit durch die Erstreise bewiesen ist und der Antragsteller Vertrauensschutz geniest.
Richtig so ist es! Und ich halte dies auch fuer nicht verhaeltnismaessig ob rechtlich o.k kann ihc nicht beurteilen.
es gibt andere einfachere Wege zu erfahren ob rechtzeitig ausgereist oder nicht, als eine Cubana einemal ueber die
ganze Insel zu scheuchen fuer einen Termin von ein paar Minuten!!!!
Zitat von Espanol im Beitrag #39
Heiraten in DK kann man mit dem Zettel nicht verhindern, voellig richtig GEORGE, zeigst Du mir bitte jetzt auch noch die
Stelle wo ich das behauptet habe Sehr wohl kann dieser "Zettel" aber der zustaendigen Auslaednerbehoerde
dienen bzw. helfen die Erteilung einer AE abzulehnen, und die Rueckkehr nach Cuba, Sprachtest und Wiedereinreise
mit richtigem Visum zu verlangen, auch wenn der frischgebackene Ehemann mit Artikel 6 GG herumwedelt
Und wieso sollte es die Botschaft in HVA nichts angehen ob das von ihr ausgestellte Visum unter Umstaenden
missbraucht worden ist Merkwuerdige Argumentation mit Verlaub.
Und ob Deine Minimouse nach der Ausreise aus Deutschland noch einen Zwischenstopp in venezuela, haiti oder wo auch
immer einlegt ist den Deutschen Behoerden nun wirklich egal!!!
Erstens - das "Hochzeit verhindern" habe ich dir in den Mund gelegt SORRY.
Allerdings glaube ich nicht, das sich mit diesem Zettel das Grundgesetz aushebeln läßt - will sagen, wer trotz dieses Zettels in Dänemark heiratet, wird wohl genauso behandelt, wie jemand der den Zettel nicht unterschrieben hat
Zweitens - die Botschaft kann Visa erteilen - ist aber in Sachen Prüfung der Visanutzung sachlich nicht zuständig.
Schließlich wird ja wohl Frau W. nicht extra nach Dtl. fliegen um den Visasünder an seinen Haaren von Zwickau bis zum Frankfurter Airport zu schleifen
Drittens - offensichtlich nicht , da auf dem Zettel nicht steht "einen Monat nach Wiedereinreise in Cuba" sondern "...nach Visumende"
( obwohl diese Geschichte eher fiktiv und provokativ gemeint war )
#43 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #40
Nach meinem bisherigen Verständnis kann ein Folgevisa eigentlich kaum mehr abgelehnt werden, da die Rückkehrwilligkeit durch die Erstreise bewiesen ist und der Antragsteller Vertrauensschutz geniest.
Schade, das es zu dem Thema keine Statistiken zu gibt!
Es gibt ja auch Fälle - man weiß halt nicht wie viele - bei denen erst beim zweiten Besuch hier geblieben wird. Da hatte ich neulich in Mailand eine tunera kennen gelernt, die meinte, dass sie beim ersten Besuch erstmal gucken wollte, wie hier alles so ist um sich dann für den Verbleib während des zweiten Besuchs zu organisieren. Sie ist dann beim zweiten Mal vom Italiener abgehauen und schlägt sich nun mit der Kohle ihres Geliebten durch.
Keine Ahnung, ob sowas wirklich so selten ist.
#44 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von San_German im Beitrag #44
unter persönlich zurückmelden würde ich auch so auslegen, wenn man wieder in Cuba ist rufe ich persönlich an und melde mich zurück.
Neeeeeee es ist "persönliches Erscheinen" angeordnet.
Letztes Jahr hat die Geschichte ca. 20 Sekunden gedauert - Paß und Zettel vorzeigen und Tschüß.
Zitat von el prieto im Beitrag #47Zitat von Espanol im Beitrag #45
bei dem User CAMACHICO hat es geklappt bei anderen nicht!!
Soweit ich weiß, hat das bei all denen, die ich hier im Forum kenne, geklappt.
Ich kenne aus dm Forum nur diesen einen Fall, aber 2 andere Nichtforisten bei denen musste Cubana
nach Cuba Sprachtest und Visum!!
Zitat von R.Bost im Beitrag #37
.
ich denke das jeder Ausländer auch der der sich zu Besuchszwecken im Bundesgebiet aufhält im Ausländerzentralregister gespeichert ist und die Ausreise dort auch vermerkt wird.
r.
Wird es nicht. Schengen-Visa werden überhaupt nicht im AZR vermerkt. Es gibt jedoch noch eine Visadatei, wo die Beantragung vermerkt wird, aber auch hier weder Ein- noch Ausreise. Bei Ausreisen mit Abflughafen im benachbartem Ausland (wie Belgien) wäre es technisch ja schon schwierig.
Ich habe gerade bei einem Freund nachgefragt, der tagtäglich mit diesen Programmen arbeitet.
#50 RE: Rückkehrmeldung in der dt. Botschaft
Zitat von San_German im Beitrag #44
unter persönlich zurückmelden würde ich auch so auslegen, wenn man wieder in Cuba ist rufe ich persönlich an und melde mich zurück.
Wieso? Die sind doch nicht an DEINER Rückkehr interessiert.
Gut, das ist noch am ehesten verständlich, da da einfach jeder anrufen kann.
Was anderes - nachdem dieses Schreiben (bei euch aus DE) relative willkürlich verlangt wird (carniceros Schwiegermutter NICHT) - vielleicht würden Fotos der Schreibenerhalter weiterhelfen
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