Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?

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21.04.2013 16:17 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 16:22)
avatar  viejero
#1 Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

Hallo zusammen,

Meine Frau besitz AE bis August. Nun stellt sich die Frage des Flugdatums.
Es geht Spitz auf Knopf - d.h sie ist aufgrund familiärer Umstände bald länger als 6 Monate in CU und die AE erlischt.

Sollte Sie die 6 Monat überschreiten, wird sie dann in jedem Fall bei Ankunft in D zurückgewiesen ?

Möchte gemeinsam mit Frau und Kind zurück nach D fliegen.

Wer hat da Erfahrungen?

Saludos


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21.04.2013 16:47
avatar  jan
#2 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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jan
Rey/Reina del Foro

Da wird kaum jemand Erfahrungen haben.

Aber die Gesetze sind so.
Das weißt du doch selbst.

.

21.04.2013 16:52 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 16:53)
#3 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Frag beim zuständigen Ausländeramt nach und erkläre die Gründe (familiäre Umstände schreibst du).

In solchen Fällen, wenn sie begründet sind, kann es sein, dass sie (nicht Sie) eine Ausnahmegenehmigung erhält, so dass sie dann länger als 6 Mon. in Kuba sein kann.


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21.04.2013 17:01
avatar  viejero
#4 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

Ja, das hatte ich mir schon vorgenommen.
Sollte es abschlägig ausgehen wäre wohl die Konsequenz ein erneuter Antrag auf Familienzusammenführung - na dann kot.. ich aber.


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21.04.2013 17:33
#5 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Wäre es da nicht einfacher - abgesehen von den Kosten -, sie einfach vor August noch für ein paar Tage herkommen zu lassen?


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21.04.2013 17:40 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 17:41)
avatar  viejero
#6 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

Ja,soll ja auch so geschehen.
Es stellt sich allerdings zuvor das Problem, dass sie ihre AE "verliert", da sie bald länger als 6 Monate in CU weilt.

Habe gerade was gefunden was macht mir Hoffnung macht: http://www.latinoportal.de/threads/10715...fenthaltsgesetz

Werde berichten wie es mir am Ausländeramt ergangen ist.


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21.04.2013 17:43
#7 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von viejero im Beitrag #1
.....

Wer hat da Erfahrungen?

Saludos


Kommt darauf an ob sie noch einen alten Reisepass hat.
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass. Wenn sie den neuen biometrischen
hat, kann es anders sein. Man weiss ja nicht was was der Scanner
speichert. An Deiner Stelle würde ich erst einmal gar nichts machen.
Die Cubaner lassen sie ja ausreisen und wenn sie in D ist, wirst
Du bestimmt vom deutschen Zoll dazugeholt. AB etwas mitteilen?
Schlafende hunde weckt man nicht.....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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21.04.2013 17:48
avatar  viejero
#8 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

Gut zu wissen oder könnte ja mal eintreten - wie be mir:

aus http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsgalt.html#11

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

Ablauf seiner Geltungsdauer,
Eintritt einer auflösenden Bedingung,
Rücknahme des Aufenthaltstitels,
Widerruf des Aufenthaltstitels,
Ausweisung des Ausländers,
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt; ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


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21.04.2013 18:03 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 18:03)
avatar  viejero
#9 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

@ Falko
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt. Habe eine Kopie neben mir am Rechner liegen.
Ob die AUSreise gestempelt wurde kann ich momentan nicht sagen.
Was ich aber sagen kann, es handelt sich um einen "alten" Pass.


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21.04.2013 18:08
#10 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von viejero im Beitrag #9
@ Falko
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt. Habe eine Kopie neben mir am Rechner liegen.
Ob die AUSreise gestempelt wurde kann ich momentan nicht sagen.
Was ich aber sagen kann, es handelt sich um einen "alten" Pass.


du hast eine Mail
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

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21.04.2013 20:30 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2013 20:31)
#11 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Forums-Senator/in

Dann fliegt sie halt nach Paris oder Brüssel . Da gibt es diese Regelung nicht. Es sei denn du fragst mal ungefragt den Zöllner an der Deutschen Grenze . Ach ich habe ja vergessen . das ist ja wieder viel zu weit und umständlich.


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21.04.2013 21:57
avatar  Tina
#12 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Forenliebhaber/in

Normalerweise sagt in D niemand etwas, wenn sie länger als 6 Monate im Ausland verbringt, solange das niemand anzeigt! Wenn in D ein entsprechendes Visum vorhanden ist, gibt es keine Probleme.

Tina

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21.04.2013 22:14
#13 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Forums-Senator/in

Das ist doch recht einfach. Beziehst du vom Staat irgendwelche Gelder Hartz 4 oder Arbeitslosengeld fuer deine Frau.Fliegt die Sache auf. Blöd auch wenn ein Kind in die Schule soll und kommt nicht .Mit 100 Zigarren und 5 Flaschen Havanna Club koennte es auch ein Problem geben. Aber so ?


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22.04.2013 00:16
avatar  juan72
#14 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von viejero im Beitrag #9
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt.

Die Bundespolizei stempelt nur, wenn die Ein- bzw. Ausreise mit einem Visum erfolgt. Bei Ein/Ausreise mit Aufenthaltstitel stempelt die BPol nicht. Aber andere Schengenländer handhaben das anders. Meine Frau hat in ihrem Pass einen französischen und einen niederländischen Stempel, obwohl sie da jeweils einen Aufenthaltstitel hatte.


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22.04.2013 00:29
avatar  juan72
#15 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von viejero im Beitrag #8
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
[...]
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

Die ABH kann diese Bescheinigung geben, muss sie aber nicht. Das liegt in ihrem Ermessen.

Meine Frau war im vergangenen Jahr ausgereist, um die Schwangerschaft in Kuba zu verbringen. Da eine Schwangerschaft naturgemäss länger als 6 Monate dauert, waren wir wegen dieser Bescheinigung bei unserer ABH. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass sie die grundsätzlich nicht wegen persönlicher Gründe geben würden, bestenfalls wegen beruflicher Gründe (z.B. einem Opernsänger, der für ein Jahr ein Engagement im Ausland hat).


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22.04.2013 00:36
#16 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #15
Meine Frau war im vergangenen Jahr ausgereist, um die Schwangerschaft in Kuba zu verbringen. Da eine Schwangerschaft naturgemäss länger als 6 Monate dauert, waren wir wegen dieser Bescheinigung bei unserer ABH. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass sie die grundsätzlich nicht wegen persönlicher Gründe geben würden, bestenfalls wegen beruflicher Gründe (z.B. einem Opernsänger, der für ein Jahr ein Engagement im Ausland hat).

Und wie ist die Geschichte ausgegangen?

Neues Visum für Familienzusammenführung?

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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22.04.2013 00:46
avatar  juan72
#17 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von falko1602 im Beitrag #7
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass.

Ich habe hier noch den alten Pass von meiner Frau. Da ist jede Ein- und Ausreise in Kuba gestempelt. Den aktuellen Pass hat meine Frau in Kuba. Sie kommt erst am Samstag wieder, mit neuem FZF-Visum.

Zitat von falko1602 im Beitrag #7
An Deiner Stelle würde ich erst einmal gar nichts machen.
[...]
AB etwas mitteilen?
Schlafende hunde weckt man nicht.....

Das kann gut gehen, vielleicht auch nicht. Wenn es nach hinten los geht, dann aber gewaltig! Versuchte illegale Einreise, Strafanzeige, Einreisesperre

Zitat von falko1602 im Beitrag #7
und wenn sie in D ist, wirst
Du bestimmt vom deutschen Zoll dazugeholt.

Höchstens, um die geschmuggelten Zigarretten/Zigarren/Rum zu bezahlen.


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22.04.2013 00:48 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 00:49)
avatar  juan72
#18 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Flipper20 im Beitrag #16
Und wie ist die Geschichte ausgegangen?

Neues Visum für Familienzusammenführung?

Ja, das volle Programm. Nur den Sprachtest musste sie nicht mehr machen. Ab Samstag habe ich wieder Frau und Kind.


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22.04.2013 01:53
#19 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #18
Ab Samstag habe ich wieder Frau und Kind.

Na dann kann man ja von echter Familienzusammenführung sprechen.

Felicitacion!

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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22.04.2013 07:14
avatar  R.Bost
#20 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

Zitat von falko1602 im Beitrag #7
Zitat von viejero im Beitrag #1
.....

Wer hat da Erfahrungen?

Saludos


Kommt darauf an ob sie noch einen alten Reisepass hat.
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass.
falko



Bei der Einreise nach Deutschland wird bei der Kontrolle bestimmt geprüft, ob sie im Ausländerzentralregister geführt wird, ob mit oder ohne Stempel.

r.


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22.04.2013 08:28
avatar  viejero
#21 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

@Juan 72
Danke für Deine Info.
Aber ich gehe davon aus, daß ein Rechtsanspruch besteht und in meinem Fall (Lebensunterhalt ist gesichert) meine Frau nicht abgewiesen werden kann.

§51 Abs. 2, Satz 2 AufenthG regelt das glasklar:

2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Weiterhin besteht ein Anspruch auf die Bescheinigung nach §51 Abs. 2 , 2 Die Bescheunigung stellt die Ausländerbehörde aus.


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22.04.2013 09:05 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 09:05)
avatar  el lobo
#22 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Auf Glasklar würd ich mich mal im BEAMTENTUM nicht so verlassen,das ist ne Sprache für sichDa liest man sich gern was man verstehen möchte zurecht. Ich lese nämlich was von einem AUSLÄNDER der 15Jahre hier gelebt hat und von seinem Ehegatten .Trifft denn das auf Dich zu ?
ZB. hatten wir ein ähnliches Problem. Der Problematico meiner Gemahlin reiste auf eigenen Wunsch mit 17Jahren aus.Verbrachte mehr als 6Monate in seinem Heimatland CU. Als er dann merkte das Alemania vermtl. das kleinere Übel wäre und er "Rückkehrwillig" war kam das böse Erwachen. Er war über 6Monate außerhalb D was die ABH vermtl. über die Ausreise mit One Way Tiket mitbekam. Neuerliche Einreise wurde abgelehnt und nicht nur das. Da er zwischenzeitlich volljährig war auch eine Rückkehr zur MAMA ausgeschlossen. Dumm gelaufenBemerkung einer ABH Mitarbeiterin
die ich sogar pers. gut kannte ....er könnt sich ja in Cu eine Deutsche angeln heiraten und dann könnt er wieder mit FZF eintrudeln.


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22.04.2013 10:52 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 10:53)
#23 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el lobo im Beitrag #22
Da er zwischenzeitlich volljährig war...

Genau hier lag sein Problem.

Habe einen ähnlichen Fall mit einer Bekannten (Brasilianerin) miterlebt.

Wenn Kinder volljährig sind und ein neuer Antrag gestellt werden muss, hat man keine Chance. Warum auch?

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22.04.2013 11:58 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2013 12:02)
avatar  viejero
#24 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Cubaliebhaber/in

@ Lobo,
ja da hast Du recht. Man liest es sich gerne passend.
Nach tel. Rücksprache mit der Sachbereichsleiterin des AA wurde mir gesagt, daß sie ihre AE verwirkt hat.
§51 Abs.2 Satz 2 bezieht sich auf die Niederlassungserlaubnis.
Eine Niderlassungserlaufnis ist rechtlich gefestigter als eine einfache AE !

Dennoch prüft die Sachbearbeiterin den Fall.
Was ich so rausgehört habe ist, es gibt wohl zwei Möglichkeiten den Schlamassel zu lösen:
1. Bescheinigung über Fristverlängerung nach §51 (Den Antrag muss meine Frau aber selbst stellen Antrag also hin und her schicken)
oder
2. erneutes Visum zFZ mit Vorabzustimmung des AA um das ganze Verfahren etwas zu beschleunigen.
oder
3. Besuchsvisum (schnellste Variante um zumindest mal 3 Monate hier in D den Sommer zu verbringen).

So siehts aus. Man wird sich erneut bei mir melden...


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22.04.2013 13:52
#25 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
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Rey/Reina del Foro

es fehlt noch:

4. vor Ablauf der 6 Monate nach Deutschland reisen, evtl. auch nur für kürzere Zeit, wenn ihr Aufenthalt in Kuba so wichtig ist.


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