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Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
#1 Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
Hallo zusammen,
Meine Frau besitz AE bis August. Nun stellt sich die Frage des Flugdatums.
Es geht Spitz auf Knopf - d.h sie ist aufgrund familiärer Umstände bald länger als 6 Monate in CU und die AE erlischt.
Sollte Sie die 6 Monat überschreiten, wird sie dann in jedem Fall bei Ankunft in D zurückgewiesen ?
Möchte gemeinsam mit Frau und Kind zurück nach D fliegen.
Wer hat da Erfahrungen?
Saludos
Da wird kaum jemand Erfahrungen haben.
Aber die Gesetze sind so.
Das weißt du doch selbst.
.
#3 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
#6 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
Ja,soll ja auch so geschehen.
Es stellt sich allerdings zuvor das Problem, dass sie ihre AE "verliert", da sie bald länger als 6 Monate in CU weilt.
Habe gerade was gefunden was macht mir Hoffnung macht: http://www.latinoportal.de/threads/10715...fenthaltsgesetz
Werde berichten wie es mir am Ausländeramt ergangen ist.
Zitat von viejero im Beitrag #1
.....
Wer hat da Erfahrungen?
Saludos
Kommt darauf an ob sie noch einen alten Reisepass hat.
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass. Wenn sie den neuen biometrischen
hat, kann es anders sein. Man weiss ja nicht was was der Scanner
speichert. An Deiner Stelle würde ich erst einmal gar nichts machen.
Die Cubaner lassen sie ja ausreisen und wenn sie in D ist, wirst
Du bestimmt vom deutschen Zoll dazugeholt. AB etwas mitteilen?
Schlafende hunde weckt man nicht.....
falko
Gut zu wissen oder könnte ja mal eintreten - wie be mir:
aus http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsgalt.html#11
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
Ablauf seiner Geltungsdauer,
Eintritt einer auflösenden Bedingung,
Rücknahme des Aufenthaltstitels,
Widerruf des Aufenthaltstitels,
Ausweisung des Ausländers,
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt; ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
#9 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
@ Falko
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt. Habe eine Kopie neben mir am Rechner liegen.
Ob die AUSreise gestempelt wurde kann ich momentan nicht sagen.
Was ich aber sagen kann, es handelt sich um einen "alten" Pass.
Zitat von viejero im Beitrag #9
@ Falko
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt. Habe eine Kopie neben mir am Rechner liegen.
Ob die AUSreise gestempelt wurde kann ich momentan nicht sagen.
Was ich aber sagen kann, es handelt sich um einen "alten" Pass.
du hast eine Mail
falko
#11 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
Das ist doch recht einfach. Beziehst du vom Staat irgendwelche Gelder Hartz 4 oder Arbeitslosengeld fuer deine Frau.Fliegt die Sache auf. Blöd auch wenn ein Kind in die Schule soll und kommt nicht .Mit 100 Zigarren und 5 Flaschen Havanna Club koennte es auch ein Problem geben. Aber so ?
Zitat von viejero im Beitrag #9
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Am Flughafen - so geschehen in Frankfurt - wurde sehr wohl das Einreisadatum aufs
Visum gestempelt.
Die Bundespolizei stempelt nur, wenn die Ein- bzw. Ausreise mit einem Visum erfolgt. Bei Ein/Ausreise mit Aufenthaltstitel stempelt die BPol nicht. Aber andere Schengenländer handhaben das anders. Meine Frau hat in ihrem Pass einen französischen und einen niederländischen Stempel, obwohl sie da jeweils einen Aufenthaltstitel hatte.
Zitat von viejero im Beitrag #8
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
[...]
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
Die ABH kann diese Bescheinigung geben, muss sie aber nicht. Das liegt in ihrem Ermessen.
Meine Frau war im vergangenen Jahr ausgereist, um die Schwangerschaft in Kuba zu verbringen. Da eine Schwangerschaft naturgemäss länger als 6 Monate dauert, waren wir wegen dieser Bescheinigung bei unserer ABH. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass sie die grundsätzlich nicht wegen persönlicher Gründe geben würden, bestenfalls wegen beruflicher Gründe (z.B. einem Opernsänger, der für ein Jahr ein Engagement im Ausland hat).
Zitat von juan72 im Beitrag #15
Meine Frau war im vergangenen Jahr ausgereist, um die Schwangerschaft in Kuba zu verbringen. Da eine Schwangerschaft naturgemäss länger als 6 Monate dauert, waren wir wegen dieser Bescheinigung bei unserer ABH. Die Sachbearbeiterin sagte uns, dass sie die grundsätzlich nicht wegen persönlicher Gründe geben würden, bestenfalls wegen beruflicher Gründe (z.B. einem Opernsänger, der für ein Jahr ein Engagement im Ausland hat).
Und wie ist die Geschichte ausgegangen?
Neues Visum für Familienzusammenführung?
Zitat von falko1602 im Beitrag #7
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass.
Ich habe hier noch den alten Pass von meiner Frau. Da ist jede Ein- und Ausreise in Kuba gestempelt. Den aktuellen Pass hat meine Frau in Kuba. Sie kommt erst am Samstag wieder, mit neuem FZF-Visum.
Zitat von falko1602 im Beitrag #7
An Deiner Stelle würde ich erst einmal gar nichts machen.
[...]
AB etwas mitteilen?
Schlafende hunde weckt man nicht.....
Das kann gut gehen, vielleicht auch nicht. Wenn es nach hinten los geht, dann aber gewaltig! Versuchte illegale Einreise, Strafanzeige, Einreisesperre
Zitat von falko1602 im Beitrag #7
und wenn sie in D ist, wirst
Du bestimmt vom deutschen Zoll dazugeholt.
Höchstens, um die geschmuggelten Zigarretten/Zigarren/Rum zu bezahlen.
#18 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird sie zurückgewiesen?
Zitat von falko1602 im Beitrag #7Zitat von viejero im Beitrag #1
.....
Wer hat da Erfahrungen?
Saludos
Kommt darauf an ob sie noch einen alten Reisepass hat.
Weder die cub. noch die deutsche Seite stempelt ein Ein oder
Ausreisedatum in den Pass.
falko
Bei der Einreise nach Deutschland wird bei der Kontrolle bestimmt geprüft, ob sie im Ausländerzentralregister geführt wird, ob mit oder ohne Stempel.
r.
@Juan 72
Danke für Deine Info.
Aber ich gehe davon aus, daß ein Rechtsanspruch besteht und in meinem Fall (Lebensunterhalt ist gesichert) meine Frau nicht abgewiesen werden kann.
§51 Abs. 2, Satz 2 AufenthG regelt das glasklar:
2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Weiterhin besteht ein Anspruch auf die Bescheinigung nach §51 Abs. 2 , 2 Die Bescheunigung stellt die Ausländerbehörde aus.
#22 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
Auf Glasklar würd ich mich mal im BEAMTENTUM nicht so verlassen,das ist ne Sprache für sichDa liest man sich gern was man verstehen möchte zurecht. Ich lese nämlich was von einem AUSLÄNDER der 15Jahre hier gelebt hat und von seinem Ehegatten .Trifft denn das auf Dich zu ?
ZB. hatten wir ein ähnliches Problem. Der Problematico meiner Gemahlin reiste auf eigenen Wunsch mit 17Jahren aus.Verbrachte mehr als 6Monate in seinem Heimatland CU. Als er dann merkte das Alemania vermtl. das kleinere Übel wäre und er "Rückkehrwillig" war kam das böse Erwachen. Er war über 6Monate außerhalb D was die ABH vermtl. über die Ausreise mit One Way Tiket mitbekam. Neuerliche Einreise wurde abgelehnt und nicht nur das. Da er zwischenzeitlich volljährig war auch eine Rückkehr zur MAMA ausgeschlossen. Dumm gelaufenBemerkung einer ABH Mitarbeiterin
die ich sogar pers. gut kannte ....er könnt sich ja in Cu eine Deutsche angeln heiraten und dann könnt er wieder mit FZF eintrudeln.
#23 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
#24 RE: Länger als 6 Monate in Cuba - wird Sie zurückgewiesen?
@ Lobo,
ja da hast Du recht. Man liest es sich gerne passend.
Nach tel. Rücksprache mit der Sachbereichsleiterin des AA wurde mir gesagt, daß sie ihre AE verwirkt hat.
§51 Abs.2 Satz 2 bezieht sich auf die Niederlassungserlaubnis.
Eine Niderlassungserlaufnis ist rechtlich gefestigter als eine einfache AE !
Dennoch prüft die Sachbearbeiterin den Fall.
Was ich so rausgehört habe ist, es gibt wohl zwei Möglichkeiten den Schlamassel zu lösen:
1. Bescheinigung über Fristverlängerung nach §51 (Den Antrag muss meine Frau aber selbst stellen Antrag also hin und her schicken)
oder
2. erneutes Visum zFZ mit Vorabzustimmung des AA um das ganze Verfahren etwas zu beschleunigen.
oder
3. Besuchsvisum (schnellste Variante um zumindest mal 3 Monate hier in D den Sommer zu verbringen).
So siehts aus. Man wird sich erneut bei mir melden...
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