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Ehegattennachzug
#1 Ehegattennachzug
Zitat von jonnykn007 im Beitrag #1
Guten Abend!
Kann mir jemand sagen ob das Ehegattennachzugsvisum welches nach meiner Info erstmal für 3 Monate ausgestellt wird, ein nationales Visum oder ein Schengenvisum ist?
Danke für die Hilfe,
Also das Visum zur Eheschließung, das ja ähnlich funktioniert nur mit späterer Hochzeit, ist ein nationales Visum. Deswegen vermute ich, dass es bei Familienzusammenführung genauso ist, bin aber nicht sicher.
Einfach mal die Seite der Deutschen Botschaft in Kuba aufrufen und siehe
Zitat
•Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...tennachzug.html
#4 RE: Ehegattennachzug
Vielen Dank, ja.. das habe ich auch gelesen und noch Hoffnung gehabt, dass es vielleicht doch nicht so sei..
Somit ist ein Grenzübertritt z.B. in die Schweiz wahrscheinlich oder besser gesagt ziemlich sicher nicht möglich. Ist die daraufhin ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung auch nur für Deutschland oder auch für den Schengenraum gültig?
Zitat von jonnykn007 im Beitrag #4Die Aufenthaltserlaubnis ist für den Schengenraum gültig; das war zumindest 2007 bei uns so.
Ist die daraufhin ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung auch nur für Deutschland oder auch für den Schengenraum gültig?
Siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm
http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm
Übrigens kann das nationale Visum direkt nach der Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde in die Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Ihr müsst nicht erst die drei Monate abwarten.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #3
Einfach mal die Seite der Deutschen Botschaft in Kuba aufrufen und sieheZitat
•Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...tennachzug.html
Na die Botschaft sollte diese Information der aktuellen, immerhin schon fast drei Jahre gültigen, Rechtslage anpassen. Gemäss EU-Visakodex von 2010 sind nationale Visa (sog. D-Visa) schengenfähig. Das betrifft auch Visa zum Ehegattennachzug.
Scheinbar weiss man in Kiew mehr als in Havanna:
Zitat von http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew...pril__2010.html
Seit dem 05.04.2010 ist auch mit nationalen Visa der Kategorie D ein schengenweites Reisen emöglicht.
Zitat von http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/visakodex.html
Mit dem Visa-Kodex soll beispielsweise das Visum Typ D + C abgeschafft werden. Anstelle dessen soll der Inhaber eines gültigen nationalen Visums Typ D das Reiserecht gem. Art. 21 I SDÜ in Anspruch nehmen können.
Zitat von http://www.aufenthaltstitel.de/schengene...nkommen.html#21
Artikel 21
[...]
(2a) Das in Absatz 1 festgelegte Recht auf freien Personenverkehr gilt auch für Drittausländer, die Inhaber eines von einem der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 18 erteilten gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.
Immerhin stellt die Botschaft Visa zur Familienzusammenführung mittlerweile mit dem Vermerk MULT aus, also zur mehrmaligen Einreise ins Schengengebiet. Das war früher nicht so.
derbeamte
(
gelöscht
)
#11 RE: Ehegattennachzug
Trieli
(
gelöscht
)
#12 RE: Ehegattennachzug
Nachdem meiner hier angemeldet war hat er erstmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen, die aber dieselbe Funktion hat wie die AE. Die eigentliche AE kam dann nach ca. 6 Wochen. Er konnte aber sofort im komplette Schengenraum ein- und ausreisen und diese enthielt auch die Arbeitserlaubnis.
Zitat von Trieli im Beitrag #12
Nachdem meiner hier angemeldet war hat er erstmal eine Fiktionsbescheinigung bekommen, ..... Er konnte aber sofort im komplette Schengenraum ein- und ausreisen und diese enthielt auch die Arbeitserlaubnis.
Hat er das auch mal gemacht? Madame hat zur Zeit die Fiktionsbescheinigung und wir fliegen über Paris nach Kuba. Ich hoffe es gibt bei der Wiedereinreise keine Probleme.
Trieli
(
gelöscht
)
#14 RE: Ehegattennachzug
Zitat von carnicero im Beitrag #13
Madame hat zur Zeit die Fiktionsbescheinigung und wir fliegen über Paris nach Kuba. Ich hoffe es gibt bei der Wiedereinreise keine Probleme.
Lass Madame mal nachschauen, welcher Paragraph auf der Fiktionsbescheinigung steht!
§ 81 Abs. 3 AufenthG: Wiedereinreise ist nicht gestattet.
§ 81 Abs. 4 AufenthG: Wiedereinreise ist gestattet.
Ich habe schon das Auswärtige Amt und die Ausländerbehörde gefragt. Sie kann damit aus und einreisen. Nur ist die Frage ob das die Fluggesellschaft in Hav und die Beamten in Paris wissen. Weder die ABH noch das AA konnten mir sagen ob die Franzosen eine Fiktionsbescheinigung kennen. Na, mal sehen. Wird schon gut gehen.
Zitat von carnicero im Beitrag #16
Weder die ABH noch das AA konnten mir sagen ob die Franzosen eine Fiktionsbescheinigung kennen.
Die Franzosen sollten sie kennen, da sie von Deutschland als "schengenfähiger Titel" gemeldet wurde.
Was die Fluggesellschaft angeht: Hier kann es helfen, die Fluggesellschaft vor der Reise zu bitten, im Buchungssystem einen Vermerk zu machen, dass die Pax mit der FB nach Deutschland einreisen kann.
Die FB ist schon was speziell deutsches.
Zitat von juan72 im Beitrag #17
Was die Fluggesellschaft angeht: Hier kann es helfen, die Fluggesellschaft vor der Reise zu bitten, im Buchungssystem einen Vermerk zu machen, dass die Pax mit der FB nach Deutschland einreisen kann.
Die FB ist schon was speziell deutsches.
Gute Idee! Werde Madame gleich drauf ansetzen! Danke
Nach Info meines Bekannten ist die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei bei rund zwei bis drei Wochen. Solange muss man zurzeit dann auf seine AE warten, wenn man die Papiere vollständig hat (die sechs Wochen galten in der ANfangsphase und werden immer noch genannt, um nicht ständig mit Nachfragen bombadiert zu werden).
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