Ehegattennachzug

30.07.2024 10:38
#1 Ehegattennachzug
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neues Mitglied

Guten morgen an alle,
Mein Mann und ich haben es endlich geschafft den Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen. Gestern kam dann auch endlich nach 7 Wochen Wartezeit von der Ausländerbehörde meines Wohnortes, der Bescheid, dass das Visum hier genehmigt ist.
Mein Mann bekam gestern einen Anruf aus der Botschaft, dass er ein Gesundheitszeugnis vorlegen soll und der Mann am Telefon schwafelte was von 3 Monate Gültigkeit und das ich ihm das Dokument schicken soll und er es nur ausdrucken und ausfüllen müsste.
Er war sich sicher, dass der Mann am Telefon von dem Gesundheitszeugnis sprach. Ich bin jetzt irritiert nirgends steht etwas davon und ich weiß gar nicht, was ich ihm da jetzt schicken soll.
Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht ? Und kann mir ein paar Infos geben?
Liebe Grüße
Tina


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30.07.2024 10:51
avatar  Luz
#2 RE: Ehegattennachzug
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Luz
Forums-Senator/in

Krankenversicherung. Kein Gesundheitszeugnis. 3 Monate Income ADAC. Danach dann Familienversicherung


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30.07.2024 12:10
avatar  tom2134
#3 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Ich denke auch, es ist eher die Krankenversicherung, die wird immer verlangt; aber ich würde bei Der Ausländerbeh. anrufen, die kennen sich da besser aus als die Botschaften, was verlangt wird.
Wir brauchen für Visum immer KV-Nachweis, gültigen Reisepass und das wars eigentlich


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30.07.2024 13:05
#4 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Wir brauchten keine extra Krankenversicherung, da sie ja bei Einreise automatisch Familienversichert ist.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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30.07.2024 13:21
#5 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

Familienversicherung über Ehepartner wird erst nach Wohnsitzanmeldung in Deutschland UND dauerhaftem Aufenthaltstitel bestätigt.

Zur Einreise muss deshalb eine Incoming-Krankenversicherung (meine Empfehlung: über Dr. Walter (oder Walther?)) vorgezeigt werden können, da vorher eben eine Familienversicherung nicht nachgewiesen werden kann. Incoming-Reiseversicherung muss aber nicht über drei Monate, sondern nur über drei Wochen abgeschlossen werden. Nach Einreise muss man ohnehin innerhalb von max. drei Wochen zur Ausländerbehörde, um das FZF-Visum in einen Aufenthaltstitel „umzutauschen“.

Von einem „Gesundheitszeugnis“ habe ich noch nie etwas gehört, dürfte sicherlich ein Missverständnis (statt Krankenversicherung) sein.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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30.07.2024 15:39
#6 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #5

Zur Einreise muss deshalb eine Incoming-Krankenversicherung (meine Empfehlung: über Dr. Walter (oder Walther?)) vorgezeigt werden können


Wie geschrieben, würde von uns keine verlangt. Weder Botschaft, AB oder bei der Einreise.

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30.07.2024 15:55
#7 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Zitat von cabeza mala im Beitrag #4
Wir brauchten keine extra Krankenversicherung, da sie ja bei Einreise automatisch Familienversichert ist.

Falsche Aussage.
Eine Incomingversicherung ist zwingend erforderlich (ich empfehle ADAC). Die Familienversicherung gilt erst, wie hier geschrieben, nach Anmeldung bei der Behörde, und auch das nicht automatisch.


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30.07.2024 16:14 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2024 16:19)
#8 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

@cabeza mala : warum willst Du Leute verwirren, nur weil Ihr „Glück“ gehabt hattet und zufälligerweise Euch keiner nach dem Krankenversicherungsnachweis gefragt hat? Das hat nur anekdotische Evidenz und ist wenig hilfreich! Manche Leute fahren Auto, ohne sich anzuschnallen, und werden dabei weder von der Polizei ertappt noch erleiden sie eine Unfallverletzung. Also braucht man sich gar nicht anzuschnallen, nach Deiner Logik? Kopfschüttelnde Salu2 …

https://jakarta.diplo.de/blob/1807776/20...herung-data.pdf

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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30.07.2024 16:48
#9 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Ich will hier überhaupt niemanden verwirren, habe lediglich unsere Erfahrung geschildert.

Vom Mann der Threaderöffnerin wird ja eine Versicherung verlangt, was soll da verwirren.

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30.07.2024 17:09
#10 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Zitat von cabeza mala im Beitrag #9
Vom Mann der Threaderöffnerin wird ja eine Versicherung verlangt, was soll da verwirren.

Ich finde es auch sehr unschön, dass Du als altgedientes Forumsmitglied hier Leute verunsicherst, die um klare Aussagen bitten.

Deswegen noch mal klar und eindeutig.

1. Die Incomingkrankenversicherung wird zwingend verlangt. Sie ist auch wichtig, da der Ehegatte mit seiner Einreise NICHT familienversichert ist.

2. Die Krankenkasse, die prüft, ob die Grundlagen für eine Familienversicherung gegeben sind, will neben dem Aufenthaltstitel die Anmeldebestätigung bei der örtlichen Meldestelle sehen.

Beste Grüße


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30.07.2024 17:15
#11 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Noch dazu; wenn, wie für die ersten 3 Wochen verlangt https://www.dr-walter.com/versicherungen/provisit-visum/ - nur um die 30€ fällig wären!


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30.07.2024 20:15
avatar  Jasper
#12 RE: Ehegattennachzug
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super Mitglied

Ab 3. Monaten ist ADAC Incomingversicherung (97 Euro) günstiger als Dr. Walter (1,10€ pro Tag). Aber ehrlich ist der Preisunterschied ziemlich gering. Ich habe stets ADAC genutzt.

Jasper
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30.07.2024 20:19
#13 RE: Ehegattennachzug
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neues Mitglied

Es lag alles bei und die Ausländerbehörde in meiner Stadt hat die Freigabe des Visums bestätigt. Aber der Mann aus der Botschaft, der ihn anrief sprach von Gesundheitszeugnis. Ich hatte sogar von meiner Krankenkasse das Schreiben beigelegt, dass er aufgenommen wird. Alles komisch ...


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30.07.2024 23:50 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2024 23:51)
#14 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

@Lafleurblanche :
Lass Dich doch nicht verrückt machen. Besorg‘ die Incoming-Krankenversicherung für kleines Geld, Bestätigung kommt bei Dr. Walter/Incoming per Mail innerhalb von wenigen Minuten, schick‘s nach Cuba zum Ausdrucken und vorzeigen, dann klappt‘s auch mit dem FZF-Visum im kubanischen Reisepass. Anschließend Flug buchen, bei Bedarf am deutschen Flughafen die KV-Bestätigung vorzeigen, y ya. Alles andere ist Hörensagen/Stille Post/Malentendido. Gutes Gelingen!

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31.07.2024 09:30
avatar  iris
#15 RE: Ehegattennachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Ich wünsche dir vor allem eine gute und schöne Zeit mit deinem Mann in D! Möglicherweise macht sich hier plötzlich der kubanische machismo bemerkbar, den er in Kuba nicht gezeigt hat. Dann brauchst du Geduld und Gelassenheit, aber lass dich auch nicht unterkriegen!


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31.07.2024 10:38
#16 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Wenn Du ganz sicher gehen willst, mailst Du das Konsulat an. Aber ich gehe auch davon aus, dass kein Gesundheitszeugnis, sondern die Krankenversicherung gemeint war. Ich schreibe übrigens aus eigener Erfahrung.


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31.07.2024 22:21
#17 RE: Ehegattennachzug
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neues Mitglied

Ja ich hatte dort schon eine e-mail hingeschickt mit der Frage was genau die jetzt noch wollen. Ich hatte die Versicherung abgeschlossen und dem Antrag beigelegt.
Noch etwas anderes, sollte er sein Visum jetzt bekommen, wie lange hat er Zeit einzureisen ?


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01.08.2024 00:16 (zuletzt bearbeitet: 01.08.2024 00:17)
#18 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

Meines Wissens 90 Tage. Nach der Einreise dann hat man max. 3 Wochen Zeit, bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Prozedere nach der Einreise:
1.) Einwohnermeldeamt zur Wohnsitzanmeldung (ggf. Inkl. Vermieterbescheinigung“),
2.) Ausländerbehörde,
3.) Krankenversicherung
parallel: Sprachkurs und Jobsuche!

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Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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01.08.2024 05:52
#19 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #18

Sprachkurs


Ist der Integrationskurs nicht mehr verpflichtend?

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01.08.2024 10:20
#20 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Zitat von cabeza mala im Beitrag #19
Ist der Integrationskurs nicht mehr verpflichtend?

Entscheidet das Ausländeramt im konkreten Fall.
Kostet ab 2.000 Euro, 50 Prozent gibt es zurück, falls der Kurs erfolgreich bestanden und innerhalb einer bestimmten Zeit absolviert wurde.


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01.08.2024 20:39
#21 RE: Ehegattennachzug
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Rey/Reina del Foro

Meines Wissens nur wenn Sozalhilfe beantragt wird.


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01.08.2024 20:51
#22 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

Nein, Integrationskurs ist jedenfalls verpflichtend bei Aufenthaltstitel wg. FZF. Und finde ich auch richtig so.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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02.08.2024 14:34
#23 RE: Ehegattennachzug
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Forums-Senator/in

Ist nur verpflichtend, wenn das Ausländeramt die entsprechende Person dazu verpflichtet. Also eine Kann-Sache.


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02.08.2024 17:31
#24 RE: Ehegattennachzug
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Forenliebhaber/in

www.bampf.de :

Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 bekommen haben und sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können, müssen Sie einen Integrationskurs machen. Die Ausländerbehörde stellt die Teilnahmeverpflichtung fest, wenn sie Ihnen den Aufenthaltstitel ausstellt.

Sie können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn Sie Bürgergeld beziehen und vom Träger der Grundsicherung nach § 15 Abs. 5 S. 2 oder Abs. 6 SGB II zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert werden.

Erhalten Sie Bürgergeld und fordert Sie die Stelle, von der Sie das Bürgergeld erhalten, zur Teilnahme auf, müssen Sie ebenfalls einen Integrationskurs machen.

Sie können nicht zur Teilnahme verpflichtet werden,

wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen oder an vergleichbaren Bildungsangeboten (zum Beispiel Weiterbildung, Fortbildung) teilnehmen / teilgenommen haben,
wenn für Sie die Teilnahme an einem Integrationskurs auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist, zum Beispiel weil Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen,
wenn Sie arbeiten und auch die Teilnahme an einem Teilzeitkurs nicht möglich ist.

——————————


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03.08.2024 10:12
avatar  Jasper
#25 RE: Ehegattennachzug
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super Mitglied

Zitat von CarpeDiem im Beitrag #24
www.bampf.de :




www.bamf.de

Jasper
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