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Ehegattennachzug
#1 Ehegattennachzug
Guten morgen an alle,
Mein Mann und ich haben es endlich geschafft den Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen. Gestern kam dann auch endlich nach 7 Wochen Wartezeit von der Ausländerbehörde meines Wohnortes, der Bescheid, dass das Visum hier genehmigt ist.
Mein Mann bekam gestern einen Anruf aus der Botschaft, dass er ein Gesundheitszeugnis vorlegen soll und der Mann am Telefon schwafelte was von 3 Monate Gültigkeit und das ich ihm das Dokument schicken soll und er es nur ausdrucken und ausfüllen müsste.
Er war sich sicher, dass der Mann am Telefon von dem Gesundheitszeugnis sprach. Ich bin jetzt irritiert nirgends steht etwas davon und ich weiß gar nicht, was ich ihm da jetzt schicken soll.
Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht ? Und kann mir ein paar Infos geben?
Liebe Grüße
Tina
Ich denke auch, es ist eher die Krankenversicherung, die wird immer verlangt; aber ich würde bei Der Ausländerbeh. anrufen, die kennen sich da besser aus als die Botschaften, was verlangt wird.
Wir brauchen für Visum immer KV-Nachweis, gültigen Reisepass und das wars eigentlich
#4 RE: Ehegattennachzug
Familienversicherung über Ehepartner wird erst nach Wohnsitzanmeldung in Deutschland UND dauerhaftem Aufenthaltstitel bestätigt.
Zur Einreise muss deshalb eine Incoming-Krankenversicherung (meine Empfehlung: über Dr. Walter (oder Walther?)) vorgezeigt werden können, da vorher eben eine Familienversicherung nicht nachgewiesen werden kann. Incoming-Reiseversicherung muss aber nicht über drei Monate, sondern nur über drei Wochen abgeschlossen werden. Nach Einreise muss man ohnehin innerhalb von max. drei Wochen zur Ausländerbehörde, um das FZF-Visum in einen Aufenthaltstitel „umzutauschen“.
Von einem „Gesundheitszeugnis“ habe ich noch nie etwas gehört, dürfte sicherlich ein Missverständnis (statt Krankenversicherung) sein.
#6 RE: Ehegattennachzug
#7 RE: Ehegattennachzug
Zitat von cabeza mala im Beitrag #4
Wir brauchten keine extra Krankenversicherung, da sie ja bei Einreise automatisch Familienversichert ist.
Falsche Aussage.
Eine Incomingversicherung ist zwingend erforderlich (ich empfehle ADAC). Die Familienversicherung gilt erst, wie hier geschrieben, nach Anmeldung bei der Behörde, und auch das nicht automatisch.
@cabeza mala : warum willst Du Leute verwirren, nur weil Ihr „Glück“ gehabt hattet und zufälligerweise Euch keiner nach dem Krankenversicherungsnachweis gefragt hat? Das hat nur anekdotische Evidenz und ist wenig hilfreich! Manche Leute fahren Auto, ohne sich anzuschnallen, und werden dabei weder von der Polizei ertappt noch erleiden sie eine Unfallverletzung. Also braucht man sich gar nicht anzuschnallen, nach Deiner Logik? Kopfschüttelnde Salu2 …
https://jakarta.diplo.de/blob/1807776/20...herung-data.pdf
#9 RE: Ehegattennachzug
#10 RE: Ehegattennachzug
Zitat von cabeza mala im Beitrag #9
Vom Mann der Threaderöffnerin wird ja eine Versicherung verlangt, was soll da verwirren.
Ich finde es auch sehr unschön, dass Du als altgedientes Forumsmitglied hier Leute verunsicherst, die um klare Aussagen bitten.
Deswegen noch mal klar und eindeutig.
1. Die Incomingkrankenversicherung wird zwingend verlangt. Sie ist auch wichtig, da der Ehegatte mit seiner Einreise NICHT familienversichert ist.
2. Die Krankenkasse, die prüft, ob die Grundlagen für eine Familienversicherung gegeben sind, will neben dem Aufenthaltstitel die Anmeldebestätigung bei der örtlichen Meldestelle sehen.
Beste Grüße
#11 RE: Ehegattennachzug
Noch dazu; wenn, wie für die ersten 3 Wochen verlangt https://www.dr-walter.com/versicherungen/provisit-visum/ - nur um die 30€ fällig wären!
Ab 3. Monaten ist ADAC Incomingversicherung (97 Euro) günstiger als Dr. Walter (1,10€ pro Tag). Aber ehrlich ist der Preisunterschied ziemlich gering. Ich habe stets ADAC genutzt.
#13 RE: Ehegattennachzug
Es lag alles bei und die Ausländerbehörde in meiner Stadt hat die Freigabe des Visums bestätigt. Aber der Mann aus der Botschaft, der ihn anrief sprach von Gesundheitszeugnis. Ich hatte sogar von meiner Krankenkasse das Schreiben beigelegt, dass er aufgenommen wird. Alles komisch ...
@Lafleurblanche :
Lass Dich doch nicht verrückt machen. Besorg‘ die Incoming-Krankenversicherung für kleines Geld, Bestätigung kommt bei Dr. Walter/Incoming per Mail innerhalb von wenigen Minuten, schick‘s nach Cuba zum Ausdrucken und vorzeigen, dann klappt‘s auch mit dem FZF-Visum im kubanischen Reisepass. Anschließend Flug buchen, bei Bedarf am deutschen Flughafen die KV-Bestätigung vorzeigen, y ya. Alles andere ist Hörensagen/Stille Post/Malentendido. Gutes Gelingen!
#16 RE: Ehegattennachzug
#17 RE: Ehegattennachzug
Meines Wissens 90 Tage. Nach der Einreise dann hat man max. 3 Wochen Zeit, bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Prozedere nach der Einreise:
1.) Einwohnermeldeamt zur Wohnsitzanmeldung (ggf. Inkl. Vermieterbescheinigung“),
2.) Ausländerbehörde,
3.) Krankenversicherung
parallel: Sprachkurs und Jobsuche!
#19 RE: Ehegattennachzug
#20 RE: Ehegattennachzug
Zitat von cabeza mala im Beitrag #19
Ist der Integrationskurs nicht mehr verpflichtend?
Entscheidet das Ausländeramt im konkreten Fall.
Kostet ab 2.000 Euro, 50 Prozent gibt es zurück, falls der Kurs erfolgreich bestanden und innerhalb einer bestimmten Zeit absolviert wurde.
#23 RE: Ehegattennachzug
www.bampf.de :
Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 bekommen haben und sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können, müssen Sie einen Integrationskurs machen. Die Ausländerbehörde stellt die Teilnahmeverpflichtung fest, wenn sie Ihnen den Aufenthaltstitel ausstellt.
Sie können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn Sie Bürgergeld beziehen und vom Träger der Grundsicherung nach § 15 Abs. 5 S. 2 oder Abs. 6 SGB II zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert werden.
Erhalten Sie Bürgergeld und fordert Sie die Stelle, von der Sie das Bürgergeld erhalten, zur Teilnahme auf, müssen Sie ebenfalls einen Integrationskurs machen.
Sie können nicht zur Teilnahme verpflichtet werden,
wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen oder an vergleichbaren Bildungsangeboten (zum Beispiel Weiterbildung, Fortbildung) teilnehmen / teilgenommen haben,
wenn für Sie die Teilnahme an einem Integrationskurs auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist, zum Beispiel weil Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen,
wenn Sie arbeiten und auch die Teilnahme an einem Teilzeitkurs nicht möglich ist.
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