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Kubaner dürfen ohne Genehmigung ausreisen
Vielleicht sollten wir einfach alle mal abwarten, wie sich das im Januar mit der Ausstellung der Reisepässe darstellt. Es ist doch für Nichtjouristen schon schwer bis unmöglich Gesetzestexte unseres Staates zu interpretieren. Wie wollen wir dann Gesetzestexte eines anderen Staates interpretieren können?
Mein Freund war wieder bei der Immi. Sein Pass müsste eh verlängert werden. Bei der Immi haben sie ihm empfohlen, den Pass doch erst im Januar verlängern zu lassen, weil ansonsten ja zweimal Gebühr anfallen würde.
Das kann man jetzt sowohl negativ als auch positiv interpretieren. Die, die alles negativ interpretieren, werden sagen. "Siehste, haben wir ja gleich gewusst, die machen Schwierigkeiten bei der Ausstellung. Die anderen, die positiver (und damit besser und gesünder durchs Leben gehen) denken, "das ist aber nett, dass die darauf hinweisen und ich Geld spare".
Wir werden jetzt einfach mal abwarten. Und wie gesagt, mein Freund ist Akademiker. Die Ministergenehmigung für die Ausreise lag vor, die Probleme kamen ausschließlich von der deutschen Botschaft. Vielleicht muss man jetzt das Geld, was man an Gebühren in Cuba spart in eine Eheschließung investieren (Gebühren in Cuba). Dann wird die deutsche Botschaft vielleicht ein Schengenvisum ausstellen und wir können nächstes Jahr unsere schon für dieses Jahr geplante Andalusienrundreise nachholen.
#202 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
#203 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Zitat von Claudia.A im Beitrag #201Die Auskunft ist zumindest seltsam. Für die ab Januar notwendige Aktualisierung alter Pässe fallen keine Gebühren an, sie ist kostenlos, das lässt sich im veröffentlichten Text des Decreto Ley 302 nachlesen (S. 1359 der Gaceta Oficial):
Mein Freund war wieder bei der Immi. Sein Pass müsste eh verlängert werden. Bei der Immi haben sie ihm empfohlen, den Pass doch erst im Januar verlängern zu lassen, weil ansonsten ja zweimal Gebühr anfallen würde.
"Los ciudadanos cubanos residentes en el territorio nacional titulares de Pasaporte Corriente, expedidos con anterioridad a la entrada en vigor del presente Decreto-Ley, que conserven su vigencia, solicitan su actualización, sin gravamen alguno, conforme a las disposiciones que al respecto se establezcan."
Natürlich würden zwei getrennte Vorgänge (jetzt Verlängerung und im Januar Aktualisierung) zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Inmi und doppelte Rennerei für den Antragsteller bedeuten. Aber das Argument "zweimal Gebühr" widerspricht eindeutig dem Gesetzestext. Soll nicht heißen, dass die dann nur einmalige Rennerei nicht trotzdem das Warten bis Januar wert sein kann.
Was kostet die Passverlängerung in Kuba aktuell? Wer hat's parat? (In der kubanischen Botschaft in Deutschland kostet eine Verlängerung die Hälfte einer Neuausstellung, 90/180 EUR.) Kann, streng genommen, sogar sein, dass er durch das Warten bis Januar zwar mit nur einem Vorgang, aber insgesamt teurer wegkommt: Jetzige Verlängerung plus kostenlose Aktualisierung im Januar gegenüber kostenpflichtiger Neuausstellung im Januar. Hängt von dem noch ungeklärten Punkt ab, nach dem auch Luz gefragt hat, ob die 100$ für den neuen Pass eventuell in CUP gezahlt werden können. (Der Gesetzestext verweist an der betreffenden Stelle auf eine andere Verordnung, die ich bisher nicht gefunden habe.) Falls für Reisepässe wie bisher in CUC zu zahlen ist, hätten sie ihn auf der Inmi eventuell sogar angelogen... Oder bin ich zu pessimistisch? Mir fehlt einfach die logische Erklärung.
Zitat von Claudia.A im Beitrag #201Schön, wenn's so ist. Gar nicht nett von der Inmi, wenn das Gegenteil stimmt.
Die anderen, die positiver (und damit besser und gesünder durchs Leben gehen) denken, "das ist aber nett, dass die darauf hinweisen und ich Geld spare".
#204 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
el carino
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gelöscht
)
#205 RE: Kubaner dürfen ohne Genehmigung ausreisen
Zitat
Die neuen Gesetze sind grundlegender Natur und in jeder Hinsicht durchschlagend
ich verstehe diesen wirbel nicht, vor allen von denjenigen die ihre traumfrau eh schon in trockene deutsche tücher gehüllt wissen.
sollten wir die neuen gesetze nicht erstmal zur kenntnis nehmen und in cubanischer gelassenheit abwarten? denn wie die meisten wissen sollten sieht die cubanische praxis bei der umsetzung selbiger ganz anders aus.
man wird das gefühl nicht los der cubanische botschafter persönlich ist hier zugange, so exakt werden die neuen vorgaben ausgebreitet.
#207 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Hast du meine Erklärungen zu "zweimal Gebühr" gelesen? Wenn sie ihm sagen, er würde durch Warten Geld sparen, sich für ihn die Gebühr dadurch in Wahrheit aber verfünffacht (von bisher 20 auf dann 100 CUC), dann wäre das in meinen Augen keine korrekte Auskunft. Siehst du das anders?
Von Detailfragen noch mal kurz zurück zur grundsätzlichen politischen Dimension der Reform: Ich finde, der Vizepräsident des offiziellen kubanischen Schriftsteller- und Künstlerverbands UNEAC trifft mit dieser Formulierung den Nagel auf den Kopf: "Esta actualización nos hace tan libres como hemos sido siempre" -- "Diese Aktualisierung macht uns so frei wie wir immer schon gewesen sind."
Ja, allerdings.... Ich sehe das so, dass auch die Pässe, die im Januar noch gültig sein werden, für eine Ausreise "renoviert" werden müssen. Und das dafür, so steht es ja im Gesetz, 100 CUC zu zahlen sind. Und dann wäre eine Verlängerung jetzt doch (wenn man den Pass nicht noch bis Januar braucht) unnötig und es würde sowohl die Gebühr für die Verlängerung als auch für die "Renovierung" anfallen.
Aber ... die Ausreise scheint doch jetzt billiger zu werden. Das ist doch eine gute Nachricht.
#210 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Claudia.A, lies doch einfach noch mal meinen Beitrag #203.
Auf welchen eventuell anderslautenden Gesetzestext beziehst du dich?
Was du "Renovierung" nennst, heißt im Gesetz "Actualización" und wird ausdrücklich geregelt.
(Hier ist noch mal der Originaltext, falls du meinem Zitat nicht traust: http://www.cubadebate.cu/wp-content/uplo...a_cuba_2012.pdf)
"sin gravamen alguno" heißt auf Deutsch "ohne jegliche Gebühr".
#212 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Zitat von Claudia.A im Beitrag #211Die Befähigung zur Ausreise ist der einzige Zweck der "Actualización"! Zur Ausreise ab dem 14. Januar wird ENTWEDER ein ab dem 14. Januar neu ausgestellter Reisepass ODER ein ab dem 14. Januar kostenlos "aktualisierter", noch gültiger herkömmlicher Reisepass benötigt.
und Du bist sicher, dass dieser kostenlos "renovierte" Pass dann auch für die Ausreise Gültigkeit hat.
(Ausnahme: Wer seine Ausreiseerlaubnis zum Stichtag bereits im herkömmlichen Pass kleben hat, der kann übergangsweise auch noch ohne Aktualisierung des Reisepasses ausreisen, schließlich hat er das Prüfungsverfahren seiner Ausreisefähigkeit ja bereits durchlaufen. Das wird die meisten bis mindestens einschließlich Januar ausreisenden Kubaner betreffen.
"Los titulares de Pasaporte Corriente con permiso de salida vigente, pueden salir del país sin necesidad de otro trámite" DL#302, Disposiciones Transitorias, 3ra)
dann haben wir das falsch verstanden. Du weißt sicher auch, wie das dann mit der Ausreise der qualifzierten Cubaner ist? Benötigen die dann nach der Passausstellung diese Ministergenehmigung? Oder wird bei der Ausreise geprüft, ob der Ausreisende mehr als seinen Namen schreiben kann? Es muss doch dann noch irgend einen Zwischenschritt geben. Wenn jetzt ein Akademiker einen gültigen Pass hat, könnte er ja dann Mitte Januar (sofern er ein Ticket und eine Einreisevisum eines Landes hat) zum Flughafen fahren und fliegen.
Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich glaube (übrigens nur eine Vermutung), dass sicher in nächster Zeit noch einmal eine Ergänzung zum Gesetz kommt, dass alle die ausreisen wollen, einen neuen Pass brauchen und 100 CUC zahlen müssen. Ich weiß nicht warum, aber ich bin davon ziemlich überzeugt. Für mich wäre es auch Sicht der cubanischen Behörden und deren Einnahmen ein logischer Schritt.
Aber ich warte jetzt mal ab. Die Cubaner werden das schon irgendwie richten. Mehr Probleme machen mir die deutsche Botschaft.
Trieli
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gelöscht
)
#214 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Mir erscheint, daß du da einige Sachen vermischt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat dein Freund ja schon die Genehmigung des Ministeriums. Wenn er also jetzt ein Visum für Deutschland bekommt, dann mußt du noch das alte Procerdere (Einladung und PVE) durchlaufen und dann kann dein Freund ohne den aktualisierten Pass bis zum 13.01.2013 ausreisen. Danach muß er seinen Pass aktualisieren lassen und im Rahmen dieses Verfahrens wird sicherlich noch einmal intern kontrolliert ob eine Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Wenn er dann, ohne Probleme, den aktualisierten Pass zurück erhält, dann kann er sobald ein Visum im Pass klebt in den nächsten Flieger steigen.
Ist denn schon mal ein Visum bei der Botschaft abgelehnt worden?
#215 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Zitat von Claudia.A im Beitrag #213NEIN! Wenn er JETZT einen gültigen Pass hat, dann reicht dieser ab Mitte Januar NUR IN DEM FALL zur Ausreise, dass er vor dem 14. Januar eine AUSREISEGENEHMIGUNG ausgestellt bekommen hat -- also wenn er das bisher gültige Verfahren zum Stichtag 14. Januar schon komplett durchlaufen hat. Ab dem 14. Januar ersetzt die Aktualisierung die Ausreisegenehmigung. Um es anders zu formulieren hat die Ausreisegenehmigung nur einen anderes Gesicht (sie ist entweder im aktualisierten oder im neu ausgestellten Reisepass enthalten), erfordert nicht mehr das Einladungsschreiben und ist billiger geworden -- für Inhaber eines am 14. Januar noch gültigen Reisepasses sogar kostenlos. Die 100 CUC fallen spätestens dann an, wenn der bisherige Pass mit Ablauf der Gültigkeit erneuert werden muss, also spätestens Mitte Januar 2015.
Wenn jetzt ein Akademiker einen gültigen Pass hat, könnte er ja dann Mitte Januar (sofern er ein Ticket und eine Einreisevisum eines Landes hat) zum Flughafen fahren und fliegen.
Was die qualifizierten Kubaner angeht, so wird ab dem 14. Januar nicht mehr allgemein zwischen Akademikern und Nicht-Akademikern unterschieden, sondern die Einschränkungen (die bisherige Ministererlaubnis) gelten nur noch für bestimmte Berufe und Einsatzgebiete, die im Gesetz aufgeführt sind (nachzulesen im Decreto #306).
#216 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Zitat von Trieli im Beitrag #214Nein. Mit PVE im Pass kann er ohne Aktualisierung auch nach dem 13. Januar noch ausfliegen. (Es gilt die von mir zitierte Übergangsbestimmung.) Es wird nicht zweimal geprüft, ob die erforderlichen Ausreisekriterien erfüllt sind, sondern nur einmal: Entweder bis zum 13. Januar mit dem Ergebnis "PVE" oder nach dem 13. Januar mit dem Ergebnis "Aktualisierung des Reisepasses" (bzw. "Neuausstellung des Reisepasses" falls kein gültiger alter Pass vorliegt).
Wenn er also jetzt ein Visum für Deutschland bekommt, dann mußt du noch das alte Procerdere (Einladung und PVE) durchlaufen und dann kann dein Freund ohne den aktualisierten Pass bis zum 13.01.2013 ausreisen. Danach muß er seinen Pass aktualisieren lassen und im Rahmen dieses Verfahrens wird sicherlich noch einmal intern kontrolliert ob eine Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Wenn er dann, ohne Probleme, den aktualisierten Pass zurück erhält, dann kann er sobald ein Visum im Pass klebt in den nächsten Flieger steigen.
Wenn er jetzt ein Visum für Deutschland bekommt, muss er nicht das alte Procedere durchlaufen. Er kann entweder das alte (teurere und komplizierte) Procedere durchlaufen oder bis Mitte Januar warten und das neue (billigere und einfachere) Procedere durchlaufen. Wenn der PVE-Antrag bis 13. Januar nicht abgeschlossen ist, wird er ab dem 14. Januar automatisch nach den neuen Regeln bearbeitet:
"Las solicitudes de visas y pasaportes presentadas con anterioridad a la entrada en vigor del presente Decreto-Ley, que no hayan sido resueltas, se tramitan de acuerdo con los términos y disposiciones establecidas en este." DL#302, Disposiciones Transitorias, 1ra
Trieli
(
gelöscht
)
#217 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Ok. Ich meinte mit meinem Beispiel auch eher, daß sie sich für ein Procedere entscheiden müssen sollte die Botschaft jetzt positiv wegen Visum entscheiden. Habe mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Auf jeden Fall werden nicht beide Procedere gemixt. Entweder nach der alten Vorgehensweise (PVE+Einladung) oder der Neuen (aktualisierter Pass bzw. neuer Pass).
Dann würde ich den Pass jetzt bzw. kurz vor dem 13.01.2013 für 20 CUC verlängern lassen und dann irgendwann ab Januar "aktualisieren" lassen. Dann spart ihr an dieser Stelle schon mal 80 CUC. Das da jetzt noch Kosten für die Aktualisierung nachträglich aufgerufen werden halte ich für eher unwahrscheinlich. So umfangreich wie die Änderungen jetzt nieder geschrieben wurden hat man sich da wohl an höchster Stelle schon Gedanken darüber gemacht, daß man dafür keine Gebühren erheben will. Und selbst wenn, dann dürften die wohl nicht höher liegen als die aktuellen 20 CUC für eine Verlängerung.
Was kostet ein neuer Pass jetzt? Ca. CUC 50 bis CUC 60, oder?
Wenn die Aktualisierung später nichts kostet, wäre es dann nicht sinnvoll, sich jetzt noch schnell einen Pass zu holen für eine eventuelle spätere Reise?
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#223 RE: Kubaner dürfen leichter ausreisen
Zitat von manolito im Beitrag #222
Die Erteilung des Ausreisevisums wird doch sicherlich weiterhin von der Deutschen Botschaft in Havanne erteilt.wie sieht es denn mit dem Deutschtest aus,ist der dann auch auch noch aktuell?
Die Voraussetzungen der deutschen Seite haben sich doch mit der Änderung des kubanischen Migrationsgesetzes nicht geändert.
Zitat von manolito im Beitrag #222
Die Erteilung des Ausreisevisums wird doch sicherlich weiterhin von der Deutschen Botschaft in Havanne erteilt.
Ich dachte immer, die Deutsche Botschaft erteilt ein EIN-Reisevisum nach Deutschland?
Um ein AUS-Reisevisum aus Kuba zu erteilen hat sie keine Berechtigung.
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