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Heirat fehlgeschlagen
Zitat von tom2134 im Beitrag #25Zitat von panfilo im Beitrag #22
Sorry Tom-Tom,
es ist mir immer wieder schleierhaft, wie manche die Hürde Integration,Leben in D,Sprache,Anerkennung meistern wollen wenn Sie das simpelste die Hochzeit nicht selbstständig für Ihr eigenes Bundesland ergoogln können.
Du wirst hier nur im groben den Ablauf erfahren können, da dieser im Detail von Bundesland zu BL sehr unterschiedlich ist.Teilweise gar von Regierungsbehörde zu RB.
Nun - ich bekam hier nun doch Recht hochwertige Tipps von Leuten die bereits geheiratet haben; vielen Dank hierfür.
Wenn jemand also heiraten einer Kubanerin in D. für das simpelste hält ist er in diesem Forum def. an der falschen Stelle - google liefert da keine hochwertigen Infos. Regierungsbehörden nur teilweise. Vielleicht woanders sich auspupsen
Meine Güte bist du unselbständig.
1. zum Standesamt und fragen, welche Dokumente deine Freundin zum Heiraten braucht.
2. Die Dokumente aus Kuba besorgen. Zu 95% sind das eine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis (Capacidad legal - und nicht Fé de Soltería). Beide Dokumente müssen erst im MINREX und dann in der deutschen Botschaft legalisiert werden. Die Legalisierung durch das MINREX kriegst du in der Consultoría Jurídica Inernacional (einige sagen auch direkt im MINREX). Die CJI hilft dir wohl auch bei der Beschaffung der Stempel in der deutschen Botschaft. Aber Vorsicht. Wenn deine Freundin mit Schengenvisum in Deutschland ist kann es sein, dass die deutsche Botschaft eine Legalisierung ablehnt, bzw. endlos am Rad dreht, bis die Zeit abgelaufen ist. Die CJI dreht aber vorher eh schon am Rad.
3. Deine Freundin polizeilich anmelden und heiraten.
4. Aufenthaltsgenehmigung beantragen
5. Heirat im kubanischen Konsulat registrieren lassen und PRE beantragen(ca. 500 Euro)
Zitat von Luz im Beitrag #26Zitat von panfilo im Beitrag #22
Sorry Tom-Tom,
es ist mir immer wieder schleierhaft, wie manche die Hürde Integration,Leben in D,Sprache,Anerkennung meistern wollen wenn Sie das simpelste die Hochzeit nicht selbstständig für Ihr eigenes Bundesland ergoogln können.
Du wirst hier nur im groben den Ablauf erfahren können, da dieser im Detail von Bundesland zu BL sehr unterschiedlich ist.Teilweise gar von Regierungsbehörde zu RB.
Meine Güte bist du unselbständig.
1. zum Standesamt und fragen, welche Dokumente deine Freundin zum Heiraten braucht.
2. Die Dokumente aus Kuba besorgen. Zu 95% sind das eine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis (Capacidad legal - und nicht Fé de Soltería). Beide Dokumente müssen erst im MINREX und dann in der deutschen Botschaft legalisiert werden. Die Legalisierung durch das MINREX kriegst du in der Consultoría Jurídica Inernacional (einige sagen auch direkt im MINREX). Die CJI hilft dir wohl auch bei der Beschaffung der Stempel in der deutschen Botschaft. Aber Vorsicht. Wenn deine Freundin mit Schengenvisum in Deutschland ist kann es sein, dass die deutsche Botschaft eine Legalisierung ablehnt, bzw. endlos am Rad dreht, bis die Zeit abgelaufen ist. Die CJI dreht aber vorher eh schon am Rad.
3. Deine Freundin polizeilich anmelden und heiraten.
4. Aufenthaltsgenehmigung beantragen
5. Heirat im kubanischen Konsulat registrieren lassen und PRE beantragen(ca. 500 Euro)
Du könntest ihm vielleicht noch in der Hochzeitsnacht zur hand gehen.
Zitat von tom2134 im Beitrag #32Zitat von nero53840 im Beitrag #31
Das sollte ja mittlerweile jedem klar sein,oder ? Der Visumantrag wird ja nur angenommen wenn der Sprachtest ok ist. Wenn das immer noch nicht klar ist, dann
Ja nero, Gute Nacht
Meine Güte. Sie ist doch schon HIER - dann fällt der Sprachtest natürlich weg. Das Problem mit dem nicht vorhandenen Dokumenten und der knappen Zeit rückt dafür in den Vordergrund
Zitat von Luz im Beitrag #34
Meine Güte. Sie ist doch schon HIER - dann fällt der Sprachtest natürlich weg.
Nein, der Sprachtest fällt nicht weg. Der ist zu machen, bevor das FZF- oder Heiratsvisum erteilt wird. Wenn ich Tom richtig verstanden habe ist seine Freundin mit einem Besuchsvisum hier. Sie muss also mit Ablauf des Visums wieder ausreisen, auch wenn sie dann ggf. mit Tom verheiratet ist. Zum hierbleiben braucht sie dann ein FZF-Visum. Im Duktus von Botschaft und Ausländerbehörde heißt das "Nachholen des Visumverfahrens".
Zitat von Luz im Beitrag #34
Meine Güte. Sie ist doch schon HIER - dann fällt der Sprachtest natürlich weg. Das Problem mit dem nicht vorhandenen Dokumenten und der knappen Zeit rückt dafür in den Vordergrund
Sie ist ja wohl mit Besuchsvisum hier und außerdem hat sie nicht die für eine Heirat nötigen Dokumente dabei - also alles super geplant - damit ist wohl auch nicht auszuschließen, dass den Heiratswilligen auch andere Punkte des Prozederes nicht klar sind. Letztlich wird es wohl zunächst nichts mit einer Heirat in Deutschland und sie wird als unverheiratete Touristin nach Kuba zurückreisen. Der Deutschtest bleibt in jedem Fall Thema.
Zitat von juan72 im Beitrag #35Zitat von Luz im Beitrag #34
Meine Güte. Sie ist doch schon HIER - dann fällt der Sprachtest natürlich weg.
Nein, der Sprachtest fällt nicht weg. Der ist zu machen, bevor das FZF- oder Heiratsvisum erteilt wird. Wenn ich Tom richtig verstanden habe ist seine Freundin mit einem Besuchsvisum hier. Sie muss also mit Ablauf des Visums wieder ausreisen, auch wenn sie dann ggf. mit Tom verheiratet ist. Zum hierbleiben braucht sie dann ein FZF-Visum. Im Duktus von Botschaft und Ausländerbehörde heißt das "Nachholen des Visumverfahrens".
Wenn du hier die Genehmigung zur Eheschliessung bekommst brauchst du nicht mehr zurück. Und wenn du nicht zurückmusst brauchst du dann auch keinen Sprachtest mehr zu machen. Integrationskurs natürlich. Natürlich ist es in drei Monaten kaum zu schaffen, sich die Papiere aus Kuba zu besorgen. Ich kenn aber jemanden der das trotzdem so geschafft hat, allerdings war da auch ein RA mit im Spiel.
Das heisst jetzt aber nicht, das ich das empfehlen würde. Auch Dänemark finde ich nur in Ausnahmefällen eine mögliche Variante. Auf keinen Fall dann, wenn man nur zu faul war, sich vorab zu informieren, bzw sich von seiner Schönheit so einwickeln lässt, dass man sie gleich heiraten muss. Immer beliebt Storys wie, "Wenn du mich zurück nach Kuba schickst, darf ich nie wieder ausreisen, weil ich in Kuba ins Gefängnis muss", oder so ähnlich.
Zitat von Luz im Beitrag #37
Wenn du hier die Genehmigung zur Eheschliessung bekommst brauchst du nicht mehr zurück.
Das war gar nicht Toms Frage, denn er schreibt ja im anderen Thread dass seine Freundin wieder zurückfliegt. Aber gut...
Ich rede nicht von der Genehmigung zur Eheschließung, sondern vom erforderlichen Visum zum hierbleiben. Das ist in § 5 Abs. 2 AufenthG geregelt. Das ist hier schön erklärt, Kapitel 2.2.5. auf Seite 13:
Zitat von https://www.drk-wb.de/download-na.php?dokid=15374
2.2.5. Einreise mit erforderlichem Visum, § 5 Abs. 2 AufenthG
§ 5 Abs. 2 AufenthG enthält den ausländerrechtlichen Grundsatz, dass ein Aufenthaltstitel im Inland
nur dann erteilt werden darf, wenn bereits die Einreise nach Deutschland mit einem Visum zu dem
beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt ist. Bei
Einreise mit dem „falschem“ Visum - z.B. Touristenvisum statt Visum zum Familiennachzug - wird die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis allein aus
diesem Grunde abgelehnt und der Ausländer zur
Ausreise aufgefordert, um vom Ausland aus bei
der Deutschen Botschaft einen neuen Visumsantrag zu stellen, diesmal zum „richtigen“ Zweck.
Sicher gibt es auch Ausnahmen, in denen vom Nachholen des Visumverfahrens abgesehen werden kann, wenn das unzumutbar wäre. Das wäre vielleicht der Fall, wenn die Kubanerin Ärztin oder Krankenschwester ist und wahrscheinlich auf Jahre hinaus Kuba nicht mehr verlassen könnte. Oder "andere Umstände" Also sie würde plötzlich und unerwartet schwanger.
Aber das ist in jedem Fall eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Klar kann auch ein Rechtsanwalt diesem Ermessen auch mal auf die Sprünge helfen.
Selbst wenn sie hier bleiben dürfte, heißt das noch nicht, dass sie gleich einen Aufenthaltstitel bekäme, da sie ja noch nicht alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt (Sprachtest). Sie bekommt evtl. nur eine Fiktionsbescheinigung, bis sie den Sprachtest bestanden hat. Das wird gern bei Ausländern gemacht, die visafrei eingereist sind (z.B. Brasilianer) und dann hierbleiben möchten.
Ach ja, der Sprachtest hier ist dann aber keine lockere Plauderei auf deutsch mit einem Konsularbeamten, sondern eine Sprachprüfung A1 mit mündlichem und schriftlichem Teil.
Ist vielleicht ein Missverständnis. Der Besuch meiner Freundin war nicht geplant um zu heiraten, sondern um zu besuchen. Der Entschluss Heirat kam erst hier auf und dann fehlten halt bestimmte Dokumente. Wenn man sich da vorher informiert teilt das Standesamt schon exakt mit wie und was. Und man kann das besorgen.
Ich informiere mich jetzt halt hinterher. Hier. Danke.
Bei einer Heirat in Kuba braucht man aber offensichlich die gleichen Dokumente und die kubanische Botschaft muss dann legalisieren. Der Papierkram bleibt also der gleiche. Nur andersrum.
Ich werde aber trotzdem die Heirat in Kuba vorziehen und hinterher legalisieren - zumal wir auch ein Kind gemeinsam haben, da müssen die Urkunden auch noch für D. legalisiert werden.
Zitat von tom2134 im Beitrag #37
zumal wir auch ein Kind gemeinsam haben, da müssen die Urkunden auch noch für D. legalisiert werden.
Da kommt ja ein völlig neuer Aspekt ins Spiel. In dem Fall wäre auch eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind möglich, auch ohne Heirat. Nur so als Tipp. Sprachtest würde auch wegfallen.
Zitat von panfilo im Beitrag #22
Sorry Tom-Tom,
es ist mir immer wieder schleierhaft, wie manche die Hürde Integration,Leben in D,Sprache,Anerkennung meistern wollen wenn Sie das simpelste die Hochzeit nicht selbstständig für Ihr eigenes Bundesland ergoogln können.
............
Er hat aber schon mehrere Häuser dort "schwarz" gebaut und legalisiert bekommen
Zitat von Español im Beitrag #41Zitat von nico_030 im Beitrag #39
Hi@all!
Was ist mit dem "leichten Weg"?
Heiraten in Dänemark!
jörg
Hatte ich schon vor Tagen vorgschlagen, kleiner Ausflug nach Tondern allerdings sehen die ABH dasgar nicht
gerne.letztendlich wird die AE aber in den meisten Faellenwohl erteilt!!!!
Und darunter haben dann andere zu leiden,
die auch ein Visum haben wollen.
Hi@all!
Zitat
Hatte ich schon vor Tagen vorgschlagen, kleiner Ausflug nach Tondern allerdings sehen die ABH dasgar nicht
gerne.letztendlich wird die AE aber in den meisten Faellenwohl erteilt!!!!
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Und darunter haben dann andere zu leiden,
die auch ein Visum haben wollen.
Wie kommt Ihr darauf?
Hier wird doch nur geltendes Recht genutzt.
Als ich ich damals in Berlin Köpenick das Standesamt
nach einem Heiratstermin fragte, jederzeit möglich.
Nach dem Hinweis das es um eine Binationale Heirat geht,
"Das könnte 6 Monate dauern, wieso heiraten sie nicht in Dänemark?"
Die Prozedur bei der ABH war völlig Problemlos, ich war ja jedesmal dabei!
jörg
Zitat von flicflac im Beitrag #45Zitat von tom2134 im Beitrag #37
Ich werde aber trotzdem die Heirat in Kuba vorziehen und hinterher legalisieren - zumal wir auch ein Kind gemeinsam haben, da müssen die Urkunden auch noch für D. legalisiert werden.
Die entscheidene 180 Grad Drehung habt ihr wohl alle nicht mitbekommen
Doch schon,aber ich glaubenoch nicht dran alles ein bisschen verwirrend
Zitat von flicflac im Beitrag #45Zitat von tom2134 im Beitrag #37
Ich werde aber trotzdem die Heirat in Kuba vorziehen und hinterher legalisieren - zumal wir auch ein Kind gemeinsam haben, da müssen die Urkunden auch noch für D. legalisiert werden.
Die entscheidene 180 Grad Drehung habt ihr wohl alle nicht mitbekommen
Wieder mal eine für das Forum typische und völlig überflüssige Spekulation und Unterstellung.
Außerdem inhaltlich falsch!
Da will einer - statt, wenn es unproblematisch wäre, in Deutschland - jetzt in Kuba heiraten.
Wo ist da eine 180 Grad Drehung?
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