Heirat und Einladungsschreiben

11.11.2008 23:15
avatar  Thomas_Habana ( gelöscht )
#1 Heirat und Einladungsschreiben
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Thomas_Habana ( gelöscht )

Hi, Ich hab den unten aufgeführten Beitrag schon mal in dem Vorstellungs-Thread gepostet.
Locoyuma hat mir vorgeschlagen ich solle meine Freundin regulär einladen und dann in Dänemark heiraten, da "sie bei einem Heiratsvisa mittlerweile auch die Deutschprüfung ablegen muss".
Als Ergänzung zu dem Eingangspost unten: Meine Freundin hat bereits das Visum samt Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (im Visa vermerkt) bekommen. Es fehlt nur noch die Einladung! Meine Mutter hat heute Nachmittag in Bonn angerufen. Dort sagte man ihr meine Freundin bräuchte gar keine Einladung aus Deutschland, da es sich auch nicht um ein Schengenvisum handelt. Ist da was dran? Ist der ganze Spuk vielleicht gar nicht notwendig im Fall einer Heirat?
Wenn jemand etwas dazu weiß wär ich ihm sehr verbunden..

Hier der post:

Hallo zusammen,

Ich möchte mich in diesem Beitrag (wieder) vorstellen, da ich bereits Mitglied war und mein Zugang bzw. Passwort anscheinend nicht mehr gültig ist.
Ich habe auch gleich ein paar für mich sehr wichtige Fragen, möchte aber zunächst meine Situation schildern:
Ich bin dieses Jahr von Mitte Juni bis zum 10.12.08 hier an der Universität von Habana im Rahmen eines universitären Austauschs, und bin nicht das erste Mal in Kuba. Meine langjährige Freundin (Kubanerin) und ich haben uns diesen Sommer entschlossen endlich zu heiraten. Sie war 2007 auch schon mal in Deutschland, ist aber über einen Workshop ihrer Universität eingereist. Wir haben also Mitte des Jahres alles Mögliche eingeleitet, und bis gestern lief alles wunderbar; Ich habe in der deutschen Botschaft angerufen und das Visum wurde bereits ausgestellt. Als Startdatum haben wir den 01.01.09 angegeben. Die Freistellung von irgendeinem Ministerium für die Permiso de Salida (übrigens, das ist die PVE, oder?) hat sie auch schon, meiner Meinung nach fehlt also nur noch das Einladungsschreiben aus Deutschland. Soweit so gut.
Da ich selbst noch bis Mitte Dezember hier bin wollte ich also meine Mutter mit der Einladung über die Aussenstelle in Bonn beauftragen (wir kommen aus Frankfurt) und wie gehabt hier im Forum die nötigen Informationen zusammensuchen. Mit Erschrecken habe ich festgestellt dass es mit den 225 Euro nicht getan ist, nein, mehr Papierkram in Form der eidesstattlichen Erklärung usw. steht an. Diesen Faktor habe ich in der Zeitplanung leider nicht aufgenommen. Im Moment ist ihre Einreise für den 02.01.09 geplant (Flug haben wir noch nicht) und den Heiratstermin liegt auf dem 20.01.09. Die letzte Möglichkeit der Heirat wäre ungefähr der 10.02., da dann die ersten Papiere hier aus Kuba (Ehefähigkeitszeugnis, etc.) wieder ihre Gültigkeit verlieren.
Ich versuche gerade noch meiner Mutter alle Informationen aufzubereiten, und meine Fragen dazu wären:
1. Schaffen wir das mit dem derzeitigen Zeitplan überhaupt noch dass meine Freundin wie geplant Anfang des Jahres ausreist? Das ist im Moment definitiv meine größte Sorge.
2. Der der sie heiratet bin logischerweise ich. Muss ich deswegen auch die einladende Person sein, oder kann meine Mutter für mich einspringen (da ich ja im Moment nicht in Deutschland bin)?
3. Ich bin noch etwas verwirrt bezüglich der Dokumente die man einreichen muss. Auf der Homepage des kubanischen Konsulats gibt es ja bereits ein Einladungsformular. Ist das dann schon die eidesstattliche Erklärung, oder muss ich die gesondert einreichen? Im ersten Fall: Kann ich einfach beide Dokumente ausfüllen, vor einem Notar unterschreiben und dem Landgericht übergeben? Der Inhalt ist doch meiner Meinung nach der selbe.
4. Gebe ich als Grund für die Einladung die Heirat an?
5. Wenn meine Freundin die Ausreise beantragt, muss sie schon einen gebuchten Flug vorweisen?

Ich weiß alle Antworten ließen sich mit Hilfe der zahlreichen Beiträge hier leicht beantworten. Ich scheue sicherlich auch nicht die Recherche hier im Forum, jedoch sind meine Internet-Einheiten hier streng rationiert, ich würde mich deshalb riesig freuen wenn ihr mir kurz mit meinem Problem helfen könntet.
Ich bin auch ehrlich gesagt ziemlich nervös deswegen im Moment. Wir haben alle Papiere gemeinsam beantragt und ich habe deshalb hautnah erlebt wieviel Arbeit das sein kann. Es wäre zu schade wenn alles umsonst wäre.

Ich möchte auch noch mal erwähnen dass ich hier explizit von dem Fall Einladungsschreiben für definitiv geplante Heirat spreche; Ich erwähne das da ich die beiden Begriffe Heirat/Einladung in der Kombination selten hier im Forum gefunden habe, ich jedoch annehme dass mein Fall relativ oft vorkommt.

Beste Grüße aus Vedado
Thomas


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12.11.2008 01:42
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#2 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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( Gast )


Solange Du nicht verheiratet bist, benötigt Deine Verlobte (auch bei einer gemeinsamen Ausreise) die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE = Permiso de viaje al extranjero) und folglich die notarielle Einladung über das kubanische Konsulat in Deutschland und der Consultoria Juridica International in Havanna.

Zu Deinen Fragen:

1. Ja, es ist denkbar, dass die PVE bis Jahresende zu beschaffen ist, wenn keine Komplikationen eintreten und Deine Mutter mitmacht.
2. Auch Deine Mutter kann die Einladerin sein und sollte dies aus Zeitgründen auch übernehmen.
3. Das kubanische Konsulat möchte eine notarielle „Eidestattliche Erklärung“ mit den Angaben der von Dir zitierten Merkblätter (in spanisch und deutsch). Wenn der Notar mitmacht, kann sein Schreiben mit dem Merkblatt inhaltlich völlig identisch sein. Seine Aufgabe beschränkt sich im wesentlichen auf die Bestätigung der Richtigkeit der Unterschrift der/des Einladenden. Allerdings ist die spanische Version von einem vom Landgericht anerkannten Übersetzer zu übersetzen bzw. bei Verwendung des Merkblattes in seiner spanischen Version zu zertifizieren, bevor das Landgericht beide Dokumente beglaubigen wird.
4. Der Grund der Einladung ist für die kubanische Seite belanglos. Insofern war dies hier im Forum auch kein Thema. Mama soll reinschreiben was ihr gerade einfällt. Heiraten wird sie Deine Freundin eh nicht.
5. In den mir bekannten Fällen hat die Inmigration bei der Beantragung der Ausreisegenehmigung nicht nach dem Flugticket gefragt. Viel Spielraum für die Buchung des Tickets bleibt aber nicht, wenn die Ausreise zum Jahresbeginn auch klappen soll.

Vielleicht solltest Du aber noch einmal das Visum Deiner Verlobten genauer ansehen. Insbesondere die Angabe zu der Art des Visums und auch die Eintragungen im Volltext, da diese für den späteren Aufenthalt in Deutschland von Wichtigkeit sind. Irgendwie sind Deine Angaben dazu nicht ganz stimmig.


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12.11.2008 02:21
#3 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

Allerdings ist die spanische Version von einem vom Landgericht anerkannten Übersetzer zu übersetzen bzw. bei Verwendung des Merkblattes in seiner spanischen Version zu zertifizieren, bevor das Landgericht beide Dokumente beglaubigen wird.



Oftmals kennen die Notare auch die amtl. bestellten Übersetzer und übernehmen auch die Lauferei.


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12.11.2008 05:15
avatar  Thomas_Habana ( gelöscht )
#4 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Thomas_Habana ( gelöscht )

Hallo,

Vielen Dank für die raschen Antworten. Ich habe das Visum gerade nicht zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere ist es vom Typ D, besagt (auf deutsch) dass es zur Einreise wegen Eheschließung bestimmt ist, und dass meine Freundin eine Arbeitserlaubnis hat ist auch erwähnt.
Ändert das was bezüglich der Einladung?


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12.11.2008 08:38 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2008 08:39)
avatar  ( Gast )
#5 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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( Gast )
Zitat von Thomas_Habana
..... dass meine Freundin eine Arbeitserlaubnis hat ist auch erwähnt.
Ändert das was bezüglich der Einladung?

Nein, dass hat keine Bedeutung für die kubanische Ausreisegenehmigung. Die Irritation stehen im Zusammenhang mit den erwähnten Hinweisen im Visum Deiner Verlobten und deren Deutschkenntnissen.


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12.11.2008 21:30
avatar  caleton
#6 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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super Mitglied

Allerdings ist die spanische Version von einem vom Landgericht anerkannten Übersetzer zu übersetzen bzw. bei Verwendung des Merkblattes in seiner spanischen Version zu zertifizieren, bevor das Landgericht beide Dokumente beglaubigen wird


Habe gerade 3 Einladeungen abgegeben,ohne Übersetzung und Beglaubigung durchs OLG.,sind in Berlin so durch gegangen.
Bueno,bin dort persöhnlich bekannt und habe beim Entwurf der Einladungen mitgeholfen.War soweit ich informiert bin,
der erste der nach den neuen Bestimmungen eine Einladung getätigt hat.Also bei Interesse könnt Ihr von mir die Vordrucke per
Fax bekommen.


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12.11.2008 21:50
avatar  ( Gast )
#7 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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( Gast )

Zitat von caleton
Also bei Interesse könnt Ihr von mir die Vordrucke per
Fax bekommen.

Habe Dir per PM meine Faxnummer durchgegeben. Wenn Du damit einverstanden bist, stelle ich den Vordruck anschließend hier rein.


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13.11.2008 00:10
avatar  guajira
#8 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Top - Forenliebhaber/in

Sollte die Einladung für das Heiratsvisum tatsächlich notwendig sein (was ich nicht weiss und nicht nachgelesen habe), ist zumindestens Folgendes noch zu beachten:
Der Übersetzer muss bei gleichen Gericht zugelassen sein wie der Notar. Sonst passiert das, was bei mir der Fall war. Mir war das nicht klar und es hatte mir auch niemand gesagt.
So musste ich erst die notarielle Erklärung bei dem einen Gericht beglaubigen lassen, die dann vom Übersetzer mit übersetzt wurde. Alles wurde danach noch einmal bei dem anderen Gericht beglaubigt. Finanziell schmerzt das nicht so (waren 10 EUR), aber es ist u.U. ein Zeitfaktor, wenn das Gericht die Beglaubigung nicht sofort vornimmt, sondern das Dokument ein oder zwei Tage dort verbleiben muss.


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13.11.2008 03:16
avatar  Thomas_Habana ( gelöscht )
#9 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Thomas_Habana ( gelöscht )

Hallo,

Meine Freundin war heute bei der Immigrationsbehörde in Habana/Guanabacoa und dort hatte man ihr tatsächlich bestätigt dass sie keine Einladung braucht. Sie konnte die Ausreisegenehmigung direkt beantragen, und hatte das Visum im Reisepass (blau), 150 Cuc Gebühr, 20 CUC Gebühr für die Verlängerung des Reisepasses, eine Freistellungskarte von irgendeinem Ministerium und Kopien der Heiratsdokumente dabei. Es hieß das ganze dauert ca. 1 Woche, und sie hat die Permiso de Salida im pasaporte eingetragen.
Vamos a ver, ich bin auf jeden Fall mal gespannt ob das wirklich so klappt. Ich trau dem Frieden noch nicht so ganz, das wäre absolut Kuba untypisch :)


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13.11.2008 08:19 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2008 08:21)
avatar  ( Gast )
#10 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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( Gast )
Zitat von Thomas_Habana
Sie konnte die Ausreisegenehmigung direkt beantragen, und hatte das Visum im Reisepass (blau), 150 Cuc Gebühr, 20 CUC Gebühr für die Verlängerung des Reisepasses, eine Freistellungskarte von irgendeinem Ministerium und Kopien der Heiratsdokumente dabei.

Unlogisch wäre es eigentlich nicht, wenn auf die Vorlage der Einladung des künftigen Ehegatten/in verzichtet wird, wenn man dokumentieren kann, dass man auf dem Weg zum Standesamt ist.

Wäre dies so, dann hätte die Inmigracion ein Kompliment für ihr Verständnis verdient. Aber auch die künftige Braut, nachdem sie trotz aller Vorbehalte die Sache in die Hand nahm und losmarschierte.


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13.11.2008 15:05
avatar  Thomas_Habana ( gelöscht )
#11 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Thomas_Habana ( gelöscht )

Werde ich ausrichten, Danke! =)
Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht.


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13.11.2008 17:58
avatar  Luz
#12 RE: Heirat und Einladungsschreiben
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von caleton

Habe gerade 3 Einladeungen abgegeben,ohne Übersetzung und Beglaubigung durchs OLG.,sind in Berlin so durch gegangen.
Bueno,bin dort persöhnlich bekannt und habe beim Entwurf der Einladungen mitgeholfen.War soweit ich informiert bin,
der erste der nach den neuen Bestimmungen eine Einladung getätigt hat.Also bei Interesse könnt Ihr von mir die Vordrucke per
Fax bekommen.


Hab ich schon im Frühjahr bei meiner letzten Einladung gemacht. Einfach den spanischen Text mit in die eidesstattliche Erklärung einfügen und die dann vom Landgericht beglaubigen lassen. Bumms, man spart sich die Übersetzerkosten, die der zweiten Beglaubigung und viel Rennerei.


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