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Hier ein Einladungsschreiben!
21.08.2008 11:31 (zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 11:35)
carajo
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gelöscht
)
#1 Hier ein Einladungsschreiben!
carajo
(
gelöscht
)
Details
Also ich weiß wirklich nicht, warum es niemand wagt,
hier ein Einladungsschreiben reinszustellen.
Das ist doch nichts illegales!
Ich mache hiermit den Anfang!
Da ich es allerdings im Endeffekt nicht eingeschickt habe,
weiß ich nicht, ob es angenommen werden würde.
Der Hacken ist nämlich DER:
Der Notar in München erklärte mir, daß der Inhalt des Schreibens keine Grundlage
für eine "eidesstatliche Erklärung" bilde.
Das wäre der Fall, wenn ich z.B. erklären würde, daß ich meinen Paß verloren hätte,
und jetzt einen neuen wollte.
Im Falle einer "absichtlichen" Lüge, wäre das nämlich ein Betrug,
und daher müßte ich "an Eides Statt" versichern, daß ich ihn verloren hab.
Wenn sich es dann heraustellen sollte, daß das nicht wahr war, dann bin ich dran.
Im vorliegenden Fall aber ist das nur eine Unterschriftsbeglaubigung
und ich muß vor den Augen des Notars unterschreiben.
Er hat auch gesagt,daß die von der kubanischen Botschaft es offenbar nicht genau wüßten.
Zudem habe ich ja auch eine "Verpflichtungserklärung" abgegeben und daran muß ich mich halten.
Daher hatte ich vorgeschlagen, daß wenigstens die Überschrift das angibt (Eidesstattliche Erklärung),
was nicht strafbar ist, denn es geht nur um den Inhalt.
So, und jetzt das Schreiben mit der Bitte, daß jemand, der vielleicht ein "durchgeboxtes" Schreiben hat,
in ähnlicher Form, also ohne Namen, reinstellt, damit wir alle geholfen werden :-)
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, „Mein Name“, geb. am „Datum“ in „Ort“, Familienstand „Status“, „Staatsangehörigkeit“ Staatsangehöriger, wohnhaft in „Wohnort“, vom Beruf „Beruf“, zur Zeit beschäftigt als „ausgeübter Beruf“, daß ich den Herrn „Name des Gastes“, geb. am „Datum“,in „Stadt“, Name der Mutter, „Name“, Name des Vaters, „Name“,
kubanischer Staatsangehöriger, wohnhaft in „Straße“, „Stadt“, von Beruf „Beruf“, zur Zeit beschäftigt als „ausgeübter Beruf“, zum Anlaß des Erlernens der deutschen Sprache und der deutschen Kultur, da er in Kuba mit deutscher Klientel zu tun hat, für 3 Monate einladen möchte.
„Vorname des Gastes“ ist ein guter Freund von mir, den ich sehr schätze.
Ich verpflichte mich, während der gesamten Verweilzeit des Eingeladenen für diesen vollumfänglich und in jeder Hinsicht zu sorgen und für ihn eine Kranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, sowie sämtliche mit dem Aufenthalt, der Rückreise und Rückführung, der Unterkunft, der Verpflegung und dem Visum des Herrn „Name des Gastes“ verbundenen Kosten zu übernehmen.
Ich versichere, daß ich in der Lage bin, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Außerdem versichere ich, ihn nicht ohne Schutz in jeder Hinsicht zu lassen.
München, den "Datum"
hier ein Einladungsschreiben reinszustellen.
Das ist doch nichts illegales!
Ich mache hiermit den Anfang!
Da ich es allerdings im Endeffekt nicht eingeschickt habe,
weiß ich nicht, ob es angenommen werden würde.
Der Hacken ist nämlich DER:
Der Notar in München erklärte mir, daß der Inhalt des Schreibens keine Grundlage
für eine "eidesstatliche Erklärung" bilde.
Das wäre der Fall, wenn ich z.B. erklären würde, daß ich meinen Paß verloren hätte,
und jetzt einen neuen wollte.
Im Falle einer "absichtlichen" Lüge, wäre das nämlich ein Betrug,
und daher müßte ich "an Eides Statt" versichern, daß ich ihn verloren hab.
Wenn sich es dann heraustellen sollte, daß das nicht wahr war, dann bin ich dran.
Im vorliegenden Fall aber ist das nur eine Unterschriftsbeglaubigung
und ich muß vor den Augen des Notars unterschreiben.
Er hat auch gesagt,daß die von der kubanischen Botschaft es offenbar nicht genau wüßten.
Zudem habe ich ja auch eine "Verpflichtungserklärung" abgegeben und daran muß ich mich halten.
Daher hatte ich vorgeschlagen, daß wenigstens die Überschrift das angibt (Eidesstattliche Erklärung),
was nicht strafbar ist, denn es geht nur um den Inhalt.
So, und jetzt das Schreiben mit der Bitte, daß jemand, der vielleicht ein "durchgeboxtes" Schreiben hat,
in ähnlicher Form, also ohne Namen, reinstellt, damit wir alle geholfen werden :-)
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, „Mein Name“, geb. am „Datum“ in „Ort“, Familienstand „Status“, „Staatsangehörigkeit“ Staatsangehöriger, wohnhaft in „Wohnort“, vom Beruf „Beruf“, zur Zeit beschäftigt als „ausgeübter Beruf“, daß ich den Herrn „Name des Gastes“, geb. am „Datum“,in „Stadt“, Name der Mutter, „Name“, Name des Vaters, „Name“,
kubanischer Staatsangehöriger, wohnhaft in „Straße“, „Stadt“, von Beruf „Beruf“, zur Zeit beschäftigt als „ausgeübter Beruf“, zum Anlaß des Erlernens der deutschen Sprache und der deutschen Kultur, da er in Kuba mit deutscher Klientel zu tun hat, für 3 Monate einladen möchte.
„Vorname des Gastes“ ist ein guter Freund von mir, den ich sehr schätze.
Ich verpflichte mich, während der gesamten Verweilzeit des Eingeladenen für diesen vollumfänglich und in jeder Hinsicht zu sorgen und für ihn eine Kranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, sowie sämtliche mit dem Aufenthalt, der Rückreise und Rückführung, der Unterkunft, der Verpflegung und dem Visum des Herrn „Name des Gastes“ verbundenen Kosten zu übernehmen.
Ich versichere, daß ich in der Lage bin, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Außerdem versichere ich, ihn nicht ohne Schutz in jeder Hinsicht zu lassen.
München, den "Datum"
21.08.2008 13:57 (zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 20:25)
(
Gast
)
#2 RE: Hier ein Einladungsschreiben!
carajo
(
gelöscht
)
Details
Zitat von 1970
-----
spanisch wärs interessanter
-----
Hatten wir alles schon im letzten Jahr. Musst Du nur mal suchen.
1970
Spanisch hab ich es auch, aber das Grundproblem, das zumindest ich damit ansprechen wollte,
ist der Inhalt, egal in welcher Sprache.
Und wie ich erwähnte, falls jemand einen angenommenen Text besitzt, kann er ihn ja mal kurz reinstellen.
Nachdem ich einige postings gelesen hatte, hatte ich den Eindruck:
Oh, nein! Um Gottes Willen!, so einen Text kann man hier nicht veröffentlichen, hochheikles Thema und so...:-).
Und ich bezweifle, daß sowas vom letzten Jahr noch auffindbar wäre, so mir-nichts, dir-nichts.
(
Gast
)
Details
Zitat von carajo
Und ich bezweifle, daß sowas vom letzten Jahr noch auffindbar wäre, so mir-nichts, dir-nichts.
Oh doch, wenn man den richtigen Suchbegriff eingibt und dies ist in diesem Fall mit dem Begriff "Eidesstattliche Erklärung" gar nicht so schwer. Hier also der Link zu den hier eingestellten Texten sowohl in deutsch als auch in der spanischen Übersetzung, die im Nachbarforum noch besser wiedergegeben sind.
Und auch eine der Kommentierungen zum Inhalt der Erklärung, der sich nach dem Merkblatt und der Vorgaben auf deren Internetseite richten soll. Andere Vorgaben, wie beispielsweise ein ihnen genehmes Muster hat das kubanische Konsulat nicht.
Also, ich habe einfach das Einladungsformular von der kubanischen Botschaftseite ausgedruckt und ausgefüllt. Danach beim Notar unterschrieben, danach zum Landgericht um die Unterschrift des Notars zu beglaubigen, danach zu einem vom Landgericht zugelassenen Übersetzer, danach wieder zum Landgericht um die Unterschrift des Übersetzers zu beglaubigen. Und DANN zur Botschaft. Wurde alles akzeptiert.
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9840
21.08.2008 21:06 (zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 21:06)
(
Gast
)
#8 RE: Hier ein Einladungsschreiben!
(
Gast
)
Details
Hast Du noch die spanische Übersetzung des Einladungsformulars?
21.08.2008 21:51 (zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 21:52)
(
Gast
)
#9 RE: Hier ein Einladungsschreiben!
(
Gast
)
Details
Zitat von Esperanto2
die spanische Übersetzung Einladungsformulars
Hier ist ja die amtliche, hochoffizielle Übersetzung des Einladungsschreibens des kubanischen Konsulats.
Wozu also ein notarielles Dokument? Wozu ein vom Landgericht anerkannter Übersetzer?
carajo
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von Esperanto2
die spanische Übersetzung Einladungsformulars
Hier ist ja die amtliche, hochoffizielle Übersetzung des Einladungsschreibens des kubanischen Konsulats.
Wozu also ein notarielles Dokument? Wozu ein vom Landgericht anerkannter Übersetzer?
Ja, ich denke, die Arbeit des Notars besteht nur darin, deine Unterschrift zu beglaubigen.
Der Inhalt ist ihn egal, im Gegensatz zur Botschaft:-)
(
Gast
)
Details
Zitat von carajo
Ja, ich denke, die Arbeit des Notars besteht nur darin, deine Unterschrift zu beglaubigen.
Der Inhalt ist ihn egal, im Gegensatz zur Botschaft:-)
Wenn es nur um die Beglaubigung der Unterschrift geht, dann braucht man doch kein Landgericht.
Und was den Inhalt anbelangt, so muss dieser allen Beteiligten egal sein. Oder glaubt jemand der Beteiligten tatsächlich, es wäre möglich für einen volljährigen Besucher, der halbwegs bei Verstand ist, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen, geschweige eine Sozialversicherung abzuschließen, wie dies im Einladungsformular des kubanischen Konsulats verlangt wird?
carajo
(
gelöscht
)
Details
Zitat von Esperanto2Zitat von carajo
Ja, ich denke, die Arbeit des Notars besteht nur darin, deine Unterschrift zu beglaubigen.
Der Inhalt ist ihn egal, im Gegensatz zur Botschaft:-)
Wenn es nur um die Beglaubigung der Unterschrift geht, dann braucht man doch kein Landgericht.
Und was den Inhalt anbelangt, so muss dieser allen Beteiligten egal sein. Oder glaubt jemand der Beteiligten tatsächlich, es wäre möglich für einen volljährigen Besucher, der halbwegs bei Verstand ist, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen, geschweige eine Sozialversicherung abzuschließen, wie dies im Einladungsformular des kubanischen Konsulats verlangt wird?
Das Landgericht wird benötigt, um die Legalität des Notars und der Übersetzerin zu bestätigen.
Wundert mich nur, daß das Oberlandesgericht nicht das Landgericht bestätigen muß usw. :-).
Und mit der Unsinnigkeit des Inhalts hast du wohl Recht, aber der cub. Botschaft ist der trotzdem nicht egal.
Aber, angenommen, ich würde die Einladung in spanisch schreiben. Würde es dann auch funktionieren?
Dann könnte ich mir doch den Übersetzer sparen.
Oder sagt man dann doch, der Notar muß den Inhalt wenigsten verstehen können, um den Preis festzulegen?
In Antwort auf:
Also, ich habe einfach das Einladungsformular von der kubanischen Botschaftseite ausgedruckt und ausgefüllt. Danach beim Notar unterschrieben, danach zum Landgericht um die Unterschrift des Notars zu beglaubigen, danach zu einem vom Landgericht zugelassenen Übersetzer, danach wieder zum Landgericht um die Unterschrift des Übersetzers zu beglaubigen. Und DANN zur Botschaft. Wurde alles akzeptiert.
Was kostet denn die geamte Prozedur der eidesstattlichen Geschichte inkl. Übersetzung und Beglaubing und tralala eigentlich ?
Zitat von chuloIn Antwort auf:
Also, ich habe einfach das Einladungsformular von der kubanischen Botschaftseite ausgedruckt und ausgefüllt. Danach beim Notar unterschrieben, danach zum Landgericht um die Unterschrift des Notars zu beglaubigen, danach zu einem vom Landgericht zugelassenen Übersetzer, danach wieder zum Landgericht um die Unterschrift des Übersetzers zu beglaubigen. Und DANN zur Botschaft. Wurde alles akzeptiert.
Was kostet denn die geamte Prozedur der eidesstattlichen Geschichte inkl. Übersetzung und Beglaubing und tralala eigentlich ?
24 Euro
Zitat von Esperanto2Zitat von carajo
Ja, ich denke, die Arbeit des Notars besteht nur darin, deine Unterschrift zu beglaubigen.
Der Inhalt ist ihn egal, im Gegensatz zur Botschaft:-)
Wenn es nur um die Beglaubigung der Unterschrift geht, dann braucht man doch kein Landgericht.
Und was den Inhalt anbelangt, so muss dieser allen Beteiligten egal sein. Oder glaubt jemand der Beteiligten tatsächlich, es wäre möglich für einen volljährigen Besucher, der halbwegs bei Verstand ist, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen, geschweige eine Sozialversicherung abzuschließen, wie dies im Einladungsformular des kubanischen Konsulats verlangt wird?
du verpflichtest dich ja auch vor der deutschen Gerichtsbarkeit. Die eidesstattliche Versicherung die du hier abschliessen musst bevor du die Einladung aussprechen kannst hat nur indirekt was mit Cuba zu tun.
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