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PRE abgelehnt
Liebe Forumsmitglieder, ich brauche heute euren Rat.
Mein Mann lebt seit 4 Monaten mit mir in Berlin, er ist mit einer PVE eingereist. Natürlich haben wir sofort bei der kubanischen Botschaft die PRE beantragt; heute haben wir aber erfahren, dass der Antrag abgelehnt worden ist.
Ich bin einigermassen baff, weil ich damit überhaupt nicht gerechnet habe! Mein Mann glaubt, die Ablehnung wäre deshalb erfolgt, weil seine Mutter eine "Eigentums"wohnung besitzt, d.h. die Wohnung wurde ihr vom Staat überlassen, weil sie an einer Militärschule unterrichtet, sie hat die Wohnung aber inzwischen bezahlt. Im Falle ihres Ablebens würde er die Wohnung bekommen, sofern er eine PRE hat; ist er jedoch nur im Besitz der PVE hat er darauf kein Anrecht.
Was auch immer die Gründe für die Ablehnung sind, die Frage ist: Was können wir machen? Können wir Widerspruch einlegen? (Kann ich mir zwar bei Kuba nicht vorstellen - aber man weiss ja nie :-)
Ich habe schon gehört, dass er mit einer PVE nur 11 Monate hierbleiben darf. Was passiert eigentlich, wenn er nach dieser Zeit nicht nach Kuba fährt?
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
Zitat von calangita im Beitrag #1
.. Im Falle ihres Ablebens würde er die Wohnung bekommen,
sofern er eine PRE hat; ist er jedoch nur im Besitz der PVE hat er darauf kein Anrecht....
Hier hast Du Dich bestimmt versehen, es ist genau umgekehrt. Mit PRE
bekommt er die Wohnung nicht!
Haben sie den Ablehnungsgrund nicht erzählt?
Den Rest wissen bestimmt die anderen...
falko
Zitat von falko1602 im Beitrag #2Zitat von calangita im Beitrag #1
.. Im Falle ihres Ablebens würde er die Wohnung bekommen,
sofern er eine PRE hat; ist er jedoch nur im Besitz der PVE hat er darauf kein Anrecht....
Hier hast Du Dich bestimmt versehen, es ist genau umgekehrt. Mit PRE
bekommt er die Wohnung nicht!
Haben sie den Ablehnungsgrund nicht erzählt?
Den Rest wissen bestimmt die anderen...
falko
Quark. Nur mit PRE tritt das Gesetz 989 aus dem Jahr 1961 nicht in Kraft, das die Enteignung von Eigentum nach einer Auswanderung regelt. Mit der PRE behältst du dein Eigentum, auch wenn du dich nach 30 Jahren dazu entschliesst wieder in Kuba wohnen zu wollen.
Die Begründung deines Mannes ist, na sagen wir mal, 'Merkwürdig'. Meistens hat die Ablehnung was mit dem Militär oder dem Vorstrafenregister zu tun.
Zitat von Luz im Beitrag #3
Quark. Nur mit PRE tritt das Gesetz 989 aus dem Jahr 1961 nicht in Kraft, das die Enteignung von Eigentum nach einer Auswanderung regelt. Mit der PRE behältst du dein Eigentum, auch wenn du dich nach 30 Jahren dazu entschliesst wieder in Kuba wohnen zu wollen.
Die Begründung deines Mannes ist, na sagen wir mal, 'Merkwürdig'. Meistens hat die Ablehnung was mit dem Militär oder dem Vorstrafenregister zu tun.
Mann, Luz. Lesen können erleichtert das Leben. Es geht nicht um Enteignung sondern ums Vererben
und wenn Du PRE hast, kriegst Du die Wohnung halt nicht y ya
falko
Zitat
das Gesetz 989 aus dem Jahr 1961 nicht in Kraft, das die Enteignung von Eigentum nach einer Auswanderung regelt.
Du meinst Flucht!
Ungesetzliches Verlassen des Territoriums der ...
Kommt mir irgendwie bekannt vor
+++++++++++++++++++++++++
Nachtrag: Extra für Glasermeister einen größeren Abstand gemacht, da er nicht versteht, daß ab @ FALKO der Text für ihn war und vorher für Lutz
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
.
@ Falko, du hast aus der Deutschen (Nachkriegs-) Geschichte nichts gelernt.
Warst zu weit weg.
Zitat von jan im Beitrag #6Zitat
das Gesetz 989 aus dem Jahr 1961 nicht in Kraft, das die Enteignung von Eigentum nach einer Auswanderung regelt.
Du meinst Flucht!
Ungesetzliches Verlassen des Territoriums der ...
Kommt mir irgendwie bekannt vor
.
@ Falko, du hast aus der Deutschen (Nachkriegs-) Geschichte nichts gelernt.
Warst zu weit weg.
Was hab ich denn jetzt damit zu tun. War auf Deinem Eisbecher schon alk drauf
falko
@ Falko
Du solltest schon mal ein bisschen MITDENKEN.
So wie einem Gespräch unter 3 Leuten.
Leider kann ich dich nicht ansehen, wenn ich zu DIR spreche, aber @ Falko bedeutet ja etwas.
Zitat von jan im Beitrag #9
@ Falko
Du solltest schon mal ein bisschen MITDENKEN.
So wie einem Gespräch unter 3 Leuten.
Leider kann ich dich nicht ansehen, wenn ich zu DIR spreche, aber @ Falko bedeutet ja etwas.
Danke, das Du mir so viel Grips zutraust!
Jetzt ist es auch bis zur Mosel gekommen ( hoffentlich raffst du das jetzt)
falko
Zitat von falko1602 im Beitrag #2
Hier hast Du Dich bestimmt versehen, es ist genau umgekehrt. Mit PRE
bekommt er die Wohnung nicht!
Doch, mit PRE könnte er die Wohnung erben.
Zitat von http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...Consulares.aspx
¿Cuáles son las facilidades que ofrece el Permiso de Residencia en el Exterior a los ciudadanos cubanos que poseen este permiso?
Las facilidades que ofrece este permiso son:
• Visitar nuestro país cuando lo desee sin que tenga que mediar autorización alguna.
• En cada viaje que realice a Cuba podrá permanecer por un período de 3 meses sin necesidad de realizar trámite alguno y en caso de necesidad podrá prorrogar su estancia 3 veces hasta 12 meses como máximo, lo cual realizará ante las Autoridades Migratorias correspondientes.
• A los familiares extranjeros que lo acompañen en su viaje se les otorga en la oficina consular una visa A-2 por 90 días, debiendo personarse en las oficinas de inmigración correspondientes al domicilio donde va a permenecer, al día siguiente de su arribo al territorio nacional, con el objetivo de registrar su estancia y en caso de necesidad podrá prorrogar su estancia en el país, previa solicitud a las Autoridades Migratorias correspondientes.
• Tienen derecho a mantener sus propiedades en Cuba, no se les aplica la ley 989 del año 1961.
• Tienen derecho a heredar bienes de sus familiares cercanos.
Zitat von calangita im Beitrag #1Aus deutscher Sicht darf er, da er Dein Mann ist, hier bleiben. Aus kubanischer Sicht erlischt nach 11 Monaten die PVE (mit ganzen wenigen Ausnahmen in Sonderfällen). Nach Ablauf der 11 Monate hält er sich (aus kubanischer Sicht!) illegal im Ausland auf. Dann bekommt er den Status "Emigrante" und kann einen Aufkleber in seinen Pass bekommen (Habilitación), der ihm erlaubt, sich bis zu einer Dauer von maximal zwei Monaten am Stück in Kuba aufzuhalten. Wieder in Kuba leben geht dann nicht so einfach.
Ich habe schon gehört, dass er mit einer PVE nur 11 Monate hierbleiben darf. Was passiert eigentlich, wenn er nach dieser Zeit nicht nach Kuba fährt?
Ohne PRE gibt es im Wesentlichen zwei Alternativen:
- nach jeweils 11 Monaten nach Kuba zurückreisen und die PVE erneut beantragen; eventuell weiter versuchen, die PRE zu erhalten
- sich mit dem Status Emigrante abfinden (kommt nur in Frage, wenn Dein Mann ganz ganz sicher nie wieder in Kuba leben möchte)
Zitat von falko1602 im Beitrag #5
Mann, Luz. Lesen können erleichtert das Leben. Es geht nicht um Enteignung sondern ums Vererben
und wenn Du PRE hast, kriegst Du die Wohnung halt nicht y ya
falko
Doch, mit PRE kann er die Wohnung erben. Das ist ja einer der Vorteile des PRE gegenüber dem Status emigrante.
Kann man auf etwas verzichten, was einem noch gar nicht gehört?
In Deutschland nicht.
"Ich schlage das Erbe aus!
Weil ich nicht die Schulden erben will."
Geht in D. erst nach Erkalten des Erblassers.
(Er-blassers )
.
Zitat von calangita im Beitrag #15
Danke für Eure Antworten. Könnte er eigentlich auf die Wohnung verzichten um die PRE zu bekommen? Habt ihr schon mal von so etwas gehört?
Warum willst du bzw. dein Mann denn auf das Haus verzichten wenn die Ablehnung des PRE nichts mit dem Haus zu tun hat? Unlogisch.
Calangita,
die beste, einfachste und günstigste Variante: den offiziellen Emigrantenstatus beantragen. Falls der auch abgelehnt wird, mit dem Cubo ein ernstes Gespräch suchen.......!
Keine Sorge, dass wird schon klappen und dann nach zwei Jahren wieder die PRE beantragen. Ich kenne viele, denen die PRE einmalig abgelehnt wurde. Es gab keine Begründungen und wenn, waren sie fürn A......!
salu
Zitat von Rafael im Beitrag #18Emigrante klappt bestimmt. Aber als Emigrante ohne PVE die PRE beantragen?! Geht das überhaupt? Ich halte das für einen gefährlichen Ratschlag. Meine Frau hätte nie freiwillig die Möglichkeit aufgegeben, wieder in ihrer Heimat zu leben; und das kann ich sehr gut verstehen.
die beste, einfachste und günstigste Variante: den offiziellen Emigrantenstatus beantragen. [...] Keine Sorge, dass wird schon klappen und dann nach zwei Jahren wieder die PRE beantragen.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #19Zitat von Rafael im Beitrag #18Emigrante klappt bestimmt. Aber als Emigrante ohne PVE die PRE beantragen?! Geht das überhaupt? Ich halte das für einen gefährlichen Ratschlag. Meine Frau hätte nie freiwillig die Möglichkeit aufgegeben, wieder in ihrer Heimat zu leben; und das kann ich sehr gut verstehen.
die beste, einfachste und günstigste Variante: den offiziellen Emigrantenstatus beantragen. [...] Keine Sorge, dass wird schon klappen und dann nach zwei Jahren wieder die PRE beantragen.
Den Emigrantenstatus kann man eigentlich nicht beantragen, sondern den hat man automatisch wenn man länger als 11 Monate im Ausland bleibt und während dieser Zeit keine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt beantragt bzw bewilligt bekommen hat. Man kann auch in Kuba schon die 'Permiso de Emigracion' beantragen, aber nur dann, wenn wegen fehlender Voraussetzungen keine andere Permiso für die Ausreise in Frage kommt; Zwei Monate nach Ablauf der PVE kann man ins Konsulat gehen und die 'Habilitacion' des Reisepasses beantragen. Die 'Habilitacion' manifestiert den Status 'Emigrante' eines Kubaners in seinem Reisepass. Voraussetzung, um die Habilitacion beantragen zu können ist, dass man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat.
Hier im Forum werden dir jetzt einige sagen, dass vielen Kubanern die Habilitacion verweigert wird, sie demzufolge nicht nach Kuba reisen dürfen. Das stimmt aber nicht; und auf keinen Fall dann, wenn jemand zuvor mit einer PVE aus Kuba ausgereist ist.
Nach zwei Jahren kann dein Mann dann erneut die PRE beantragen.
Zitat von Luz im Beitrag #20Hat das schon mal jemand hier behauptet?
Hier im Forum werden dir jetzt einige sagen, dass vielen Kubanern die Habilitacion verweigert wird, sie demzufolge nicht nach Kuba reisen dürfen.
Zitat von Luz im Beitrag #20Kennst Du einen Kubaner, der als Emigrante die PRE beantragt und bekommen hat?
Nach zwei Jahren kann dein Mann dann erneut die PRE beantragen.
Um eine realistische Einstellung darüber zu bekommen müßten man doch konkret wissen, wie viele Kubaner/innen in den letzten Jahren als Exilante die PRE beantragt haben und wie viele davon genehmigt und wie viele abgelehnt wurden. Mir wäre das auch zu heikel. Zwei Freunden von mir. Er in Florida, sie in Puerto Rico versuchen nun seit 9 Jahren die PRE ohne PVE zu bekommen. Wurde bisher bei Beiden abgelehnt.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #23Zitat von Rafael im Beitrag #22Verstehe ich das richtig: Du kennst sechs Fälle, in denen Kubanerinnen die PVE im Ausland haben ablaufen lassen, dann als Emigrante die PRE beantragt und bekommen haben?
neben meiner Frau noch fünf Cubitas........
So natürlich nicht. Nur dann, wenn auch die Voraussetzungen zur Beantragung der PRE stimmen. Und die sind nun mal sehr limitiert, als da wären 'Ehe mit einem ausländischen Staatsbürger' und nada más.
Aber wenn einem das PRE abgelehnt wird, obwohl man mit einem Ausländer verheiratet ist und man es rechtzeitig beantragt hat, dann kann man es zwei Jahre später erneut versuchen, es zu beantragen, vorausgesetzt natürlich, man ist immer noch mit dem Ausländer verheiratet.
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