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Diskussion Sprachvisum
Liebe Cubaexperten,
ich würde diesen Thread gerne eröffnen, der Übersicht halber.
Ach ja, und ich finde diesen Thread von Clara zum Thema "Besuchsvisum" und den Extra-Thread mit Diskussion dazu wirklich großartig.
Der Systematik halber hier eine kleine Erweiterung zum Thema Besuchsvisum mit dem Zweck, die dt. Sprache zu erlernen, sogannntes Sprachvisum.
Zusätzlich zu den von Clara im Thema Besuchsvisum bereits formulierten Anforderungen der dt. Botschaft in Havanna wird dazu zusätzlich benötigt:
a) Bescheingung über einen gebuchten Sprachkurs in D-land über mind. 20 Wochenstunden für den/die Eingeladene(n) (wobei Sprachunterricht in 45min Einheiten gerechnet wird, also 20 mal 45min Sprachunterricht pro Woche).
b) Lebenslauf des Eingeladenen mit seinem üblichen Lebenslauf (auf Spanisch) und zusätzlich einer Begründung, warum er nun ausgerechnet Deutsch lernen möchte. Am erfolgsversprechenden sind hierbei Bergründungen, die ihm/sie in Cuba beruflich weiterbringen.Denn - ohne erkennbare Rückreisebereitschaft nach Cuba werden Visa nicht erteilt. Auch die zu erwerbenden Sprachkenntnisse sollten deshalb vielleicht mit einer beruflichen Zukunft auf Cuba begründet werden?! (Offen für KOmmentare)
Sprachvisum wird meines Wissens wie Besuchervisum behandelt, d.h. zunächst 90 Tage Aufenthaltserlaubnis in D-land. Danach ist es jedoch verlängerbar, und das von D-land aus - bis maximal wann? Eventuell 11 Monate, weil dann juristisch sowas wie Asylantrag möglich wäre in D-land?
Fragen:
1) Der Sprachkurs muss spätestens wann angetreten werden nach Einreise in D-land (letzte Info, aber nicht offiziell, die ich erhielt war 2 Wochen nach Einreise in D-land - stimmt das so?)
2) Bis wann sollte der Sprachkurs vor Ausreise gebucht sein. also ich meine, falls 3 Monatsvisum zunächst, muss der/die Eingeladene denn bis zum letzten Tag einen Nachweis über gebuchten Sprachkurs erbringen oder gibt es da auch so Kulanzzeiten wie unter 1), d.h. 1 oder 2 Woche vor Ausreise reicht???
Infos und Erfahrungswerte wären hier Gold wert, freue mich über Antworten
Berenice
Ich habe das ganze Procedere 2009 für meine jetzige Frau durchgezogen. Sie musste bei der Botschaft keinen Lebenslauf etc. vorlegen. Nur erklären warum sie deutsch lernen möchte. Da reichte völlig aus darzulegen das sie die deutsche Sprache und Kultur kennen lernen möchte, weil sie einen deutschen Freund hat.
Es reicht bei Antragstellung eine bezahlte Rechung für die ersten drei Monate vorzulegen, für den Rest reicht eine Reservierung aus. Falls abgelehnt wird ist nur die Bearbeitungsgebühr fällig . Das sollte man vorher veinbaren. Das ist meist kein Problem. Das Visum wird von der zustandigen ABH in Deutschland genehmigt nach Stellungnahme der Botschaft. In Deutschland wird dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt bis max 1 Jahr. Bei uns hatte sie 4 Wochen Karenzeit bis zum Schulbeginn.
Zitat von nero53840 im Beitrag #2
Ich habe das ganze Procedere 2009 für meine jetzige Frau durchgezogen. Sie musste bei der Botschaft keinen Lebenslauf etc. vorlegen. Nur erklären warum sie deutsch lernen möchte. Da reichte völlig aus darzulegen das sie die deutsche Sprache und Kultur kennen lernen möchte, weil sie einen deutschen Freund hat.
Es reicht bei Antragstellung eine bezahlte Rechung für die ersten drei Monate vorzulegen, für den Rest reicht eine Reservierung aus. Falls abgelehnt wird ist nur die Bearbeitungsgebühr fällig . Das sollte man vorher veinbaren. Das ist meist kein Problem. Das Visum wird von der zustandigen ABH in Deutschland genehmigt nach Stellungnahme der Botschaft. In Deutschland wird dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt bis max 1 Jahr. Bei uns hatte sie 4 Wochen Karenzeit bis zum Schulbeginn.
Herzlich Glückwunscht . Dieses Visum enspricht einen Lotogewinn . Du bist der erste der ohne das die Person Deutsch studiert und nicht glühender Funktionär ist ein derartiges Visum erhalten hat. Kurz es ist de Fakto nicht möglich so ein Visum zu erhalten . Auch ein Au Pair Visum ist blanke Ilusion.
@Montishe: Das sehe ich ein wenig anders. Ich kenne alleine aus meinem Umfeld zwei Fälle der letzten drei Jahre wo es überhaupt kein Problem war ein Au-Pair-Visum zu erhalten. Das Au-Pair darf nur nicht älter als 25 Jahre sein und natürlich muß die einladende Familie auch Kinder in der Familie haben.
Und, wenn ich mich richtig erinnere, gibt es doch hier im Forum einige, die ihre Partner und Partnerinnen schon erfolgreich mit Sprachvisum nach Deutschland geholt haben. Allerdings glaube ich nicht, daß man so einfach ein Sprachvisum erhält wenn man nur sagt, daß man einen deutschen Freund hat und deshalb Deutsch lernen möchte.
Ob du glaubst oder nicht, es stimmt aber. Einen anderen Grund hätten sie sowieso nicht akzeptiert bei der Botschaft. Habe ich in einem anderen Beitrag ausführlich diskutiert .
Ein Jahr später war sie dann als Aupair ein Jahr da. Das hatt auch ohne Probleme geklappt, wobei deutsch min. A1 Vorraussetzung unter anderem ist.
Ich habe allerdings auch mit größeren Schwierigkeiten gerechnet. Wir haben damals allerdings sofort ein Sprachvisum beantragt, nicht vorher erst ein Besuchsvisum.
Ich hasse es einen Bückling vor diesen deutschen Beamten zu machen. Nach gut will geht der Daumen hoch oder runter. wenn du einen guten Deutschen einen Job gibst macht er was draus. Über die Arbeit der Deutschen Botschaft erspare ich mir jeden Kommentar es würde in Fäkalsprache ausarten.
Keine Ahnung was dir da bisher passiert ist. Meine Erfahrung mit der deutschen Botschaft waren bisher immer gut und auf Mails wurde immer prompt und freundlich geantwortet. Und auch mein Mann fand die Leute auf der Botschaft sehr freundlich und zuvorkommend. Auch hatte ich noch nie das Gefühl einen Bückling machen zu müssen.
@nero: Die beiden Au-Pair-Mädels konnten natürlich Deutsch auf A1-Basis. Die haben längere Zeit Deutschunterricht genommen und fleissig gelernt. Eine ist aktuell noch hier und fliegt im Oktober zurück. Eine Dritte bereitet sich gerade vor und wird vermutlich die Nachfolge des Mädels antreten die zurück fliegt. Und ich habe keinerlei Bedenken, daß sie das Visum ohne Probleme bekommen wird.
Das ist ja wohl kein Problem wenn Eure Leute in Havanna wohnen. Aber fahr du mal 350 Hin und zu Rueck um Dir ein Nein von der Botschaft zu holen. Mit Telefon oder Email geht da nichts. Gruende fuer Ablehnung sind recht Einfach. Pauschal fehlende Rueckreisebereidschaft. Paßt immer. Auf Nachfrage warum . Mein Vorgesetzter hat entschieden. Alles klar verarschen kann ich mich selbst. Da Lob ich mir Belgien. Es dauert zwar aber es funzt.
#12 RE: Diskussion Sprachvisum
Zitat von Montishe im Beitrag #3Ich gehöre zu denen, bei denen es im ersten Anlauf und ohne Probleme geklappt hat, ohne dass meine damalige (2007) Freundin und heutige Frau Deutsch studiert hätte -- von "glühender Funktionär" mal ganz zu schweigen! Es handelte sich um ein Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs von mehr als drei Monaten.
Du bist der erste der ohne das die Person Deutsch studiert und nicht glühender Funktionär ist ein derartiges Visum erhalten hat. Kurz es ist de Fakto nicht möglich so ein Visum zu erhalten .Zitat von Trieli im Beitrag #4
wenn ich mich richtig erinnere, gibt es doch hier im Forum einige, die ihre Partner und Partnerinnen schon erfolgreich mit Sprachvisum nach Deutschland geholt haben.
@Berenice: Das Sprachvisum wird nur wie ein Besuchervisum behandelt, solange der Aufenthalt maximal drei Monaten betragen soll. Das daraufhin ausgestellte Schengen-Visum ist nicht verlängerbar. Für einen längeren Aufenthalt ist gleich ein nationales Visum zu beantragen, bevor nach der Ankunft am Aufenthaltsort in Deutschland von der dortigen Ausländerbehörde eine (z.B. für ein Studium) verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Die Unterscheidung nach der Drei-Monats-Frist wird auch auf der Botschafts-Webseite verdeutlicht: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html und http://www.auswaertiges-amt.de/sid_22D54...ungen_node.html
Zitat von Montishe im Beitrag #9
Das ist ja wohl kein Problem wenn Eure Leute in Havanna wohnen. Aber fahr du mal 350 Hin und zu Rueck um Dir ein Nein von der Botschaft zu holen. Mit Telefon oder Email geht da nichts. Gruende fuer Ablehnung sind recht Einfach. Pauschal fehlende Rueckreisebereidschaft. Paßt immer. Auf Nachfrage warum . Mein Vorgesetzter hat entschieden. Alles klar verarschen kann ich mich selbst. Da Lob ich mir Belgien. Es dauert zwar aber es funzt.
Meine Leute wohnen in Holguin. Das Problem lag bei uns momentan eher auf der kubanischen Seite. 4 Monate bevor wir die Papiere vom Minrex zurück hatten, obwohl uns max. 45 Tage von der CJ garantiert wurden. Und exakte 12 Monate Wartezeit auf die Papiere von Gaviota. Ich bin am 21.06. aus Kuba zurück. Habe dann sofort alles in die Wege geleitet und wir hatten am 18.7. unser Interview und seit dem 24.7. ist mein Mann im Besitz seines Visums. Auf unser Argument ob er in Havanna warten könnte weil die Reise von Holguin nach Havanna ja nicht immer so einfach und auch nicht preiswert ist, wurde sofort hier bei der ABH wie auch in Havanna eingegangen. Nun geht es nur noch um die PRE.
Und ich hatte bei den Au-Pairs wie auch bei meiner Ex-Schwägerin niemals ein Problem ein Visum zu bekommen.
Sorry das ich das sagen muß: Aber oft trifft der Spruch wohl zu: Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es auch heraus!
Ich habe niemals rumgeschleimt oder gebuckelt. Meine Erfahrung ist einfach, daß wenn man den Mitarbeitern des ABH und der Botschaft vernünftig und freundlich begegnet, dann hat man auch keine Probleme und stößt nur auf Verständnis und keinerlei Arroganz!
Zitat von HayCojones im Beitrag #12
@Berenice: Das Sprachvisum wird nur wie ein Besuchervisum behandelt, solange der Aufenthalt maximal drei Monaten betragen soll. Das daraufhin ausgestellte Schengen-Visum ist nicht verlängerbar. Für einen längeren Aufenthalt ist gleich ein nationales Visum zu beantragen, bevor nach der Ankunft am Aufenthaltsort in Deutschland von der dortigen Ausländerbehörde eine (z.B. für ein Studium) verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Die Unterscheidung nach der Drei-Monats-Frist wird auch auf der Botschafts-Webseite verdeutlicht: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Der Unterschied besteht lediglich darin, daß man bei mehr als drei Monaten zwei Antragsformulare und zwei Paßbilder bei Antragsstellung abgeben muß. Der Rest bleibt sich gleich. In beiden Fällen beantragt man ein Sprachvisum. Und die Botschaft stellt generell ja keine Aufenthaltstitel aus, sondern immer nur Visa für max. 90 Tage. Der Rest läuft dann hier über das ABH.
#15 RE: Diskussion Sprachvisum
Zitat von Trieli im Beitrag #14Bist du dir da ganz sicher? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der per Schengen-Visum (das für kurzfristige Aufenthalte ausgestellt wird) begonnene Aufenthalt für einen Sprachkurs eben gerade nicht verlängerbar ist. Im Übrigen sind es zwei verschiedene Behörden, die über die Visa für kurze oder längere Aufenthalte entscheiden: Die Botschaft im einen, die Ausländerbehörde im anderen Fall.
Der Unterschied besteht lediglich darin, daß man bei mehr als drei Monaten zwei Antragsformulare und zwei Paßbilder bei Antragsstellung abgeben muß. Der Rest bleibt sich gleich.
Zitat von Montishe im Beitrag #3
Herzlich Glückwunscht . Dieses Visum enspricht einen Lotogewinn . Du bist der erste der ohne das die Person Deutsch studiert und nicht glühender Funktionär ist ein derartiges Visum erhalten hat. Kurz es ist de Fakto nicht möglich so ein Visum zu erhalten . Auch ein Au Pair Visum ist blanke Ilusion.
Das ist doch völliger Quatsch, auch wir haben so ein Visum bekommen. Zudem kennen wir auch weitere, die dieses Visum ebenfalls bekommen haben.
Zitat von Montishe im Beitrag #9
Aber fahr du mal 350 Hin und zu Rueck um Dir ein Nein von der Botschaft zu holen.
350 km - meine Gutste darf jedes Mal aus Gtmo anreisen.
OK - nicht das sie viel anderes zu tun hätte ( für ´nen Visumantrag laß ich mir das ja auch gern gefallen ).
Aber was es soll, das man sich nach dem Besuch in Dtl. bei der deutschen Botschaft zurückmelden muß wird mir ein Rätsel bleiben ( Ablauf der Aktion: mit dem Astro mal schnell über 1000 km nach Havanna - rein in die Botschaft - Frage:"hat es Ihnen in Dtl. gefallen" - Antwort:"Ja" - raus aus der Botschaft - schnell zum Bahnhof - mit dem Zug wieder zurück )
Da ich mal nicht davon ausgehe, das die deutsche Botschaft nicht an den Umsätzen von Astro beteiligt ist fehlt mir die Logik dieser Aktion - wer Dtl. illegalerweise nicht wieder verlassen hat wird dementsprechend auch nicht auf der Botschaft erscheinen.
Zitat von George1 im Beitrag #17
....
Aber was es soll, das man sich nach dem Besuch in Dtl. bei der deutschen Botschaft zurückmelden muß wird mir ein Rätsel bleiben ( Ablauf der Aktion: mit dem Astro mal schnell über 1000 km nach Havanna - rein in die Botschaft - Frage:"hat es Ihnen in Dtl. gefallen" - Antwort:"Ja" - raus aus der Botschaft - schnell zum Bahnhof - mit dem Zug wieder zurück )
Ist das echt so? Unglaublich, das müsste doch anders zu regeln sein
falko
Bei der Zahl der Esposas,Ex-Esposas,Novias und demas Familias im Oriente muesste es doch fuer die Botschaft
schonmal ueberlegenswert sein, einmal im Monat eine Konsulatssprechstunde z.B>im Hotel Melia
in Santiagoabzuhalten. Fliegt jemand runter, 5 Stunden Sprechstundeim Hotel,nimmt Antraege
entgegen, fuehrt Interviews durch,und die Residenten im Osten koennten diesen Service auch nutzen.
Zitat von Español im Beitrag #19
Bei der Zahl der Esposas,Ex-Esposas,Novias und demas Familias im Oriente muesste es doch fuer die Botschaft
schonmal ueberlegenswert sein, einmal im Monat eine Konsulatssprechstunde z.B>im Hotel Melia
in Santiagoabzuhalten. Fliegt jemand runter, 5 Stunden Sprechstundeim Hotel,nimmt Antraege
entgegen, fuehrt Interviews durch,und die Residenten im Osten koennten diesen Service auch nutzen.
Die Botschaftskutsche steht ja oft genug vorm Melia auf dem Parkplatz - allerdings sind die da nur zum konsularen Planschen
Zitat von Español im Beitrag #22
Vor welchem Melia????IN Santiago????
Das waere jetzt aber ein bisschen widersinnig,mit dem Auto aus Havanna zum Planschen nach Santiago.
In meinerZeit dort haben die am Wochenende entweder in Havanna geplantscht oder in einem Hotel
in Varadero!!!!
Keine Ahnung - vielleicht flüchten die vorm frente frio - zumindest letzten Dezember stand die Karre da mindestens ´ne Woche und unsere Staatsbediensteten feierten Weihnachten mit Schirmchengetränken an der Poolbar.
Das mit dem zurück melden war bei uns noch nie so. Sämtliche Ein/ausreisen sind doch sowieso in der Datenbank dokumentiert. Als meine Frau jetzt den Aufenthalt beantragt hat, waren alle Reisen seit 2009 schön auf dem Bildschirm zu sehen. Die Botschaft hat doch den selben Zugriff da drauf. Sie musste sich nie zuück melden.
Zitat von nero53840 im Beitrag #24
Das mit dem zurück melden war bei uns noch nie so. Sämtliche Ein/ausreisen sind doch sowieso in der Datenbank dokumentiert. Als meine Frau jetzt den Aufenthalt beantragt hat, waren alle Reisen seit 2009 schön auf dem Bildschirm zu sehen. Die Botschaft hat doch den selben Zugriff da drauf. Sie musste sich nie zuück melden.
Ja was weiß den ich - vielleicht ist die Minimouse so schön, das der Sachbearbeiter sie unbedingt noch einmal wiedersehen wollte.
Es war zumindest so vorgeschieben - natürlich gleich mit dem freundlichen Hinweis darauf, das ein Verstoß gegen die Rückmeldepflicht negative Auswirkungen auf einen erneuten Visaantrag haben könnte.
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