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Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Verlangt auch niemand,das Visum wird im Ausländeramt sagen wir mal um
sechs Monate verlängert. Danach ist der Sprachkurs zuende. Nun muss du
zur Botschaft in Berlin oder der Vertretung nach Bonn, um die Verlängerungsmonate
zu bezahlen a30Tage 40 Euro,dann bekommt die Cubine einen Stempel in ihren Pass
und kann wieder nach Kuba einreisen, und ohne diesen Stempel würde sie keine
Fluglinie mitnehmen.
Jetzt klar ???????????? bitte sag ja
#78 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Zitat von Flipper20 im Beitrag #73Zitat von Pauli im Beitrag #71Zitat von Flipper20 im Beitrag #70
Jedes Mal liest man was anderes.
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Es geht um Visum zur Familienzusammenführung
Der Antragsteller stellt in Havanna D.Botschaft den Antrag auf das
Visum,die Botschaft schickt sämtliche Dokumente an das jeweilige
Ausländeramt, diese überprüft alles,erst wenn sie das Ok gibt,
gibt es das Visum. In meinem Fall hat sie fast vier Wochen geprüft,
wegen Personalmangel.In einem Telefongespräch haben sie mir dann mitgeteilt
das das Visum erteilt wird,also wusste ich noch vor der Botschaft das es klappt.
Die Botschaft ist in dem Fall nur ausführende Kraft,hat daher keinen Einfluss
auf das Verfahren.
Jetzt zufrieden ??
Nö. Bringt mich noch mehr drucheinander.
Wieso geht´s auf einmal um Visum zur Familienzusammenführung?
Ich denke wir reden hier über ein Visum für ein Sprachstudium und/oder Besuchervisum, wenn das Procedere das Gleiche ist.
Und noch: Bislang kannt ich immer die Lesart, dass allein die Deutsche Botschaft darüber befindet, ob ein Visum erteilt wird oder nicht.
Beim Ausländeramt weist man die Krankenversicherung nach und gibt die Verpflichtungserklärung ab, oder ist das jetzt wieder anders?
Das schreibt ja auch Clara im Beitrag #5.
Aber dort steht nicht, wie es nach Kuba kommt? Durch das Ausländeramt oder durch den Antragsteller?
Dann schreibt sie was von "Notarieller Beglaubigung": Was soll beglaubigt werden? Wo soll beglaubigt werden? Hier oder in Kuba?
Unter dem geschlossenen Hilfethread von Habanero zu dem Thema findet man viel, aber nichts über die Einladung eines Kubaners.
Warum gibt es hier nicht mal eine schlüssige und logische "Anleitung"?
Jedes Mal diskutieren wir neu.
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Verpflichtungserklärung und KV muss der Antragssteller seinem Cubano selbst zukommen lassen.
Wenn man die Einladung in der kubanischen Botschaft einreicht, dann muss deine Unterschrift dadrunter hier in Dtld. vorher notariell beglaubigt werden, so will es das kubanische Konsulat. Das beglaubigte Dingens segnen die dann ab und schreiben an die CJI, dass die Einladung vorliegt.
Ich habe mir auch alle Infos zwar mit großer Hilfe im Forum, aber immer noch zeitaufwendig zusammengesucht. Noch ist es frisch, kann gerne mal eine aktuelle Auflistung machen. Kommen ja doch immer wieder die gleichen Fragen.
Zitat von Dirk im Beitrag #75
Ok, das ist schon klar. Aber wie ist das bei einem Sprackurs (Aufenthalt in Deutschland z.B. 10 Monate), die können dann doch nicht ernsthaft verlangen, dass man für 10 Monate die PVE im voraus bezahlt oder ?
Da die Botschaft ein Visum für max. 90 Tage erteilt mußt du erstmal für max. 90 Tage die PVE bezahlen (120 CUC). Für die restlichen 7 Monate zahlst du die PVE dann hier in Deutschland in Berlin oder Bonn.
Zitat
Verpflichtungserklärung und KV muss der Antragssteller seinem Cubano selbst zukommen lassen.
Der Antragsteller (auf ein Visum) ist doch der Kubaner.
Der Deutsche ist doch nur der Einlader(Einladende)
.
#81 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Zitat von jan im Beitrag #80Zitat
Verpflichtungserklärung und KV muss der Antragssteller seinem Cubano selbst zukommen lassen.
Der Antragsteller (auf ein Visum) ist doch der Kubaner.
Der Deutsche ist doch nur der Einlader(Einladende)
.
Gemeint war der ANTRAGSSTELLER DER VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, wenn diese ausgestellt wurde, nimmt er sie mit und muss sie seinem Cubano selbst zukommen lassen, welcher dann widerum ANTRAGSSTELLER des Visums wird.
Man kann aber auch alles falsch verstehen, wenn man möchte.
Sorry Clara, aber eine Verpflichtungserklärung ist kein 'Antrag' und wird auch nicht als solcher behandelt. Der Antragsteller (Cubano - der das Visum beantragt) braucht die Verpflichtungserklärung (wie auch zB eine KV) um seinen 'Antrag' bei der Botschaft zu vervollständigen. Dieser Antrag kann angenommen oder abgelehnt werden (was bei der Verpflichtungserklärung nicht der Fall ist).
#83 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Zitat von Mocoso im Beitrag #82
Sorry Clara, aber eine Verpflichtungserklärung ist kein 'Antrag' und wird auch nicht als solcher behandelt. Der Antragsteller (Cubano - der das Visum beantragt) braucht die Verpflichtungserklärung (wie auch zB eine KV) um seinen 'Antrag' bei der Botschaft zu vervollständigen. Dieser Antrag kann angenommen oder abgelehnt werden (was bei der Verpflichtungserklärung nicht der Fall ist).
Gut, die Verpflichtungserklärung wird wohl immer ausgestellt, also muss man sie nur "machen" oder wie immer ihr das nennen wollt. Allerdings kann der Sachbearbeiter eintragen "finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nicht nachgewiesen", damit kann man die Verpflichtungserklärung wohl gleich schreddern. Deshalb wählte ich das Wort "beantragen", aber nennt es wie ihr wollt. Dann ist man bei der ABH eben kein Antragssteller, wenn man seine Papiere einreicht, um die "finanzielle Leistungsfähigkeit" prüfen zu lassen.
#84 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
so, und um jetzt auch mal endgültig den Klugscheißer zu geben... "ANTRAG auf Austellung einer Verpflichtungserklärung":
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con...serklaerung.pdf
#85 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars,
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars,
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt.
+++++++++
In Berlin steht nichts von Antrag. Es ist eine Dienstleistung, welche die Behörde erbringt.
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/...eistung/120691/
Zitat von jan im Beitrag #85
+++++++++
In Berlin steht nichts von Antrag. Es ist eine Dienstleistung, welche die Behörde erbringt.
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/...eistung/120691/
"Sodom und Gomorrha".
http://www.n-tv.de/panorama/Laestern-ueb...cle6796836.html
In Berlin läuft auch so einiges anders.
Zitat von jan im Beitrag #85
In Berlin steht nichts von Antrag. Es ist eine Dienstleistung, welche die Behörde erbringt.
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/...eistung/120691/
Im Berliner Merkblatt steht
Anträge auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung entge-gengenommen. Terminbuchungen sind telefonisch unter der Rufnummer 90269 2000 oder über das Internet unter www.berlin.de/labo/service/terminvereinbarung.html möglich. Bitte buchen Sie für jede Einladung einen Termin
Ich habe angeklickt.
http://www.berlin.de/labo/service/terminvereinbarung.html
und sehe das Wort ANTRAG nicht.
Terminvereinbarung, ist ein Service damit man nicht stundenlang warten muß.
Sie benachrichten sogar per sms aufs Handy.
.
claro
Willst du mir gratulieren?
e-mail nach Havanna
.
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