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Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Zitat von Trieli im Beitrag #50Zitat von Flipper20 im Beitrag #48
Ist denn eigentlich das Procedere ein und dasselbe für ein Besuchervisum (90 Tage) und einen Studienaufenthalt (z.B. 6 oder 9 Monate)?
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Grundsätzlich ja. Man muß beim Sprachvisum nur noch einen Sprachkurs nachweisen und begründen warum man Deutsch lernen möchte.
Danke.
Ich frage deshalb, weil ich sicher schon gefühlte 100 Mal hier mitgelesen habe, was man zu tun hat - aber jedes Mal ist es eine andere Darstellung.
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Da bin ich aber gespannt, was flippers Hebamme anführt, warum sie in Deutschland Deutsch lernen muss?
Weil sich so viele Deutsche, weibl. in Kuba schwängern lassen und dort dann gebären?
.
#55 RE: Ausreisegenehmigung für Lehrerin ?
Zitat von jan im Beitrag #52
Da bin ich aber gespannt, was flippers Hebamme anführt, warum sie in Deutschland Deutsch lernen muss?
Weil sich so viele Deutsche, weibl. in Kuba schwängern lassen und dort dann gebären?
.
Jan, gibt es irgendeinen Sinn, unter dem man das verstehen kann?
Noch einmal extra für Dich:
-"Meine" war nie Hebamme.
-Die Hebamme ist die Witwe meines inzwischen verstorbenen Freundes.
-Sie war bereits in Deutschland, hat davon die Schnauze gestrichen voll und wird nie wiederkommen.
-Warum sollte sie also in Deutschland Deutsch lernen wollen?
Alles bereits in etlichen Threads diskutiert.
Konzentrier Dich weiterhin auf Rechtschreibfehler, wenn Du inhaltlich nicht mitkommst.
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Hallo Experten,
ich habe noch eine Fragen wegen dem Sprachvisum. Wenn wir das Visum für 3 Monate beantragen, kann das Visum dann hier auf der Ausländerbehörde verlängert werden auf bis zu ein Jahr (wobei ja wohl nur 11 Monate wegen der PVE tatsächlich möglich sind) ? Oder ist es besser das Visum direkt für 6 oder 12 MOnate zu beantragen ? Ich komme auf die Frage, weil ich hier im Forum gelesen haben, dass man die Verlängerungsmonate für die PVE vorab bezahlen muss, bevor man das Visum von der Botschaft bekommt (60 CUC pro Monat ?) und ohne zu wissen, ob man die PVE bekommt. Das wäre dann ja ein ziemliches Risiko, bei 6 oder 12 Monaten die Verlängerungsmonate für die PVE vorab zu bezahlen.
Gruß Dirk
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.
anderes gugst du hier: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Das Visum wird generell immer nur für 90 Tage ausgestellt. Die Verlängerungen gibt es nur in Deutschland auf dem Ausländeramt. Und die Verlängerung der PVE auf der Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Bonn. Kannst du aber auch per Post machen, wenn du weißt wie lange das Visum dann gültig ist.
Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.
Zitat von Pauli im Beitrag #61Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.
anderes gugst du hier: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #64Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.Zitat von Pauli im Beitrag #61Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.
@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.
Zitat von Trieli im Beitrag #66
Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.
@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.
Meine Frau hat damals eine befristete AE bkeommen, diese war an die Sprachschule geknüpft.
Es war also keine Visaverlängerung, da wir mit der AE auch in der EU reisen konnten.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #67
Meine Frau hat damals eine befristete AE bkeommen, diese war an die Sprachschule geknüpft.
Es war also keine Visaverlängerung, da wir mit der AE auch in der EU reisen konnten.
Hängt dann wohl schwer von der zuständigen Ausländerbehörde ab. Oft gibt es nur Visumsverlängerungen die dann nur für Deutschland gelten. Also kein Schengenvisum.
Weiß eigentlich jemand wer die finale Entscheidungsmacht beim Visum zur Familienzusammenführung hat? Die Ausländerbehörde in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Havanna?
Zitat von Flipper20 im Beitrag #70
Jedes Mal liest man was anderes.
--------------------------
Es geht um Visum zur Familienzusammenführung
Der Antragsteller stellt in Havanna D.Botschaft den Antrag auf das
Visum,die Botschaft schickt sämtliche Dokumente an das jeweilige
Ausländeramt, diese überprüft alles,erst wenn sie das Ok gibt,
gibt es das Visum. In meinem Fall hat sie fast vier Wochen geprüft,
wegen Personalmangel.In einem Telefongespräch haben sie mir dann mitgeteilt
das das Visum erteilt wird,also wusste ich noch vor der Botschaft das es klappt.
Die Botschaft ist in dem Fall nur ausführende Kraft,hat daher keinen Einfluss
auf das Verfahren.
Jetzt zufrieden ??
Zitat von Trieli im Beitrag #66Zitat von Quimbombó im Beitrag #64Zitat von Trieli im Beitrag #62
Auch das Visa zur Familienzusammenführung oder zum Sprachstudium. Die Verlängerung erfolgt immer erst hier in Deutschland bzw. Schengenraum.Zitat von Pauli im Beitrag #61Ich dachte bisher, dass das Visum nicht verlängert, sondern in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Wobei das auf's gleiche rauskommt.
Das Visum wird in der Regel für 90 Tage erteilt und gilt nur für Deutschland. Nach der Einreise ist eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, damit das Visum verlängert werden kann.
Ja und nein. Beim Visum zum Sprachstudium wird nur das Visum verlängert. Bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung gibt es danach einen Aufrnthaltstitel.
@Dirk: Wenn das Visum für 3 Monate beantragt wird, mußt du auch die PVE für 3 Monate zahlen.
Das beantwortet meine Frage nicht ! Die Frage war, ob die Verlängerungsmonate für PVE im vorab zu zahlen sind, damit die Botschaft das Visum erteilt. Forenmitglied Clara meinte, dass in Ihrem Fall ihres Freundes (Besuchsvisum für 3 Monate) vorab die Verlängerung der PVE bezahlt werden musste.
Zitat von Pauli im Beitrag #71Zitat von Flipper20 im Beitrag #70
Jedes Mal liest man was anderes.
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Es geht um Visum zur Familienzusammenführung
Der Antragsteller stellt in Havanna D.Botschaft den Antrag auf das
Visum,die Botschaft schickt sämtliche Dokumente an das jeweilige
Ausländeramt, diese überprüft alles,erst wenn sie das Ok gibt,
gibt es das Visum. In meinem Fall hat sie fast vier Wochen geprüft,
wegen Personalmangel.In einem Telefongespräch haben sie mir dann mitgeteilt
das das Visum erteilt wird,also wusste ich noch vor der Botschaft das es klappt.
Die Botschaft ist in dem Fall nur ausführende Kraft,hat daher keinen Einfluss
auf das Verfahren.
Jetzt zufrieden ??
Nö. Bringt mich noch mehr drucheinander.
Wieso geht´s auf einmal um Visum zur Familienzusammenführung?
Ich denke wir reden hier über ein Visum für ein Sprachstudium und/oder Besuchervisum, wenn das Procedere das Gleiche ist.
Und noch: Bislang kannt ich immer die Lesart, dass allein die Deutsche Botschaft darüber befindet, ob ein Visum erteilt wird oder nicht.
Beim Ausländeramt weist man die Krankenversicherung nach und gibt die Verpflichtungserklärung ab, oder ist das jetzt wieder anders?
Das schreibt ja auch Clara im Beitrag #5.
Aber dort steht nicht, wie es nach Kuba kommt? Durch das Ausländeramt oder durch den Antragsteller?
Dann schreibt sie was von "Notarieller Beglaubigung": Was soll beglaubigt werden? Wo soll beglaubigt werden? Hier oder in Kuba?
Unter dem geschlossenen Hilfethread von Habanero zu dem Thema findet man viel, aber nichts über die Einladung eines Kubaners.
Warum gibt es hier nicht mal eine schlüssige und logische "Anleitung"?
Jedes Mal diskutieren wir neu.
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Zitat von Dirk im Beitrag #65Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.
anderes gugst du hier: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.
#
Letzter Versuch
Ob es dir passt oder nicht,ob du es für wiedersinnig hälst,
es ist so .
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt
Genauso ist es ,
und falls es dir zu teuer ist dann lass es sein,
die meisten Anträge werden eh abgelehnt.
Zitat von Pauli im Beitrag #74Zitat von Dirk im Beitrag #65Zitat von Pauli im Beitrag #58
Für das 90 Tage Visum hast du dann schon alles bezahlt,
spätere Verlängerungsmonate bezahlst du bei der Kubanischen Botschaft
in Berlin oder Bonn. ich glaube 40 Euro pro Monat.
anderes gugst du hier: http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...eutschkurs.html
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Verlängerungsmonate (2. und 3. Monat) für die PVE auf der CJI bezahlen muss, bevor die deutsche Botschaft das Visum rausrückt.
Eigentlich ist das total wiedersinnig, da man zu dem Zeitpunkt ja noch gar keine PVE beantragt hat !?
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt.
#
Letzter Versuch
Ob es dir passt oder nicht,ob du es für wiedersinnig hälst,
es ist so .
Auf jeden Fall würde das bedeuten, dass man noch direkt nochmal 120 CUC abdrücken muss, bevor man das Visum bekommt
Genauso ist es ,
und falls es dir zu teuer ist dann lass es sein,
die meisten Anträge werden eh abgelehnt.
Ok, das ist schon klar. Aber wie ist das bei einem Sprackurs (Aufenthalt in Deutschland z.B. 10 Monate), die können dann doch nicht ernsthaft verlangen, dass man für 10 Monate die PVE im voraus bezahlt oder ?
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