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ebenfalls neu hier
@pirata
Das haben wir Ihr alles schon so mitgeteilt!
Auch mit kdl in Verbindung treten.
Hab langsam das Gefühl das es Ihr nicht so wichtig ist was Ihr geraten wird. Macht zumindest den Anschein.
Vielleicht versteh ich Ihre Antworten dazu aber auch einfach nur falsch. Doch das alles haben wir Ihr schon geraten.
Aber schön das du es genauso siehst, also die selben Tipps, hatte schon Angst ich hab langsam gar keine Ahnung mehr!
Saludos
@ la pirata und @pelotora ich bin mit kdl in kontakt und ich beanke mich nochmals für die ausfuehrlichen hinweise.fuer mich ist erst mal das thema hier beendet bis ich in irgendeiner form eine vollzugsmeldung berichten kann mit den evetuellen aufwand, da ich ja nicht weiss wo in cuba er die scheidung durchgezogen hat. la pirata dankie fuer die links schoenes weekend
@ pelotero
Sorry, ich wusste gar nicht, dass man solche Infos hier nicht direkt in den thread reinsetzt, sorry.
Sorry, dass ich es einfach so gemacht habe, sorry!
War aber nicht böse gemeint, sorry.
Aber ich bin erleichtert, dass ich es deiner Meinung nach doch korrekt gemacht habe, danke!
Und sorry für das Durcheinander, sorry!
Sorry.
@varna empfand ich neben den mails mit kdl ebenfalls sehr gut! und das ganze ohne ironie.ich habe hier von einigen sehr qualifizierte aussagen bekommen, mehr als ich je in einem forum erwartet habe. dafuer danke ich, die ueblichen forumstippsler mit schadenfreude oder vermutungen, lass ich ausser acht, dafuer bin ich schon zu lange im www unterwegs
Zitat von Gast im Beitrag #16
[quote="labruxa"]dann kurz im chat die mitteilung dass wir geschieden sind in kuba..
das umgekehrte geht: ein Deutscher reicht in Kuba die Scheidung ein gegen seine kubanische Frau, die aber in D lebt. in dem Fall kann das Gericht den Eltern der Frau in Kuba zustellen, das zaehlt dann und dann kann der deutsche Partner eine Scheidung in kuba durchziehen.
Stimmt das so wirklich? - das wäre ja für mich die Lösung!
Ja- bevor jetzt jemand hämisch nachfragt: Meine Ehe mit einem cubano ist spätestens 4 Monate nach seiner Ankunft in D gescheitert.- Ich war, kurz zusammen gefasst, einfach nicht gewillt mich zur devoten und stets aufopferungsbereiten Ehefrau zu verändern und habe mich von ihm getrennt(wohlgemerkt erst nach 4 Monaten, obwohl es eigentlich schon nach 4 Wochen klar war). War alles nicht so einfach, vor allem mich selbst quasi als das lebende Klischee erleben zu müssen war schwer zu ertragen! Also- spottet bitte nicht zu sehr und schreibt mir, ob ich jetzt tatsächlich nach Kuba fahren kann und dort selbst die Scheidung in seiner Abwesenheit beantragen kann. Der Herr will nämlich unbedingt in Deutschland bleiben und ist gar nicht mit einer Scheidung einverstanden. Glücklicherweise will er bis jetzt kein Geld von mir und hat auch seit einem Monat einen Job in dem er ausreichend verdient, allerdings auf 400 €-Basis, also nicht ausreichend um ein von unserer Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Trotzdem macht er mir bis heute immer wieder unerwarteten Ärger, so dass ich die oben vorgeschlagene Lösung gerne in Angriff nehmen würde um mich endlich ganz aus dieser Ehe zu befreien.
@Iris:
Hier dazu ein paar Infos:
Scheidung in Kuba
Wenn ein Bürger in Kuba geheiratet hat und dementsprechend über eine kubanische Heiratsurkunde verfügt, dann kann er die Scheidung ebenfalls in Kuba veranlassen und zwar in der CONSULTORIA JURIDICA INTERNACIONAL (CJI). Die Scheidung kann in jeder CJI stattfinden, nicht nur dort, wo man die Eheschließung vollzogen hat.
Es ist dabei das Original oder auch die Kopie der kubanischen Eheurkunde vorzulegen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 CUC.
Wenn beide Ehepartner anwesend sind - was zu empfehlen ist - dann wird die Scheidung innerhalb einer Woche durchgeführt.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehepartner veranlasst werden wird der Scheidungsprozess mindestens 3 bis 4 Monate dauern.
In beiden Fällen sind vier Zeugen beizubringen. Diese müssen im Moment der Scheidungsbeantragung nicht unbedingt persönlich anwesend sein, aber notwendig sind die Hinterlegung folgender Daten von ihnen:
Vornamen und Nachnamen, Privatanschrift, Ausweis-Nummer und Telefonnummer.
Wenn nur einer der Zeugen nicht erreichbar sein sollte kann die Scheidung nicht durchgeführt werden und die Gebühren verfallen.
Wenn der Antraggeber in Kuba keine Freunde oder Bekannte hat, die als Zeugen fungieren können, dann kann er in Deutschland von mindestens zwei ihm bekannten Personen eidesstattliche Erklärungen von einem Notar anfertigen lassen und diese vom kubanischen Konsulat legalisieren lassen. Diese eidesstattlichen Erklärungen müssen ins Spanische übersetzt sein und sowohl das Original wie die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Die Kosten in diesem Falle würden sich um 600 CUC erhöhen die für den Prozess der Anerkennung der Legalisierungen zu bezahlen sind.
Kubanisches Konsulat
Berlin
Nachzulesen hier: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Sprich also einfach mal mit der kubanischen Botschaft!!!
Viel Glück!!!
Zitat von iris im Beitrag #63
Stimmt das so wirklich? - das wäre ja für mich die Lösung!
Ich glaube nicht, dass das stimmt. Nach meinen Informationen ist dies nicht möglich. Einer der Partner muss seinen festen Wohnsitz in Kuba haben, d.h., wenn der kubanische Partner mit ständigen Wohnsitz im Ausland lebt, ist eine Scheidung in Kuba nicht möglich, auch, wenn die Eheschließung hier erfolgt ist. Die Scheidung muss also in dem Land erfolgen, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Gruss
kdl
Zitat von Trieli im Beitrag #65
@Iris:
Hier dazu ein paar Infos:
Scheidung in Kuba
Wenn ein Bürger in Kuba geheiratet hat und dementsprechend über eine kubanische Heiratsurkunde verfügt, dann kann er die Scheidung ebenfalls in Kuba veranlassen und zwar in der CONSULTORIA JURIDICA INTERNACIONAL (CJI). Die Scheidung kann in jeder CJI stattfinden, nicht nur dort, wo man die Eheschließung vollzogen hat.
Es ist dabei das Original oder auch die Kopie der kubanischen Eheurkunde vorzulegen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 CUC.
Wenn beide Ehepartner anwesend sind - was zu empfehlen ist - dann wird die Scheidung innerhalb einer Woche durchgeführt.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehepartner veranlasst werden wird der Scheidungsprozess mindestens 3 bis 4 Monate dauern.
In beiden Fällen sind vier Zeugen beizubringen. Diese müssen im Moment der Scheidungsbeantragung nicht unbedingt persönlich anwesend sein, aber notwendig sind die Hinterlegung folgender Daten von ihnen:
Vornamen und Nachnamen, Privatanschrift, Ausweis-Nummer und Telefonnummer.
Wenn nur einer der Zeugen nicht erreichbar sein sollte kann die Scheidung nicht durchgeführt werden und die Gebühren verfallen.
Wenn der Antraggeber in Kuba keine Freunde oder Bekannte hat, die als Zeugen fungieren können, dann kann er in Deutschland von mindestens zwei ihm bekannten Personen eidesstattliche Erklärungen von einem Notar anfertigen lassen und diese vom kubanischen Konsulat legalisieren lassen. Diese eidesstattlichen Erklärungen müssen ins Spanische übersetzt sein und sowohl das Original wie die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Die Kosten in diesem Falle würden sich um 600 CUC erhöhen die für den Prozess der Anerkennung der Legalisierungen zu bezahlen sind.
Kubanisches Konsulat
Berlin
Nachzulesen hier: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Sprich also einfach mal mit der kubanischen Botschaft!!!
Viel Glück!!!
Alles soweit richtig, aber die kubanischen Gerichte scheiden keine Ehe, wenn beide Partner ihren Wohnsitz im Ausland haben. Ich hatte mal so einen Fall, bei dem mir diese Auskunft gegeben wurde, also einem Scheidungsantrag nicht stattgegeben wurde.
Gruss
kdl
@Iris:
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß kdl sich mit den Bedingungen vor Ort besser auskennt. Dann käme für dich ja noch eine Eheaufhebung oder eine Selbstanzeige wegen Scheinehe in Frage. In beiden Fällen würde die Ehe aufgehoben und dein Mann würde seinen Aufenthaltstitel verlieren. Allerdings ist bei der Selbstanzeige das Risiko verurteilt zu werden sehr hoch. Meist läuft es auf eine Geldstrafe hinaus. Ich würde mich da aber mal ausführlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Ansonsten heisst es leider für dich 3 Jahre warten und dann in Abwesenheit scheiden lassen.
#69 RE: ebenfalls neu hier
Ela, du hast natürlich vollkommen recht. Allerdings will ich weder einen Umtausch (hab erst mal genug von allen Männern egal welcher Nation),Geld zurück oder Garantie. Rückgabe wäre nicht schlecht aber geht wohl nicht- Tja jedes Risiko hat seinen Preis.
Trieli, vielen Dank für deine Ratschläge, aber ich befürchte Kdl hat Recht und ich muss wohl mit paciencia y calma 3 Jahre (bald nur noch 2) abwarten. Schade, hätte eigentlich gerne meinen Stiefsohn besucht. So aber muss ich wohl die Kröten zusammenhalten und für die deutsche Scheidung sparen- Sei's drum, ich bin um eine neue Erfahrung reicher (hätt ich nicht unbedingt gebraucht!)
Dir Kdl auch vielen Dank, damit hast du mir wohl viel ergebnisloses Gerenne erspart. Und danke, dass ihr jeden Spott gelassen habt.
Zitat von el loco alemán im Beitrag #69
@ Iris
hättest das Kleingedruckte lesen sollen. Zweibeinige Souvenirs aus Kuba sind vom Umtausch ausgeschlossen. Keine Garantie, keine Rücknahme, kein Geld zurück.
(Das mußte jetzt mal sein)
Nein !
Gleichermaßen überflüssig wir geschmacklos !!!
Wenn Dich wieder mal so etwas drückt, was unbegingt raus muss, dann geh´auf den Topf und zieh anschließend ab.
Dann ist es da, wo es hingehört.
--------------------------------------------
#72 RE: ebenfalls neu hier
Zitat von kdl im Beitrag #67Zitat von Trieli im Beitrag #65
@Iris:
Hier dazu ein paar Infos:
Scheidung in Kuba
Wenn ein Bürger in Kuba geheiratet hat und dementsprechend über eine kubanische Heiratsurkunde verfügt, dann kann er die Scheidung ebenfalls in Kuba veranlassen und zwar in der CONSULTORIA JURIDICA INTERNACIONAL (CJI). Die Scheidung kann in jeder CJI stattfinden, nicht nur dort, wo man die Eheschließung vollzogen hat.
Es ist dabei das Original oder auch die Kopie der kubanischen Eheurkunde vorzulegen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 CUC.
Wenn beide Ehepartner anwesend sind - was zu empfehlen ist - dann wird die Scheidung innerhalb einer Woche durchgeführt.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehepartner veranlasst werden wird der Scheidungsprozess mindestens 3 bis 4 Monate dauern.
In beiden Fällen sind vier Zeugen beizubringen. Diese müssen im Moment der Scheidungsbeantragung nicht unbedingt persönlich anwesend sein, aber notwendig sind die Hinterlegung folgender Daten von ihnen:
Vornamen und Nachnamen, Privatanschrift, Ausweis-Nummer und Telefonnummer.
Wenn nur einer der Zeugen nicht erreichbar sein sollte kann die Scheidung nicht durchgeführt werden und die Gebühren verfallen.
Wenn der Antraggeber in Kuba keine Freunde oder Bekannte hat, die als Zeugen fungieren können, dann kann er in Deutschland von mindestens zwei ihm bekannten Personen eidesstattliche Erklärungen von einem Notar anfertigen lassen und diese vom kubanischen Konsulat legalisieren lassen. Diese eidesstattlichen Erklärungen müssen ins Spanische übersetzt sein und sowohl das Original wie die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Die Kosten in diesem Falle würden sich um 600 CUC erhöhen die für den Prozess der Anerkennung der Legalisierungen zu bezahlen sind.
Kubanisches Konsulat
Berlin
Nachzulesen hier: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx
Sprich also einfach mal mit der kubanischen Botschaft!!!
Viel Glück!!!
Alles soweit richtig, aber die kubanischen Gerichte scheiden keine Ehe, wenn beide Partner ihren Wohnsitz im Ausland haben. Ich hatte mal so einen Fall, bei dem mir diese Auskunft gegeben wurde, also einem Scheidungsantrag nicht stattgegeben wurde.
Gruss
kdl
Nach meinem letzten Informationsstand kann die Scheidung sehr wohl in Kuba erfolgen, der Wohnsitz ist bereits deshalb nicht entscheidend weil man sehr wohl an mehreren Orten und Ländern abwechselnd wohnen kann. Eine Postadresse in Kuba behalten viele Kubaner ohnehin.
Auch muss eine Scheidung eigentlich auch in Kuba legalisiert werden, sonst bleibt man doch in Kuba verheirat, wenn man dort geheirat hat, dies ist zumindest meine letze Information diesbzgl.
Zitat
Nach meinem letzten Informationsstand kann die Scheidung sehr wohl in Kuba erfolgen,...
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder. Die Auskunft hatte ich damals vom Bufete Internacional in Holguín erhalten, in dem Fall wohnte der Ehemann in Deutschland und die Ehefrau in Spanien. Diese hatte sich nach dort abgesetzt. Beide hatten in Holguin geheiratet. Deshalb wollte er sich der Einfach halber und aus finanziellen Gründen auch hier scheiden lassen.
Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren und könnte, um dem Forummitglied bei ihrer Entscheidung zu helfen, am Montag gern nochmal auf dem Bufete vorsprechen. Vielleicht hat sich da in den Bestimmungen etwas geändert oder man gab mir damals eine falsche Auskunft.
Gruss
kdl
Zitat von kdl im Beitrag #74Zitat
Nach meinem letzten Informationsstand kann die Scheidung sehr wohl in Kuba erfolgen,...
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder. Die Auskunft hatte ich damals vom Bufete Internacional in Holguín erhalten, in dem Fall wohnte der Ehemann in Deutschland und die Ehefrau in Spanien. Diese hatte sich nach dort abgesetzt. Beide hatten in Holguin geheiratet. Deshalb wollte er sich der Einfach halber und aus finanziellen Gründen auch hier scheiden lassen.
Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren und könnte, um dem Forummitglied bei ihrer Entscheidung zu helfen, am Montag gern nochmal auf dem Bufete vorsprechen. Vielleicht hat sich da in den Bestimmungen etwas geändert oder man gab mir damals eine falsche Auskunft.
Gruss
kdl
Meine aktuelle Vermutung ist gerade: Die Bestimmungen werden unterchiedlich ausgelegt, dies würde zum Rechtssystem in Kuba passen. Gut möglich, dass es auch in diesem Punkt keine Rechtssicherheit gibt.
Aber unabhängig davon: Eine kubanische Scheidung muss auch in allen Länder wo man wohnt oder auch nur steuerlich erfasst ist legalisiert werden. Unterhaltsansprüche in Europa können durch eine Scheidung in Kuba nicht umgangen werden, diese müssen aber beantragt werden, bei den jeweiligen europäischen Familiengerichten, diese gehen dabei von dem Recht des Landes aus, in welchem der letzte gemeinsame Wohnsitz war.
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