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ebenfalls neu hier
@ Varna iss nich nötig, hab in ffm mal für nen anwalt + notar gearbeitet, beide zwar heute im ruhestand, hab ich angerufen und beide haben gesagt, beweg deinen popo, egal wie suess er iss... im extremfall kann die sache naemlich nach hinten los gehn. muss allerdings dazu sagen der anwalt von damals kannte die geschichte von damals bereits und hatte damit unmittelbar akteneinsicht. denn in 2004 war ich keinesfalls so cool um die sache auf sich zu beruhen lassen, da hat ich eher das kubanische temperament und bin komplett gegen die sache vorgegangen. beide haben mir damals wie auch heute gesagt, bleib cool werf nich noch gutes geld hinterher und versuch es auf nen einigermaßen normalen weg zu regeln, habe von den beiden ebenfalls einen schickimickianwalt, der im berliner senat sitzt genannt bekommen + mich mit diesem in verbindung gesetzt..... antwort war die gleiche, wenn es hart auf hart kommt, kann mein kurzzeit lover egal was geschehen ist und wie es dokumentiert ist erb ansrüche stellen, da ich ja in deu. nicht rechstkräftig geschieden bin. schenkungen greifen bis zu 10 jahren.... das war nämlich die erste variante die ich durch zog nachdem ich von der unangenehmen sache erfahren hab.
@ varna hätte mich nie in nem forum öffentlich bloßgestellt wenn es nicht zwingend noetig gewesen waere und fuer mich war es dahingehend zwingend noetig, weil a die erbschaft unmittelbar bevor steht. (krebs) und b ich nu auch nicht mehr die juengste bin (49) und vor allen dingen, wenig dazu gelernt hab, naemlich dahingehend dat ich noch immer mitten in der nacht, wenn es mir im sinn kommt, allein in berlin unterwegs bin... + glaub mir dat wird sich nich aendern :-)
@ lubraxa
Ist denn Dein Sohn Euer gemeinsames Kind?
Wenn nicht, brauchst du Dir zunächst einmal keine grauen Haare wachsen zu lassen.
Gruß
Flipper20
-------------------------
@ flipper ne + genau deswegen kommen die grauen ansätze durch.... fuer mich + meinem rechtsempfinden hat naemlich mein sohn die erbansrprueche....nur mein rechtsempfinden nutzt rein gor nischts.... gesetz sieht es bei ner in DE legalisierten Ehe genau so vor wie in einer in DE geschlossen. und wie hat es mein anwalt so treffend formuliert... wohl gesagt vor knapp 20 jahren... es wird kein recht gesprochen sondern ein urteil!!! egal ob jetzt oder in der vergangenheit
Zitat von QuimbombóZitat von Flipper20
Sorry, noch einmal die gleiche Frage: Ist es Euer gemeinsames Kind?"ne" soll wohl nein bedeuten.
Bin nun kein Experte in Sachen Erbrecht, aber wie waere es dann wenn der Erblasser gleich den Sohn als erben einsetzt
Falls noch minderjaehrig muendelsicher auf ein Sperrkonto, und er kann erst darueber verfuegen wenn er die Volljaehrigekeit
erreicht!!!
Schon mal was von Pflichtteil gehört?
Dann hat der Ehemann einen Pflichtteilsanspruch.
Ansonsten erbt der Ehemann und der Sohn hat einen Pfl....anspruch.
Verprasst der Ehemann alles,--bleibt nichts mehr übrig
UM seinen Pflichtteil einzuklagen muesste der Nochehemann erstmal von dem zu erwartenden Erbe wissen und sich dann nach Deutschland
bemuehen aus den USA wo er ja jetzt zu wohnen scheint. Anwalt suchen, Klage einreichen etc. dass kann bei einem Erbfall
mit 2 bzw. 3 Instanzen sehr sehr lange dauern!!!
Eine andere Moeglichkeit je nach Hoehe des Erbes, Erblasser erwirbt eine Immobilie auf den Nanem des Sohnes, Mutter
erhaelt lebenslanges Wohnrecht und irgendwann wird die Immobilie verkauft.
@ labruxa
Das "ne" in Bezug auf das gemeinsame Kind hatte ich überlesen.
Also dann:
Unter der Voraussetzung, dass das stimmt, das er in U.S.A. wieder verheiratet ist, ist hier die Sache für Dich zu Ende!
Y ya ! Alle Spatzen gefangen!
Denn:
Wie soll er wieder geheiratet haben, ohne vorher von Dir geschieden worden zu sein?
Und : Geschiedene Ehepartner sind von jeglichen Erbansprüchen ausgeschlossen!
Da gibt es auch keinen Pflichteil! Geschiedene Expartner können nur auf ausdrücklichen Wunsch des Erblassers - z.B. durch Vermächtnis - begünstig werden.
Nur wenn das Kind gemeinsam wäre, hätte ich mir Sorgen gemacht:
Offensichtlich ist seinerzeit die Scheidung in Kuba an Dir vorbeigelaufen. Es wundert mich zwar, dass sich nie eine kubanische Behörde bei Dir erkundigt hat, ob Du damit einverstanden bist, aber gut, mittlerweile halte ich in Kuba alles für möglich.
Wenn das nämlich ginge, dann müsste man auch befürchten, dass man in Kuba für gemeinsame Kinder auch einfach einseitig irgendwelche Sorgerechtsansprüche ohne den anderen Partner regeln kann. Und nur dann hätte er im Zweifel irgendwelche Möglichkeiten - zwar mittelbar und nicht unmittelbar - an die Knete des Kindes zu kommen.
Und dann könnte immer noch das kommen, was Espanol sagt. Ich habe es doch gerade mit der Witwe meines Freundes durch: Der Anwalt knallte mir erst einmal die Aussicht der möglichen Kosten - zu zahlen im Vorfeld(!) - von € 8.000,- an den Kopf. Mit natürlich offenem Ausgang. Und von Kuba aus praktisch nicht zu betreiben. Die Witwe hatte zweifelsfrei Erbansprüche.
Unabhängig von den erbrechtlichen Angelegenheiten solltest Du Dir natürlich die Scheidungsunterlagen besorgen, damit Dein Status hier auch klar ist. Nur der guten Ordnung halber.
Aber in Bezug auf mögliche Erbansprüche Deines Ex hast Du nichts zu fürchten.
Und: Wechsle Deine Anwälte.
Gruß
Flipper20
---------------------------------------------------
@ Flipper na gerade du mit der Erfahrung der Erbangelegenheit, solltest wissen dass mein damaliger Anwalt mit seinem Spruch Recht hat.... ;-)klar setz ich alles dran um diese verflixten Scheidungspapiere zu bekommen um für meinen Sohn alles in trockene Tücher zu bekommen. Es hilft mir nämlich recht wenig wenn ich in Kuba rechtskräftig geschieden bin und hier als verh. gelte, da im Zweifel nach meinem Ableben nach dem ach so treusorgenden Ehemann gesucht wird und das Erbe erst mal eingefroren werden könnte. @ Espanol denke wir kennen alle die Vernetzungen der Kubaner, zumindest wenn es um Geld geht wissen die sehr schnell Bescheid, ich will einfach nicht dass mein Sohn für von mir gemachte Fehler eventuell bezahlen muss. @jan vollkommen richtig! selbst Schenkungen kommen nicht in Betracht, da 10 Jahre anfechtbar.
Zitat von Flipper20
Unter der Voraussetzung, dass das stimmt, das er in U.S.A. wieder verheiratet ist, ist hier die Sache für Dich zu Ende!
.....
Wie soll er wieder geheiratet haben, ohne vorher von Dir geschieden worden zu sein?....
Gruß
Flipper20
---------------------------------------------------
Das ist sooo nicht ganz richtig. Wenn Du Dich dunkel daran erinnern kannst,
haben die Regierungen der Amis und der Cubis keinen besonders guten Draht zu einander.
Wenn ein Cubaner in USA behauptet "soltero" zu sein, kann er problemlos ohne
Beweise wieder in den USA heiraten!!!!
War damals bei meiner Frau auch so, der "Exmann" war seit Jahren in den USA verheiratet,
aber in Cuba nicht geschieden!
falko
ich glaube hier wird ein bisschen dramatisiert, er lebt in den USA und auch wenn die Cubaner im Ausland
angeblich alle so gut vernetzt sind wird er nicht alles mitbekommen was so im Umfeld seiner Ex hier
in Deutschland geschieht.
Wenn sie die zu erwartenden Erbschaft natuerlich in nich mehr Foren und moeglichst noch bei
Facebook ankuendigt dann muss sie sich nicht wundern!!!
#42 RE: ebenfalls neu hier
Zitat von Español
Wenn sie die zu erwartenden Erbschaft natuerlich in nich mehr Foren und moeglichst noch bei
Facebook ankuendigt dann muss sie sich nicht wundern!!!
Erstens das. Und es gibt auch smarte Möglichkeiten, seinen Vermögensübertrag so zu organisieren, ohne daß dies überhaupt irgend eine offizielle Stelle mitbekommt. Aber an diesen Informationen die ich ihr per PM angeboten habe scheint sie nicht interessiert zu sein. Su maletín.
#43 RE: ebenfalls neu hier
Zitat
Fachanwälte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Ja, in Baden Baden oder auch in Dresden.
In der Karibik tagen nur die Zahnärzte
#48 RE: ebenfalls neu hier
Zitat von TRABUQUERO
Wow ela; Du bist also sogar Experte im dt. Erbrecht; dem Kompliziertesten der Welt ? Ich hab "zufälligerweise" auch gerade damit zu tun; und sag' nur Eins: Da braucht's einen abs. Fachmann!!
Oder eine völlig unkonventionelle Idee. Und ich garantiere dir, daß weder ein Anwalt, Notar, die ungeliebte Exfrau, der abtrünnige Sohn, ein Erbschleicher oder das Finanzamt einen einzigen Cent von deinem sauer erarbeiteten und bereits versteuerten Gelde sieht. Nur die Person(en) die du selber bestimmst!
Beratung gern jederzeit gegen kleines "Honorar".
Zitat von Español
ich glaube hier wird ein bisschen dramatisiert, er lebt in den USA und auch wenn die Cubaner im Ausland
angeblich alle so gut vernetzt sind wird er nicht alles mitbekommen was so im Umfeld seiner Ex hier
in Deutschland geschieht.
Wenn sie die zu erwartenden Erbschaft natuerlich in nich mehr Foren und moeglichst noch bei
Facebook ankuendigt dann muss sie sich nicht wundern!!!
erstens weiss ich sehr wohl, dass er noch immer zu einer cubana in ffm kontakte hat und auch in berlin ist die vernetzung dieser sehr groß + 2. hab ich dies mit der erbschaft lediglich angegeben weil der grund warum ich diese verflixten papiere benoetige erfragt wurde. keine sorge weder fb wkw oder sonstige sozialen netzwerke noch meine freunde in ffm und berlin wissen von der erkrankung. schoenes weekend allen
Wenn dein Exmann sich in Kuba in deiner Abwesenheit von dir hat scheiden lassen, kannst du dir von dort eine Scheidungsurkunde ausstellen lassen - am einfachsten geht das über die CJI (consultoría jurídica internacional) http://www.cji.co.cu/ - am besten natürlich persönlich durch dich dort vor Ort oder per Vollmacht von einer anderen Person (vermutlich hat kdl da einen Tipp für dich), oder du wendest dich zunächst mal direkt an die cji (cji@cji.cu).
Hier noch Infos http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...waltsliste.html.
Die Urkunde muss dann natürlich noch vom MINREX und von der deutschen Botschaft beglaubigt und möglichst dort vom ESTI übersetzt werden, das kann alles die CJI für dich machen. Übersetzung kann man auch hier machen lassen, ist aber deutlich teurer. Sogar den Versand per DHL kann die CJI übenehmen, falls niemand die Urkunde direkt dort abholen und mitbringen kann. Dann muss sie noch in Deutschland bei OLG anerkannt werden, das ist dann nur noch Formsache.
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