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Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Gibt das Visum den einen bestimmten Termin vor? Bei uns war es so, dass ein Einreisezeitraum von 3 Monaten festgelegt wurde. Wenn innerhalb dieser Zeit eingereist wurde, dann begannen ab dem Tag der Einreise die 90 Tage. Allerdings hatten wir auch kein Schengenvisum, sondern ein D-Visum. Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede gibt.
Willste Clara jetzt ganz kirre machen
Es geht hier um ein Schengen Visum
Das Schengenvisum - Allgemeines
VISUM FÜR KURZAUFENTHALTE VON BIS ZU 90 TAGEN/ HALBJAHR IN DEN SCHENGENER VERTRAGSSTAATEN (BELGIEN, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH, GRIECHENLAND, ITALIEN, ISLAND, LETTLAND, LITAUEN, LUXEMBURG, MALTA, NIEDERLANDE, NORWEGEN, ÖSTERREICH, POLEN, PORTUGAL, SCHWEDEN, SCHWEIZ, SLOWAKEI, SLOWENIEN, SPANIEN, TSCHECHIEN, UNGARN)
Ein Schengen-Visum kann z.B. für Besuchsreisen, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen, Reisen von Inhabern offizieller und diplomatischer Pässe (Sportler, Diplomaten, Angehörige von Ministerien) erteilt werden.
Das Visum ist grundsätzlich nicht verlängerbar.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist nicht möglich.
Eine Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
ANTRAGSTELLUNG:
Jeder Antragsteller muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Botschaft vorsprechen. Die Terminvergabe erfolgt montags-freitags von 9-12 Uhr nur unter der Telefonnummer (00537) 833 25 69, Durchwahl 35.
Es können nur vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen entgegen genommen werden. Soweit Unterlagen aus Deutschland erforderlich sind, sind diese in jedem Fall direkt an die Antragsteller zu schicken. Bitte senden Sie keine Unterlagen - weder als Fax, E-Mail noch per Kurierdienst oder Post - direkt an die Botschaft.
Die Gebühren betragen 60,- EURO (zu entrichten in CUC zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft). Geldscheine in Höhe von 50 CUC und 100 CUC können leider nicht entgegen genommen werden.
Die Antragsformulare sind kostenlos in der Botschaft erhältlich. Die Inanspruchnahme eines Schreibdienstes ist nicht erforderlich.
AUSKUNFT (keine Terminvergabe) unter:
Tel.: (00537) 833 31 88 oder per e-mail über das Kontaktformular der Botschaft
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Visumserteilung.
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Ein Flugticket sollte erst gekauft werden, wenn feststeht, dass das Visum tatsächlich erteilt wird.
#28 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Wo ist dann da jetzt dein Problem? Bzw. wo steht etwas gegenteiliges von dem, was ich geschrieben habe? Natürlich ist das Visum nicht verlängerbar bzw. verschiebbar, aber darum ging es mir auch nicht. Ich habe lediglich auf meine Erfahrungen hingewiesen und gefragt, ob die Vorgänge beim Schengenvisum ähnlich sind. Ich habe ein solches noch nie beantragt (bzw. hatte nicht damit zu tun) und kenne mich dementsprechend auch nicht aus.
Bei uns war es so:
Visum gültig ab: 11.03.
Einreise muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst verfällt das Visum.
Wie ist es beim Schengenvisum?
zum Beispiel: Visum gültig für 90 Tage ab 11.03.? Das heißt, würde er erst am 13.03 einreisen, muss das Ausreisedatum trotzdem gleich bleiben und und er kann eben nur 88 Tage bleiben?
Und ein Flugticket würde ich persönlich erst kaufen, wenn nicht nur das Visum erteilt wurde, sondern auch absehbar ist, dass die kubanische Ausreisegenehmigung (rechtzeitig) erteilt wird.
Zitat
Das Visum ist grundsätzlich nicht verlängerbar.
Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist nicht möglich.
Eine Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
also streng genommen, steht da nicht, dass es nicht verschiebbar ist. nur "nicht verlängerbar" und "Zweck" nicht änderbar... aber ich geh mal davon aus, dass man sich an die Daten halten muss, die man beantragt hat. Werde das aber bei Gelegenheit in der ABH noch mal nachfragen.
#30 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Das Visum gilt ganz klar für einen vorher definierten Zeitraum vom....bis...
Gerade erst jüngst bei der Witwe meines Freundes erlebt. Sie kam mit einem Besuchervisum, beantragt im Oktober und gültig bis zum 19.01.2012.
Sie reiste erst am 06.01.2012 ein. Das Ende des Visums war unverändert der 19.01.2012.
Am besten beantragt man alles rechtzeitig (ca. drei Monate) im Voraus für einen ganz bestimmten Zeitraum. Dann hat man keinen Stress.
Gruß
Flipper20
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Zitat von hola2
Wie ist es beim Schengenvisum?
zum Beispiel: Visum gültig für 90 Tage ab 11.03.? Das heißt, würde er erst am 13.03 einreisen, muss das Ausreisedatum trotzdem gleich bleiben und und er kann eben nur 88 Tage bleiben?
Richtig
Ich versuchs nochmal
Clara gibt vor in welchem Zeitraum sie die
Verflichtung eingeht. zb . bei ihr 1 Juli- Sep.
das Visum wird erteilt vom 1.Juli - 28Sep.=90Tage.
In diesem Zeitraum kann er einreisen bzw.er muss spätestens am
28Sep. wieder raus. Angenommen Clarasbekommt das Visum am 5Juni
ausgehändigt,dann muss Clara sehen das sie einen Flug in besagtem Zeitraum
bucht. Dann macht sie noch die Einladung,und meine Erfahrung ist : wenn ein
Cubi das Visum und einen Flug ins Paradieshat ,bekommt er ( sie) auch
die Ausreiseerlaubnis. Es sei denn,er ist vorbestraft,ist beim Militär,Arzt,
ec. aber das wird ja wohl vom Einlader vorher abgeklärt.
@ Und Cara eins muss ich noch loswerden,du und dein ihr seit
doch Glückspilze. Du wohnst in Köln,kannst fast bis zur Kubibotschaft
spucken. Dein Prinz wohnt in Havanna,für ihn gilt das gleiche.
Es gibt Cubis die fahren 1000Km bis nach Havanna,plus Übernachtung dort.
Genauso ist es für Leute die Hier in D. nicht gerade in Bonn oder Berlin
wohnen. Nur mal so gesagt.
Ach so, Flug auch vor der kubanischen Einladung buchen! Wieder was nicht gewusst. Huch, dann muss ich ja einen auswählen, den man zur Not stornieren kann. (Bezüglich Altlasten habe ich keine Bedenken, aber er ist sich nicht so 100%ig sicher, ob seine Stelle als Ingenieur hinderlich sein könnte. Ich hoffe nicht.)
Ja Pauli, du hast Recht, Havanna-Köln macht vieles einfacher. Außerdem empfinde ich es noch als ziemliches Glück, dass er von Zuhause aus Emails schreiben kann.
#33 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Zitat von clara
Ach so, Flug auch vor der kubanischen Einladung buchen!
OK ,erst Einladung dann Flug,jedenfalls beides Zeitnah.
ZB . euer Glück , sämtliche Einladungen werden immer zuerst
nach Havanna gemailt, ergo. ist der (die) in Havanna immer schneller
als zb.jemand aus SDC.
@ Und Clara, auch wenns mir schwerfällt das zu "sagen" die
chancen auf ein Visum sind nicht hoch.
#36 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
#38 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Zitat:
Außerdem empfinde ich es noch als ziemliches Glück, dass er von Zuhause aus Emails schreiben kann.
Das kann man wohl sagen.
Da habt Ihr ja schon einrichtig großes Los gezogen.
Wie hat er das denn hinbekommen?
Gruß
Flipper20
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#40 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Also, als wir die Ausreisegenehmigung beantragt haben, nach Erhalt des Visums und das mehrere Monate gedauert hat bis sie erteilt wurde, war es kein Problem das Datum des Visums zu verschieben! Soweit ich mich erinnere mussten wir die Gebühr noch mal bezahlen und die Flugumbuchung vorweisen! Das war allerdings im Jahr 2005!
Bei uns war auch ein Datum vorgegeben, sonst hätten wir es nicht ändern müssen! Aber natürlich kann sich da einiges geändert haben!! ;-)
#44 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Zitat von Kisa
Soweit ich mich erinnere mussten wir die Gebühr noch mal bezahlen und die Flugumbuchung vorweisen! Das war allerdings im Jahr 2005!
Vermutlich war es dann quasi eine Neubeantragung - dafür spricht die erneute Zahlung der Gebühr.
Und da bereits ein Visum gewährt war, wurde es dann sicher auch ohne Probleme für den späteren Zeitraum erneut gewährt. Das ist für solche Fälle, in denen der ursprünglich beantragte Zeitraum nicht eingehalten werden kann, dann wohl die beste Variante.
Das kann gut sein das es so war! Weiß es nicht mehr ganz genau! Hört sich aber plausibel an! :-)
#46 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Zitat von QuimbombóZitat von falko1602
Ich würde für den Gast noch eine private Haftpflichtversicherung
abschliessen-man weiss ja nie!Hier gibt's die als Kombination: http://www.provisit.de/index.html
Online-Abschluss, Versicherungsschein per E-Mail als PDF. Die hatten wir 2004 für einen Aufenthalt von einem Monat abgeschlossen. Wir hatten auch einen Versicherungsfall (der Krankenversicherung) und alles lief reibungslos.
Bei verspäteter Einreise, vorzeitiger oder späterer Rückkehr kann die Versicherungsdauer noch nach Vertragsschluss angepasst werden.
Ich verstehe das noch nicht so ganz mit der Versicherung. Wenn ich sie jetzt online abschließe als Nachweis für die ABH, das Visum wird aber abgelehnt - kann ioh dann widerrufen? Bezahle ich jetzt bei Abschluss und bekomme das Geld ggfls. später wieder?
(Danke Kisa für die Info. Sollte etwas mit dem Datum schiefgehen, würde ich es auf jeden Fall auch noch mal so versuchen...)
Ich verstehe das noch nicht so ganz mit der Versicherung. Wenn ich sie jetzt online abschließe als Nachweis für die ABH, das Visum wird aber abgelehnt - kann ioh dann widerrufen? Bezahle ich jetzt bei Abschluss und bekomme das Geld ggfls. später wieder?
Wenn Dir das hier einer bestätigt, nutzt es Dir im Zweifelsfall wenig.
Ich würde eine Versicherung anmailen und danach fragen.
Dann hast Du es schriftlich.
Gruß
Flipper20
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Ich habe bei meinen Einladungen immer http://www.dr-walter.com gebucht. Du bekommst online die Bestätigung.
Wenn es nicht zu einem Visum kommt, wird auch nicht bezahlt bzw. wenn sich der Terin verschiebt wird entsprechend angepast.
Nach der Einreise brauchen die nur den Nachweis, wann die Einreise erfolgt ist. Kopie der Flugbuchung oder Stempel im Pass.
Das steht auch so in den Bedingungen,
Zitat von nero53840
Nach der Einreise brauchen die nur den Nachweis, wann die Einreise erfolgt ist. Kopie der Flugbuchung oder Stempel im Pass.
Das steht auch so in den Bedingungen,
Sorry - aber das ist Unsinn.
Wenn du bei Dr. Walter ( PROVISIT ) ´ne Versicherung abschließt, gilt die für die vereinbarte Zeit, ohne das du den Nachweis der Einreise erbringen mußt.
Auch kann man die Versicherung problemlos geänderten Reiseterminen anpassen - einfach ´n Fax mit den neuen Reisedaten schicken und gut ist.
Lediglich zur entgültigen Kündigung der Versicherung z.B. wegen Visaablehnung wollen die ´nen offiziellen Zettel haben - aber auch da reicht es, das Ablehnungsschreiben der dt. Botschaft auf´s Fax zu legen und schon zahlen die den Versicherungsbeitrag umgehend zurück.
#50 RE: Einladung/Besuchsvisum: detaillierte Reihenfolge
Danke euch. Wollte auch genau da abschließen, mittlerweile haben sie auch geantwortet. Stornierung innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visa möglich. Und wenn die Einreise sich verzögert, soll man noch die Einreisebestätigung hinterher schicken:
"Falls das Visum abgelehnt wird reichen Sie bitte innerhalb von 30 Tagen die Visumsablehnung bei uns ein, die Stornierung der Versicherung PROVISIT erfolgt dann kostenfrei. Im Falle, dass die Einreise sich verzögert, informieren Sie uns bitte vor Versicherungsbeginn schriftlich. Nach Versicherungsbeginn reichen Sie bitte unmittelbar nach Einreise eine Einreisebestätigung bei uns ein. Wir stellen dann eine neue Versicherungsbestätigung mit den neuen Daten aus."
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