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Rückführung nach Kuba
#51 RE: Rückführung nach Kuba
Ah ok Sorry- hab ich dann wohl falsch verstanden mit der Scheinehe. Also die können uns ruhig überprüfen. Da habe ich nichts zu verheimlichen oder müßte vor irgend etwas Angst haben.
Das ist eben das was mich immer wieder zu dem Entschluß bringt, dass er nicht ausgewiesen werden kann, da er mit seinem Status und der Straftat hier, in Kuba nicht reingelassen werden würde. Und ich kann mir nicht vorstellen, warum gerade der Antrag der ABH zur Rückführung meines Mannes angenommen werden sollte, nachdem er schon sein halbes Leben nicht mehr auf Kuba gelebt hat.
#52 RE: Rückführung nach Kuba
#53 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von HayCojonesZitat von trolita221161
Hallo HayCojones- hast Du ne Idee wo und ob ich erfragen könnte, warum diese Kubaner abgeschoben wurden? Ob es eventuell an deren Status lag?Am besten weiß man über diese Fälle in der Kubanischen Botschaft bescheid, aber die werden dir nichts sagen. Über Verfahrensdetails zu einzelnen Abschiebefällen von Kubanern wird dir auch keine deutsche Behörde Auskunft erteilen, sie gehen dich schlicht nichts an. Mit sehr viel Glück könntest du eventuell jemanden finden, der mit dem einen oder anderen Fall vertraut ist, etwa in einer Flüchtlings-Intitiative oder einem anderen Verein, der in Fällen wie dem deines Mannes mit Beratung hilft. Solche Vereine sind aber meistens eher lokal oder regional organisiert und es gibt meines Wissens keine zentrale Übersicht über kubanische Abschiebefälle, die du ausfindig machen könntest.
Davon ganz abgesehen halte ich es aber für nicht besonders wahrscheinlich, dass Kubas Rücknahmepraxis streng logischen Regeln folgt und sich an irgendwelchen Unterschieden beim Migrationsstatus festmachen lässt.
Ich habe es bei den Veratungsstellen hier versucht, die haben keine Erfahrungen mit Kubanern. Deshalb habe ich in Berlin nachgefragt, weil ich weiß, dass dort viele Kubaner leben mit Duldung und seit Jahren immer wieder im Gefängnis sitzen und immer noch hier sind.
user_k
(
gelöscht
)
#54 RE: Rückführung nach Kuba
#55 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von Luz
Nach Cuba kann er jedenfalls nicht, da sie ihn dort nicht reinlassen würden.
Ich kann nur wiederholt davor warnen, Aussagen von Luz ernst zu nehmen. Sie hat dafür nie auch nur den Hauch eines Belegs.
Einen gegen seinen Willen nach Kuba reisenden Kubaner (um nichts anderes handelt es sich bei einer Abschiebung) nimmt Kuba nach vorheriger Absprache mit den Behörden im Herkunftsland auf oder eben nicht. In den letzten drei Jahre hat Kuba gegenüber den deutschen Behörden in zehn Einzelfällen der Rücknahme zugestimmt, sonst wäre es zu keiner einzigen Abschiebung gekommen. Luz liefert hierfür keine Erklärung. Wie Luz sehr gut weiß, entscheiden die kubanischen Behörden nach eigenem Ermessen, einem kubanischen Staatsangehörigen die Einreise ins Heimatland auch ganz ohne Begründung zu versagen oder zu gestatten, völlig unabhängig vom Völkerrecht oder selbst von der kubanischen Verfassung. Jede einmal ausgestellte, zur Rückreise befähigende Genehmigung, sei es PVE, PRE oder "habilitación del pasaporte" kann jederzeit ohne Angabe von Gründen spontan widerrufen werden. Wenn schon die kubanische Genehmigungspraxis gegenüber freiwilligen Rückreisenden derart unsicher ist, würde ich persönlich mich also hüten, allgemeine und unbelegbare Aussagen über die Ablehnungspraxis von Abschiebekandidaten zu machen.
Auch aus den USA hat Kuba schon dort straffällig gewordene kubanische Staatsbürger gegen deren Willen zurück genommen -- ganz offensichtlich ohne Rücksicht darauf, dass diese Menschen selbst keine eigentlich notwendige Rückreiseerlaubnis beantragt hatten. Es geht hier um Einzelfälle, die zwischen den Behörden zweier Staaten verhandelt werden, und bei denen Kuba jeweils sein nationales Interesse abwägt. Dabei kommen vermutlich viele Faktoren ins Spiel, die von Fall zu Fall und von einem Monat zum nächsten höchst unterschiedlich ausfallen können. Wir wissen nicht, wie viele Kubaner in Deutschland in den letzten drei trotz bestehender Abschiebevoraussetzungen aufgrund schwerer Straftaten eventuell NICHT ausgewiesen werden konnten. Ebensowenig wissen wir, wie viele Jahre die kubanischen Behörden sich haben bitten lassen, die zehn Fälle der letzten drei Jahre zu akzeptieren. Ob sich diese Informationen leicht beschaffen lassen und die Betroffenen auf deren Basis hinterher wesentlich ruhiger schlafen können, da bleibe ich skeptisch.
kubanons Beitrag ist nicht als Vorschlag gemeint. Er hat einen etwas eigenen... naja... Humor, den er immer wieder gerne demonstriert.
HAY COJONES: ein bisschen weniger Arroganz wuerde Dir ganz gut zu Gesicht stehen!!! Wenn Du die Beitraege
von LUZ etwas aufmerksamer lesen wuerdest. koenntest Du schnell feststellen, dass es sich nicht um eine
Frau handelt Und ich bin absolut nicht der Meinung, dass er fuer seine Aussagen nie einen Beleg
liefern kann. Diese sind zwar nicht selten politisch etwas links eingefaerbt, aber gerade wenn es um Visa
PVE PRE etc, geht von Sachkenntnis gepraegt. Also bitte eine bisschen mehr Respekt.
was den konkreten Fall so wird hier mangels fundierter Informationen immer noch kraeftig spekuliert,
oder koennte es sein, dass Du konkretere hast????
Wenn ich gestern nach der Art der Straftat und der Hoehe der Strafe gefragt hab, war das keine
wie Du sagt "geifernde"" Neugier, sondern Informationen dieser Art sind fuer die Beurteilung
nicht ganz unwichtig. Wenn er z.B. irgendwann mal ein Autoradio geklaut hat, ein paar Verstoesse
gegen das Auslaenderrecht etc. dafuer wird kein mit einer Deutschen verheitrateter Auslaender
ausgewiesen. So nach und nach ist TROLLITA ja mit einigen Infos herausgerueckt, die AE wurde
also aberkannt nur wegen der Straftat, oder liegt da noch etwas anderes im keller???
Der Tipp mit der Oeffentlichkeit, lokale Politiker einschalten, Kirche etc. naja soll schon geholfen
haben. Die AHB wird sicher schwer beiendruckt sein, wenn der Ehemann sich ploetzlich in einer
sozailen Einrichtung ehrenamtlich engagiert?????
Meiner Meinung und nach den Schilderungen ist der Rechtsweg noch nicht erschoepft. Wurde schon
Widerspruch beim zustaendigen Verwaltungsgericht eingelegt?????
Wurde die Haertefallkommision eingeschaltet????
#57 RE: Rückführung nach Kuba
Also- er sass wegen Versto? gegen das BTM und zwar für 2,3 Jahre. Dazu wurde 99 verurteilt und saß die Zeit ab. Seitdem besteht die Ausweisung. Da er aber keinen Pass hatte und den auch nicht hat machen lassen, konnten sie ihn nicht ausweisen- rat seines Anwalts.
Nun hat er seinen Pass aber abgegeben, um arbeiten zu können.
Die Klage liegt gerade erst bei Gericht und es wurde noch kein Urteil gefällt, aber die ABH hat schon vorher die Abschiebung angedroht.
Sein Anwalt hat eine fantastische Klage geschrieben, die ABH sich dazu geäußert.
Und nun heißt es warten.
Welche Rechtswege gibt es denn noch? Inwiefern könnten wir die Härtefallkommission einschalten oder welche anderen Ideen hast Du noch?
#58 RE: Rückführung nach Kuba
@Español
Bestimmte Aussagen in diesem Thread, egal ob von Männlein oder Weiblein, sind schlicht und ergreifend HAARSTRÄUBEND -- dafür braucht man noch nicht einmal besonders arrogant zu sein, denke zumindest ich. Lies dir den Thread einfach noch einmal aufmerksam von Anfang an durch. Fehlen eigentlich nur noch die sonst üblichen "Rübe ab!"-Kommentaristen, die momentan vielleicht von einem parallelen Thread abgelenkt sind.
Apropos Respekt: Ich finde es unmöglich, wie hier von bestimmter Seite (nicht zum ersten Mal) mit Menschen umgegangen wird, die Rat und Hilfe suchen. Ich hatte mich dazu vor Monaten schon mal geäußert, der eine oder andere mag sich erinnern.
Zum Thema der Straftat hatte ich dich schon ein paar Beiträge weiter oben angesprochen und dir als besonderen Service noch mal die recht eindeutigen Hinweise von trolita221161 zitiert und wiederholt. Das kannst du unmöglich gelesen haben, sonst würdest du nicht von "mal ein Autoradio geklaut" reden! [edit: Jetzt hat sie es noch konkretisiert...]
Wenn trolita221161 schreibt "Klar besteht die Ausweisung zu Recht" und uns schon in ihrem zweiten Beitrag in diesem Thread alles zum Grund der aberkannten AE geschildert hat, was wir wissen müssen, wie kommst du auf eine Äußerung wie "Meiner Meinung und nach den Schilderungen ist der Rechtsweg noch nicht erschoepft."???
HAY Cojones
Du musst nicht nur selektiv lesen, vor Autoradio geklaut steht z.B.
haemische oder gar Ruebe ab Eintraege kann ich beim besten Willen nicht finden, allerdings muss sich eine
Threaderoeffnerin nicht wundern dass wild spekuliert wird wenn sie selbst anfangs den sacherverhalt nur
nebuloes und unvollstaendig schildert.
Rechtweg nicht ausgeschoepft siege letzten Eintrag von Trolita, und rechtskraeftig ist eine
Ausweisung wenn das verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht diese bestaetigt hat nicht wenn die
AHB diese androht und irgendjemand meint diese bestuende zu Recht.
Und wenn der Rechtsweg erschoepft ist bleibt immer noch die Haertefallkommision. Ob die
alleridngs bei diesem Sacherverhalt zu ueberzeugen ist haengt wohl auch von dem Bundesland ab.
#60 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von Español
HAY Cojones
Und wenn der Rechtsweg erschoepft ist bleibt immer noch die Haertefallkommision. Ob die
alleridngs bei diesem Sacherverhalt zu ueberzeugen ist haengt wohl auch von dem Bundesland ab.
ist das Bundesland- abhängig? Und welche Fälle werden in der regel zur Häretfallkommission zugelassen?
Ist aber wirklich erst sinnvoll, wenn Das Gericht entschieden hat, oder?
Wenn es sich um eine Urteil ohne Widerspruch handelt, können wir danach gar nichts mehr machen, oder?
#61 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von trolita221161
ist das Bundesland- abhängig? Und welche Fälle werden in der regel zur Häretfallkommission zugelassen?
Ist aber wirklich erst sinnvoll, wenn Das Gericht entschieden hat, oder?
Wenn es sich um eine Urteil ohne Widerspruch handelt, können wir danach gar nichts mehr machen, oder?
Hier im Kuba-Forum würde ich auf diese Fragen keine zuverlässigeren Antworten erwarten als vom Rechtsanwalt oder von Abschiebungs-Experten im Ausländerrechts-Forum, wo du ja auch schon bist.
Die Haertefallkommision entscheidet erst wenn der Rechtsweg defenitiv erschoepft ist. Die Chancen
naja in Berlin, Bremen z.B. vielleicht etwas besser als in Bayern.
Meine persoenliche Einschaetzung BTM Delikt und bei diesem Strafmass war das nicht ein einmaliges
Erwischtwerden mit ein paar Gramm, danach jahrelang die ABH "verarscht" mit dem "verlorenen"
Pass bzw. Weigerung einen Neuen zu beschaffen und wer weiss was noch war und wir nicht wissen
Chancen sehr ueberschaubar!!!!
Und die Praxis der Cubanischen Behoerden wie HC chon schrieb nicht rational einzuschaetzen,
und wer weiss ob die nicht auch ein Interesse an ihm haben.
#63 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von HayCojonesZitat von trolita221161
ist das Bundesland- abhängig? Und welche Fälle werden in der regel zur Häretfallkommission zugelassen?
Ist aber wirklich erst sinnvoll, wenn Das Gericht entschieden hat, oder?
Wenn es sich um eine Urteil ohne Widerspruch handelt, können wir danach gar nichts mehr machen, oder?Hier im Kuba-Forum würde ich auf diese Fragen keine zuverlässigeren Antworten erwarten als vom Rechtsanwalt oder von Abschiebungs-Experten im Ausländerrechts-Forum, wo du ja auch schon bist.
Ja da bin ich auch schon, aber wirklich zuverlässige Antworten kann mir dort auch keiner geben in diesem Fall, weil Kuba anscheinend wirklich ein spezieller Fall ist und es kaum Erfahrungen gibt.
Aber ich kann mich ja allgemein über die Härtefallkommission dort erkundigen.
Danke HayCojones!
#64 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von Español
Die Haertefallkommision entscheidet erst wenn der Rechtsweg defenitiv erschoepft ist. Die Chancen
naja in Berlin, Bremen z.B. vielleicht etwas besser als in Bayern.
Meine persoenliche Einschaetzung BTM Delikt und bei diesem Strafmass war das nicht ein einmaliges
Erwischtwerden mit ein paar Gramm, danach jahrelang die ABH "verarscht" mit dem "verlorenen"
Pass bzw. Weigerung einen Neuen zu beschaffen und wer weiss was noch war und wir nicht wissen
Chancen sehr ueberschaubar!!!!
Und die Praxis der Cubanischen Behoerden wie HC chon schrieb nicht rational einzuschaetzen,
und wer weiss ob die nicht auch ein Interesse an ihm haben.
Was für ein Interesse sollte Kuba an ihm haben? Nach 25 Jahren?
Und was sollte doch noch sein, was ihr nicht wisst. es geht um dieses Vergehen.
TROLITA Wir verstehen ja alle Deine Verzweifelung, aber es kann auch nicht schaden, wenn Du die
Dinge etwas realitisch betrachtest. Weisst Du genau was vorher war bevor Du ihn kennengelernt
und geheiratet hast??????
Und selbstverstaendlich verdient jder eine zweite Chance, wobei ich fast vermute dass er diese schon hatte,
denn wenn er nicht gerade mit einer grossen menge erwischt wurde, wird in den meisten Faellen
eine Strafe erst zur Bewaehrung ausgesetzt.
#66 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von trolita221161
Was für ein Interesse sollte Kuba an ihm haben? Nach 25 Jahren?
Weniger an ihm als an den guten Beziehungen zu Deutschland. Wäre für mich die überzeugendste Erklärung, warum sie überhaupt Abschiebungen zustimmen.
Zitat von Español
selbstverstaendlich verdient jder eine zweite Chance, wobei ich fast vermute dass er diese schon hatte
Seine (mindestens) zweite Chance war schon die Ausreise aus Kuba vor 25 Jahren, die hätten viele andere Kubaner auch gerne mal.
#67 RE: Rückführung nach Kuba
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