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Rückführung nach Kuba
#26 RE: Rückführung nach Kuba
#27 RE: Rückführung nach Kuba
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 53 Zwingende Ausweisung
Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Hierum geht es wohl
#29 RE: Rückführung nach Kuba
Danke fuer Deine Worte!!!!
Du hast Recht-ich war in meiner Verzweiflung schin vielen Foren,aber es gibt kaum jemanden,der
etwas hilfreiches zu sagen hat.
Viele koennen die Situation nicht nachvollziehen,wie es ist,so eine Situation durchstehen
zu muessen.Klar rechtlich steht die Azsweisung,aber jemand der gelernt hat,sollte eine 2.Chance bekommen.
Also meinst Du,dass es tatsaechlich eher ein Zeitaufschub ist,weil es schwierig ist,Kubaner zurueck-
zufuehren?
Kuba muss zustimmen und aufgrund seiner Haft wird er in Kuba nicht
willkommen sein.Ich war bei etlichen Stellen und habe mit etlichen Fluechtlingsraetwn Kontakt,
aber keiner kann aufgrund der Situation mit Kuba Aussagen treffen.Wir haben Tips bekommen,
die helfen koennten und ich werde dann noch Deinem Rat folgen und einen Politiker von hier anzuschreiben
und unsere Situation schildern.
Sein Anwalt hat eine muendliche Anhoerung beantragt und ich hoffe sehr,dass ich,seine Soehne und Freunde
auch die Moeglichkeit haben werden etwas zu sagen.
#30 RE: Rückführung nach Kuba
#31 RE: Rückführung nach Kuba
Hier stehts und alles andere ist unwichtig. Lass dir von den Beamten der Ausländerbehörde keine Angst einjagen.
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GG
...
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2)..."
und
ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Artikel 16
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."
Das einzige Probleme könnte dein zukünftiger Mann sein. Schafft er es denn wirklich das Spiel mitzuspielen? Oder wird er irgendwann weich und stimmt der Rückführung nach Kuba zu? Vielleicht wäre das ja sogar das Beste für alle Seiten.
Zitat von Luz
Das einzige Probleme könnte dein zukünftiger Mann sein.
Zukünfitger..
Hier nochmal ihr Einstiegssatz im Forum...
Zitat
ich bin mit einem Kubaner verheiratet (sehr glücklich im Gegensatz zu vielen anderen hier- wie ich in etlichen Beiträgen gelesen habe), aber unser Glück ist getrübt
Zitat von Luz
Hier stehts und alles andere ist unwichtig. Lass dir von den Beamten der Ausländerbehörde keine Angst einjagen.
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GG
...
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2)..."
und
ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Artikel 16
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."
Das einzige Probleme könnte dein zukünftiger Mann sein. Schafft er es denn wirklich das Spiel mitzuspielen? Oder wird er irgendwann weich und stimmt der Rückführung nach Kuba zu? Vielleicht wäre das ja sogar das Beste für alle Seiten.
wo steht dann, dass damit ein unwiderruflicher und ohne "wenn-und-aber" Rechtsanspruch entsteht in Deutschland leben zu dürfen? ich lese da nichts diesbezügliches raus.
Zitat von Ralfw
wo steht dann, dass damit ein unwiderruflicher und ohne "wenn-und-aber" Rechtsanspruch entsteht in Deutschland leben zu dürfen? ich lese da nichts diesbezügliches raus.
Genau so ist das - du hast als Deutsche(r) das Recht jede(n) zu heiraten, den du willst - nicht mehr und nicht weniger.
Das damit nicht das Recht verbunden ist gemeinsam in Dtl. zu leben zeigt das leidige Thema "Deutschkurs vor FzF-Visum".
Zitat von dirk_71Zitat von Luz
Das einzige Probleme könnte dein zukünftiger Mann sein.
Zukünfitger..
Hier nochmal ihr Einstiegssatz im Forum...Zitat
ich bin mit einem Kubaner verheiratet (sehr glücklich im Gegensatz zu vielen anderen hier- wie ich in etlichen Beiträgen gelesen habe), aber unser Glück ist getrübt
Du hast Recht. Und ich hatte an die heldenhafte Idealistin geglaubt, die, um einen armen Ausländer vor der Abschiebung zu retten, ihn heiraten móchte. Lesen muss man können. Das wiederum riecht jetzt nach Scheinehe und da kommt man wirklich schwer gegen an.
Zitat von Luz
Das wiederum riecht jetzt nach Scheinehe und da kommt man wirklich schwer gegen an.
Aber auch das ist wieder nur geraten.
Was wissen wir denn
- er lebt seit 25 Jahren nicht mehr auf Cuba
- er ist in Dtl. verheiratet und hat Kinder
- er hat eine Straftat begangen
OK - aber was wissen wir alles nicht :
- lebte er die ganzen 25 Jahre in Dtl. ( wohl kaum - sonst hätter er wohl inzwischen ´nen deutschen Paß und wir könnten uns das Thema sparen )
- hat er die Kinder zusammen mit der, mit der er verheiratet ist
- wann haben die beiden geheiratet
- wie kam er zum Status Emigrante
- was hat er getan damit er NACH Haftverbüßung abgeschoben werden soll
und noch soviel mehr - was mir gerade nicht einfällt.
Aber bei soviel "x" in einer Gleichung ist Tip-geben schon sehr schwierig.
Zitat von dirk_71Zitat von Luz
Das wiederum riecht jetzt nach Scheinehe und da kommt man wirklich schwer gegen an.
Putz mal Deine Nase
Wenn man jetzt ein bisschen selbstkritisch wäre, würde man das in die Schrottpresse schieben, weil George1 durchaus schon Kritik geübt hat und der thread nicht eine Schnupfenepedemie in CU betrifft.
Zitat von Luz
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Ja, aber...
Es gilt eben der Grundsatz, dass die Interessen der Allgemeinheit über den Interessen des Einzelnen stehen.
Wenn ein Ausländer zu einer erheblichen Haftstrafe verurteilt wird (bin jetzt nicht sicher, wo die Grenze liegt) dann wird spätestens nach der Entlassung der Aufenthaltstitel widerrufen und die Ausreise verfügt, er/sie wird ausgewiesen oder gar abgeschoben und bekommt eine Einreisesperre. Egal ob verheiratet oder er/sie einen noch so guten Aufenthaltstitel wie z.B. Niederlassungserlaubnis hat. Das passiert insbesondere bei BTM-Verbrechen, Körperverletzung oder schlimmerem. Terrorverdacht ist auch noch ein "Totschlagargument", trifft bei Kubanern wohl eher weniger zu.
Vor einer Ausweisung kann letztendlich nur die deutsche Staatsangehörigkeit sicher schützen. Dass er die nicht hat, kann viele Gründe haben. Vielleicht hat immer irgendeine Voraussetzung nicht gepasst. Vielleicht hat er sie nie beantragt, ist ja auch eine Kostenfrage.
Mein Eindruck ist, hätte er vor 7 Jahren Deutschland verlassen, hätte er schon wieder hier sein können. Allerdings kann ja ein Kubaner nicht so leicht ausgewiesen werden (erst recht nicht als Emigrante), deshalb dauert das Verfahren ja schon so lange. Und nun wird es ernst.
Seid vorsichtig mit der Entscheidung, in "irgendein Land" auszureisen! Wenn die Ausländerbehörde behauptet, es sei nur vorübergehend, ist das gelogen. Das ist ein Trick, ihn aus Deutschland rauszukriegen und hinterher erleidet der Sachbearbeiter eine Amnesie oder "leider" sind ihm nun "die Hände gebunden". Welches Land außer Kuba sollte ihn bei einer Abschiebung aufnehmen wollen? Ich kann mir keins vorstellen. Tatsache ist, mit der Duldung ist er ausreisepflichtig. D.h. wenn er erst mal raus ist, kommt er nicht mehr rein. Ich gehe mal davon aus, dass er auf Grund der Verurteilung auch eine Einreisesperre hat. Die ist zunächst mal unbefristet und müsste auf Antrag vom Ausland aus befristet werden. Das kann Jahre dauern.
Die Lage ist mittlerweile so akut, dass wohl juristisch nichts mehr zu reissen ist. Wie HC schon vorgeschlagen hat, sucht Fürsprecher! Geht zur Migrationsberatung! Geht zur Kirche! Hat er in den letzten Jahren etwas für die Allgemeinheit getan, ein Ehrenamt, in einem Verein usw.? Dann bringt das vor!
#42 RE: Rückführung nach Kuba
#43 RE: Rückführung nach Kuba
#44 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von juan72Zitat von Luz
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.Ja, aber...
Es gilt eben der Grundsatz, dass die Interessen der Allgemeinheit über den Interessen des Einzelnen stehen.
Wenn ein Ausländer zu einer erheblichen Haftstrafe verurteilt wird (bin jetzt nicht sicher, wo die Grenze liegt) dann wird spätestens nach der Entlassung der Aufenthaltstitel widerrufen und die Ausreise verfügt, er/sie wird ausgewiesen oder gar abgeschoben und bekommt eine Einreisesperre. Egal ob verheiratet oder er/sie einen noch so guten Aufenthaltstitel wie z.B. Niederlassungserlaubnis hat. Das passiert insbesondere bei BTM-Verbrechen, Körperverletzung oder schlimmerem. Terrorverdacht ist auch noch ein "Totschlagargument", trifft bei Kubanern wohl eher weniger zu.
Dann kann man ja aber widerrum auch sagen, dass er die Strafe bis zum Schluß abgessen hat und sich seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen hat. Wir versuchen es zumindestens. Und ich habe mich auch schon mit einer Partei meiner Gegend in Verbindung gesetzt.
Vor einer Ausweisung kann letztendlich nur die deutsche Staatsangehörigkeit sicher schützen. Dass er die nicht hat, kann viele Gründe haben. Vielleicht hat immer irgendeine Voraussetzung nicht gepasst. Vielleicht hat er sie nie beantragt, ist ja auch eine Kostenfrage.
Genauso ist es. Hätte er damals seine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, hätten wir wahrscheinlich auch nicht das Problem das wir haben.
Mein Eindruck ist, hätte er vor 7 Jahren Deutschland verlassen, hätte er schon wieder hier sein können. Allerdings kann ja ein Kubaner nicht so leicht ausgewiesen werden (erst recht nicht als Emigrante), deshalb dauert das Verfahren ja schon so lange. Und nun wird es ernst.
Tja hätte er mal, dann könnten wir jetzt schon normal leben ohne ständiger Angst!
Seid vorsichtig mit der Entscheidung, in "irgendein Land" auszureisen! Wenn die Ausländerbehörde behauptet, es sei nur vorübergehend, ist das gelogen. Das ist ein Trick, ihn aus Deutschland rauszukriegen und hinterher erleidet der Sachbearbeiter eine Amnesie oder "leider" sind ihm nun "die Hände gebunden". Welches Land außer Kuba sollte ihn bei einer Abschiebung aufnehmen wollen? Ich kann mir keins vorstellen. Tatsache ist, mit der Duldung ist er ausreisepflichtig. D.h. wenn er erst mal raus ist, kommt er nicht mehr rein. Ich gehe mal davon aus, dass er auf Grund der Verurteilung auch eine Einreisesperre hat. Die ist zunächst mal unbefristet und müsste auf Antrag vom Ausland aus befristet werden. Das kann Jahre dauern.
Nein- wir reisen in kein anderes Land. Wo sollen wir denn schon hin?
Die Lage ist mittlerweile so akut, dass wohl juristisch nichts mehr zu reissen ist. Wie HC schon vorgeschlagen hat, sucht Fürsprecher! Geht zur Migrationsberatung! Geht zur Kirche! Hat er in den letzten Jahren etwas für die Allgemeinheit getan, ein Ehrenamt, in einem Verein usw.? Dann bringt das vor!
Nein leider hat er nichts desweiteren gemacht. Aber kann man denn einfach so irgendwo als freiwilliger Helfer anfangen?
#45 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von HayCojonesZitat von trolita221161
Kennt jemand Kubaner, die zurück geschickt wurden?Zumindest wurde 2009 ein Kubaner nach Kuba abgeschoben, wie aus dieser Antwort der Bundesregierung aus dem Februar 2010 hervorgeht: Abschiebungen im Jahr 2009 Ob die betreffende Person mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet war oder nicht, geht daraus nicht hervor; ebensowenig, ob eventuell eine PRE vorlag. Einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland kann sie jedenfalls nicht besessen haben.
[edit:] Im Jahr 2010 gab es vier Abschiebungen nach Kuba, 2008 fünf
Hallo HayCojones- hast Du ne Idee wo und ob ich erfragen könnte, warum diese Kubaner abgeschoben wurden? Ob es eventuell an deren Status lag?
Zitat von trolita221161
Scheinehe? HALLO! Würde ich hier so einen Wind machen, wenn es eine wäre? Dann wäre es mir wohl eher total wurscht, was mit dem Mann passiert. Ich bin hier um gute und hilfreiche Antwortrn zu bekommen und keine Angriffe meiner Ehe oder Person.
Hallo? Scheinehe ist das Argument an sich, um unliebsame Migranten aus Deutschland abschieben zu können, oder, besser noch, erst gar nicht reinzulassen. Das geht ja schon dann los, wenn deine Ehefrau (oder -mann) in Cuba und du hier wohnen bleibst. Bereits nach zwei Jahren gibts dann auch nicht mehr so einfach das Ehegattennachzugsvisum. Im ersten Jahr nach dem Zuzug meiner cubanischen Frau haben wir mehrmals Anrufe vom Finanzamt gekriegt, zur Adressenüberprüfung wie es hiess, da angeblich die Post an meine Frau nicht zustellbar gewesen wäre.
Noch schlimmer wäre es, wenn euch unterstellt würde, dass ihr die Ehe nur eingegangen seid, um in Deutschland Straftaten verüben zu können. Dann wärset du am Ende auch noch mit dran.
Wenn du willst, halte ich mich aber gerne aus diesen ganzen Spekulationen raus. Warum fragst du nicht einfach den Anwalt deines Mannes was er hier bei den deutschen Behörden machen kann, um nicht abgeschoben zu werden? Nach Cuba kann er jedenfalls nicht, da sie ihn dort nicht reinlassen würden.
#47 RE: Rückführung nach Kuba
Zitat von trolita221161
Hallo HayCojones- hast Du ne Idee wo und ob ich erfragen könnte, warum diese Kubaner abgeschoben wurden? Ob es eventuell an deren Status lag?
Am besten weiß man über diese Fälle in der Kubanischen Botschaft bescheid, aber die werden dir nichts sagen. Über Verfahrensdetails zu einzelnen Abschiebefällen von Kubanern wird dir auch keine deutsche Behörde Auskunft erteilen, sie gehen dich schlicht nichts an. Mit sehr viel Glück könntest du eventuell jemanden finden, der mit dem einen oder anderen Fall vertraut ist, etwa in einer Flüchtlings-Intitiative oder einem anderen Verein, der in Fällen wie dem deines Mannes mit Beratung hilft. Solche Vereine sind aber meistens eher lokal oder regional organisiert und es gibt meines Wissens keine zentrale Übersicht über kubanische Abschiebefälle, die du ausfindig machen könntest.
Davon ganz abgesehen halte ich es aber für nicht besonders wahrscheinlich, dass Kubas Rücknahmepraxis streng logischen Regeln folgt und sich an irgendwelchen Unterschieden beim Migrationsstatus festmachen lässt.
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